Wipro PARI
GmbH (vormals: PARI Robotics GmbH)
Stutttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.727.973,23 |
626,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.355,98 |
626,00 |
| II.
Finanzanlagen |
10.725.617,25 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
1.538.957,41 |
2.848.041,89 |
| I.
Vorräte |
326.931,35 |
604.386,56 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
2.758.000,86 |
2.118.827,11 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
200.083,46 |
382.406,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.011.942,60 |
1.861.248,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.968,21 |
3.164,31 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
166.449,98 |
| Aktiva |
12.283.898,85 |
3.018.282,18 |
Passiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
580.409,64 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
2.000.000,00 |
80.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
246.449,98 |
269.880,01 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.173.140,38 |
-23.430,03 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
166.449,98 |
| B.
Rückstellungen |
182.220,93 |
153.168,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.521.268,28 |
2.865.113,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.356.569,70 |
2.102.572,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.164.698,58 |
762.541,81 |
| Passiva |
12.283.898,85 |
3.018.282,18 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2022/2023
Wipro PARI GmbH (vormals PARI Robotics GmbH),
Stuttgart
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Wipro PARI GmbH hat ihren Sitz in Stuttgart und
ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (HRB
767222) eingetragen. Die Änderung der Firma wurde am
12. Dezember 2022 in das Handelsregister eingetragen.
Gemäß § 267 HGB
(Größenklassen) ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den daraus resultierenden
gesetzlichen Erleichterungsvorschriften bei der Auf
stellung des Anhangs, der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde Gebrauch gemacht.
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass
der Grundsatz der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) weiterhin zur Anwendung kommen kann.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach dem
gesetzlichen Gliederungsschema gemäß § 266
HGB. Für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt.
Von dem Wahlrecht des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB
wurde Gebrauch gemacht und kein Lagebericht erstellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Änderungen der Grund sät ze ge gen
über dem Vor jahr wur den nicht vorge nom men. Im Ein
zel nen ka men folgende Grund sätze und Me thoden zur
An wendung:
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
und Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
zum Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am
Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanz stichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt. Angemessene Teile der Aufwendungen
der Verwaltung wurden berücksichtigt. Weitere
Aktivierungswahlrechte sowie Zinsen für Fremdkapital
wurden nicht bei der Ermittlung der Herstellungskosten
berücksichtigt.
Erhaltene Anzahlungen, die den unfertigen Leistungen
direkt zurechenbar sind, wurden aktivisch vom Bestand der
Vorräte abgesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Liquide Mittel wurden mit ihrem Nominalwert
angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen die
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtun gen und sind
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit
dem notwendigen Erfül lungsbetrag angesetzt worden.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen
in voller Höhe gegenüber dem Ge sellschafter. Sie
stellen wie im Vorjahr ih rer Art nach solche aus Liefe run
gen und Leistungen dar.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen
umfasst ein Teilbetrag von EUR 4.761,06 Kautionen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, analog Vorjahr.
Ebenso eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben die
Steuervergütungsansprüche gegenüber dem
Staat Indien aus einbehaltener Quellensteuer in Höhe
von 14.462,92 EUR (Vorjahr: 106.297,52 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 1.356.569,70
EUR (Vorjahr: 2.103.472,12 EUR), mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr 10.164.698,58 EUR (Vorjahr:
761.641,81 EUR) und von mehr als 5 Jahren 0,00 EUR
(Vorjahr: 0,00 EUR).
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen vollständig gegenüber dem
Gesellschafter. Die Verbindlichkeiten mit einer
Restraufzeit bis zu einem Jahr betragen 571.986,66 EUR
(Vorjahr: 1.998.868,95 EUR) und die mit einer Restaraufzeit
größer einem Jahr 9.408.469,01 EUR (Vorjahr:
761.221,81 EUR). Ein Teilbetrag von EUR 9.408.496,01
(Vorjahr: EUR 761.221,81) stellt der Art nach
sonstige Verbindlichkeiten dar. Die übrigen
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
stellen ihrer Art nach solche aus Lieferungen und
Leistungen dar.
Die Gesamtleistung erhöhend wirken sich die
aktivierten Bestandsveränderungen des laufenden
Großauftrages aus, der voraussichtlich zu Beginn des
Geschäftsjahres 2023/24 zur Endabnahme kommt (EUR
362.633,741; im Vorjahr: EUR 2.402.765,73).
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Die Wipro PARI GmbH hat für einen Teil der
erhaltenen Anzahlungen im Rahmen eines laufenden Projekts
eine Bankbürgschaft in Höhe von EUR 1.550.000,00
ausgegeben. Eine Inanspruchnahme aus der Haftung ist nicht
erfolgt. Die Bankbürgschaft wurde im
Geschäftsjahr 2022/23 zur vollständigen
Entlastung von Wipro PARI zurückgegeben.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in
Form der Jahresnettokaltmiete in Höhe von circa EUR
16.000,00. Die Laufzeit des Mietvertrags entspricht den
üblichen Laufzeiten.
Gesellschaftsorgan
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Sanjay Sarolkar, Projektingenieur, Stuttgart.
Ab 12. Dezember 2022 ist ein weiterer, ebenfalls
einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer
bestellt, Herr Erik Krimm, Diplomingenieur, Quickborn.
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres 2022/2023 im Unternehmen
beschäftigten Arbeitnehmer betrug sieben.
Konzernzugehörigkeit
Die Wipro PARI GmbH wird in den Konzernabschluss der
Muttergesellschaft der alleinigen Gesellschafterin
(größter Konzernkreis) ein be zo gen: Wipro
Enterprises Pvt. Ltd., Indien. Der Konzernabschluss der
Wipro Enterprises Pvt. Ltd., Indien, wird am Sitz der
Muttergesellschaft offengelegt.
Im befreienden Konzernabschluss wurde bezüglich
der Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidie
rungsmethoden von deutschem Recht abgewichen.
Stuttgart, den 25. Juli
2024
gez.
Sanjay Sarolkar, Geschäftsführer
gez.
Erik Krimm, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.07.2024
festgestellt.
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