RaSta UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseHerstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Seckel-Schmidt seit 27.8.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gabriele Fritz | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fritz Technik Verwaltung GmbHFreiburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar, da bei der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes Anpassungen nicht erforderlich waren. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein, soweit dies nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz möglich war. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden soweit keine abweichende Regelung des BilMoG greift. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die auf den vorhergenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten, soweit das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nicht zwingend andere Bewertungsmethoden vorschreibt. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle VermögensgegenständeImmaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden. SachanlagenSachanlagen sind nicht vorhanden. FinanzanlagenAnteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt. VorräteVorräte sind nicht vorhanden. Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen und
|
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| Familienname | Vorname | Berufsbezeichnung | Vertretungsbefugnis |
| Eberwein | Peter | Dipl.-Ing. | Einzelvertretungsbefugnis |
Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.
Freiburg, den 01.12.2011
- Geschäftsführung -
………………………………
Peter Eberwein
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