hb Solar
Montage GmbH
Rietberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Ausstehende Einlagen auf das
gezeichnete Kapital
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12.525,00
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12.525,00
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B. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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785,00
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25,00
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II. Sachanlagen
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31.876,00
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42.519,00
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III. Finanzanlagen
|
200,00
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32.861,00
|
200,00
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C. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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93.351,30
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49.445,14
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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456.770,16
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227.714,50
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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34.583,50
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584.704,96
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0,00
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D.Rechnungsabgrenzungsposten
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4.615,41
|
0,00
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E. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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0,00
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49.999,85
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F.Sonstige Aktiva
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|
198,59
|
0,00
|
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Summe Aktiva
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634.904,96
|
382.428,49
|
PASSIVA
|
Euro
|
Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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50.000,00
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25.050,00
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II. Kapitalrücklage
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74.850,00
|
|
0,00
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III.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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7.126,90
|
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75.870,70
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IV.Verl.vortrag auf neue
Rechnung (Gewinnvortrag auf neue Rechnung)
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75.049,85
|
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820,85
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|
IV. Nicht gedeckter
Fehlbetrag
|
0,00
|
56.927,05
|
49.999,85
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B. Rückstellungen
|
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29.358,85
|
23.903,75
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C. Verbindlichkeiten
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548.619,06
|
355.484,06
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|
D.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
|
0,00
|
3.040,68
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Summe Passiva
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634.904,96
|
382.428,49
|
ANHANG
I. Grundlagen und Methoden
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Fremdwährungsbeträge werden nach
Maßgabe des Wechselkurses zum Entstehungstag der
Forderung oder Verbindlichkeit in Euro umgerechnet (§
284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
Der Jahresabschluss ist in EURO aufgestellt.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Aufstellung des Jahresabschlusses als Einheitsbilanz
Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz
und Bewertung als Handelsbilanz.
2.
Bilanzierungsgrundsätze
Die Saldenvorträge zum 01. Januar 2009
entsprechen den Ansätzen in der Eröffnungsbilanz,
so dass die Bilanzidentität gemäß §
252 Abs. 1 Nr. 1 HGB gewahrt ist.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgte nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln
bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden werden grundsätzlich
beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB); die
Bilanzkontinuität ist somit gewahrt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist
unmittelbar aus der Anlagenbuchhaltung abgeleitet. Die
Zugänge des Berichtsjahres sind durch
Eingangsrechnungen bzw. Kaufverträge belegt.
3.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände, die
entgeltlich erworben wurden, und Sachanlagen werden zu
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen angesetzt.
Abschreibungen werden im Einklang mit den
gesetzlichen Vorschriften entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für die
einzelnen Posten des Anlagevermögens vorgenommen.
Zugänge des Geschäftsjahres werden
pro-rata-temporis abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG bis zu einem Anschaffungswert von 150
€ werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
einem Anschaffungswert über 150 € bis 1.000
€ sind für das Wirtschaftsjahr in einen
Sammelposten aufzunehmen, der ab dem Jahr der Anschaffung
oder Herstellung gleichmäßig mit jeweils 1/5
abzuschreiben ist (neuer § 6 Abs. 2a des
Einkommensteuergesetzes).
4.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzip. Die niedrigeren beizulegenden Werte
werden im Wesentlichen nach den Verhältnissen am
Beschaffungsmarkt und am Absatzmarkt ermittelt. Abwertungen
für Bestandsrisiken, die sich aus der verminderten
Verwertbarkeit ergeben, werden berücksichtigt.
Die halbfertigen Arbeiten wurden mit den erbrachten
Leistungsständen zum Bilanzstichtag unter
Berücksichtigung der entstandenen auftragsbezogenen
Material- und Fertigungskosten ermittelt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
mit dem Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
zum Nominalwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit dem Barwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden
gemäß § 250 Absatz 1 HGB gebildet.
5.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
1.
Eigenkapital
Augrund der durchgeführten Kapitalerhöhung
seitens der Gesellschafter hb Solar Handels GmbH, Johannes
Duhay und Tobias Wulle zum Jahresende sowie des positiven
Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr
2009 konnte die Bilanzposition "Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag" vollständig aufgelöst
werden.
Der per 17.10.2007 und 13.05.2008 erklärte
Rangrücktritt der hb Solar Handels GmbH zur Vermeidung
einer Überschuldungssituation konnte somit
zurückgenommen werden.
2.
Verbindlichkeiten
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
IV. Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
2.
Geschäftsführung
Im Berichtszeitraum war folgender
Geschäftsführer bestellt:
Johannes Duhay, Gütersloh
Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
3.
Mitarbeiterstamm
Im Geschäftsjahr 2009 waren durchschnittlich 40
Arbeitnehmer beschäftigt.
V. Ergebnis und Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 wird festgesetzt.
Der Jahresüberschuss für das Jahr 2009
beträgt 7.126,90 €. Die
Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung
vorgetragen werden.
Auf der Gesellschafterversammlung am 28. Juni 2010
wurde der Beschluss über die Verwendung des
Jahresüberschusses einstimmig angenommen.
Rietberg, den 28.06.2010
Johannes
Duhay (Geschäftsführer)
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