Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 755264
Vorher
Bernal Automation GmbH
Eingetragen
4.1.2016
Branche
Großhandel mit Werkzeugen und KleineisenwarenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
Einkauf, Vertrieb und Service von Metallwaren und Elektrogeräten, insbesondere zur Automatisierung von Türund Tortechnik.

Historie

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Management

NameRolle
Klaus Kleinfeld
seit 2.10.2023
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
MCAP Mittelstand Capital Partners AGCHE
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
ELTEC Kabeltechnik GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bernal Automation GmbH

Pfullingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

AKTIVA

Geschäftsjahr 31.12.2017
EUR
Vorjahr 31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 14.313,00 21.944,00
II. Sachanlagen 3.531,00 4.802,00
Summe Anlagevermögen 17.844,00 26.746,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 180.947,00 180.947,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstande 210.999,41 166.086,02
III. Kassenbestand, Guthaben bei Banken 227.532,15 273.411,40
Summe Umlaufvermögen 619.478,56 620.444,42
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.584,77 4.521,35
SUMME AKTIVA 643.907,33 651.711,77

PASSIVA

Geschäftsjahr 31.12.2017
EUR
Vorjahr 31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 240.000,00 240.000,00
III. Ergebnisvortrag - 62.211,34 - 843,85
IV. Jahresüberschuss - 41.032,16 - 61.367,49
Summe Eigenkapital 161.756,50 202.788,66
B. Rückstellungen 17.100,00 32.259,01
C. Verbindlichkeiten 465.050,83 416.664,10
SUMME PASSIVA 643.907,33 651.711,77

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

der Firma Bernal Automation GmbH, Pfullingen

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Pfullingen und wird unter HRB 755264 beim Amtsgericht Stuttgart geführt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich nach den Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen für kleine Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Ha EStG im Erwerbsjahr in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gebucht, solche mit Anschaffungskosten bis € 410 werden gem. § 6II EStG voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB), gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen wegen einer vorübergehenden oder dauernden Wertminderung (§ 253 III 6 HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist (§ 253 IV HGB).

Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256 1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den Verbrauch nach unserer eingesetzten Lagertechnik den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist {§ 253 IV HGB). Die Herstellungskosten umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bitdung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a HGB bewertet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 12 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst {§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a HGB bewertet.

III. Angaben zur Bilanz

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen die Verpflichtungen aus ausstehenden Eingangsrechnungen und aus Urlaubs- und Personalkosten enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten in Höhe von T€ 90 {Vj.: T€ 90} Verbindlichkeiten aus einem Darlehen von der Prettl Beteiligung Holding GmbH.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:

Restlaufzeit
bis 1 Jahr > 1 Jahr dv. > 5 Jahre Summe davon gesichert
Verbindlichkeiten T€ T€ T€ T€ T€
gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0 0
(i. Vj.) (0) (0) (0) (0) (0)
aus Lieferungen und Leistungen 164 0 0 164 0
(i. Vj.) (144) (0) (0) (144) (0)
gegenüber verbundenen Unternehmen 95 0 0 95 0
(i. Vj.) (94) (0) (0) (94) (0)
gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0 0 0 0
(i. Vj.) (0) (160) (0) (160) (0)
Sonstige 206 0 0 206 0
(i. Vj.) (18) (0) (0) (18) (0)
Summe 465 0 0 465 0
(i. Vj.) (257) (160) (0) (417) (0)

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten T€ 18 (Vj.: T€ 3) aus Steuern und T€ 3 (Vj.: T€ 0) im Rahmen der sozialen Sicherheit.

Zum Abschlussstichtag bestehen neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):

Mietverträge für Immobilien und Maschinen. Die Mietaufwendungen betrugen in 2017 T€ 27. Die Verträge haben eine unbestimmte Laufzeit.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§27511 HGB) aufgestellt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten hauptsächlich verrechnete Sachbezüge.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind hauptsächlich Mietaufwendungen, Instandhaltungsaufwendungen, Werbekosten und Ausgangsfrachten enthalten.

V. Sonstige Pflichtangaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 2 (Vorjahr: 04 Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 0 gewerbliche Arbeitnehmer und 2 Angestellte.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch

Herrn Florian Hofmann, Kaufmann bis 17.4.2018

Herrn Maurizio Oboardi, Kaufmann bis 17.4.2018

Herrn Klaus Hehner, Kaufmann ab 17.4.2018

Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen des § 288 II HGB wurde Gebrauch gemacht.

Irrt Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen durchgeführt.

VI. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.

 

Pfullingen, den 15.07.2018

Bernal Automation GmbH

Klaus Hehner, Geschäftsführer

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde von der Gesellschafterversammlung am 28. September 2018 festgestellt.

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