Jugendhilfe Essen gGmbH
Selbe AdresseHeime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur Erziehung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Annette Tischler seit 29.7.2024 | Prokura |
Monique Sabrina Michaelis seit 20.11.2023 | Prokura |
Gilbert Philipp Goller seit 23.8.2021 | Prokura |
Thomas Wolfgang Wittke seit 14.1.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Essen | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Jugendberufshilfe Essen gGmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Öffentlicher Zweck (§§ 107, 108 GO NW) Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung junger Menschen im Rahmen der Jugendhilfe gemäß Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) - sowie die Unterstützung von hilfebedürftigen Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung. Im Besonderen ist die Gesellschaft Träger von Einrichtungen und Angeboten in den Arbeitsfeldern der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 KJHG für benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen sowie in weiteren Leistungsbereichen der Jugendhilfe, die den Zweck der Gesellschaft unterstützen. Der Gesellschaftszweck wird in erster Linie durch den Betrieb von Einrichtungen und Diensten der Jugendberufshilfe verwirklicht, die der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung im Übergang von der Schule in den Beruf, sowie der Ausbildung und qualifizierenden Beschäftigung und diesen flankierenden und unterstützenden Hilfen dienen. Der Betrieb der Einrichtungen der Jugendberufshilfe Essen gGmbH entspricht für das Jahr 2023 uneingeschränkt dem sich aus § 2 des Gesellschaftsvertrages ergebenden Gegenstand des Unternehmens. II. Geschäftsverlauf Durch die Unterzeichnung eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der Mutter- und der Tochtergesellschaft im Jahr 2015 wurden die mit dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verbundenen Dienstleistungsfelder auf die Jugendhilfe Essen gGmbH übertragen. Hierzu gehören: • Geschäftsführung einschließlich Öffentlichkeitsarbeit und Betriebsrat; • Personalsachbearbeitung und -abrechnung; • Datenschutz, Arbeitssicherheit, betriebliches Eingliederungsmanagement; • Finanzbuchhaltung; • Allgemeine Verwaltung einschl. Gebäudemanagement, EDV und Fuhrparkverwaltung. Die Organisation der operativen Arbeitsfelder gliedert sich in die Bereiche:
Innerhalb der 6 Bereiche finden sich Einzelprojekte und -maßnahmen, die jeweils eigenen Zuschussrichtlinien und Förderkonditionen unterliegen. Ein Teil der Angebote (SGB II und SGB III) muss in jährlichen Vergabeverfahren neu ausgehandelt werden und unterliegt damit dem Risiko, nicht weiter berücksichtigt zu werden. Ein weiterer Teil des Maßnahmespektrums wird im Rahmen von sogenannten Inhouse-Verfahren durch die Stadt Essen - Fachbereich 56 (JobCenter) direkt an die JBH vergeben. Beratung und Gesundheit 1. Zum 01.03.2023 wurde für das Projekt IndiGO (Individuelles Gesundheits- und Orientierungsangebot) die Option gezogen. Es wurden 20 % der Plätze von 80 auf 64 abgebaut, der Mitarbeitendenschlüssel wurde jedoch nicht reduziert. 2. In der Schulsozialarbeit wurde am 31.07.2023 eine halbe Stelle abgebaut. Somit halten wir 4,5 Stellen in der Schulsozialarbeit vor. Bildung und Vorbereitung 1. Die neue Maßnahme Lager & Büro - let ́s GO, finanziert vom JobCenter Essen, endete am 30.04.2023. Bis zum 31.08.2023 wurden 10 Plätze beim Projekt "Berufsstarter" hinzugefügt, hier wurde das Gewerk Lager und Büro integriert. 2. Zum 01.09.2023 wurde die Fachstelle GWA (Gemeinwohlarbeitsangelegenheiten) erneut für ein weiteres Jahr beantragt und mit 12 Teilnehmer*innen - Plätzen bewilligt. Hier wird das Gewerk "Stadttauben" angeboten. 3. Das Projekt Berufsstarter wurde zum 01.09.2023 wieder beantragt und für ein weiteres Jahr und unter den Namen Professionell Beginners (ProBe) mit der Möglichkeit einer Optionsziehung bewilligt. 4. In Kooperation mit dem CJD Zehnthof Essen als Hauptbieter konnte bei der Ausschreibung der Agentur für Arbeit die - BVB-Reha- (Behindertenspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen) mit insgesamt 48 Plätzen (28 Plätzen JBH) gewonnen werden. Eine sehr große Veränderung ist, dass lediglich 34 Plätze (20 Plätze JBH) durchlaufend bezahlt werden, anstatt der maximalen 48 (28 Plätze JBH). Die restlichen Plätze werden nach tatsächlicher Belegung tagesgenau abgerechnet. 5. Für das Projekt Kenntnisvermittlung Lager inkl. Erwerb des Staplerscheins haben wir uns beworben, die Ausschreibung aber nicht gewonnen, so dass am 30.06.2023 diese Maßnahme auslief. Das Projekt Vertiefung Fahrpraxis und Vermittlung wurde ab dem 01.07.2023 weitergeführt, hier wurde die Ausschreibung gewonnen. 6. Die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung in einem Kombi-Modell (BaE) des JobCenter Essen wurde neu ausgeschrieben. Ab 07.08.2023 stehen 25 Plätze zur Verfügung. 7. Das Projekt Produktionsjahr wurde ab dem 01.09.2023 im Rahmen einer Optionsziehung um ein weiteres Vertragsjahr verlängert. 8. Das Projekt " Ein guter Plan" (EgP) wurde ab dem 01.11.2023 ohne die Weststadt Akademie in den neuen Räumlichkeiten in der Max-Keith-Straße für ein Jahr neu beantragt und genehmigt. Es werden weiterhin 35 Teilnehmer*innenplätze angeboten. Wohnen und Integration 1. Die Jugendwerkstätten für Mädchen und für Jungen wurden zum 01.01.2023 (wieder) beantragt und für ein Jahr bewilligt. 2. Im Bereich Jugendwohnen wurden die Plätze am 01.08.2023 auf 37 Plätze erhöht. 3. Für das Projekt Berufsstart in Deutschland (BiD) wurde sich beworben und die Ausschreibung wurde gewonnen. Seit dem 01.05.2023 wird diese Maßnahme angeboten. 4. Das kommunale Integrationszentrum der Stadt Essen hat der JBH für das kommunale Integrationsmanagement (KIM) eine dritte Stelle ab dem 01.07.2023 bewilligt. Im Jahr 2023 wurde in einem Audit der Jugendberufshilfe nachgewiesen, dass den Anforderungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV nachgekommen wird. Das neue Zertifikat ist gültig bis 2028. III. Ertragslage Das Geschäftsjahr schließt nach Buchung einer Rückzahlungsverpflichtung an die Stadt Essen in Höhe von € 3.548,06 mit einem ausgeglichenen Ergebnis von € 0,00 ab. Die Umsatzerlöse belaufen sich auf T€ 14.687 (Vorjahr T€ 15.526) und werden ausschließlich im Inland, schwerpunktmäßig im Stadtgebiet Essen, getätigt. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 2.026 (Vorjahr T€ 2.142) resultieren im Wesentlichen aus Zuschüssen der öffentlichen Hand. Die Umsatzerlöse entstammen in der Regel öffentlichen Kassen. Die Zuwendungen des Job Centers Essen in Höhe von T€ 10.788 (Vorjahr T€ 11.847) entsprechen 74 % (Vorjahr 76 %) der gesamten Umsatzerlöse. Mit weiteren städtischen Bereichen werden T€ 2.574 (Vorjahr T€ 2.160) erwirtschaftet. Die restlichen Umsatzerlöse entfallen auf unterschiedliche Zuwendungsgeber und auf die durch die Gewerke der Gesellschaft erbrachten Leistungen. Die Zuwendung der Stadt Essen im Rahmen des Betrauungsakts mit T€ 1.843 (Vorjahr T€ 1.893) ist entsprechend den Vorgaben des städtischen Haushalts in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Insgesamt beträgt der Anteil der Erträge, die aus städtischen Mitteln erwirtschaftet werden 91 % (Vorjahr 90 %) der gesamten Betriebsleistung. Der Materialaufwand beläuft sich auf T€ 2.125 (Vorjahr T€ 1.912) und entfällt mit rund T€ 203 (Vorjahr T€ 198) auf Materialeinkäufe für die unterschiedlichen Gewerke sowie mit rund T€ 1.921 (Vorjahr T€ 1.714) auf bezogene Leistungen. Die größte Position beinhaltet die Aufwendungen für Kooperationspartner in verschiedenen Maßnahmen. Hier wurden T€ 1.356 (Vorjahr T€ 1.283) verausgabt. Durch die Ausweitung des Projektes "Jugendwohnen" auf 37 Teilnehmer*innen entstanden hier Teilnehmer*innen-Kosten in Höhe von T€ 191 (Vorjahr 126). Der Personalaufwand für durchschnittlich 248,92 (Vorjahr 275,42) Mitarbeiter*innen beträgt T€ 10.387 (Vorjahr T€ 10.686). Die Reduzierung ist im Wesentlichen durch geringere Teilnehmerplätze in Maßnahmen (BAE, GWA) als auch durch das Auslaufen von Projekten im Laufe des Geschäftsjahres begründet. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erreichen T€ 4.072 (Vorjahr T€ 4.938), darunter die Instandhaltung gemieteter Gebäude, die auf T€ 52 (Vorjahr T€ 110) reduziert werden konnten, sowie die Reinigungskosten, die von T€ 249 auf T€ 192 sanken. Die Aufwendungen für den Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Jugendhilfe Essen gGmbH belaufen sich auf T€ 2.190 (Vorjahr T€ 2.263). Dies entspricht einem prozentualen Anteil der erzielten Umsatzerlöse von 14,9 % (Vorjahr 14,6 %). Auf die Rückzahlung von Zuschüssen für Vorjahre entfallen T€ 2 (Vorjahr T€ 1). Abschreibungen belasten das Ergebnis mit T€ 128 (Vorjahr T€ 130), davon entfallen T€ 57 (Vorjahr T€ 54) auf Sofortabschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter. IV. Vermögens- und Finanzlage Das Eigenkapital zum Bilanzstichtag 31.12.2023 beläuft sich nach Berücksichtigung des Jahresergebnisses in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 0) auf T€ 67 (Vorjahr T€ 67). Die Minderung der Rückstellungen im Geschäftsjahr um T€ 153 auf T€ 169 (Vorjahr T€ 322) resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und Rückzahlungsverpflichtungen für abgelaufene Maßnahmen, deren Prüfungen im Geschäftsjahr abgeschlossen werden konnten. Die Höhe der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen belief sich im Geschäftsjahr auf T€ 23 (Vorjahr T€ 92). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 166 (Vorjahr T€ 246) resultieren im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kooperationspartnern T€ 125 (Vorjahr T€ 166). Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin bestehen im Berichtsjahr in Höhe von T€ 169 (Vorjahr T€ 210). Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf T€ 120 (Vorjahr T€ 86) und resultieren im Wesentlichen aus Lohn- und Kirchensteuerverbindlichkeiten in Höhe von T€ 70 (Vorjahr T€ 73). 2023 erreichten die Investitionen in das Anlagevermögen die Summe von T€ 96 (Vorjahr T€ 116). Zum 31.12.2023 wurde das Anlagevermögen mit T€ 365 bewertet und erreichte 37,2 % der Bilanzsumme (Vorjahr T€ 401 bzw. 36,9%). Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 106 (Vorjahr T€ 96) enthalten im Wesentlichen Mietkautionen in Höhe von T€ 71 (Vorjahr T€ 62). Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag T€ 281 (Vorjahr T€ 186). V. Public Corporate Governance Kodex Die Regelungen und Empfehlungen des für alle städtischen Beteiligungsgesellschaften geltenden Public Corporate Governance Kodex finden sich analog im Gesellschaftsvertrag, in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat, der Geschäftsordnung für die Geschäftsleitung und im Geschäftsverteilungsplan der Jugendberufshilfe Essen gGmbH. Nachdem der Rat der Stadt Essen schon 2008 einen Public Corporate Governance Kodex für die Beteiligungsunternehmen beschlossen hatte, wurden die Gesellschaften aufgefordert, für ihre Unternehmensbereiche einen Verhaltenskodex zu entwickeln. Der Aufsichtsrat hat im Mai 2014 einen Verhaltenskodex beschlossen, der sowohl die Gremien der Gesellschaft, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Geschäftsführung umfasst und im Wesentlichen die von der Stadt Essen vorgeschlagenen Regelungen enthält. VI. Risikomanagement Im Rahmen des Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001: 2015 und der Anerkennung unserer Gesellschaft als Trägerin nach AZAV steht für dieses mit besonderen Risiken behaftete Aufgabengebiet ein umfangreiches Risikomanagementsystem zur Verfügung. Die Ziele des Risikomanagementsystems der Gesellschaft liegen darin, eventuelle Risiken, die einen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben, frühzeitig zu erkennen und zu analysieren, um angemessen darauf reagieren zu können. Risiken werden regelmäßig durch die Geschäftsführung bzw. in Abstimmung mit den Prokurist*innen und den Bereichsleitungen bewertet. Die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung wird fortlaufend durch die Erstellung von Quartalsberichten dokumentiert und kontrolliert und entsprechend den Beteiligungsrichtlinien der Stadt Essen verfolgt. Durch die wechselhafte Geschäftsentwicklung besteht die Notwendigkeit, zum Erhalt des qualifizierten Personals laufend für eine entsprechende Auslastung und damit Finanzierung der eingesetzten Mitarbeiter*innen zu sorgen. Dazu werden Projekte und insbesondere Teilnehmer*innenzahlen fortlaufend und zukunftsgerichtet überwacht, um rechtzeitig durch entsprechende Anpassungen, z.B. Schaffung neuer Maßnahmen, auf Veränderungen reagieren zu können. VII. Sachbericht über die Verwendung der Zuwendung im Rahmen der institutionellen Förderung Die Jugendberufshilfe Essen gGmbH hat für das Jahr 2023 eine Zuwendung der Stadt Essen im Rahmen eines Betrauungsaktes (nach Maßgabe der Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Art. 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind/ 2012/21/EU "Freistellungsbeschluss"; Aktenzeichen K (2011) 9380) in Höhe von insgesamt T€ 1.847 erhalten. Durch diese Zuwendung sollte die Gesellschaft allgemein in die Lage versetzt werden, Einrichtungen, Dienste und Angebote in Arbeitsfeldern der Jugendsozialarbeit für benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen im Gemeinwohlinteresse zu realisieren. Die Zuwendung ist für die Aufgabe der Förderung der Bildung und Erziehung junger Menschen in Essen im Rahmen der Jugendhilfe nach dem VIII. Sozialgesetzbuch entsprechend den vorhergehenden Ausführungen vollständig verwendet worden. Alle angefallenen Ausgaben waren notwendig und zweckentsprechend, es wurde wirtschaftlich und sparsam verfahren. Die vorstehenden Angaben stimmen mit den Büchern und Belegen der Gesellschaft überein. VIII. Risiko-/Chancen- und Prognosebericht Die Jugendberufshilfe Essen gGmbH unterliegt mit ihren Einrichtungen einem hohen finanziellen Risiko. Die Abhängigkeit von politischen Entscheidungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die sich in den Programmen und deren Richtliniengestaltung auswirken, ist nach wie vor hoch. Jedoch nutzt die örtliche Leitung des JobCenters Essen die Gestaltungsspielräume, die sich durch die Inhouse-Vergaben ermöglichen. Die Ertragslage des Unternehmens verändert sich von Jahr zu Jahr. Eine Kompensation reduzierter oder wegfallender Zuschüsse durch eine Steigerung von Umsatzzahlen wie in anderen Unternehmen ist aufgrund der Ausrichtung auf die Zielgruppe von jungen Menschen und die pädagogischen Aufgabenstellungen nur bedingt zu realisieren. Durch die Stadt Essen wurde eine Erhöhung der Zuwendung für das Jahr 2016 und folgende beschlossen, durch die die Gesellschaft in die Lage versetzt wurde, für die zuvor tariflos Beschäftigten, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht an Gehaltssteigerungen teilgenommen hatten, ab dem 01.01.2015 einen Tarifvertrag abzuschließen, der sich am TVöD orientiert und den Mitarbeiter*innen eine Teilhabe an zukünftigen Tarifsteigerungen ermöglichte. Für das Jahr 2023 war eine Reduzierung bzw. eine Kürzung der institutionellen Förderung um T€ 50 im Wirtschaftsplan vorgesehen und berücksichtigt. Für die Jahre ab 2024 ist eine weitere Kürzung des Betrauungsaktes in Höhe von T€ 65 p.a. vorgesehen. Die hieraus resultierende Auswirkung ist in erster Linie innerhalb der Investitionsplanung, insbesondere der konsumtiven Ausgaben innerhalb der Abschreibungen zu erkennen. Da eine Kürzung der Mittel nur an dieser Stelle ad hoc kompensiert werden kann, ohne kurz- und mittelfristig Maßnahmen und Arbeitsplätze zu gefährden. Längerfristig besteht hier jedoch durch die Kürzung ein hohes Risiko auf investiver Ebene, da Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung veralten und Ersatzbeschaffung nur schwer realisierbar sind, sofern dafür keine gesonderten Zuschüsse bereitgestellt werden. Darüber hinaus existieren unverändert einige nicht ausreichend finanzierte Leistungsangebote in einzelnen Bereichen der Gesellschaft. Die Gesellschaft war und ist daher weiterhin zu einem extrem sparsamen Umgang mit allen Ressourcen gezwungen. Weiterhin werden laufend verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmesituation eingeleitet, um eine größere Kostendeckung in einzelnen Maßnahmen zu erreichen. Seit Herbst 2019 werden in den Kostenkalkulationen gegenüber dem JobCenter Essen Urlaubs- und Krankheitsvertretungen von bis zu 20 Prozent einkalkuliert. Auf Querschnittsfunktionen und Kosten der allgemeinen Verwaltung, die gegenüber dem JobCenter bisher in einer Bandbreite von 7% - 12% auf die Einzelkosten verrechnet wurden, wird jetzt mit einem einheitlichen festen Satz von 10% gerechnet. Gleichzeitig wird laufend geprüft, ob einzelne Maßnahmen dauerhaft noch finanzierbar sind oder durch Anpassungen der Maßnahmenstruktur Kostensenkungen erreicht werden können. Hierzu hat im August 2022 ein extern begleiteter Strategiefindungsprozess der JBH begonnen, welcher nun fortlaufend von den Bereichsleitungen, Fachbereichsleitungen und der Geschäftsleitung fortgeführt wird. Im November 2022 informierte das JobCenter Essen die Geschäftsführung über geplante Einsparungen im Jahr 2023: Das Projekt Lager & Büro - let ́s GO ist 31.05.2023 ausgelaufen, eine Option wurde nicht gezogen. Da die GWA nicht über eine Teilnehmerpauschale finanziert ist, sondern "spitz" abgerechnet wird, trägt die JBH allein das finanzielle Risiko bei nicht vollständiger Besetzung der angebotenen Plätze. Daher wurde die GWA in 2023 so deutlich reduziert, dass sich das Risiko minimiert. Derzeit wird geprüft, ob eine Weiterführung der GWA über August 2024 hinaus überhaupt noch finanzierbar ist. Unter Berücksichtigung dieser Planungen geht die Gesellschaft davon aus, dass bei planmäßigem Geschäftsverlauf für das Jahr 2024 wieder mit einem ausgeglichenen Ergebnis zu rechnen ist. Der Wirtschaftsplan aus dem Jahr 2023 für das Jahr 2024 weist ein ausgeglichenes Jahresergebnis bei Investitionen in Höhe von T€ 150 und unveränderter Finanzlage aus. Die Umsetzbarkeit der bisherigen Wirtschaftsplanungen aus dem Jahr 2023, insbesondere die Erreichbarkeit der geplanten (ausgeglichenen) Jahresergebnisse der Jahre ab 2024, erscheint trotz der sich aktuell schnell verändernden Umstände relativ sicher. Die wirtschaftlichen Nachwirkungen der auslaufenden Pandemie, die Auswirkungen des anhaltenden Krieges in der Ukraine und die immerhin sinkende Inflationsrate von derzeit 2,5 % bedürfen für die Zukunft weiterhin einer stetigen Analyse. Es ist nicht auszuschließen, dass bisherige Planungen angepasst werden müssen. Insbesondere Finanzierungseinschränkungen im Hinblick auf geplante Maßnahmen hätten direkten Einfluss auf unsere Ertrags- und Finanzlage. Soweit die prognostizierten Entwicklungen sich nicht wesentlich verändern, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass bestandsgefährdende Risiken nicht bestehen.
Essen, den 6. Juni 2024 Thomas Wittke, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft wurde am 18. August 2015 im Rahmen der Ausgliederung zur Neugründung aus der Jugendhilfe Essen gGmbH gegründet; die Ausgliederung erfolgte rückwirkend zum 1. Januar 2015. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 26601 eingetragen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke zur Förderung der Jugendhilfe. Sie ist anerkannte Trägerin der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Bei der Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden die generellen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB beachtet und eingehalten. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss anzuwendenden Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig oder unverändert angewendet. Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist im Jahr 2023 als mittelgroße Kapitalgesellschaft einzustufen. In entsprechender Anwendung des Gesellschaftsvertrages wird der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs.1 Nr.2 HGB). Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, vermindert um Abschreibungen. Die Abschreibungen werden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Anlagegüter vorgenommen. Zur Ermittlung der planmäßigen linearen Abschreibungen orientiert sich die Gesellschaft an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der einzelnen Wirtschaftsgüter, die Spannbreite der Nutzungsdauern ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 800,00 ohne Umsatzsteuer werden im Zugangsjahr aufwandswirksam gebucht. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Ermittlung der Bestände erfolgt dabei auf der Grundlage einer körperlichen Bestandsaufnahme. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten unter Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Zuschüsse und Zuwendungen werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen periodengerecht entsprechend den Bewilligungen der Zuschussgeber abgegrenzt. Bankguthaben und Kassenbestände sind mit den Nennwerten angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für alle betreffenden Positionen zur periodengerechten Abgrenzung der Aufwendungen vorgenommen. Ein Sonderposten für Investitionszuschüsse wurde für durch zweckgebundene Zuschüsse finanzierte Investitionen gebildet und wird entsprechend den Abschreibungen der finanzierten Wirtschaftsgüter erfolgswirksam aufgelöst. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden für die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt mit den voraussichtlichen Erfüllungsbeträgen unter Einrechnung erwartbarer Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit den von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssätzen abgezinst. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bewertet. Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden für alle betreffenden Positionen zur periodengerechten Abgrenzung der Erträge vorgenommen und zeitanteilig oder - dies hauptsächlich bei der Abgrenzung erhaltener Zuschüsse - nach dem Erfüllungsstand der betreffenden Maßnahmen berechnet. III. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im beigefügten Anlagenspiegel dargestellt (Anlage zum Anhang). 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Gegenüber der Stadt Essen bestanden Forderungen in Höhe von € 155.157,26 (Vorjahr: € 263.875,59). 4. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen für Kautionen in Höhe von € 71.088,44 (Vorjahr: € 62.461,12). 5. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen Für Investitionen der Vorjahre, die durch zweckgebundene Zuschüsse finanziert worden sind, hat die Gesellschaft Sonderposten gebildet. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der Abschreibungsdauer der bezuschussten Wirtschaftsgüter. Im laufenden Jahr wurden diese Zuschüsse in Höhe von € 8.256,00 (Vorjahr € 14.079,00) erfolgswirksam aufgelöst. 6. Rückstellungen Die Rückstellungen gliedern sich auf in:
Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen beinhalten den gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldierten Betrag aus Rückstellungsverpflichtung und den verpfändeten sowie zu Zeitwerten bilanzierten Wertpapieren. Der Posten setzt sich wie folgt zusammen:
Der Posten wird wie folgt erläutert:
Der Bewertung der Erfüllungsbeträge der Altersteilzeitverpflichtungen (T€ 164) liegen versicherungsmathematische Berechnungen zugrunde. In den Berechnungen wurde die Annahme getroffen, dass sich der Zinssatz zur Abzinsung der künftigen Auszahlungsverpflichtungen und der Prozentsatz der zu berücksichtigenden Kostensteigerungen ausgleichen. 7. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von € 379.304,50 (Vorjahr: € 209.950,19) enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen mit € 74.663,68 (Vorjahr: € 73.387,31) aus Steuern. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Als Umsatzerlöse werden alle Entgelte für Leistungsangebote Dritten gegenüber aus den einzelnen Abteilungen und Gewerken gewertet. Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt. 2. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist der Zuschuss aus dem Betrauungsakt in Höhe von € 1.843.451,94 (Vorjahr: € 1.892.979,00) enthalten. Ebenfalls hier erfasst sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von € 14.827,00 (Vorjahr: € 126.157,67), sowie Erträge aus Erstattungen nach dem Mutterschutzgesetz in Höhe von € 27.671,22 (Vorjahr € 85.321,88). 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von der Gesellschafterin erbrachte Leistungen in Höhe von € 2.190.000,00 (Vorjahr: € 2.262.700,00) enthalten. Es handelt sich um die Aufwendungen, die im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages anfallen. Periodenfremde Aufwendungen, in erster Linie Rückzahlungen aus Maßnahmen, belaufen sich auf € 202,26 (Vorjahr: € 1.876,60). V. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus laufenden Miet-, Pacht- und Leasingverträgen beläuft sich auf T€ 765 (Vorjahr: T€ 760). VI. Sonstige Angaben 1. Anzahl der Beschäftigten Im Geschäftsjahr betrug die Anzahl der Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) im Jahresdurchschnitt 248,92 (Vorjahr 275,42). Sie setzten sich wie folgt zusammen:
Geringfügig Beschäftigte werden als Stammbelegschaft ausgewiesen. 2. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer im Geschäftsjahr vom 01.01.2023 - 31.12.2023 war - Herr Thomas Wittke, hauptberuflicher Geschäftsführer der Jugendhilfe Essen gGmbH, Leichlingen Die Geschäftsführervergütung wird in voller Höhe von der Jugendhilfe Essen gGmbH gezahlt. Der Auflösung des Aufsichtsrates der JBH hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 24. Juni 2020 zugestimmt. Die letzte Aufsichtsratssitzung der JBH fand am 20.08.2021 statt. Alle Angelegenheiten der JBH gGmbH wurden fortan über den Aufsichtsrat der JHE gGmbH beschlossen/ beraten. 3. Angaben zum Mutterunternehmen Die Stadt Essen ist oberstes Mutterunternehmen der Jugendberufshilfe Essen gGmbH. Das oberste Mutterunternehmen stellt einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis der Konzernunternehmen auf. 4. Honorar des Abschlussprüfers Die Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses, den sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen € 14.600,00 (Vorjahr: € 14.600,00). VII. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Abschluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.
Essen, den 6. Juni 2024 Thomas Wittke, Geschäftsführer Anlagenspiegel
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Jugendberufshilfe Essen gGmbH, Essen: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Jugendberufshilfe Essen gGmbH, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Jugendberufshilfe Essen gGmbH, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, den 6. Juni 2024 gkw:treuadvisa
GmbH
gez. Alfred Gaeb, Wirtschaftsprüfer gez. Torsten Wippermann, Wirtschaftsprüfer Sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27. Juni 2024 festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
3 nahegelegene Organisationen
Heime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur Erziehung
Garten- und Landschaftsbau
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen