WBS KIDS gemeinnützige GmbH
Selbe AdresseAußerunterrichtliche Betreuung für Schulkinder (ohne Jugendarbeit)
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Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Klopotek AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BilanzAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Erläuterungen zum Jahresabschluss B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung D. Haftungsverhältnisse E. Nachtragsbericht F. Sonstige Angaben A. Erläuterungen zum Jahresabschluss Allgemeines Die Gesellschaft Klopotek AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Klopotek AG hat Ihren Sitz in Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Registernummer HRB 76542 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB. Die Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch genommen. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die unregelmäßigen und zyklischen Zahlungszuflüsse, die unterjährig zeitweise geringe Liquiditätsausstattung und die geplanten hohen Investitionen in das Wachstum erfordern eine enge Steuerung der Liquidität, um kurzfristige Zahlungsengpässe zu vermeiden. Hierzu wird durch die Geschäftsführung eine laufende detaillierte Liquiditätsplanung für die Gesellschaft und die gesamte Klopotek-Gruppe vorgenommen. Eventuell aufkommende kurzfristige Liquiditätsengpässe können über die bestehenden Kreditlinien, durch die geplante Aufnahme kurzfristige Darlehen sowie durch die vorfristige Zahlung von Wartungsleistungen abgedeckt werden. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten angesetzt und werden planmäßig und linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungskosten, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die beweglichen Anlagegüter werden nach Maßgabe ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear pro rata temporis abgeschrieben. Die Abgänge werden zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens erfasst. Die Vermögensgegenstände werden in Anlehnung an die steuerlichen AfA-Tabellen abgeschrieben. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit ihren Anschaffungskosten beziehungsweise mit den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Eine Wertaufholung bis auf die historischen Anschaffungskosten wird vorgenommen, wenn und insoweit die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Wert entfallen sind. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bilanziert. Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bewertet. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Pensionsrückstellung wurde nach der PUC-Methode (Projected Unit Credit) berechnet. Dabei wurden unverändert die Richttafeln nach Heubeck 2018 G zugrunde gelegt, der Rechnungszins wurde nach der gesetzlich zulässigen Vereinfachungsmethode mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Eine Fluktuation wurde nicht unterstellt. Der Rententrend wurde mit 1,5% p.a. angenommen. Es wurde ein Zinssatz von 2,30 % angenommen. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Langfristige Rückstellungen sind mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz Anlagevermögen Zur Entwicklung des Anlagevermögens 2021 wird auf den als Anlage I beigefügten Anlagenspiegel verwiesen. Umlaufvermögen Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten analog dem Vorjahr Forderungen aus sonstigen Vermögensgegenständen. Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zum 31.12.2021 EUR 14.309.100,00 und war in 11.007.000 auf den Namen lautenden Stückaktien eingeteilt. Davon sind eigene Anteile mit einem Nennwert von EUR 1.040.000,00 abzusetzen. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. August 2017 wurde die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Sie wurde mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 30. August 2017 wirksam und gilt bis zum 29. August 2022. Der Erwerb erfolgt über ein an die Aktionäre der Gesellschaft zu richtendes Kaufangebot. Der angebotene Kaufpreis je Aktie muss mindestens € 0,25 pro Aktie betragen und darf € 1,65 pro Aktie nicht übersteigen. Das Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Wenn das Kaufangebot überzeichnet wird, muss die Annahme im Verhältnis der angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung erworben werden, wie folgt zu verwenden: a) Sie können Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen angeboten und übertragen werden. b) Sie können Mitarbeitern der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften zum Erwerb angeboten und übertragen werden. c) Sie können Dritten zum Erwerb angeboten und übertragen werden, die als strategische Partner der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der unternehmerischen Ziele der Gesellschaft leisten. d) Sie können an Dritte zu einem Preis veräußert werden, der den Wert der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. e) Sie können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Die Einziehung wird zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend davon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht (§ 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen. Die Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Ein Bezugsrecht der Aktionäre auf diese erworbenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung zu lit. a) bis d) verwandt werden. Der Anteil der eigenen Aktien am Grundkapital am 31.12.2021 beträgt 7,2681%. Der Anteil der eigenen Aktien am Grundkapital entwickelte sich zum 31.12.2021 wie folgt:
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. August 2018 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. August 2023 einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 7.154.550 gegen Sach- oder Bareinlagen durch Ausgabe neuer Namensaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I) und dabei gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 3 der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Das genehmigte Kapital wurde in das Handelsregister eingetragen. Auf die Darstellung des Eigenkapitals in der Anlage I b wird verwiesen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Rechnungszins betrug 1,87% nach 2,30% im Vorjahr. Zur Berechnung der Pensionsrückstellungen im Geschäftsjahr 2021 wurde unverändert der 10-Jahres-Durchschnittszins angewendet. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 54 zum 31. Dezember 2021. Dieser Betrag ist ausschüttungsgesperrt. Biometrische Rechnungsgrundlagen sind die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten - nach Bilanzposten gegliedert - sind in dem Verbindlichkeitenspiegel in Anlage I, Seite 14, dargestellt. II. Gewinn- und Verlustrechnung Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 6) zu verzeichnen. Die Aufwendungen aus der Zinssatzänderungen bei den Pensionsrückstellungen (TEUR 42) wurden im operativen Ergebnis (Personalaufwand) erfasst. Der Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthält Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 19 (Vorjahr: TEUR 21). D. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse bestehen ausschließlich für Verbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen. Grundsätzlich geht die Gesellschaft davon aus, dass die finanziellen Verpflichtungen von Tochtergesellschaften aufgrund deren operativen Ergebnissen von diesen beglichen werden können beziehungsweise sind die finanziellen Verpflichtungen so unwesentlich, dass eine Bilanzierung bei der Berichtsgesellschaft nicht erforderlich ist. Es bestehen folgende Verpflichtungen:
Im Einzelnen: Gegenüber einem Kreditinstitut besteht zugunsten der Klopotek B.V. eine Höchstbetragsbürgschaft der Gesellschaft von TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 100). Die Gesellschaft hat gegenüber der Klopotek SAS eine befristete Patronatserklärung für deren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen abgegeben. Die Frist der Patronatserklärung mit der Klopotek SAS endet zum 31.12.2021. Die Gesellschaft hat gegenüber der Klopotek International GmbH eine unbefristete Patronatserklärung für deren Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen abgegeben. Die Klopotek AG haftet gesamtschuldnerisch für die gemeinsame Kreditlinie mit der Klopotek & Partner GmbH in Höhe von TEUR 870. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen TEUR 333 im Berichtsjahr. Der Nutzung des Fuhrparks liegen Operate-Leasing Verträge zugrunde. Dies trägt zu einer Verringerung der Kapitalbindung bei, führt zu gleichmäßigen Zahlungsabflüssen und belässt das Investitionsrisiko bei dem Leasinggeber. Die hieraus insgesamt resultierenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen am Abschlussstichtag kumuliert TEUR 9. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus bis Juni 2024 laufenden Mietverträgen für Microsoft Lizenzen in Höhe von insgesamt TEUR 308 sowie für sonstige Softwareverpflichtungen in Höhe von TEUR 16. Zwischen der Klopotek AG und der Klopotek & Partner GmbH besteht seit 2002 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Danach ist der gesamte Gewinn an die Klopotek AG (Organträgerin) abzuführen. Die Organträgerin ist verpflichtet während der Vertragsdauer entstehende Jahresfehlbeträge auszugleichen. Zwischen der Klopotek AG und der Software & Technology Services GmbH besteht seit 2016 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Danach ist der gesamte Gewinn an die Klopotek AG (Organträgerin) abzuführen. Die Organträgerin ist verpflichtet während der Vertragsdauer entstehende Jahresfehlbeträge auszugleichen. E. Nachtragsbericht Es haben sich keine Ereignisse nach dem Stichtag gegeben. F. Sonstige Angaben 1. Arbeitnehmeranzahl Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 2021 25,75 Mitarbeiter inklusiv Vorstand, ohne Auszubildende (Vorjahr: 23). 2. Verbundene Unternehmen
[1] Abschluss eines Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrags mit Wirkung zum 01.01.2002.
3. Organe Vorstandsmitglieder der Gesellschaft waren im Berichtsjahr: Herr Ulrich Klopotek von Glowczewski, Diplom-Informatiker, wohnhaft in Berlin Herr Enst Lopes Cardozo, Diplom-Informatiker, wohnhaft in Huizen (Niederlande) (bis 31.12.2021) Herr Peter Karwowski, Diplom-Wirtschaftsinformatiker, wohnhaft in Holstein Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder wird gem. § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten im Berichtsjahr an: Dr. Rüdiger Salat, Vorstand Facultas Verlags- und Buchhandels AG, wohnhaft in München. Dr. Kurt Servatius, Vorstand businessforce Unternehmensberatung AG, wohnhaft in Bad Wiessee 6 Herr Martin Lennartz, Unternehmensberater, wohnhaft in Braunschweig Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr eine Vergütung von insgesamt TEUR 40 für das Jahr 2021 erhalten. 4. Konzernzugehörigkeit Die Klopotek AG stellt für den größten und kleinsten Kreis zum 31. Dezember 2021 einen freiwilligen Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss wird nicht veröffentlicht.
Berlin, 25. August 2022 Der Vorstand Ulrich Klopotek von Glowczewski Peter Karwowski Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2021der Klopotek AG
Entwicklung des Eigenkapitals zum 31.12.2021der Klopotek AG
Überleitung des Jahresüberschusses zum Bilanzgewinn (§ 158 Abs. 1 AktG)
Laufzeit der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021Klopotek AG
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Klopotek AG, Berlin PRÜFUNGSURTEIL Wir haben den Jahresabschluss der Klopotek AG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Scherheit ist ein hohes Maß an S- cherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 26. August 2022 BDO
AG
gez. Leichsenring, Wirtschaftsprüfer gez. Sartori, Wirtschaftsprüferin Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss 2021 wurde von dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 26. August 2022 festgestellt. |
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