ADDEV
RIEWOLDT GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
370.664,21 |
372.129,21 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
867,00 |
2.248,00 |
| II.
Sachanlagen |
369.797,21 |
369.881,21 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.558.076,91 |
3.171.875,02 |
| I.
Vorräte |
1.804.948,45 |
2.319.222,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
577.322,89 |
558.515,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
175.805,57 |
294.136,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
8.250,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.928.741,12 |
3.552.254,23 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.521.621,95 |
1.521.621,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
200.000,00 |
200.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.321.621,95 |
1.321.621,95 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
186.879,61 |
215.590,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.214.989,56 |
1.815.042,28 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.250,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.928.741,12 |
3.552.254,23 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der
RIEWOLDT GmbH, Niederkasseler Str. 17, 51127 Köln
(Amtsgericht Köln, HR B 11518) wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die RIEWOLDT GmbH mit Sitz in Köln ist eine
kleine GmbH im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Die
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere der §§ 266 und 275 HGB.
Die bei einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung gesetzlich vorgeschriebenen Vermerke
sowie Angaben und Hinweise, die wahlweise in der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht
werden können, wurden grundsätzlich im Anhang
vorgenommen.
B.
Angaben und Erläuterungen zu Posten der Bilanz
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ansatz und Bewertung der in der Bilanz ausgewiesenen
Posten erfolgten nach folgenden Grundsätzen:
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Außerplanmäßige
Abschreibungen wegen dauernder Wertminderung waren nicht
erforderlich.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Abschreibungen erfolgten planmäßig auf
der Grundlage der steuerlichen Abschreibungssätze nach
der linearen Abschreibungsmethode. Selbstständig
nutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 Euro wurden
im Zugangsjahr sofort als Betriebsausgaben verbucht.
Bei den
Vorräten wurden die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und die
Waren zu Einkaufspreisen bewertet. Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten bewertet.
Geleistete Anzahlungen in Fremdwährung wurden
mit dem Kurs am Bilanzstichtag bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko
wurde durch den Abzug einer Pauschalwertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen. Die Bildung von
Wertberichtigungen für Einzelrisiken war erforderlich.
Der Ansatz der
Kassenbestände und Bankguthaben erfolgte mit
dem Nominalwert. Das Fremdwährungsguthaben wurde mit
dem Kurs am Bilanzstichtag angesetzt.
Für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag sind,
wurden
aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem
Barwertverfahren unter Anwendung der Richttafeln 2018 G von
Prof. Dr. Klaus Heubeck, eines Zinssatzes von 1,82 % sowie
eines Rententrends von 1,5 % ermittelt. Der Zinssatz
entspricht den Bestimmungen des § 253 Abs. 2 HGB unter
Verwendung der sogennanten Vereinfachungsregeln
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB (pauschaler
Ansatz des von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Zinssatzes mit einer Restlaufzeit von
15 Jahren).
Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des
nach vernünftigen kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurde eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag
vorgenommen.
Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit dem
Wechselkurs im Zeitpunkt ihrer Entstehung angesetzt. Der
Kurs am Bilanzstichtag wurde dann angesetzt, wenn die
historischen Kurse niedriger waren.
II. Angaben zu Posten der Bilanz
Rückstellungen für Pensionen
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des sieben- und des
zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beläuft sich
auf 167,00 Euro.
Die
sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt
zusammen:
-
Rückstellungen für Personalkosten
|
54,0 TEUR
|
-
Gewährleistungsrückstellungen
|
43,0 TEUR
|
-
Rückstellung für Jahresabschluss
|
19,0 TEUR
|
-
Rückstellung für Aufbewahrungspflicht
|
9,7 TEUR
|
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen
Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern
in Höhe von 15,499.22 EUR (VJ: 17,878.09 EUR) sowie
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in
Höhe von 778,97 EUR (Vj: 1.606,96 EUR).
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von EUR 633,657.72 handelt es sich
in vollem Umfang um Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
C.
Ergänzende Angaben
1. Haftungsverhältnisse im Sinne von
§§ 251, 268 Abs. 7 HGB lagen nicht vor.
2. Anzahl der Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr im Durchschnitt 31 (Vorjahr 31)
Arbeitnehmer.
3. Sonstiges
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Hermann Hogg.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 HGB
befreit und befugt, die Gesellschaft allein zu vertreten.
Mit der Gesellschafterin ist am 19. November 2020 mit
Wirkung zum 29. Dezember 2020 ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden.
Hermann
Hogg
|
(Geschäftsführer)
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sonstige Berichtsbestandteile
Köln, 7. März
2024
gez.
Hermann Hogg (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2024
festgestellt.
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