H.-O. Strohschein GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 57340
Eingetragen
21.12.1994
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und StrickmaschinenGroßhandel mit sonstigen Maschinen
Gegenstand
Import, Export und Handel mit Maschinen und Apparaten sowie Waren aller Art, ferner die Übernahme von Industrie- und Handelsvertretungen, die Gründung sowie die Beteiligung an gleichartigen und ähnlichen Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Otto Strohschein
seit 16.4.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

H.-O. Strohschein GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.782,29 12.782,29
B. Anlagevermögen 18.190,00 22.632,00
I. Sachanlagen 18.190,00 22.632,00
C. Umlaufvermögen 92.906,90 89.553,93
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.587,21 3.494,79
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.587,21 2.506,81
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 90.319,69 86.059,14
D. Rechnungsabgrenzungsposten 569,14 594,65
Bilanzsumme, Summe Aktiva 124.448,33 125.562,87

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 120.802,59 123.401,58
I. gezeichnetes Kapital 25.564,58 25.564,58
II. Gewinnvortrag 97.837,00 100.535,71
III. Jahresfehlbetrag 2.598,99 2.698,71
B. Rückstellungen 2.044,56 1.700,00
C. Verbindlichkeiten 1.601,18 461,29
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.601,18 461,29
Bilanzsumme, Summe Passiva 124.448,33 125.562,87

Anhang


1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.

Die Bilanz ist entsprechend der Vorschrift des § 266 Abs. 2 HGB gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt.

Von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften ist bei der Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in eingeschränktem Umfang Gebrauch gemacht worden.

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung enthalten entsprechend § 265 Abs. 2 HGB die Vergleichsbeträge des Vorjahres.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Ein Lagebericht gem. § 289 HGB wurde unter Inanspruchnahme der Erleichterungen nach § 264 Abs. 1 HGB nicht aufgestellt.


2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aus der erstmaligen Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechend den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Änderungen ergeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Entgeltliche erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen linearen Abschreibungen werden auf Basis der wirtschaftlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 werden in einem Sammelposten zusammengefasst und linear über fünf Jahre abgeschrieben.

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Anhaltspunkte für notwendige niedrigere Wertansätze waren zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung angabegemäß nicht zu erkennen.

Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Teilwerten bewertet. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko werden Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Guthaben bei Kreditinstituten und der Kassenbestand sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Soweit Fremdwährungen aus den Euroteilnehmerländern vorhanden sind, werden diese mit dem feststehenden Euroumrechnungskurs bewertet.

Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB). Pensionsrückstellungen werden in Höhe der anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätze unter Einbeziehung der neuen "Heubeck'schen Richttafeln 2005G" gebildet. Alle noch nicht veranlagten Steuern wurden bei den Steuerrückstellungen ausgewiesen. Die Rückstellungen sind nach Einschätzung der Unternehmensleitung ausreichend dotiert.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Ein Disagio für aufgenommene Darlehen innerhalb des Bilanzpostens "sonstige Verbindlichkeiten" wird gem. § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt.

3. Sonstige Angaben

Geschäftsführer des Geschäftsjahres war: Hans-Otto Strohschein

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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