HDequip
GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.249,00 |
328.119,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
705,00 |
4.115,00 |
| II.
Sachanlagen |
35.529,00 |
149.004,00 |
| III.
Finanzanlagen |
3.015,00 |
175.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
72.510,48 |
260.162,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.719,63 |
257.111,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.431,55 |
3.225,08 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.790,85 |
3.050,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
43,25 |
6,66 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
471.217,01 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
583.019,74 |
588.287,70 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
5.671,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
19.328,86 |
10.514,58 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
476.888,15 |
8.814,28 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
471.217,01 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
4.253,00 |
4.895,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
578.766,74 |
577.721,56 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
42.690,62 |
41.645,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
583.019,74 |
588.287,70 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der
HDequip GmbH in Erkrath auf den 31.12.2010 wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) wurden die Vorjahrsvergleichszahlen aufgrund des
Wahlrechts des Artikels § 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275
Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform
nach
§ 266 HGB.
Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen
Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die
erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die
Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen (ggf.
außerplanmäßigen) Abschreibungen
angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im
Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzip angesetzt.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung
getragen.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit mehr als einem Jahr wurden mit ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Aufgliederung und die Bewertungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a.
Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und
Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die
Anfertigung der Steuererklärungen.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Unternehmensorgane:
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war der folgende
Geschäftsführer bestellt:
Herr Winfried Blank, Erkrath.
Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom
Selbstkontrahierungsverbot befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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