Küchenstudio Rottner GmbH
Tiefenbronn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.879,41 |
29.546,22 |
| I.
Sachanlagen |
19.571,00 |
23.398,00 |
| II.
Finanzanlagen |
6.308,41 |
6.148,22 |
| B.
Umlaufvermögen |
335.448,87 |
289.313,50 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
288.676,79 |
289.277,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.500,00 |
|
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46.772,08 |
36,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
341,17 |
|
| Aktiva |
361.669,45 |
318.859,72 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
124.466,43 |
121.068,07 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
11.000,00 |
11.000,00 |
| III.
eingefordertes Kapital |
14.000,00 |
14.000,00 |
| IV.
Gewinnvortrag |
107.068,07 |
117.960,92 |
| V.
Jahresüberschuss |
3.398,36 |
-10.892,85 |
| B.
Rückstellungen |
6.514,90 |
5.795,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
230.688,12 |
191.996,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
146.892,12 |
87.736,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
83.796,00 |
104.260,00 |
| Passiva |
361.669,45 |
318.859,72 |
Der Anhang
enthält alle Pflichtangaben der §§ 284
und 285 HGB, darüber hinaus sind alle sonstigen im
HGB, GmbHG bzw. AktG genannten Einzelvorschriften
berücksichtigt, soweit darzustellende
Sachverhaltevorliegen.
Allgemeine Angaben:
Nach den Umschreibungen des § 267 HGB ist die
Gesellschaft als solche als "Kleine Kapitalgesellschaft"
einzustufen
1.2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
1.2.1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 II. Nr. 1 HGB)
1.2.1.1. Bilanzierungsmethoden (§§ 246 bis
251 HBG)
1.) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände,Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2.) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnetworden.
3.) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
4.) Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb auf Dauer zu dienen.
5.) Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet worden.
6.) Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.
7.) Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, aus
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnissen aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind
imWirtschaftsjahr keine zu bilanzieren.
1.2.1.2. Bewertungsmethoden
1.) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
2.) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
3.) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
4.) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst, wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekanntgeworden sind (wertaufhellende Tatsachen). Gewinne
sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert waren.
5.) Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet
worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet. Bei
der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind
die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die
Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Abschreibungen im Rahmen vernünftiger
kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen
worden..
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Abschreibung auf diese Forderung berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
6.) Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
7.) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
sonstige Berichtsbestandteile
Firma: Küchenstudio Rottner GmbH
Tiefenbronn, den 02.11.2021, gez. Sven Chris Rottner,
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde
am 02.11.2021 festgestellt.
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