TCN
Systemhaus GmbH
Unna
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
47.284,45 |
48.121,92 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
53,76 |
312,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-43.271,64 |
-43.271,64 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
47.230,69 |
47.808,95 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
92.948,22 |
89.120,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
140.232,67 |
137.242,67 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
239.120,75 |
235.678,73 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.827,47 |
3.442,02 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
92.948,22 |
89.120,75 |
| B.
Rückstellungen |
24.900,00 |
21.910,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
115.332,67 |
115.332,67 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
115.332,67 |
115.332,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
140.232,67 |
137.242,67 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der TCN Systemhaus GmbH in
Insolvenz, Unna, wird nach handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt und in vollen Euro
ausgewiesen. Weiterhin waren die Vorschriften des GmbHG zu
beachten. Die in der Bilanz zur Verbesserung der
Übersichtlichkeit zusammengefassten Posten sind im
Anhang gesondert aufgeführt.
Bilanzierung und Bewertung
Die TCN Systemhaus GmbH in Insolvenz, Unna, ist eine
kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.
1 HGB.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben wir
im Berichtsjahr unverändert gegenüber dem Vorjahr
beibehalten.
Die Forderungen und Zahlungsmittel sind mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Die übrigen Rückstellungen sind nach den
Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Hierbei handelt
es sich im wesentlichen um Insolvenzforderungen gem. §
38 InsO. Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO sind
nach derzeitigem Stand nicht vorhanden.
Dortmund, 26. März 2012
gez. Dr. Petra Mork
Insolvenzverwalterin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht der schuldnerischen
Gesellschaft auf den Insolvenzverwalter über. Die
Gesellschaftsrechte im Falle der Liquidation der
Gesellschaft, § 66 Abs. 1 GmbHG, gelten für
die Insolvenz nicht, da an die Stelle der Gesellschafter
die Gläubigerautonomie tritt. Eine förmliche
Feststellung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse
ist wegen des insolvenzspezifisch geregelten
Verteilungsverfahrens gesetzlich nicht geregelt und auch
nicht erforderlich.
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