Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 10410
Vorher
sc-consult GmbHsc-sonsult GmbH
Eingetragen
29.9.2000
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Analyse der Kapitalmärkte und die Vermarktung der Ergebnisse. Die Tätigkeit umfasst insbesondere die Analyse und die Bewertung der Marktposition und der Geschäftsentwicklung von börsennotierten Gesellschaften.

Historie

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Management

NameRolle
Holger Steffen
seit 31.3.2006
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Münster
12.500 €
50.00%
Schafflund
12.500 €
50.00%

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

sc-consult GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Sachanlagen   6938,00   11316,00
B. Umlaufvermögen        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   14754,26   23295,85
II. Wertpapiere   2295,23   2295,23
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   14653,25   18542,75
C. Rechnungsabgrenzungsposten   677,60   1168,19
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   19996,46   5551,84
Summe Aktiva   59314,80   62169,86

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25000,00   25000,00
II. Verlustvortrag   -30551,84   -2.172,84
III. Jahresfehlbetrag   -14444,62   -28379,00
nicht gedeckter Jahresfehlbetrag   19996,46   5551,84
B. Rückstellungen       7607,03
C. Verbindlichkeiten   59314,80   53703,93
D. Rechnungsabgrenzungsposten       858,90
Summe Passiva   59314,80   62169,86

Anhang

I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände im Sinne des § 264 Absatz 2 Satz 2 HGB sind nicht gegeben.

Die allgemeinen Grundsätze der Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind erfüllt. Die Darstellungsstetigkeit im Sinne von § 265 Absätze 1 und 2 HGB ist gegeben.

Abweichungen im Sinne von § 265 Absatz 1 Satz 2 HGB und Anpassungen nach § 265 Absatz 2 Satz 3 HGB waren nicht nötig.

Eine Durchbrechung der Darstellungs- und Methodenstetigkeit im Sinne des Artikels 67 Absatz 8 Satz 1 EGHGB ist nicht gegeben. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge im Sinne von Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB ist nicht erfolgt.

Mehrere Geschäftszweige der Gesellschaft waren im Berichtszeitraum nicht vorhanden, weshalb eine Gliederungsergänzung im Sinne von § 265 Absatz 4 Satz 2 HGB entfällt.

Die neuen Vorschriften des BilMoG sind im vorliegenden Jahresabschluss erstmals angewendet worden.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches (HGB) in der im Berichtszeitraum geltenden Fassung angewendet. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in der für den Berichtszeitraum aktuellen Fassung zu beachten.

Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten sind im Jahresabschluss nicht vorhanden.

Bewertungsmethoden nach § 240 Absatz 4 und § 256 Satz 1 HGB sind nicht angewendet worden.

Sachverhalte im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 5 HGB sind im Jahresabschluss nicht vorhanden.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Sachverhalte im Sinne des § 265 Absatz 3 HGB sind beim Anlagevermögen nicht gegeben.

Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert ist nicht vorhanden.

Ausschüttungsgesperrte Beträge im Sinne von § 268 Absatz 8 HGB aus der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens oder aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert sind nicht vorhanden.

Finanzanlagen im Sinne von § 266 Absatz 2 A. III HGB sind im Jahresabschluss nicht vorhanden.

Angaben nach § 285 Nr. 26 HGB sind mangels entsprechender Anteile oder Anlageaktien nicht zu machen.

Langfristige Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern sind nicht vorhanden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sachverhalte im Sinne des § 265 Absatz 3 HGB sind bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen nicht gegeben.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einen Jahr sind nicht vorhanden.

Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

Vorsteuer im Folgejahr abziehbar 31,15
Körperschaftssteuerrückforderung 1,02
Umsatzsteuer 2010 138,64

davon Vermögensgegenständen im Sinne des § 268 Absatz 4 Satz 2 HGB:

Körperschaftsteuer 2010 1,02

Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind nicht vorhanden.

Wertpapiere

Wertpapiere im Sinne von § 266 Absatz 2 A. III. HGB sind nicht vorhanden.

Latente Steuern

Latente Steuern wurden nicht angesetzt, da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB handelt und diese von der Vorschrift über die Steuerabgrenzungen nach § 274a Nummer 5 HGB befreit sind.

Eigenkapital

Gewinnrücklagen im Sinne von § 29 Absatz 4 GmbHG sind nicht existent.

Der Verlustvortrag vor Verwendung beträgt 30.551,84 €. Der Jahresfehlbetrag im vorliegenden Geschäftsjahr beträgt 14.444,62 €. Der gesamte Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Rückstellungen

Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für ähnliche Verpflichtungen wurden nicht gebildet. Ebenso ist keine Auflösung einer Pensionsrückstellung nach BilMoG unterblieben, weil bis zum 31. Dezember 2024 wieder Zuführungen erforderlich wären. Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen für die keine Rückstellung gebildet wurde bestanden nicht.

Eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB hat nicht stattgefunden.

Verbindlichkeiten

Sachverhalte im Sinne des § 265 Absatz 3 HGB sind bei den Verbindlichkeiten nicht gegeben.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einen Jahr setzen sich wie folgt zusammen:

Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 407,94 €
Sonstige Verbindlichkeiten 1.902,67 €
Verbindlichkeit aus Lohn und Gehalt 22.032,48
 
Verbindlichkeiten Lohn- und Kirchensteuer 2.186,55 €
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von 32.785,16 €

Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind bestehen nicht.

Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Jakubowski sind in Höhe von 16.261,72 € vorhanden.

Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Steffen sind in Höhe von 16.523,44 € vorhanden.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse, zu denen nach § 268 Absatz 7 HGB oder nach § 285 Nummer 27 HGB Angaben zu machen wären, sind nicht vorhanden.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zulässige Zusammenfassungen im Sinne von § 265 Absatz 7 Nummer 2 HGB wurden nicht getätigt.

Außerplanmäßige Abschreibungen wegen dauernder Wertminderung im Anlagevermögen sind nicht vorgenommen worden.

Ebenso existieren keine außerplanmäßigen Abschreibungen wegen nicht dauernder Wertminderung im Finanzanlagevermögen.

Der Personalaufwand des Geschäftsjahres ist nach dem Gesamtkostenverfahren im Sinne von § 275 Absatz 2 Nummer 6 HGB gegliedert:

Löhne und Gehälter (inkl. Aushilfslöhne) 105.999,25
 
Gesetzliche Sozialaufwendungen und Berufsgenossenschaft 865,46 €

Eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB hat nicht stattgefunden.

V. Sonstige Angaben

Zu den jeweils alleinvertretungsberechtigten Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans gehörten im Geschäftsjahr:

Herr Dr. Adam Jakubowski (ausgeübter Beruf: Geschäftsführerin)

Herr Holger Steffen (ausgeübter Beruf: Geschäftsführerin)

Vorschüsse oder Kredite wurden zugunsten von Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans nicht gewährt.

Rückzahlungen waren, mangels bestehenden Vorschüssen oder Krediten, nicht zu verzeichnen. Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführer wurden ebenfalls nicht eingegangen.

Eine Konzernzugehörigkeit besteht nicht.

Angaben im Sinne des § 285 Nummer 11 und Nummer 11a HGB sind nicht zu machen.

Bewertungseinheiten im Sinne von § 254 HGB wurden nicht gebildet.

Die Geschäftsführung wird in Übereinstimmung mit der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres kumuliert mit den Verlustvorträgen auf neue Rechnung vorzutragen.

Die vorliegende Bilanz ist aus bilanzieller Sicht in Höhe von 19.996,46 € überschuldet. Eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO und damit ein Insolvenzantragsgrund ist jedoch nicht gegeben, da insgesamt Gesellschafterdarlehen in Höhe von 32.785,16 € vorhanden sind, für welche die Gesellschafter qualifiziert im Rang zurückgetreten sind.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.06.2011

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