AD STEEL
FORGE GmbH.
Dessau-Roßlau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2,00 |
2,00 |
| I.
Sachanlagen |
2,00 |
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.493.835,02 |
2.052.021,17 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.412,59 |
3.390,63 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.490.422,43 |
2.048.630,54 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
15.609.002,19 |
15.749.985,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
19.102.839,21 |
17.802.008,86 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
4.000.000,00 |
4.000.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
754.548,37 |
754.548,37 |
| III.
Verlustvortrag |
20.504.534,06 |
20.386.690,15 |
| IV.
Jahresüberschuss |
140.983,50 |
-117.843,91 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
15.609.002,19 |
15.749.985,69 |
| B.
Rückstellungen |
1.666.777,35 |
1.656.777,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.436.061,86 |
16.145.231,51 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
9.923.483,14 |
9.923.483,14 |
| 2.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
60.671,08 |
60.671,08 |
| 3.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
3.044.696,77 |
1.753.621,08 |
| 4.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
353.473,06 |
353.473,06 |
| 5.
sonstige Verbindlichkeiten |
4.053.737,81 |
4.053.983,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
19.102.839,21 |
17.802.008,86 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2018
AD STEEL FORGE GmbH in Insolvenz,
Dessau-Roßlau
A. Allgemeine Angaben
1. Die Gesellschaft firmiert unter "AD STEEL FORGE
GmbH" und hat ihren Sitz in Dessau-Roßlau. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter der
Handelsregisternummer HRB 7981 eingetragen. Seit
Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. März 2012
trägt die Gesellschaft den Zusatz "in Insolvenz"
2. Die Gesellschaft ist eine
Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267 a HGB.
Die größenab-hängigen Erleichterungen
wurden teilweise in Anspruch genommen.
Auf die Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB
zur Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Anhangs
wurde verzichtet.
3. Am 3. Januar 2012 wurde um 9.10 Uhr mit
Beschluss des Amtgerichtes Dessau-Roßlau
(Geschäftsnummer 2 IN 520/11) gemäß den
§§ 21, 22 Insolvenzordnung zur Sicherung der
Masse und zum Schutz der Gläubiger die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der AD STEEL FORGE GmbH
angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther,
Halberstädter Straße 55, 39112 Magdeburg,
bestellt.
4. Über das Vermögen der AD STEEL FORGE
GmbH in Insolvenz wurde mit Beschluss des Amtsgerichtes
Dessau-Roßlau (Geschäftsnummer 2 IN 520/11)
am 1. März 2012, 12.00 Uhr, das Insolvenzverfahren
eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther,
Halberstädter Straße 55, 39112 Magdeburg,
bestellt.
5. Auf Grund des Insolvenzverfahrens konnten mit
zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die
Erstellung eines den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung mit
hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses
erforderlichen Informationen beschafft bzw.
berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des
Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Bei der Bewertung wurde auf Grund der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. März
2012 nicht von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
2. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Bilanzstichtag einzeln bewertet.
3. Es wurde vorsichtig bewertet, insbesondere wurden
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Bilanzstichtag realisiert waren.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
1. Das noch im Anlagevermögen befindliche
Grundstück wurde 2013 wegen fehlender
Verwertungsmöglichkeiten auf Grund der Wertlosigkeit
aus dem Insolvenzbeschlag an den Geschäftsführer
entlassen. Es erfolgte bereits in den Vorjahren eine
vollständige Wertberichtigung.
2. Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände sowie des übrigen
Umlaufvermögens erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem
niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
In den sonstigen Vermögensgegenständen
werden Forderungen gegen die Gesellschafterin
K & H Verwaltungsgesellschaft mbH in
Höhe von EUR 157.524,82 (im Vorjahr:
EUR 157.524,82) sowie gegen die Gesellschafterin LOR
Verwaltungsgesellschaft mbH in Höhe von EUR 312.957,00
(im Vorjahr: EUR 312.957,00) ausgewiesen.
Auf Grund der Insolvenz der Gesellschafterinnen
wurden bereits zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens
entsprechende Wertberichtigungen eingestellt.
3. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
resultieren im Wesentlichen aus durchgeführten
laufenden Aufträgen bis zur Insolvenzeröffnung.
Auf Grund der Insolvenz der verbundenen Unternehmen
wurde bereits in den Vorjahren eine entsprechende
Wertberichtigung der Forderungen in Höhe von EUR
5.221.947,35 eingestellt.
4. Die Rückstellungen wurden mit den
Beträgen angesetzt, die notwendig sind, um alle zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung abzudecken.
5. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rückzahlungsansprüche von
Invenstitionszulagengewährungen in früheren
Jahren vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, das
Honorar der Jahresabschlussarbeiten sowie die Kosten des
Insolvenzverfahrens
6. Die Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Auf Grund der Durchsetzung von
Anfechtungsansprüchen erhöhten sich die
Verbindlichkeiten im Zeitpunkt der Zahlungseingänge
entsprechend.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus
durchgeführten laufenden Aufträgen und
verauslagten Betriebsausgaben bis zur Eröffnung des
Insolvenzverfahrens sowie ehemals gewährten Darlehen.
Die Verbindlichkeiten wurden bis zur Eröffnung des
Insolvenzverfahrens banküblich verzinst.
7. Aufgrund der Eröffnung des
Insolvenzverfahrens am 1. März 2012 gelten die
vor Verfahrenseröffnung begründeten
Verbindlichkeiten als fällig
(§ 41 InsO) und haben somit sämtlich
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
E.
Angaben nach § 251 HGB
Im Rahmen eines gemeinschaftlichen
Finanzierungskonzeptes der Hypo Alpe Adria Bank AG mit der
Stadtsparkasse Dessau besteht gemeinsam mit verbundenen
Unternehmen eine Mithaftung für ein
Gesamtdarlehensvolumen mit einem Nennbetrag in Höhe
von T€ 5.662,3 per 31. Dezember 2011. Weiterhin
bestehen Haftungsverhältnisse für
übernommene selbstschuldnerische Bürgschaften
für verbundene Unternehmen in Höhe von
T€ 700,3.
F.
Angaben nach § 264 Abs. 2 S. 3 HGB
Gemäß § 264 Abs. 2 S. 3 HGB sind im
Anhang zusätzliche Angaben zu machen, falls besondere
Umstände dazu führen, dass der Jahresabschluss
nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Kapitalgesellschaft vermittelt. Der
Insolvenzverwalter konnte Informationen über die
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
und über die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
nur mitteilen, soweit diese auch bekannt waren. Es konnte
jedoch nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt
werden, ob dem Insolvenzverwalter alle bestehenden
Haftungsverhältnisse bekannt sind. Insbesondere
für die Darstellung der Vermögenslage der
Gesellschaft ergibt sich ein eingeschränktes Bild, da
der gemäß § 251 HGB erforderliche Vermerk
der Höhe nach nicht sicher bestimmbar ist.
G.
Sonstige Angaben
1. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
28. September 2011 (UR-Nr. 1217/2011 des Notars Roland
Strüßmann, Duisburg) wurde Herr Dr. Rolf
Holinski als Geschäftsführer abberufen und Herr
Manfred Utzig (Kaufmann), Merchweiler, als neuer
alleinvertretungsberechtigter, von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer
bestellt.
2. Durch Beschluss des Amtsgerichts
Dessau-Roßlau vom 1. März 2012 wurde
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther,
Magdeburg, zum Insolvenzverwalter bestellt.
3. Die Gesellschaft beschäftigte keine
Arbeitnehmer mehr.
Magdeburg, 29. Mai 2019
gez. Prof. Dr. Lucas F. Flöther als
Insolvenzverwalter
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2019 festgestellt.
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