Dentallabor Schnabel GmbH
Sickenreuther Straße 57, 95497 Goldkronach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Schnabel seit 11.3.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Michael Schnabel | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dentallabor Schnabel GmbHMarktredwitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ
ANHANGzur Bilanz zum 31.12.2018 Dentallabor Schnabel GmbH Im Winkel 1 95615 Marktredwitz Registergericht: Amtsgericht Hof, HRB-Nr. 1296 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Firma Dentallabor Schnabel GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von 800,00 € ohne Umsatzsteuer (GWG) wurden im Berichtsjahr nicht angeschafft. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Angabe zu Forderungen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 26.075,89 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt und ist voll eingezahlt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB in Form der Differenz zwischen dem Erfüllungsbetrag mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt 8.052,00 €. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich. Für die zum Bilanzstichtag bestehende Pensionsrückstellung wurde auf das Verteilungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB verzichtet. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:
Angabe der grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt werden: Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach der PUC Methode ermittelt. Bei der Berechnung wurde als Rechnungszins 3,21 % p. a. berücksichtigt, während der Rententrend und weitere Lohn- und Gehaltssteigerungen mit 0,0 % angesetzt wurden. Grundlage der Berechnung waren die Heubeck-Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck, Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln. Für die Saldierung von Aufwendungen und Erträgen bezüglich Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:
Angabe zu Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten, § 285 Nr. 1b HGB Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 5.102,58 € bestanden sonst keine Sicherungsrechte, über die gem. § 285 Nr. 1b HGB zu berichten ist. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§285 Nr. 3a HGB) Es bestehen keine nicht zu passivierende sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind: Haftungsverhältnisse Es bestehen nach § 251 HGB keine nicht in der Bilanz auszuweisenden Verbindlichkeiten. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen Im Jahresabschluss sind keine Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung enthalten, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Sonstige Angaben Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Herr Michael Schnabel Anzahl der Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres durchschnittlich 12 Arbeitnehmer. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.03.2019 Marktredwitz, den 20.03.2019 gez. Michael Schnabel
Marktredwitz, den 20. März 2019 gez. Michael Schnabel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20. März 2019 |
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