Adico Media GmbHLiquidiert

58119 Hagen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hagen HRB 7897
Eingetragen
30.5.2008
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenFilmverleih und -vertrieb, nicht an private Haushalte
Gegenstand
Produktion und Vertrieb von Filmen, die in der Akquise von Neukunden bei beratungsintensiven Themen verwendet werden.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Sven Tränka
seit 18.12.2014
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

30.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Adico Media GmbH

Hagen

Jahresabschluss zum 31.12.2013

Bilanz zum 31.12.2013

Adico Media GmbH, Hagen

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immat. Vermögensgegenstände 1,00 170,00
1,00 170,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 843,22 848,54
II. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 1.510,73 205,34
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 68,61 68,61
2.422,56 1.122,49
C. Nicht d.EK gedeckt.Fehlbetrag 25.386,91 13.637,31
Summe Aktiva 27.810,47 14.929,80

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Verlustvortrag -43.637,31 -41.085,95
III. Jahresfehlbetrag -11.749,60 -2.551,36
IV. Nicht d.EK gedeckt.Fehlbetrag 25.386,91 13.637,31
0,00 0,00
B. Rückstellungen 1.000,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 26.810,47 13.929,80
Summe Passiva 27.810,47 14.929,80

ANGABEN ZUR BUCHFÜHRUNG


Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB die Verpflichtung eine ordnungsgemäße Buchführung zu erstellen.

Die Erfassung der anfallenden Geschäftsvorfälle erfolgte durch die Berichtsfirma selbst mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbeitung und wurde in das Programm STOTAX übernommen und dort ausgewertet.

Grundlage für die Kontierung bildet der STOTAX - Kontenrahmen 01.

Die Anlagenbuchführung wurde über das STOTAX - Anlagenprogramm erstellt und in den Abschlussbericht übernommen.

Die im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten anfallenden Um- und Abschlussbuchungen sind über das Programm STOTAX in die Finanzbuchhaltung eingeflossen.

Die tägliche Erfassung der Bareinnahmen und -ausgaben erfolgte in einem Kassenbuch.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) unter Beachtung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 und der Übergangsvorschriften der Artikel 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Han- delsgesetzbuch (EGHGB) in der Fassung vom 25.05.2009 aufgestellt worden.

Bei der Berichtsfirma handelt es sich um eine kleine Gesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB geltenden Gliederungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Abs. 2 HGB erstellt.

Das Sachanlagevermögen wurde gem. § 247 Abs. 2 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 255 Abs. 1, bzw. Abs. 2 HGB aktiviert. Die Aufnahme und Bewertung des Anlagevermögens erfolgte durch mich anhand der vorgelegten Unterlagen.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, welche vor dem 01.01.2010 angeschafft wurden, sind die Bilanzansätze gem. Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB übernommen worden und die Bewertungsmethoden wurden gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB weitergeführt.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, welche nach dem 01.01.2010 angeschafft wurden, ist die Abschreibung planmäßig aufgrund der voraussichtlichen Nutzungsdauer ermittelt worden. Für geringwertige Vermögensgegenstände wurde gem. § 252 Abs. 2 HGB die steuerliche Bewertung gem. § 6 Abs. 2a EStG als planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB über- nommen.  

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden nach § 253 Abs. 4 HGB zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. 

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden bei der Zugangsbewertung mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach § 247 Abs. 2 i. V. m. § 253 Abs. 1 HGB aktiviert. Die Folgebewertung erfolgte gemäß § 253 Abs. 4 HGB. Es wurde der zum Abschlussstichtag ermittelte Börsen- oder Marktpreis zugrunde gelegt. War dieser zum Abschlussstichtag nicht zu ermitteln und überstiegen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den am Abschlussstichtag beizulegenden Wert, so wurde unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips auf diesen Wert abgeschrieben.

Die Aufnahme und Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte durch die Berichtsfirma selbst.

Die von der Berichtsfirma erstellten Inventurunterlagen und -verzeichnisse lagen uns nicht vor.

 

Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden gem. § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. 

Alle noch nicht veranlagten Steuern wurden gem. §  253 Abs. 1 Satz 2 HGB unter Steuerrückstellun- gen ausgewiesen. Eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB war nicht vorzunehmen, da die Lauf- zeit weniger als ein Jahr beträgt.

Aufgrund der Erleichterungsvorschrift gem. § 274a Nr. 5 HGB wurde auf den Ausweis latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 HGB verzichtet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Die Summe der Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über fünf Jahren, ist gemäß § 285 Nr. 1 Buch- stabe a HGB im Anhang angegeben.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Bewertungseinheiten

Es wurden im Berichtsjahr keine Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet.

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Da keine Altersversorgungsverpflichtungen seitens der Berichtsfirma bestehen, erfolgte keine Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB.

AKTIVSEITE

Anlagespiegel

Es wurde von der Erleichterungsvorschrift nach § 274a HGB kein Gebrauch gemacht und die Aufglied- erung, Bewegung und Abschreibung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespie- gel gemäß § 268 Abs. 2 Satz 3 HGB zu entnehmen. 

Geschäfts-/ Firmenwert

Ein aktivierter Geschäfts-/Firmenwert ist nicht vorhanden.

Aktiviertes Disagio

Zum 31.12. des Berichtsjahres besteht kein aktivierte Disagio.

PASSIVSEITE

Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten

Nach den uns vom Geschäftsführer der Berichtsfirma überreichten Unterlagen sind für das Berichtsjahr keine Eventualverbindlichkeiten nach § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB vorhanden. Sicherheiten sowie Pfandrechte wurden keine gewährt.

Ebenfalls liegen keine Risiken aus der Inanspruchnahme von Haftungsverhältnissen nach § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB vor.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärungen.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gesamtkostenverfahren

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt. Die

Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB.

Außerplanmäßige Abschreibungen

Im Bereich der Sach- und Finanzanlagen sind im Berichtsjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen worden.

Außerordentliche Aufwendungen und Erträge

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine außerordentliche Aufwendungen enthalten.

Periodenfremde Aufwendungen und Erträge

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 2,61 € enthalten.

Arbeitnehmer

Im Berichtsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt

Forschungs- und Entwicklungekosten

Im Berichtsjahr wurden keine selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 HGB aktiviert.

Für die Ausschüttung gesperrte Beträge

Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB findet für das Berichtsjahr keine Anwendung.

SONSTIGE ANGABEN

Für den Berichtszeitraum wurde keine Gewinnausschüttung beschlossen. Der Gewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2013 war:

· Herr Thomas Gress

Beteiligungen

Es bestanden keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von 20% und mehr an anderen Unternehmen.

 

Hagen, den 26.11.2014

Adico Media GmbH

Thomas Gress

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.