Kämpfer Hard Materials GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wallram Werkzeugtechnik GmbHHerbornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023zum Zweck der Offenlegung gem. §§ 325 ff. HGBDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird wegen der Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 326 HGB i.V.m. § 325 Abs. 1 HGB verkürzt offengelegt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde von der Gesellschafterversammlung am 15. November 2024 festgestellt. Verzeichnis der AnlagenBilanz zum 31. Dezember 2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
ANHANG für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Wallram Werkzeugtechnik GmbH hat ihren Sitz in Herborn. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wetzlar unter HRB 4266 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des Gesellschaftsvertrages und des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist nach den in § 267 Abs. 1 HGB bezeichneten Größenmerkmalen als kleine Gesellschaft einzustufen. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 266 (Bilanz) und 275 Abs. 2 HGB (Gewinn- und Verlustrechnung). Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden als solche gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Die für kleine Gesellschaften geltenden Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind in Bezug auf den Anhang weitgehend angewendet worden. III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Die Bilanzierung und Bewertung basiert auf den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Vorjahr und geht von der Unternehmensfortführung aus. Die Zugänge zum Anlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten - vermindert um planmäßige Abschreibungen - ausgewiesen. Auf die Sachanlagenzugänge im Geschäftsjahr werden zeitanteilige Abschreibungen verrechnet. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear und pro rata temporis abgeschrieben. Für bewegliche abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens erfolgen die Abschreibungen linear im Rahmen der steuerlichen Zulässigkeitsgrenzen. Geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen 250,- € und 800,- € werden nach § 6 Abs. 2 EStG seit 2018 voll abgeschrieben. Aus Vorjahren noch bestehende Sammelposten werden weiterhin mit jeweils 20 % linear abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips mit den durchschnittlichen Einkaufspreisen bewertet. Bewertungsabschläge wurden aufgrund von Lagerrisiken und Verschnitt vorgenommen. Alle unfertigen Erzeugnisse und Leistungen werden mit den jeweils angefallenen Kosten (produktionsbezogene Herstellkosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB) bewertet. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht einbezogen. Im Bereich der Halbzeuge und der Lageraufträge wurden auf Altbestände Abwertungen im Hinblick auf die eingeschränkte Verwendbarkeit vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Die Pensionsverpflichtungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages gemäß BilMoG unter Anwendung versicherungsmathematischer Methoden auf Basis der Heubeck-Richttafeln 2018 G passiviert. Die Berechnungen für die Handelsbilanz wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren durchgeführt. Dabei wurde unter der Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren ein Rechnungszins von 1,82 % (i.V. 1,78 %) und für die Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 253 Abs. 6 HGB ein Rechnungszins von 1,74 % (i.V. 1,44 %) angesetzt. Als Rententrend wurde wie im Vorjahr eine Steigerung von 1,5 % angenommen. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgte im Berichtsjahr mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre. Im Vergleich zur bisherigen Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von € 1.464,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für Ausschüttungen gesperrt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Soweit im Bereich der Rückstellungen Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und den Steuerbilanzwerten bestehen, die auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß § 274 HGB beruhen, wurde in Ausübung des Ansatzwahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB auf die Aktivierung latenter Steuern verzichtet. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zu den jeweiligen Erfüllungsbeträgen. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden gem. § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. 2. Angaben zu den Posten der Bilanz Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betreffen mit T€ 167 ausschließlich Pensionsverpflichtungen. In den Rückstellungen sind Rückstellungen für latente Steuern in Höhe von T€ 61 enthalten, die aufgrund eines niedrigeren Anlagevermögens in der Steuerbilanz gegenüber der Handelsbilanz von T€ 186 und einem Ertragsteuersatz von 32,625 % ermittelt wurden. Die Verbindlichkeiten von insgesamt T€ 1.606 haben in Höhe von T€ 880 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von T€ 726 und davon eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von T€ 43. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von T€ 863 durch Sicherungsübereignung von zwei Maschinen besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 582 resultiert in Höhe von T€ 564 aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr und mit T€ 18 aus Verbindlichkeiten gegenüber einem Gesellschafter aus Pensionsverpflichtungen für Vorjahre. Sie haben mit T€ 18 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Weitere Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen nicht. IV. Sonstige Angaben 1. Anzahl der Beschäftigten Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2023 64 Mitarbeiter (i.V. 63 Mitarbeiter). 2. Geschäftsführung Die Geschäftsführung erfolgte im Jahre 2023 durch Herrn Hans-Peter Kämpfer (Herborn). 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Geschäftsräume der Gesellschaft sind angemietet. Ferner werden diverse Maschinen mietweise überlassen. Die Aufwendungen für die Räumlichkeiten betrugen im Geschäftsjahr T€ 145, die Aufwendungen für die Maschinenmiete T€ 234. Für eine Vielzahl von E-Bikes bestehen Leasingverträge. Die sich daraus ergebenden Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 2023 T€ 22. Insgesamt bestehen per 31.12.2023 T€ 1.081 sonstige finanzielle Verpflichtungen, von denen T€ 382 das Geschäftsjahr 2023 und T€ 699 die Folgejahre betreffen. 4. Haftungsverhältnisse Am Abschlussstichtag bestanden Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten verbundener Unternehmen in Höhe von € 728.600,00. Davon bestehen T€ 330 gegenüber fremden Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft in Polen. Mit einer Inanspruchnahme ist nach unserer Einschätzung nicht zu rechnen. Die restlichen Haftungsverhältnisse in Höhe von T€ 398,6 bestehen gegenüber fremden Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft in den USA. Hier wurden bis dato keine Ansprüche Dritter geltend gemacht. Aufgrund der Ertragsschwäche der amerikanischen Tochtergesellschaft kann eine künftige Inanspruchnahme nicht ausgeschlossen werden. 5. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresgewinn 2023 von T€ 327 soll zusammen mit dem Gewinnvortrag zum 31. Dezember 2023 in Höhe von T€ 3.038 (= Bilanzgewinn 2022) auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Herborn, den 26. Juli 2024 gez. Hans-Peter Kämpfer |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
5 nahegelegene Organisationen
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Herstellung sonstiger Werkzeuge a. n. g.
Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Steinen, Beton und sonstigen mineralischen Stoffen
Herstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von sonstigen harten Stoffen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen