TPI Vermessungsgesellschaft mbH

Otto-Hahn-Straße 46, 63303 Dreieich, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 34641
Eingetragen
27.10.2000
Branche
VermessungsbürosIngenieurbüros für TragwerksplanungSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
Bauvermessung; Topographische Aufmaße; Leitungsdokumentation; Deponievermessung (Setzungsmessung)

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kristina Tiessen
seit 25.7.2021
Prokura
Johannes Gattinger
seit 25.7.2021
Prokura
Stephan Och
seit 26.1.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

5 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 5 angezeigt

Stephan Och
63179 Obertshausen
155.000 €
62.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

TPI Vermessungsgesellschaft mbH

Dreieich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 341.309,00 303.980,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 19.055,00 35.556,00
II. Sachanlagen 321.754,00 267.924,00
III. Finanzanlagen 500,00 500,00
B. Umlaufvermögen 2.981.575,06 2.408.715,07
I. Vorräte 1.726.410,00 1.254.890,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.189.368,37 1.084.747,76
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 65.796,69 69.077,31
C. Rechnungsabgrenzungsposten 65.048,16 50.985,90
Aktiva 3.387.932,22 2.763.680,97

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 1.003.086,18 947.299,70
I. Gezeichnetes Kapital 250.000,00 250.000,00
II. Bilanzgewinn 753.086,18 697.299,70
davon Gewinnvortrag 697.299,70 545.181,41
B. Rückstellungen 175.351,00 150.451,00
C. Verbindlichkeiten 2.209.495,04 1.665.930,27
Passiva 3.387.932,22 2.763.680,97

Anhang

1.  Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der TPI Vermessungsgesellschaft mbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

1.1 Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: TPI Vermessungsgesellschaft mbH
Firmensitz laut Registergericht: Dreieich
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Offenbach am Main
Register-Nr.: 34641

2.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1  Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rech­nungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetz­lich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden aus Rech­nungsabgren­zungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinrei­chend gegliedert.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausge­gangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht ent­gegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbare Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt wor­den, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet:

Das Anlagevermögen weist nur Vermögensgegenstände aus, die bestimmt sind, dem Ge­schäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Die Abschreibung für Neuzugänge erfolgt linear.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von zwischen EUR 250,01 und EUR 800,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und sofort abgeschrieben.

Im Berichtsjahr war keine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften.

Die unfertigen Leistungen sind mit den Herstellungskosten (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB, § 255 Abs. 2 HGB) bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken, die durch Abschreibungen auf diese Forderungen zu berücksichtigen wären, sind in Höhe von EUR 0,00 (Einzelwertberichtigung) angefallen. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von gerundet 1 % auf die Nettoforderungen ausreichend Rechnung getragen.

Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet worden. Die Rückstellungenberücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

2.2  Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

3.  Angaben zur Bilanz

Erläuterungen zur Bilanz

3.1  Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber   Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von 42.355,18 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) und Verbindlichkeiten in Höhe von 90.571,97 EUR (Vorjahr: 123.056,07 EUR).

3.2  Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung

Bei Aufstellung der Bilanz wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von EUR 697.299,70 (Vj EUR 545.181,41) einbezogen.

3.3  Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von 2.157.369,11 EUR (Vorjahr: 1.568.064,19 EUR).

3.4  Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 140.704,65 EUR (Vorjahr: 39.245,63 EUR).

4.  Sonstige Angaben

4.1  Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

Geschäftsführer: Stephan Och
ausgeübter Beruf: Vermessungs-Ingenieur

Der Geschäftsführer ist stets einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.

4.2  Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten   Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahres waren im Unternehmen 43 Arbeitnehmer beschäftigt.

4.3  Unterschrift der Geschäftsführung



 

Dreieich, den 30. Juli 2024

TPI Vermessungsgesellschaft mbH

- Geschäftsführung -

gez. Stephan Och

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.10.2024 festgestellt.

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