Beteiligungsgesellschaften
Grimme & Kohl GmbH
Bahnhofstraße 5, 55286 Wörrstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Edmund Kohl seit 20.3.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Grimme & Kohl GmbHWörrstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANG zum 31. Dezember 2011Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa 4 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 wurde ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten für Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 aus den Jahren 2008 und 2009 wurde mit 20% abgeschrieben (§ 6 IIa EStG). Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB). Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Die Herstellungskosten umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen (§ 284 II 5. HGB). Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel sind mit dem Nominalwert angesetzt (§ 253 I HGB). Im Abschlussjahr geleistete Vorauszahlungen wurden mit dem Nominalwert in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Angaben zur Bilanz Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen in Höhe von insgesamt EUR 6.458,88 (Vorjahr: T€ 1). Die Verzinsung erfolgt mit 3 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Im Geschäftsjahr wurden EUR 370,00 zurückgezahlt (Vorjahr: T€°0). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt € 0,00. (Vorjahr: TEUR 0.) (§ 285 1.a HGB). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind beträgt € 0,00 (Vorjahr: TEUR 0). Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Herrn Manfred Kohl, Steinmetz Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 276 II, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Wörrstadt, 18.10.2012 gez. Manfred Kohl Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.12.2012 |
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