Fahrschule Pahl GmbHLiquidiert

59229 Ahlen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 14731
Eingetragen
27.12.2013
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb einer Fahrschule. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, Zweigniederlassungen oder Filialen zu errichten, sowie alle erlaubnisfreien Geschäfte und Maßnahmen zu ergreifen, die mit der Gesellschaft in mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang stehen und den Zwecken der Gesellschaft förderlich sind. Die Gesellschaft darf alle Rechtsgeschäfte, Rechtshandlungen und Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, die Interessen und den Zweck der Gesellschaft zu fördern.

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Hermann Röttcher
seit 28.10.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Ingrid Pahl
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ingrid Pahl
12.500 €
50.00%
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fahrschule Pahl GmbH

Ahlen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 25.11.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
25.11.2013
EUR
A. Umlaufvermögen 24.214,80 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 120,68 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.094,12 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 24.214,80 0,00

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
25.11.2013
EUR
A. Eigenkapital 24.214,80 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 785,20 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 24.214,80 0,00

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der geänderten Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG), insbesondere den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff HGB.

Zu Vergleichszwecken werden in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung die entsprechenden Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben (§ 265 (2) HGB). Im Gründungsjahr entfällt diese Angabe.

Es handelt sich bei der Berichtsfirma um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB. Es wurden die damit verbundenen Erleichterungen in vollem Umfange in Anspruch genommen.

Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu Anschaffungskosten. Die Abschreibungen wurden in handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear in handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen. Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen sind pro-rata-temporis abgeschrieben worden.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Abschreibungen sind im Brutto-Anlagenspiegel dargestellt.

Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem Nennbetrag bzw. niedrigeren Teilwert angesetzt.

Die Bewertung von Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennbetrag.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr liegen nicht vor. Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Das Abzinsungsgebot gem. § 253 (2) HGB greift nicht.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Nennbetrag oder zum höheren Erfüllungsbetrag gem. § 253 (1) HGB.

Währungsumrechnungen von bilanzierten Vermögensgegenständen oder Verbindlichkeiten gem. § 256 a HGB waren nicht notwendig.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden liegen nicht vor.

Weitere Bewertungseinheiten gem. § 254 i.V.m. § 285 Satz 1 Nr. 23 HGB liegen nicht vor.

Latente Steuern gem. § 274 (1) Satz 1 HGB waren nicht anzusetzen.

Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 (8) HGB ist nicht zu berücksichtigen.

Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahe stehenden Unternehmen oder Personen gem. § 285 Satz 1 Nr. 21 HGB lagen nicht vor.

III. Sonstige Angaben

Während des gesamten Geschäftsjahres 2013 waren Geschäftsführer Frau Ingrid Pahl und Herr Uwe Hermann Röttcher.

sonstige Berichtsbestandteile

 

gez. Uwe Röttcher

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2014 festgestellt.

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