Jupiter
GmbH
Duisburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
401,00 |
573,00 |
| I.
Sachanlagen |
401,00 |
573,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
48.171,76 |
41.252,07 |
| I.
Vorräte |
17.542,16 |
2.974,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.670,66 |
3.549,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.958,94 |
34.728,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
298,50 |
75,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
48.871,26 |
41.900,57 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
38.226,37 |
33.757,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
13.226,37 |
8.757,95 |
| B.
Rückstellungen |
6.304,95 |
3.160,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.339,94 |
4.982,62 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.339,94 |
4.982,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
48.871,26 |
41.900,57 |
Anhang
I.
Anwendung des Handelsgesetzbuches
Der Jahresabschluss für das am 31. Dezember
2010 endende Geschäftsjahr wurde nach den Vorschriften
des HGB und GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB). Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 II HGB.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BILMOG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HBG). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Der Übergang auf die
Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG führte im
Jahre 2010 zu keinem außerordentlichen Ergebnis.
Der Anhang wurde unter Anwendung der
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 288 I HGB
aufgestellt.
In Anwendung des § 264 I 4 HGB wurde kein
Lagebericht aufgestellt.
II.
Bilanzierung und Bewertung
1.
Anlagevermögen
Die Bilanzierung des Sachanlagevermögens
erfolgte zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
beweglichen Anlagegüter wurden linear abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert in Höhe von
€ 410,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten den Wert von
€ 150,00, aber nicht den Wert von € 1.000,00
überstiegen haben, wurde im Jahre 2009 ein
Sammelposten gebildet, der im Wirtschaftsjahr der Bildung
und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem
Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.
2.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt, sofern nicht ein niedrigerer Wert geboten war.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
3.
Eigenkapital
Das Eigenkapital umfasst das gezeichnete Kapital und
den Bilanzgewinn.
4.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen wurden für
sämtliche erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet.
Steuerrückstellungen waren im Jahresabschluss
2010 für die Gewerbe-, Körperschaftsteuer sowie
für den Solidaritätszuschlag des abgelaufenen
Wirtschaftsjahres zu berücksichtigen.
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von € 2.469,31 enthalten.
III.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Von der Geschäftsführung wird
vorgeschlagen, den Jahresüberschuss für 2010 in
voller Höhe an die Gesellschafter auszuschütten.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte von
Herrn Axel Klutt, Duisburg,
geführt.
Herr Klutt ist von den Beschränkungen des §
181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.01.2011 festgestellt.
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