Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 14174
Eingetragen
23.1.2004
Branche
Großhandel mit Uhren und SchmuckGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
Der Handel mit Edelsteinen.

Historie

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Management

NameRolle
Konstantin Ninov
seit 23.1.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

KoNI GmbH

Saarbrücken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

1,00

1,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

4.450,00

16.936,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

836,63

1.695,30

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.083,71

500,24

C. Rechnungsabgrenzungsposten

288,60

178,76

Summe Aktiva

6.659,94

19.311,30



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

4.110,16

6.943,55

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

0,00

0,00

III. Verlustvortrag

-18.056,45

-8.186,94

IV. Jahresfehlbetrag

-2.833,39

-9.869,51

B. Rückstellungen

2.060,00

2.060,00

C. Verbindlichkeiten

489,78

10.307.75

Summe Passiva

6.659,94

19.311.30

Anhang für das Geschäftsjahr 2018


KoNi GmbH
Jakob-Welter-Straße 45
66125 Saarbrücken


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Firma KoNi GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu be­achten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Die Wertansätze stimmen in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.


II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen er­folgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbe­dingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 II Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Ver­bindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

III. Angaben zur Bilanz

Brutto - Anlagenspiegel

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Hier sind die Summe der Bruttowerte (kumulierte Anschaffungs- und Her­stellungskosten) und die kumulierten Abschreibungen je Anlageposition, die Abschrei­bung des Geschäftsjahres sowie die Zugänge und Abgänge des Berichtsjahres darge­stellt.

Zugänge wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst.

Abgänge sind mit den kumulierten Beträgen aus den Bruttowerten und den Abschrei­bungen entnommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen wurden mit ihren Nennbeträgen angesetzt, angemessene Wertberichti­gungen sind berücksichtigt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 2.060,00

davon entfallen auf:

Personalkosten EUR 60,00

Jahresabschluss- und Prüfungskosten EUR 2.000,00

Die Rückstellungen wurden nach der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzu­setzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfül­lungsbetrag. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins abgezinst.

Verbindlichkeiten

Die Zusammensetzung sowie die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten zeigt der nachste­hende Verbindlichkeitenspiegel:

Art der Verbindlichkeiten

Gesamtbetrag

bis 1 Jahr

1-5 Jahren

über 5 Jahren

31.12.2018

EUR

EUR

EUR

EUR

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

17,85

17,85

0

0

Sonstige Verbindlichkeiten

471,93

471,93

489,78

489,78

0

0

Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

V. Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch:

Herrn Konstantin Ninov

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesell­schaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vor­zunehmen.

Die Schutzklausel gemäß § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -2.833,39 auf neue Rech­nung vorzutragen.

Saarbrücken, den 21.02.2020

 

Saarbrücken, den 21. Januar 2020

gez. Geschäftsführer: Herr Konstantin Ninov, Saarbrücken

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. Februar 2020

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