Fahrschule Veit LimitedLiquidiert

67596 Dittelsheim-Heßloch, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 40291
Eingetragen
31.3.2006
Branche
Berufliche ErwachsenenbildungFahrschulenErbringung von allen anderen Unterrichtsdienstleistungen a. n. g.
Gegenstand
Ausbildung von Fahrschülern (Erwachsenenbildung).

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Esther Veit
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Esther Veit
Dalbergstr. 7, 67596 Dittelsheim-Heßloch
10 £
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fahrschule Veit Limited

Dittelsheim-Heßloch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 106,00 867,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 38,00 505,00
II. Sachanlagen 68,00 362,00
B. Umlaufvermögen 17.454,56 18.963,50
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.887,20 6.948,57
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.567,36 12.014,93
Bilanzsumme, Summe Aktiva 17.560,56 19.830,50

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 10.431,77 6.933,22
I. gezeichnetes Kapital 15,30 15,30
II. Gewinnvortrag 6.917,92 6.063,28
III. Jahresüberschuss 3.498,55 854,64
B. Rückstellungen 3.134,05 2.500,00
C. Verbindlichkeiten 3.994,74 10.397,28
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.994,74 10.397,28
Bilanzsumme, Summe Passiva 17.560,56 19.830,50

Anhang


1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31.12.2012 der Fahrschule Veit Ltd., Birmingham, mit Betriebsstätte in Dittelsheim-Heßloch, wurde in Übereinstimmung mit den Vor­schriften des HGB aufgestellt. Für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB angewandt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft unterliegt für das Geschäftsjahr 2012 den Aufstellungs­grund­sätzen für Kapitalgesell­schaften gemäß §§ 264 ff. HGB. Gemessen an den für Kapitalgesell­schaften gelten­den Größenumschreibungen des § 267a Abs. 1 HGB ist die Gesell­schaft eine Kleinstkapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 276 HGB und § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB wurde kein Ge­brauch gemacht. Hingegen wurde die Erleichterung gemäß § 288 Abs. 1 HGB in An­spruch genommen.


2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschl. der Vornahme steuerrecht­licher Maßnahmen

a) Angaben zu Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und Methoden ange­wandt:

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaf­fungs- bzw. Her­stel­lungskosten, vermindert um die lineare Abschreibung ausge­wiesen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstel­lungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschrei­bun­gen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegen­stände  unter Anwendung der linearen und degres­siven Abschreibungsmethode vor­genommen. Bewegliche Gegenstände des Anlage­ver­mö­gens mit einem Einzelan­schaffungs­wert bis zu € 410,00 wurden im Zu­gangsjahr voll abgeschrieben. Der Sammelposten, der in Vorjahren für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, bei denen eine selbständige Nutzung gegeben ist und deren Einzelanschaffungswert zwischen € 150,00 und € 1.000,00 lag, gebildet wurde, wird weiterhin über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrie­ben.



Finanzanlagen waren nicht zu aktivieren.

Die Gesellschaft hat keinen Warenbestand.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nenn­wert angesetzt. Ein­zel- oder Pauschalwertberichtigungen zur Deckung des voraussichtlichen Aus­fall­risikos waren nicht erforderlich.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen gebildet. Sie entsprechen dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu erwartenden Erfüllungsbetrag.  Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.


3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

a) Forderungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Sonstigen Vermögens­gegenstände haben eine Restlaufzeit von höchstens einem Jahr.

b) Verbindlichkeiten

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von höchstens einem Jahr.


4. Sonstige Pflichtangaben

a)Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Director,  Frau Esther Veit, Bürokauffrau, geführt.

Blatt 7
b) Angaben zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss von € 3.498,55 auf neue Rechnung vorzutragen.

  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2012 - 31.12.2012

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 939,15 EUR.

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 4.901,39 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2013 festgestellt.

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