PSD Bank Kiel eGLiquidiert
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Beteiligungen
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| Name | Anteil |
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| 9.09% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PSD Bank Kiel eGKielJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021I. Grundlagen der GeschäftstätigkeitDie PSD Bank Kiel eG ist eine eingetragene Genossenschaft. Die Bank besteht mit ihren Vorgängerinstitut, vormals Post- Spar- und Darlehnsverein, seit fast 150 Jahren und ist heute eine moderne Genossenschaftsbank im Geschäftsmodell der beratenden Direktbank für Privatkunden. Wir bieten unseren Kunden ein überschaubares und strukturiertes Leistungsportfolio mit klassischen und innovativen Produkten an. Der geschäftliche Schwerpunkt konzentriert sich auf das Bundesland Schleswig-Holstein mit Hauptsitz in Kiel, einer Filiale in Flensburg und einem Beratungsbüro in Henstedt-Ulzburg. Die PSD Bank Kiel eG tritt als Multi- und Omnikanalbank neben dem Filialvertrieb auch über Internet, Videoberatung, Telefon, mobile Endgeräte, Brief und den mobilen Außendienst im Markt auf. Organe sind die Generalversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand. Unsere Genossenschaft ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. II. WirtschaftsberichtII.1 Entwicklung der Gesamtwirtschaft und Kreditgenossenschaften Im Jahr 2021 erholte sich die deutsche Wirtschaft weiter von dem durch die Coronapandemie ausgelösten Konjunktureinbruch des 1. Halbjahres 2020. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt expandierte im Vorjahresvergleich um deutliche 2,9 %, nachdem es 2020 um massive 4,6 % zurückgegangen war. Das Wirtschaftswachstum hätte allerdings noch höher ausfallen können, wenn die Konjunktur nicht weiter durch die Folgen der anhaltenden Pandemie gedämpft worden wäre. Das Wirtschaftsgeschehen wurde 2021 einerseits durch die abermaligen Coronawellen und die im Zuge dieser Wellen zeitweise verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen merklich beeinträchtigt, besonders zu Jahresbeginn sowie zum Jahresende. Von den Schutzmaßnahmen waren vor allem die kontaktintensiven Dienstleistungsbereiche betroffen, wie die Reisebranche, die Kreativwirtschaft und das Gastgewerbe. Anderseits bremsten die im Jahresverlauf zunehmenden Rohstoffpreise und Materialknappheiten spürbar die Aktivitäten, insbesondere im produzierenden Gewerbe. Die kräftige und geographisch breit angelegte Konjunkturerholung führte nämlich zu einem ungewöhnlich starken Anstieg der globalen Nachfrage nach Rohstoffen und Vorleistungsgütern, wie Halbleitern, Plastik und Metallen, sowie zu erheblichen Logistikproblemen. Nach vielen Jahren mit moderater Entwicklung haben die Verbraucherpreise 2021 merklich angezogen. Die Inflationsrate, basierend auf dem amtlichen Verbraucherpreisindex, stieg nahezu stetig von 1,0 % im Januar auf 5,3 % im Dezember. Im Jahresdurchschnitt verteuerten sich die Preise um 3,1 % und damit so kräftig wie seit 1993, im Nachgang des Wiedervereinigungsbooms, nicht mehr. 2020 hatte die Inflationsrate noch bei 0,5 % gelegen. Für den rasanten Anstieg der Inflationsrate waren verschiedene Sondereffekte verantwortlich, vor allem die Basiseffekte der vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung vom 2. Halbjahr 2020 sowie die Ölpreiserholung nach dem Einbruch vom Frühjahr 2020. Auch die bereits erwähnten Lieferengpässe sowie die Einführung der nationalen CO 2 -Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme wirkten spürbar preistreibend. Der Verlauf der Coronapandemie prägte im Jahr 2021 nicht nur das wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenleben, sondern auch die Entwicklung der Finanzmärkte. Zum Jahresbeginn belasteten die gesellschaftlichen Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie die Wirtschaft erheblich (ebenso wie zum Jahresende). Die wirtschaftlichen Perspektiven erschienen jedoch aufgrund der Entwicklung und Zulassung mehrerer Impfstoffe gegen das Coronavirus positiv. Im Frühjahr kam es dann zu der erwarteten dynamischen Belebung der Konjunktur. Das Wirtschaftswachstum fiel aber bei Weitem nicht so hoch aus wie zuvor erwartet. Die Konjunktur wurde durch gravierende Materialengpässe gedämpft, die zahlreiche Industriezweige betrafen. Gleichzeitig stieg die Inflation ab Mitte des Jahres deutlich an. Neben den Materialengpässen waren hierfür auch steigende Energiepreise und mehrere temporäre Sonderfaktoren verantwortlich. In der zweiten Jahreshälfte rückte dann die Debatte über die Gefahr einer Verfestigung der Inflation in den Fokus. Mehrere Notenbanken strafften ihren geldpolitischen Kurs. Die Fed kündigte im Dezember einen schnelleren Ausstieg aus ihren Anleihekäufen an als zuvor geplant. Die Bank of England erhöhte als erste der großen Notenbanken ihren Leitzins. Demgegenüber gab die EZB noch kein klares Bekenntnis zu einem Ausstieg aus ihrer Minuszinspolitik. II.2 Leistungsindikatoren Definition unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Instituts auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen. Entwicklung unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2021 Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2021 stellt sich wie folgt dar: - Betriebsergebnis vor Bewertung: Diese Kennzahl misst die Ertragskraft der Bank in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme. Die finanzielle Leistungskennzahl wird wie folgt berechnet: Teilbetriebsergebnis (Zins- und Provisionsüberschuss abzüglich der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen und Abschreibungen für Anlagegüter (AfA)) zuzüglich Nettoergebnis des Handelsbestandes sowie Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme. - Cost-Income-Ratio: Als Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit unseres Instituts wurde die Cost-Income-Ratio bestimmt und wird wie folgt berechnet: (Allgemeine Verwaltungsaufwendungen + Abschreibungen für Anlagegüter (AfA)) / (Zins- und Provisionsüberschuss + Saldo der betrieblichen Erträge und Aufwendungen). - Gesamtkapitalquote: Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als Leistungsindikator für die Kapitalausstattung dient die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote nach Art. 92 Abs. 2 CRR , die als Prozentzahl der Eigenmittel im Verhältnis zum Gesamtrisikobetrag berechnet wird. II.3 Geschäftsverlauf der PSD Bank Kiel eG
In den nächsten Abschnitten des Lageberichts wird auf deren Entwicklung bei der Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Genossenschaft sowie im Rahmen des Prognoseberichts eingegangen. Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2021 stellt sich wie folgt dar: Unser Betriebsergebnis vor Bewertung erhöhte sich von 0,24 % auf 0,26 % der durchschnittlichen Bilanzsumme. Die Cost-Income-Ratio lag im Geschäftsjahr 2021 bei 84,2 % (Vorjahr 84,2 %). Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 18,27 %; ein Zuwachs von 0,85 % gegenüber dem Vorjahr. Die Entwicklung aller bedeutsamsten Leistungsindikatoren liegt im Rahmen unserer Erwartungen. Die geplanten Ziele wurden teilweise erreicht. Abweichungen zu den im Vorjahr getroffenen Prognosen ergaben sich beim Provisionsüberschuss und bei den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen. Das Ergebnis hat sich dadurch insgesamt schlechter als geplant entwickelt. Die Bilanzsumme verringerte sich um 4,4 %. Maßgeblich hierfür war insbesondere der Abfluss von Kundeneinlagen. Die außerbilanziellen Geschäfte setzen sich aus Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 47 TEUR (Bürgschaften), der Haftung aus der Bestellung fremder Sicherheiten in Höhe von 135 TEUR, aus unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von 17.588 TEUR und derivativen Geschäften in Höhe von nominell 70.000 TEUR zusammen.
Die Entwicklung des Aktivgeschäfts entsprach im Wesentlichen den in der Vorperiode berichteten Prognosen. Im Berichtsjahr reduzierte sich das Kreditvolumen aufgrund einer verstärkten Vermittlung an unsere Verbundpartner. Die geplanten Absatzziele im Baufinanzierungsgeschäft wurden vollumfänglich erreicht. In der Struktur der Aktivseite sind im Berichtsjahr keine wesentlichen Veränderungen zu verzeichnen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich aufgrund fälliger Refinanzierungsdarlehen, die teilweise wieder neu abgeschlossen wurden, verringert. Die rückläufigen Bestandsplanungen unserer Kundeneinlagen wurden nur teilweise erreicht. Die Umschichtungen zu Gunsten nicht verzinster Spareinlagen wurde vermehrt wahrgenommen.
Durch die Rücknahme der Einführung von Kontoführungsentgelten auch für online geführte Gehaltsgirokonten konnten die Erträge aus dem Zahlungsverkehr nicht gesteigert werden. Die Ausweitung der Vermittlung von Produkten unserer Verbundpartner spiegelt sich im Ausbau der Vermittlungserträge wider. Bedingt durch das BGH-Urteil zu Kontoführungsentgelten erfüllte die Entwicklung des Dienstleistungsgeschäftes unsere Erwartungen insgesamt nicht. Investitionen Im Berichtsjahr wurde mit dem Umbau des Gebäudes am neuen Sitz der Genossenschaft in Kiel begonnen. Der Umzug fand Anfang des Jahres 2022 statt. Sonstige wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr war weiterhin durch die Corona-Pandemie einschließlich Lockdown-Phasen gekennzeichnet. II.4. Lage der PSD Bank Kiel eG II.4.1 Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten unserer Bank haben sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV - Posten 2.
Im Berichtsjahr lag der Zinsüberschusses auf dem Niveau des Vorjahres. Ursächlich dafür ist das Auslaufen hochverzinslicher Festzinsvereinbarungen, die nur zu deutlich geringeren Zinssätzen ersetzt werden konnten. Die laufenden Erträge aus Aktien und anderen festverzinslichen Wertpapieren erhöhten sich um 581 TEUR, was neben Erholungen an den Geld und Kapitalmärkten auch auf einen Einmaleffekt zurückzuführen ist. Die Personalkosten erhöhten sich durch geplante Neueinstellungen. Die Verwaltungsaufwendungen sind im Wesentlichen wegen höherer Garantiefondsbeiträge und höherer Aufwendungen für das Rechenzentrum um 13,5 % auf 4.479 TEUR gestiegen. Das Bewertungsergebnis aus dem Kreditgeschäft und Wertpapierbereich hat sich gegenüber dem Vorjahr um 460 TEUR auf 59 TEUR vermindert. Im Ergebnis dessen lag das Betriebsergebnis nach Bewertung bei 0,25 % der dBS über dem Prognosewert von 0,21 % der dBS. Vom Bilanzgewinn in Höhe von 805 TEUR werden mit Feststellung des Jahresabschlusses 725 TEUR den Rücklagen zugewiesen. In diesem Zusammenhang veränderte sich die Aufwands/Ertragsrelation (Cost Income Ratio) von 84,2 % im Vorjahr nicht und lag damit über dem Zielwert für 2021 von 83,7 %. II.4.2 Finanz- und Liquiditätslage Die Zahlungsfähigkeit war im Berichtsjahr stets gegeben. Bei Bedarf stehen ausreichende Refinanzierungsmöglichkeiten des genossenschaftlichen Verbundes zur Verfügung. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften (Hauptrefinanzierungsgeschäfte) abzuschließen, wurde nicht genutzt. Übernachtkredite (Spitzenrefinanzierungsfazilität) wurden nicht in Anspruch genommen. Die vorhandenen liquiden Mittel reichten im Geschäftsjahr stets aus, um die aufsichtsrechtlichen Anforderungen (Mindestreservebestimmungen und Bestimmungen der CRR) zu erfüllen und bieten ausreichend Freiraum für die Ausweitung des Bankgeschäfts im Rahmen der strategischen Planung. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ration (LCR) wiesen im Berichtszeitraum einen Wert von mindestens 130 % aus. Liquiditätsbelastungen aus außerbilanziellen Verpflichtungen haben sich nicht ergeben. Die eingeräumten Kreditlinien der DZ Bank AG haben wir im Jahresverlauf nur dispositionsbedingt in Anspruch genommen. Mit einer Beeinträchtigung der Liquiditätslage ist auch in den folgenden Jahren nicht zu rechnen. Bis zur Erstellung des Lageberichts liegen keine Umstände vor, die die Liquiditätslage der Bank nachteilig verändern könnten. II.4.3 Vermögenslage Eigenkapital Das bilanzielle Eigenkapital stellt sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
Die Bank verfügt über eine angemessene Eigenkapitalausstattung. Sie entspricht den Anforderungen und erlaubt darüber hinaus ein stetiges Geschäftswachstum in den nächsten Jahren. Durch Gewinnthesaurierung und starken Ausbau der Geschäftsguthaben unserer Mitglieder konnte das Eigenkapital weiter gestärkt werden. Daneben besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 14.125 TEUR. Die harte Kernkapitalquote nach CRR beläuft sich auf 16,52 %. Die Gesamtkapitalquote nach CRR beläuft sich auf 18,27 %. Die Kapitalrendite gemäß § 26 a Abs. 1 Satz 4 KWG (Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme) beläuft sich auf 0,12 % und ist gegenüber dem Vorjahr (0,11 %) leicht gestiegen. Kundenforderungen Der Anteil der Kundenforderungen an der Bilanzsumme ist von 76,56 % auf 76,16 % gesunken. Akute Risiken im Kreditgeschäft sind in voller Höhe durch Einzelwertberichtigungen abgeschirmt. Latente Risiken sind durch Vorsorgereserven abgedeckt. Wertpapiere Die Wertpapieranlagen unserer Bank setzen sich wie folgt zusammen:
Die eigenen Wertpapieranlagen haben insgesamt einen Anteil von 18,61 % (Vorjahr 17,35 %) an der Bilanzsumme. Hiervon entfällt ein Anteil von 0,90 %-Punkten auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere bzw. von 17,71 %-Punkten auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere. Bei den nicht festverzinslichen Wertpapieren handelt es sich ausschließlich um einen Spezialfonds, welcher vollständig der Liquiditätsreserve zugeordnet wurde. Derivategeschäfte Es bestehen insgesamt 4 Zinsswap-Geschäfte über 33.000 TEUR und 3 Cap-Geschäfte über 37.000 TEUR, diese wurden ausschließlich zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv-Passiv-Steuerung) abgeschlossen. Diese Derivate werden in die verlustfreie Bewertung des Zinsbuches einbezogen. II.5 Zusammenfassende Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage Die Geschäftsentwicklung der PSD Bank Kiel eG verlief insgesamt günstig. Sie entsprach - mit Ausnahme der in II.2. und II.3 dargestellten Abweichungen - den in der Vorperiode berichteten Prognosen. Die Ertragslage ermöglicht erneut eine Stärkung des Eigenkapitals. Die Anforderungen an das Eigenkapital und die Liquidität wurden jederzeit eingehalten. III. Risiken der künftigen Entwicklung (Risikobericht)III.1 Risikomanagementsystem Die Ausgestaltung unseres Risikomanagements ist bestimmt durch unsere Geschäfts- und Risikostrategien, die hieraus abgeleiteten operativen Zielgrößen/Plandaten sowie die Risikotragfähigkeit der Bank. Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur identifizieren, quantifizieren, beurteilen und dokumentieren wir unsere Risiken. Wir legen die für uns wesentlichen Risiken fest und entwickeln entsprechende Risikostrategien. Seit dem letzten Bilanzstichtag erfolgte die Umstellung auf das barwertige Risikotragfähigkeitskonzept. Die Risikoquantifizierung erfolgt anhand dieses barwertigen Risikotragfähigkeitskonzepts. Durch eine Eckwertplanung über einen Zeitraum von fünf Jahren und der daraus abgeleiteten Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung bzw. Ad-hoc-Berichterstattung werden Vorstand und Aufsichtsrat informiert. Die Funktionsfähigkeit und Angemessenheit aller Risikocontrolling- und Risikomanagement-Aktivitäten werden durch die Interne Revision geprüft. Unsere im Rahmen unserer barwertigen Risikosteuerung ermittelten Risikodeckungspotenziale zum Bilanzstichtag betrugen im Standard-Szenario 87,9 Mio. EUR (davon ansetzbare Risikobudgets 36,1 Mio. EUR). Demgegenüber standen aggregierte Gesamtbankrisiken in Höhe von 29,3 Mio. EUR, die sich wie folgt auf unsere wesentlichen Risikoarten verteilen: Marktpreisrisiken 16,6 Mio. EUR, davon Zinsänderungsrisiko 7,7 Mio. EUR, Optionsrisiko 0,1 Mio. EUR, Aktienrisiko 6,5 Mio. EUR und sonstige Marktpreisrisiken 2,3 Mio. EUR. Adressausfallrisiken 9,6 Mio. EUR, davon Risiko aus Forderungen an Kunden 1,4 Mio. EUR, aus Eigenanlagen 8,2 Mio. EUR. Operationelle Risiken 0,2 Mio. EUR. Liquiditätsrisiko 1,3 Mio. EUR, davon Liquiditätsfristentransformationsrisiko 1,3 Mio. EUR. Sonstige Risiken 1,6 Mio. EUR, davon Immobilienrisiko 1,4 Mio. EUR und Beteiligungsrisiko 0,2 Mio. EUR. Nachfolgend stellen wir die Risikomanagementprozesse dar. Sämtliche Risikomessungen erfolgen für ein Konfidenzniveau von 99,9 % und eine Haltedauer von 250 Tagen. III.2 Marktpreisrisiken Zinsänderungsrisiken Das Zinsänderungsrisiko wird unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien vierteljährlich ermittelt und dem vorhandenen Limit gegenübergestellt, dessen Überschreiten die Anwendung bestimmter Maßnahmen auslöst. Ausgehend von unseren Zinsprognosen werden die Auswirkungen hiervon abweichender Zinsentwicklungen auf das Jahresergebnis ermittelt. Zur Ermittlung von Zinsspannenrisiken werden individuelle Elastizitäten verwendet. Als Zinsszenarien finden standardisierte Verschiebungen (+100 BP, -100 BP, flachere und steilere Zinsstrukturkurve und +200 BP, -200 BP) der Zinsstrukturkurve Verwendung. Zur Simulation der zinsinduzierten Kursänderungsrisiken festverzinslicher Wertpapiere nutzt die Bank ebenfalls die zuvor beschriebenen Zinsszenarien. Aufgrund des von uns eingegangen Zinsänderungsrisikos ist ein Anstieg des Zinsbuchbarwertes nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos setzen wir Zinssicherungsinstrumente ein. Im Rahmen der Aktiv- / Passivsteuerung haben wir dazu Zinsswaps und Zinscaps abgeschlossen. Sonstige Marktpreisrisiken Für Investmentfondsanteile von unserem Spezialfonds wird ein ex ante Value-at-Risk auf der Basis individueller Risikokennzahlen, die von der Kapitalanlagegesellschaft monatlich neben den Kurswerten mitgeteilt werden, angesetzt. Insgesamt bewegen sich die Marktpreisrisiken innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. III.3 Adressenausfallrisiken Forderungen an Kunden Die Kreditrisiken im Kundengeschäft messen wir mittels des Kreditportfoliomodells Kundengeschäft aus dem Software-Modul VR-Control KRM. Ein Abgleich mit den eingetretenen Adressenausfallrisiken erfolgt je Berichtsstichtag. Den erwarteten Verlust messen wir für alle Kunden, die mit dem VR Rating geratet wurden, mit den Blankoanteilen und den Ausfallwahrscheinlichkeiten nach Ratingklassen des VR Rating. Die Ausfallrisiken bemisst die Bank nach den aggregierten Blankoanteilen in den Risikogruppen bzw. -klassen ihres Forderungsbestandes. Mit Hilfe von Ausfallraten je Risikoklasse bzw. -gruppe, die auf im genossenschaftlichen Verbund ermittelten statistischen Ausfallraten beruhen, schätzt sie die Risikoaufwendungen des Geschäftsjahres, wobei das bis zu jedem unterjährigen Betrachtungszeitpunkt aufgelaufene Bewertungsergebnis einbezogen wird. Unsere EDV-Statistiken geben außerdem Auskunft über die Verteilung des Kreditvolumens nach Größenklassen, Sicherheiten und Ratingklassen. Unsere Risikostruktur im Kundenkreditgeschäft ist unverändert zufriedenstellend. Die Risiken aus problembehafteten Engagements sind angemessen durch Einzelwertberichtigungen gedeckt. Eigenanlagen Für unsere Eigenanlagen haben wir unter Berücksichtigung unserer Substanz- und Ertragskraft ein System risikobegrenzender Limite eingeführt. Dabei wird auch eine Volumenslimitierung auf Geschäftspartnerebene durchgeführt. Sämtliche Limite werden durch ein vom Handel unabhängiges Risikomanagement überwacht und regelmäßig überprüft. Zudem begegnen wir Emittenten- und Kontrahentenausfallrisiken in unseren Eigenanlagen grundsätzlich durch eine Beschränkung auf Anlagen mit einem Investment Grade Rating. Für die Identifizierung, Beurteilung und Überwachung der Risiken greifen wir auf die Ratingergebnisse von Ratingagenturen, Einschätzungen der DZ BANK sowie auf eigene Analysen von Berichten, Veröffentlichungen und eigene Beobachtungen der Spreadentwicklung der Emittenten zurück. Länderrisiken Länderrisiken sind insgesamt von untergeordneter Bedeutung. III.4 Liquiditätsrisiken Die Überwachung der Liquiditätstragfähigkeit bzw. die Steuerung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos erfolgt mit Hilfe entsprechender Liquiditätsablaufbilanzen (LAB), in welchen wir die szenariospezifischen Zahlungsmittelabflüsse den szenariospezifischen Zahlungsmittelzuflüssen an den jeweiligen Zahlungsmittelzeitpunkten gegenüberstellen. Sofern sich hieraus im Zeitverlauf ein kumulierter Zahlungsmittelbedarf entwickelt, prüfen wir, ob dieser mit dem jeweilig definierten Liquiditätsdeckungspotential (LDP) für einen zuvor definierten Zeitraum (Liquiditätshorizont bzw. Überlebenshorizont) im jeweiligen betrachteten Szenario abgedeckt werden kann. Weiter wird zur frühzeitigen Erkennung eines Liquiditätsengpasses die LCR Kennziffer gemessen und gesteuert. Zum Bilanzstichtag belief sich die Kennziffer auf 284 %. Im Geschäftsjahr bewegte sie sich zwischen 156 % und 284 % und lag somit stets über dem geforderten Mindestwert von 100 %. Darüber hinaus wird die Liquidität durch Fälligkeitslisten überwacht. Eine Liquiditätsmanagementfunktion wurde mit dem Ziel der Liquiditätssteuerung eingerichtet, um in Phasen eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses einschließlich eines Stressfalls die Zahlungsfähigkeit zu sichern und eine Unterschreitung der bankaufsichtlichen LCR-Mindestquote zu verhindern. Zudem wurde für den Fall eines Liquiditätsengpasses ein Notfallplan festgelegt. In Hinblick auf unsere Refinanzierungsquellen verweisen wir auf Abschnitt II.4.2 Finanz- und Liquiditätslage. III.5 Operationelle Risiken Als operationelle Risiken definieren wir die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Fehlern von Mitarbeitern oder aufgrund externer Einflüsse eintreten. Wesentliche identifizierte operationelle Risiken werden in einer Schadensfalldatenbank erfasst, analysiert und überwacht. Die operationellen Risiken werden in ihrer Höhe im Rahmen einer Expertenschätzung aus den Erfahrungen der Vorjahre abgeleitet und einem definierten Limit gegenübergestellt. Zudem werden auch Worst Case Annahmen im Rahmen von regelmäßigen Stresstests berücksichtigt. Den operativen Risiken begegnen wir mit unterschiedlichen Maßnahmen. Dazu zählen Arbeitsanweisungen, die Einhaltung einer ausreichenden Funktionstrennung, der Einsatz von Sicherheits-, Compliance-, Datenschutz- und Geldwäschebeauftragten. Zusätzlich hat unser Haus Notfallpläne erstellt. Versicherbare Gefahrenpotenziale, z. B. Diebstahl und Betrugsrisiken, haben wir durch Versicherungsverträge in banküblichem Umfang abgesichert. Dem Betriebsrisiko begegnen wir mit laufenden Investitionen in neue DV Systeme über die von uns beauftragte Rechenzentrale und der Optimierung der Arbeitsabläufe unter Einhaltung einer ausreichenden Funktionstrennung. Dem Rechtsrisiko wird durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare begegnet. Bei Rechtsstreitigkeiten nehmen wir juristische Hilfe in Anspruch. Über die Steuerung bzw. Minimierung dieser Risikoarten hinaus prüft die eigene Interne Revision regelmäßig die Systeme und Verfahren sowie die wichtigen Arbeitsabläufe. Im Geschäftsjahr sind keine operationellen Risiken mit spürbarer Ertragsauswirkung eingetreten. III.6 Gesamtbild der Risikolage Zusammenfassend ist die Risikolage insgesamt als günstig einzustufen, da die Risikotragfähigkeit im Geschäftsjahr 2021 sowohl unter den von uns definierten Standardszenarien als auch den festgelegten Stressszenarien gegeben war. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen haben wir im Jahr 2021 jederzeit eingehalten. Aufgrund unserer Analyse gehen wir davon aus, dass wir auch die im Januar 2022 von der BAFIN angekündigten erhöhten Kapitalpufferanforderungen einhalten werden. Die Risikotragfähigkeit ist nach den Ergebnissen und Erkenntnissen aus den definierten und durchgeführten Stresstests gegeben. Bestandsgefährdende Risiken sind aktuell nicht erkennbar. Nach derzeitigem Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit im Berichtszeitraum 2022 angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation der Bank gegeben und die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. Nach dem letzten Bilanzstichtag hat der Ausbruch des Krieges zwischen der Ukraine und Russland inzwischen zu weltweiten Auswirkungen geführt. Die Folgen sind derzeit weiterhin noch nicht abschätzbar. Aktuell beobachten und analysieren wir mögliche Auswirkungen. Aufgrund unserer Fokussierung auf das Wohnimmobilienkreditgeschäft mit Privatkunden sind wir bezogen auf die Kreditrisiken im Kundengeschäft nach unserer Einschätzung insbesondere mittelbaren Auswirkungen ausgesetzt. Die finanziellen Auswirkungen auf die Bank sind derzeit überschaubar. Auch Kursänderungsrisiken aus unserem Spezialfonds werden untersucht und im Hinblick auf den zu erwartenden Abschreibungsbedarf geprüft, wobei sich erhebliche negative Auswirkungen auf unsere Ertragslage bedingt durch Wertpapierabschreibungen ergeben können. Nach derzeitigem Stand ist die Risikotragfähigkeit im Berichtszeitraum 2022 angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation der Bank gegeben. IV. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Prognosebericht)Die Prognosen, die sich auf die Entwicklung der PSD Bank Kiel eG für die nächsten zwei Jahre beziehen, stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Wir weisen darauf hin, dass sich die Prognosen durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können. Unsere Bank erwartet in den nächsten Jahren einen unverändert anhaltenden harten Wettbewerb im Kundengeschäft, für welchen sie mit ihrem Geschäftsmodell und ihrer Kunden- und Produktphilosophie gut aufgestellt ist. Insbesondere durch den Wettbewerbsdruck im Bereich der Direktbanken und Internetanbieter werden die Anforderungen an die Produktpalette sowie die Preispolitik steigen. Im Mittelpunkt unserer Bemühungen steht daher eine Stärkung der Kundenbeziehungen durch umfassende und qualifizierte Beratung zu marktgerechten Konditionen. Auf der Grundlage unserer Zinsprognose, die von einem nahezu unveränderten Zinsniveau ausgeht sowie unter Berücksichtigung unserer dargestellten Erwartungen zum voraussichtlichen Geschäftsverlauf im Kredit- und Einlagengeschäft, rechnen wir in den kommenden beiden Jahren weiterhin mit einem nahezu gleich bleibenden Zinsergebnis. Das Provisionsergebnis soll vor allem durch die Steigerung von Erträgen aus dem Zahlungsverkehr sowie der Vermittlung von Krediten an andere Marktteilnehmer verbessert werden. Bei den Personalaufwendungen erwarten wir moderate Steigerungen. Das Betriebsergebnis vor Bewertung wird sich nach unseren Planungen in den kommenden zwei Jahren von 0,27 % (31.12.2021) auf 0,32 % (31.12.2023) der dBS steigern. Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird hauptsächlich durch die weitere konjunkturelle Entwicklung beeinflusst, daher gehen wir bei der Einzelrisikovorsorge für das Kreditgeschäft von einem geringfügigen Anstieg zum 31.12.2022 aus. Im Jahr 2022 kommt zusätzlich zur geplanten Einzelrisikovorsorge in etwa auf gleicher Höhe noch ein einmaliger Sondereffekt aufgrund verpflichtender Anwendung IDW RS BFA 7 hinzu. Auf Grund unserer Anlagestrategie gehen wir für die Folgejahre 2022 und 2023 davon aus, dass keine Abschreibungen auf unsere Wertpapierbestände erforderlich werden. Wesentliche Risiken für die Ertragslage bestehen in den beiden kommenden Jahren bei einer schlechteren Konjunkturentwicklung als prognostiziert, die zu einer rückläufigen Geschäftsentwicklung führen könnte. Risiken für die geschäftliche Entwicklung sehen wir in einem höher als erwarteten Zinsanstieg, der sich negativ auf die Kreditnachfrage auswirken könnte und höher als prognostizierten Wertberichtigungsbedarf im Kundenkreditgeschäft und im Bereich der Eigenanlagen. Weitere Risiken bestehen bei einer unerwarteten Entwicklung der Zinsstrukturkurve, die zu einer Beeinträchtigung des geplanten Zinsergebnisses führen könnte, der nach wie vor bestehenden Unsicherheit an den Finanzmärkten und im Konjunkturverlauf und dessen Auswirkungen auf unsere Region. Dennoch sind wir zuversichtlich mit Qualität bei Beratung und Dienstleistung, sowie einer dauerhaften Realisierung des von den fast 30.000 Kunden der Bank nachhaltig befürworteten genossenschaftlichen Geschäftsmodells, die gesteckten Ziele 2022 und in den Folgejahren zu erreichen. Wesentliche Chancen für die Ertragslage und den Geschäftsverlauf bestehen in den Jahren 2022 und 2023 bei einer deutlich besseren Konjunkturentwicklung als prognostiziert, was zu einer positiveren Geschäftsentwicklung führen könnte. Weitere Chancen können aus der Entwicklung einer deutlich steileren Zinsstrukturkurve als von uns prognostiziert entstehen. Außerdem sehen wir Chancen in einer über unseren Erwartungen liegenden Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt, sodass die Erträge aus unseren Eigenanlagen über den von uns prognostizierten Werten notieren. Wir planen das Vermittlungsgeschäft von Kundenkrediten in den nächsten Jahren stetig auszubauen und sehen hier die Chance zusätzliche Erträge zu generieren. Wir rechnen mit einer angemessenen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die jederzeitige Einhaltung der Anforderungen an das Eigenkapital und die Liquidität. Insgesamt sind wir zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, mit Qualität im Beratungs- und Dienstleistungssektor, sowie einer dauerhaften Realisierung des von den fast 14.500 Mitgliedern der Bank nachhaltig befürworteten genossenschaftlichen Geschäftsmodells die gesteckten Ziele auch im nächsten Geschäftsjahr und in den Folgejahren zu erreichen. Die BaFin hat nach dem Bilanzstichtag mit Allgemeinverfügung vom 31. Januar 2022 die Quote des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers von 0,0 % auf 0,75 % erhöht. Darüber hinaus hat die BaFin einen Kapitalpuffer für systemische Risiken in Höhe von 2,0 % auf im Inland gelegene Risikopositionen, die durch Grundpfandrechte auf Wohnimmobilien besichert sind, angeordnet. Beide Kapitalpuffer sind ab dem 1. Februar 2023 verpflichtend einzuhalten. Wir haben die erwarteten Auswirkungen auf unsere bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren analysiert und kommen zum Ergebnis, dass wir die neuen Kapitalpufferanforderungen einhalten werden. Unsere Einschätzung zur Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der PSD Bank Kiel eG wurden zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts während der Corona Krise sowie des Russland-Ukraine-Konfliktes getroffen. Die dynamische Entwicklung des Coronavirus lassen Aussagen über die künftige Wirtschaftsentwicklung schwer zu. Nach dem Bilanzstichtag mit dem Angriff durch Russland am 24. Februar 2022 hat die Ukraine den Kriegszustand ausgerufen. Die aktuelle Situation ist geprägt von geopolitischen Spannungen, die global in die Volkswirtschaften ausstrahlen. So haben z.B. die Europäische Union sowie die USA zwischenzeitlich umfangreiche Sanktionspakete verabschiedet und verhängt. Es ist nicht auszuschließen, dass auf Ebene der Wirtschaftspolitik weitere Maßnahmen beschlossen werden, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und somit auch auf die Wirtschaftlichkeit des Handelns der Marktteilnehmer in den betroffenen Wirtschaftsräumen haben können. Ein Ende, dieser durch Ungewissheit geprägten Situation, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Nach derzeitigem Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit im Berichtszeitraum 2022 angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation der Bank gegeben. Insbesondere im Bereich der Eigenanlagen kann es im Verlauf des Jahres zu einer wesentlichen Beeinträchtigung kommen. Wie bereits im Abschnitt Risikobericht - III.6. Gesamtbild der Risikolage - dargestellt, sind derzeit die Auswirkungen noch nicht abschätzbar. Wir analysieren laufend mögliche Auswirkungen auf die Bank und ergreifen bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen. Insbesondere Wertpapierabschreibungen könnten sich negativ auf unsere Geschäftsentwicklung und Ertragslage auswirken. Mit Sicherheit lässt sich jedoch bereits jetzt festhalten, dass die negativen Folgen umso stärker sind, je länger die Corona-Krise und der Russland-Ukraine-Konflikt anhalten. Erwartete Auswirkungen auf unsere bedeutsamsten Leistungsindikatoren Gesamtaussage Vor dem Hintergrund der geschilderten Entwicklungen und Annahmen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2022 die nachfolgend dargestellten Auswirkungen auf unsere bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren (vgl. Definition Abschnitt II.2): Das Betriebsergebnis vor Bewertung zur durchschnittlichen Bilanzsumme wird sich leicht auf 0,27 % verbessern. Die Cost-Income-Ratio wird leicht auf 84,34 % steigen und sich auch zukünftig auf ähnlichem Niveau bewegen. Nach unseren Planungsrechnungen erwarten wir eine weitere Stärkung unserer Eigenmittel durch die voraussichtliche künftige Dotierung der Rücklagen. Die aufsichtsrechtlich festgelegte Gesamtkapitalquote wird leicht auf 19,55 % steigen. Wir gehen davon aus, dass der aufsichtsrechtlich geforderte Mindestwert eingehalten wird. Insgesamt erwarten wir unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der oben genannten Darstellungen, dass sich Geschäftsverlauf und Lage der PSD Bank Kiel eG günstig entwickeln werden. Die jederzeitige Einhaltung der Anforderungen an das Eigenkapital sehen wir als nicht gefährdet an. Mit einer Beeinträchtigung der Liquiditätslage ist aufgrund ausreichend zur Verfügung stehenden Refinanzierungsmöglichkeiten bei unserem genossenschaftlichen Zentralbankinstitut auch im nächsten Geschäftsjahr nicht zu rechnen. V. ZweigniederlassungenEs bestehen keine Zweigniederlassungen. Die Bank betreibt neben ihrem Hauptsitz in Kiel eine unselbstständige Filiale in Flensburg sowie ein Beratungsbüro in Henstedt-Ulzburg.
Kiel, den 18.02.2022 PSD Bank Kiel eG Der Vorstand gez. Jörg Bercher gez. Michael Kunkel Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrates in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der vorliegende Jahresabschluss 2021 mit Lagebericht wurde vom Verband der PSD Banken e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Generalversammlung berichtet. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Insbesondere beinhaltete die Überprüfung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen von Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, erbracht wurden. Bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen lagen die erforderlichen Genehmigungen vor.
Kiel, 18.03.2022 gez. Bente Brandt, Vorsitzende des Aufsichtsrats Jahresabschluss der Kreditinstitute in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft Bestandteile Jahresabschluss 1. Jahresabschluss (Formblatt 1) 2. Gewinn- und Verlustrechnung (Formblatt 3 - Staffelform) 3. Anhang 1. Jahresbilanz zum 31.12.2021Aktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2021
3. AnhangA. Allgemeine AngabenDie PSD Bank Kiel eG, Kiel, ist beim Amtsgericht Kiel unter der Genossenschaftsregister-Nummer 483 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Einzelnen folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt: Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen an Kreditinstitute und Kunden Die Forderungen an Kreditinstitute wurden mit dem Nennwert zuzüglich anteiliger Stückzinsen angesetzt. Die Forderungen an Kunden wurden mit dem Nennwert zuzüglich anteiliger Stückzinsen angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag im passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten ist. Der Unterschiedsbetrag wird über die Laufzeit aufgelöst. Die in den Forderungen an Kunden enthaltenen Bonitätsrisiken haben wir durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen und unversteuerten Pauschalwertberichtigungen in ausreichender Höhe abgedeckt. Die Pauschalwertberichtigung wurde erstmals in Höhe des als Steuerungsgröße im Rahmen des internen Risikomanagements ermittelten erwarteten Verlusts über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien in einer vereinfachten Methodik berücksichtigt. Der erwartete Verlust wird auf Basis der Risikoparameter Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlustquote und möglicher Forderungsbetrag bei Ausfall geschätzt. Die geänderte Berechnungsmethode führt aufgrund der sachgerechteren Einschätzung der Ausfallkriterien zu einer verbesserten Darstellung der Vermögens- und Ertragslage. Die Änderungen und erste Teilzuführung führten zu einer Erhöhung der Pauschalwertberichtigung um 441.662 EUR. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Liquiditätsreserve) haben wir nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen bewertet. Die wie Anlagevermögen behandelten Schuldverschreibungen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs haben wir ferner Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB im Bestand. Die zwei AT 1-Anleihen der DZ Bank wurden nach allgemein anerkannten Bewertungsmethoden (Discounted Cash-Flow-Verfahren) bewertet. Wertpapierleihegeschäfte Am Bilanzstichtag entliehene Wertpapiere wurden nicht in der Bankbilanz angesetzt, da das wirtschaftliche Eigentum nicht auf die Bank als Entleiher übergegangen ist, sondern beim Verleiher verblieben ist. Strukturierte Finanzinstrumente Strukturierte Finanzinstrumente, die aufgrund eines eingebetteten derivativen Finanzinstruments wesentlich erhöhte oder zusätzliche (andersartige) Chancen oder Risiken im Vergleich zum Basisinstrument aufweisen, haben wir nicht im Bestand. Eine getrennte Bilanzierung ist daher nicht erforderlich. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip zu fortgeführten Anschaffungskosten, ggf. vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, bilanziert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Bewertung der immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten/Herstellungskosten und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde, die sich grundsätzlich an der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientieren. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 EUR werden als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem Nennwert bilanziert. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die Unterschiedsbeträge wurden planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt. Latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Wegen des Aktivüberhangs unserer Steuerlatenzen wurde vom Nichtaktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Der Aktivüberhang beruht im Wesentlichen auf den Bestand der gebildeten Vorsorgereserven gemäß § 340 f HGB. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zum jeweiligen Erfüllungsbetrag zzgl. anteiliger Stückzinsen. Rückstellungen Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und für Zuschläge sowie sonstige, über den Basiszins hinausgehende Vorteile für Einlagen, wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist, sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde. Die Verpflichtungen aus Anwartschaften auf Pensionen werden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren angesetzt. Als Rententrend wurden 3 % für laufende Renten und für Rentenzusagen eine Anpassungsdynamik von 2 % zugrunde gelegt. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgte unter Annahme einer Restlaufzeit von 15 Jahren (Vereinfachungsregel) mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre auf Basis des von der Deutschen Bundesbank per Dezember 2021 ermittelten Zinssatzes (1,87 %). Im Vergleich zu einer Abzinsung mit dem entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 161.100 EUR. Die Versorgungsverpflichtungen gegenüber früheren Vorständen und einer Mitarbeiterin wurden auf externe Versorgungsträger übertragen (R+V Versorgungskasse genossenschaftlicher Unternehmen (VGU) e.V.). Die Leistungsverpflichtungen sind in vollem Umfang durch Deckungskapital abgedeckt. Bei der Bank verbleibt darüberhinaus die Subsidiärhaftung. Im übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Vermerke unter dem Bilanzstrich Im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit übernehmen wir regelmäßig Bürgschaften. Dabei ist es für uns erforderlich, Zahlungen an den Begünstigten zu leisten, wenn ein anderer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Leistungen nicht vertragsgemäß erfüllt. Der Umfang der übernommenen Verpflichtungen ist aus den Angaben unter dem Bilanzstrich ersichtlich. Die dargestellten Beträge zeigen nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden Zahlungsströme, da die Mehrzahl der Eventualverbindlichkeiten ohne Inanspruchnahme auslaufen. Von den unwiderruflichen Kreditzusagen zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 17.588 TEUR betreffen 17.588 TEUR Zusagen von Buchkrediten an Nichtbanken. Wir gewähren unwiderrufliche Kreditzusagen, um den Finanzierungsbedürfnissen unserer Kunden zu entsprechen. Unwiderrufliche Kreditzusagen umfassen die nicht in Anspruch genommenen Anteile der gewährten Zusagen, welche nicht durch uns widerrufen werden können. Die unwiderruflichen Kreditzusagen werden bei der Überwachung der Kreditrisiken berücksichtigt. Ferner bestehen Eventualverbindlichkeiten aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in Höhe von 135 TEUR in Verbindung mit dem Erwerb einer Immobilie. Derivative Finanzinstrumente Die zur Absicherung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen derivativen Geschäfte wurden in die Gesamtbetrachtung des Zinsbuchs einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. Bei Zinsbegrenzungsvereinbarungen wurde die gezahlte Prämie über die Laufzeit verteilt, sofern diese zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken dienen. Zinserträge/Zinsaufwendungen Negative Zinsen aus Aktivgeschäften werden im Zinsertrag erfasst (Reduktion des Zinsertrags). Negative Zinsen aus Passivgeschäften werden im Zinsaufwand erfasst (Reduktion des Zinsaufwands). Im Falle von Zinsswaps werden die Zahlungsströme je Swapvertrag verrechnet und der verbleibende Saldo vorzeichengerecht als Zinsertrag bzw. -aufwand ausgewiesen. Entsteht im Falle negativer Zinsen saldiert bzw. aufsummiert Zinsaufwand so wird dieser andernfalls als Zinsertrag ausgewiesen. Ein gesonderter Ausweis dieser negativen Zinsen wird nicht vorgenommen. C. Entwicklung des Anlagevermögens(volle EUR)
D. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungI. Bilanz In den Forderungen an Kreditinstitute sind 22.706.603 EUR Forderungen an die zuständige genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
In den Forderungen an Kunden sind 2.585.411 EUR Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Die Zinsabgrenzung wurde aus Vereinfachungsgründen dem ersten Restlaufzeitenband zugeordnet. Kreditkartenforderungen, die im Vorjahr in den Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten waren, wurden erstmals der Restlaufzeit bis 3 Monate zugeordnet. Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr 440 EUR fällig. Wir halten Anteile an Sondervermögen (§ 1 Abs. 10 KAGB) von mehr als 10 % (Bilanzposten A6).
Die Genossenschaft besitzt keine Beteiligungen an anderen Unternehmen, mit denen ein Konzernverhältnis besteht. Daneben besitzt die Genossenschaft folgende Beteiligungen an anderen Unternehmen, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
In folgenden Posten sind enthalten:
In folgenden Posten und Unterposten der Aktivseite sind Vermögensgegenstände, für die eine Nachrangklausel besteht, enthalten:
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 169.392.515 EUR Verbindlichkeiten gegenüber der zuständigen genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Die Zinsabgrenzung wurde aus Vereinfachungsgründen dem ersten Restlaufzeitenband zugeordnet. Angaben zum Posten Nachrangige Verbindlichkeiten: Im Geschäftsjahr fielen Aufwendungen in Höhe von 48.692 EUR an. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung ist ausgeschlossen. Die Nachrangigkeit der Verbindlichkeit ist wie folgt geregelt: Die aufgeführten Verbindlichkeiten sind im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Bank erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückzuzahlen. Für die nachrangigen Verbindlichkeiten gelten die folgenden wesentlichen Bedingungen: Die mit den Gläubigern der nachrangigen Verbindlichkeiten getroffenen Nachrangabreden erfüllen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Eigenmittel gemäß Art. 63 CRR. Mit den Gläubigern wurden Kündigungsfristen von 6 und 10 Jahren vereinbart. Die Restlaufzeit der nachrangigen Verbindlichkeiten liegt zwischen 4 und 8 Jahren. Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind mit Zinssätzen von 1,55% bis 2,02% ausgestattet. Die unter dem Passivposten Gezeichnetes Kapital ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:
Der aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag liegt bei 161.100 EUR. Volumen der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivategeschäfte des Nichthandelsbestands In der nachfolgenden Tabelle sind die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Derivategeschäfte (exklusive Stückzinsen), die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wurden (Nichthandelsbestand), zusammengefasst (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB).
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erfolgte bei Zinsswap-Vereinbarungen durch Diskontierung der zukünftigen erwarteten Zahlungsströme auf den Barwert. Die in vorstehender Tabelle enthaltenen zinsbezogenen Geschäfte werden zu 100 % zur Steuerung des Zinsbuches im Rahmen der Aktiv- / Passivsteuerung eingesetzt. Die zur Absicherung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen derivaten Geschäfte werden in die Gesamtbetrachtung des Zinsbuchs einbezogen und sind somit nicht gesondert zu bewerten. Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
II. Gewinn- und Verlustrechnung In den Zinsaufwendungen sind 114.025 EUR negative Zinserträge für Derivategeschäfte bei der DZ BANK AG enthalten. Im Zinsergebnis sind 376 EUR (Vorjahr: 470 EUR) negative Zinsen aus Einlagen bei der Deutschen Bundesbank und Guthaben bei der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Die positiven Zinsen aus Kundeneinlagen belaufen sich auf 34.173 EUR (Vorjahr: 834 EUR) und sind im Zinsaufwand ausgewiesen (Reduktion des Zinsaufwands). Wichtige Einzelbeträge, die für die Beurteilung des Jahresabschlusses bzw. der Ertragslage nicht unwesentlich sind, sind enthalten in den Posten:
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen ausschließlich auf das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit. E. Sonstige AngabenAuf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen 49.855 EUR. Am Bilanzstichtag betrugen die gewährten Vorschüsse und Kredite sowie die eingegangenen Haftungsverhältnisse für
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht als Haftungsverhältnisse anzugeben, jedoch für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Form von Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund) in Höhe von 1.324.540 EUR. Ferner besteht eine Beitragsgarantie gegenüber dem institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu machen und im Bundesanzeiger / auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Die Zahl der im Jahr 2021 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 1,00 Auszubildende beschäftigt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres (Nachtragsbericht) wie folgt eingetreten: Mit dem Angriff durch Russland am 24. Februar 2022 hat die Ukraine den Kriegszustand ausgerufen. Die aktuelle Situation ist geprägt von geopolitischen Spannungen, die weltweit in die Volkswirtschaften ausstrahlen. So haben z.B. die Europäische Union sowie die USA zwischenzeitlich umfangreiche Sanktionspakete verabschiedet und verhängt. Es ist nicht auszuschließen, dass auf Ebene der Wirtschaftspolitik weitere Maßnahmen beschlossen werden, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und somit auch auf die Wirtschaftlichkeit des Handelns der Marktteilnehmer in den betroffenen Wirtschaftsräumen haben können. Ein Ende, dieser durch Ungewissheit geprägten Situation, ist nicht absehbar. Durch den Russland-Ukraine-Konflikt können sich nachhaltige Belastungen auch für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Bank ergeben. In welchem Umfang sich die Auswirkungen explizit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unserer Bank niederschlagen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen. Durch die Auswirkungen auf die Finanzmärkte und auch die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen und deren Beschäftigte können sich negative Auswirkungen auf unsere Ertragslage bedingt durch Wertpapierabschreibungen, Kreditausfälle und Rückstellungsbildungen ergeben. Die weitere Entwicklung ist aktuell noch ungewiss und muss intensiv beobachtet werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit lässt sich jedoch bereits jetzt festhalten, dass die negativen Folgen für die Wirtschaftsleistung der Bank umso größer sind, je länger der Russland-Ukraine-Konflikt anhält. Die BaFin hat nach dem Bilanzstichtag mit Allgemeinverfügung vom 31. Januar 2022 die Quote des inländischen antizyklischen Kapitalpuffers von 0,0 % auf 0,75 % erhöht. Darüber hinaus hat die BaFin im Januar 2022 eine Anhörung zur Anordnung eines Kapitalpuffers für systemische Risiken in Höhe von 2,0 % auf im Inland gelegene Risikopositionen, die durch Grundpfandrechte auf Wohnimmobilien besichert sind, eingeleitet. Bei Verabschiedung des Maßnahmenpakets sind beide Kapitalpuffer ab dem 1. Februar 2023 verpflichtend einzuhalten. Aufgrund unserer Analyse gehen wir davon aus, dass wir auch die im Januar 2022 von der BaFin angekündigten Kapitalpufferanforderungen einhalten werden. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes: Verband der PSD Banken e.V. Dreizehnmorgenweg 36 53175 Bonn
Kiel, 15. Februar 2022 PSD Bank Kiel eG Der Vorstand gez. Jörg Bercher gez. Michael Kunkel BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die PSD Bank Kiel eG, Kiel VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der PSD Bank Kiel eG (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung Kundenforderungen a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, umfassen einen Betrag in Höhe von 531.161 TEUR. Dies entspricht 76,6 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 188 TEUR. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten abhängig ist. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen von entscheidender Bedeutung für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben zunächst beurteilt, ob die Systeme bzw. Prozesse der Bank derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. Unsere Prüfungshandlungen umfassten die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Bereiche und Prozesse. In Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse durch Prüfung in Stichproben überzeugt. Hierbei stellen wir auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Bank ab. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Bank in Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile und die Gesamtzusage berücksichtigt. Hierauf aufbauend haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Bank zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen zu den Kreditstrukturen und Verfahren der Risikoerkennung enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft nach § 89 WpHG Schulungsveranstaltungen für Aufsichtsräte und Bankmitarbeiter VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mark Maetje.
Bonn, den 19.03.2021 Verband der PSD Banken e.V. gez. Maetje, Wirtschaftsprüfer Dieser Jahresabschluss wurde gemäß § 48 GenG in der Generalversammlung am 16. Juni 2021 festgestellt und die Ergebnisverwendung wie vorgeschlagen beschlossen. BaFin - Instituts - Nummer: 102010 Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2021("Länderspezifische Berichterstattung")Die PSD Bank Kiel eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgenden Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der PSD Bank Kiel eG besteht darin, Einlagen von Privatkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die PSD Bank Kiel eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2021 11.454 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten zum Jahresende beträgt 60. Der Gewinn vor Steuern beträgt 1.712 TEUR. Die Steuern auf Gewinn betragen 382 TEUR und betreffen laufende Steuern. Die PSD Bank Kiel eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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