MDP Service UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Steffen seit 31.3.2006 | Geschäftsführer |
Adam Dipl.- Volkswirt Jakubowski seit 31.3.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
sc-consult GmbHMünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
AnhangI. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände im Sinne des § 264 Absatz 2 Satz 2 HGB sind nicht gegeben. Die allgemeinen Grundsätze der Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind erfüllt. Die Darstellungsstetigkeit im Sinne von § 265 Absätze 1 und 2 HGB ist gegeben. Abweichungen im Sinne von § 265 Absatz 1 Satz 2 HGB und Anpassungen nach § 265 Absatz 2 Satz 3 HGB waren nicht nötig. Eine Durchbrechung der Darstellungs- und Methodenstetigkeit im Sinne des Artikels 67 Absatz 8 Satz 1 EGHGB ist nicht gegeben. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge im Sinne von Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB ist nicht erfolgt. Mehrere Geschäftszweige der Gesellschaft waren im Berichtszeitraum nicht vorhanden, weshalb eine Gliederungsergänzung im Sinne von § 265 Absatz 4 Satz 2 HGB entfällt. Die neuen Vorschriften des BilMoG sind im vorliegenden Jahresabschluss erstmals angewendet worden. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches (HGB) in der im Berichtszeitraum geltenden Fassung angewendet. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in der für den Berichtszeitraum aktuellen Fassung zu beachten. Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten sind im Jahresabschluss nicht vorhanden. Bewertungsmethoden nach § 240 Absatz 4 und § 256 Satz 1 HGB sind nicht angewendet worden. Sachverhalte im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 5 HGB sind im Jahresabschluss nicht vorhanden. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Sachverhalte im Sinne des § 265 Absatz 3 HGB sind beim Anlagevermögen nicht gegeben. Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert ist nicht vorhanden. Ausschüttungsgesperrte Beträge im Sinne von § 268 Absatz 8 HGB aus der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens oder aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert sind nicht vorhanden. Finanzanlagen im Sinne von § 266 Absatz 2 A. III HGB sind im Jahresabschluss nicht vorhanden. Angaben nach § 285 Nr. 26 HGB sind mangels entsprechender Anteile oder Anlageaktien nicht zu machen. Langfristige Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern sind nicht vorhanden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sachverhalte im Sinne des § 265 Absatz 3 HGB sind bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen nicht gegeben. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einen Jahr sind nicht vorhanden. Die sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
davon Vermögensgegenständen im Sinne des § 268 Absatz 4 Satz 2 HGB:
Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind nicht vorhanden. Wertpapiere Wertpapiere im Sinne von § 266 Absatz 2 A. III. HGB sind nicht vorhanden. Latente Steuern Latente Steuern wurden nicht angesetzt, da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB handelt und diese von der Vorschrift über die Steuerabgrenzungen nach § 274a Nummer 5 HGB befreit sind. Eigenkapital Gewinnrücklagen im Sinne von § 29 Absatz 4 GmbHG sind nicht existent. Der Verlustvortrag vor Verwendung beträgt 30.551,84 €. Der Jahresfehlbetrag im vorliegenden Geschäftsjahr beträgt 14.444,62 €. Der gesamte Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Rückstellungen Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für ähnliche Verpflichtungen wurden nicht gebildet. Ebenso ist keine Auflösung einer Pensionsrückstellung nach BilMoG unterblieben, weil bis zum 31. Dezember 2024 wieder Zuführungen erforderlich wären. Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen für die keine Rückstellung gebildet wurde bestanden nicht. Eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB hat nicht stattgefunden. Verbindlichkeiten Sachverhalte im Sinne des § 265 Absatz 3 HGB sind bei den Verbindlichkeiten nicht gegeben. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einen Jahr setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind bestehen nicht. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Jakubowski sind in Höhe von 16.261,72 € vorhanden. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Steffen sind in Höhe von 16.523,44 € vorhanden. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse, zu denen nach § 268 Absatz 7 HGB oder nach § 285 Nummer 27 HGB Angaben zu machen wären, sind nicht vorhanden. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zulässige Zusammenfassungen im Sinne von § 265 Absatz 7 Nummer 2 HGB wurden nicht getätigt. Außerplanmäßige Abschreibungen wegen dauernder Wertminderung im Anlagevermögen sind nicht vorgenommen worden. Ebenso existieren keine außerplanmäßigen Abschreibungen wegen nicht dauernder Wertminderung im Finanzanlagevermögen. Der Personalaufwand des Geschäftsjahres ist nach dem Gesamtkostenverfahren im Sinne von § 275 Absatz 2 Nummer 6 HGB gegliedert:
Eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB hat nicht stattgefunden. V. Sonstige Angaben Zu den jeweils alleinvertretungsberechtigten Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans gehörten im Geschäftsjahr: Herr Dr. Adam Jakubowski (ausgeübter Beruf: Geschäftsführerin) Herr Holger Steffen (ausgeübter Beruf: Geschäftsführerin) Vorschüsse oder Kredite wurden zugunsten von Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans nicht gewährt. Rückzahlungen waren, mangels bestehenden Vorschüssen oder Krediten, nicht zu verzeichnen. Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführer wurden ebenfalls nicht eingegangen. Eine Konzernzugehörigkeit besteht nicht. Angaben im Sinne des § 285 Nummer 11 und Nummer 11a HGB sind nicht zu machen. Bewertungseinheiten im Sinne von § 254 HGB wurden nicht gebildet. Die Geschäftsführung wird in Übereinstimmung mit der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres kumuliert mit den Verlustvorträgen auf neue Rechnung vorzutragen. Die vorliegende Bilanz ist aus bilanzieller Sicht in Höhe von 19.996,46 € überschuldet. Eine Überschuldung im Sinne von § 19 InsO und damit ein Insolvenzantragsgrund ist jedoch nicht gegeben, da insgesamt Gesellschafterdarlehen in Höhe von 32.785,16 € vorhanden sind, für welche die Gesellschafter qualifiziert im Rang zurückgetreten sind. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.06.2011 |
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