Dock13
GmbH
Kankelau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 25.02.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
29.606,64 |
| I.
Vorräte |
21.133,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.710,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.763,49 |
| Summe
Aktiva |
29.606,64 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.820,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
2.500,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
1.679,95 |
| B.
Rückstellungen |
3.318,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.468,59 |
| Summe
Passiva |
29.606,64 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Dock13 GmbH
mit Sitz in Kankelau (Amtsgericht Lübeck, HRB 21082
HL) wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, wurden überwiegend im Anhang dargestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Die
Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens
erfolgte zeitanteilig.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten
250,00 EUR aber nicht 800,00 EUR
übersteigen, wurden im Jahr der Anschaffung gem.
§ 252 Abs. 2 HGB (Wesentlichkeit) voll
abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw. zu
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzins der
letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von
5.468,59 EUR.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 1.682,77 EUR. Die Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen sind in
branchenüblichem Umfang durch Eigentumsvorbehalt
gesichert. Alle übrigen Verbindlichkeiten sind
ungesichert.
Erläuterungen zu den Posten der GuV
Die Geschäftsjahresabschreibung ist dem
Anlagenspiegel zu entnehmen, der dem Jahresabschluss
beigefügt ist.
Kankelau, den
Dock13
GmbH vertreten durch die Geschäftsführung
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 31.3.2023.
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