Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 20943
Eingetragen
10.5.2000
Branche
Stationäre Einrichtungen zur palliativen PflegeAmbulante PflegediensteSonstige teilstationäre Pflegeeinrichtungen
Gegenstand
1. Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche durch den Betrieb von Krankenhäusern und sonstigen Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie die Beteiligung hieran. 2. Krankenhäuser der Gesellschaft dienen der stationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung sowie der Pflege, Versorgung und seelsorglichen Begleitung von Kranken und Wöchnerinnen, außerdem den Aufgaben, die sich aus der Gesundheitsberatung sowie der Gesundheitsvor- und nachsorge ergeben. 3. Die Pflege- und Betreuungseinrichtungen dienen der ambulanten und stationären Aufnahme, Betreuung, Pflege, Versorgung und seelsorglichen Begleitung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Schöller
seit 19.9.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
St. Anna-Stiftung Ellwangen
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

St. Anna-Stiftung Ellwangen
Germany
150.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

St. Anna gGmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz zum 31. Dezember 2021

AKTIVSEITE

Vorjahr
EUR EUR EUR TEUR TEUR
A Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Softwarelizenzen 61.262,00 26
2. Geleistete Anzahlungen 0 26
33.022,71 94.284,71
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen 12.096,00 6
2. Einrichtungen und Ausstattungen 1.128.339,51 1.140.435,51 1.263 1.269
III. Finanzanlagen 194.490,23 1.429.210,45 364
1.659
B Umlaufvermögen
I. Vorräte 356.185,71 347
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.389.392,49 4.724
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 0,00 EUR (0)
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 724.671,16 6.470.249,36 1.054 6.125
C Rechnungsabgrenzungsposten 443,92 3
7.899.903,73 7.787

PASSIVSEITE

Vorjahr
EUR EUR TEUR TEUR
A Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 150.000,00 150
II. Kapitalrücklage 1.278.229,70 1.278
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 3.290.685,26 3.291
IV. Bilanzverlust - 654.945,19 4.063.969,77 - 224 4.495
B Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens
1. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG 1.131.431,00 1.241
2. Sonderposten aus nicht-öffentlicher Förderung für Investitionen 2.323,58 1.133.754,58 6 1.247
C Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 837.542,43 1.328
D Verbindlichkeiten 1.864.136,95 715
davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 0,00 EUR (0)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 1.836.907,08 EUR (715)
E Rechnungsabgrenzungsposten 500,00 2
7.899.903,73 7.787

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

Vorjahr
EUR EUR TEUR TEUR
1-7. Rohergebnis 8.353.981,71 8.227
8. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 5.089.467,95 4.889
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.343.040,30 1.403
davon für Altersversorgung 410.992,32 EUR 6.432.508,25 (379) 6.292
Zwischenergebnis + 1.921.473,46 + 1.935
9. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen 274.197,24 302
davon Fördermittel nach dem KHG 274.197,24 EUR (292)
10. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/ Verbindlichkeiten nach dem KHG 289.234,12 287
11. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten / Verbindlichkeiten nach dem KHG 275.007,79 288.423,57 302 287
12. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen 344.891,19 329
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens 72.207,28 131
13. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.229.674,25 1.735
davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre 0,00 EUR 2.646.772,72 (0) 2.195
14. Erträge aus anderen Wertpapieren und aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 5.563,84 9
15. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 20.245,18 22
Zwischensumme - 411.066,67 + 58
16. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.593,64 2
17. Steuern 18.443,79 17
davon vom Einkommen und vom Ertrag 18.443,79 EUR (17)
18. Jahresfehlbetrag(-)/-überschuss(+) - 431.104,10 + 39
19. Verlustvortrag aus dem Vorjahr - 223.841,09 - 263
20. Einstellung in Gewinnrücklagen 0,00 0
21. Bilanzgewinn - 654.945,19 - 224

Anhang mit Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2021

1 Grundsätzliches zum Jahresabschluss

Die Firma der Gesellschaft lautet St. Anna gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 70374 Stuttgart-Bad Cannstatt, wurde am 17. März 2000 errichtet und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart, HRB 20943 eingetragen.

Der Jahresabschluss der St. Anna gGmbH, Stuttgart-Bad Cannstatt, wurde für das Geschäftsjahr 2021 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung aufgestellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich nach § 267 Abs. 2 HGB um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht für Kapitalgesellschaften nach § 1 Abs. 3 KHBV Gebrauch gemacht. Die Gliederung der Bilanz (Anlage 1) erfolgt nach der Anlage 1 der KHBV. Die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß Anlage 2 der KHBV aufgestellt. Der erforderliche Anlagennachweis (Anlage 3/3) wurde entsprechend der Anlage 3 der KHBV gegliedert.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie der zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21. Dezember 2016 und grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt.

2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auf der Basis von Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips und der Grundsätze der kaufmännischen Vorsicht.

2.1 Erläuterungen zur Bilanz

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten - vermindert um planmäßige Abschreibungen - bilanziert.

Die Finanzanlagen sind zum Nominalwert bilanziert. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu letzten Einstandspreisen.

Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten, wobei die Kosten ausgehend von den DRG-Erlösen der Überlieger mit einem krankenhausindividuellen Anteil angesetzt wurden.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind ebenso wie die Geldmittel mit ihren Nominalbeträgen angesetzt. Erforderliche Wertberichtigungen wurden vorgenommen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 1 HGB gebildet.

Sonderposten sind korrespondierend mit dem entsprechenden Anlagevermögen bewertet.

Die Rückstellungen berücksichtigen sämtliche zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten; sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet worden. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach § 250 Abs. 2 HGB gebildet.

Grundsätzlich ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden.

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens gliedert sich gemäß Anlage 3 der Krankenhaus-Buchführungsverordnung wie folgt:

Anlagennachweis für das Geschäftsjahr 2021

Entwicklung der Anschaffungswerte
Bilanzposten: Anfangsbestand Zugang Umbuchungen Abgang Endstand
EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4/5 6
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1) 671.283,52 39.849,58 0,00 761.133,10
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen 150.209,29 8.359,04 0,00 158.568,33
2. Einrichtungen und Ausstattungen 5.933.701,38 186.764,28 0,00 6.120.465,66
6.083.910,67 195.123,32 0,00 6.279.033,99
III. Finanzanlagen
Sonstige Finanzanlagen 363.959,92 0,00 99.706,16 264.253,76
363.959,92 0,00 99.706,16 264.253,76
Insgesamt 7.119.154,11 284.972,90 99.706,16 7.304.420,85
Entwicklung der Abschreibungen
Bilanzposten: Anfangsbestand Abschreibungen (A) des Geschäftsjahres Umbuchungen Abgang Endstand
EUR EUR EUR EUR
1 7 8/10 9/11 12
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1) 645.174,52 (A) 21.673,87 0,00 666.848,39
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen 143.903,29 (A) 2.569,04 0,00 146.472,33
2. Einrichtungen und Ausstattungen 4.671.477,87 (A) 320.648,28 0,00 4.992.126,15
4.815.381,16 (A) 323.217,32 0,00 5.138.598,48
III. Finanzanlagen
Sonstige Finanzanlagen 0,00 (A) 69.763,53 0,00 69.763,53
0,00 (A) 69.763,53 0,00 0,00
Insgesamt 5.460.555,68 (A) 414.654,72 0,00 5.805.446,87
Bilanzposten: Restbuchwerte Stand 31.12.2021
EUR
1 13
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1) 94.284,71
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen 12.096,00
2. Einrichtungen und Ausstattungen 1.128.339,51
1.140.435,51
III. Finanzanlagen
Sonstige Finanzanlagen 194.490,23
194.490,23
Insgesamt 1.429.210,45

1) Erweiterung des Anlagennachweises gemäß Anlage 3 KHBV um die immateriellen Vermögensgegenstände.

Einen Überblick über die Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten gibt die nachfolgende Übersicht:

Forderungenspiegel zum 31. Dezember 2021

Davon mit einer Restlaufzeit
Gesamt bis zu 1 Jahr von 1 - 5 Jahren von mehr als 5 Jahren
EUR EUR EUR EUR
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.828.277,52 1.828.277,52 0,00 0,00
2. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 249.186,57 249.186,57 0,00 0,00
3. Forderungen gegen verbundene Unternehme 274.947,33 274.947,33 0,00 0,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 3.036.981,07 3.036.981,07 0,00 0,00
5.389.392,49 5.389.392,49 0,00 0,00

Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2021

Davon mit einer Restlaufzeit
Gesamt bis zu 1 Jahr von 1 - 5 Jahren von mehr als 5 Jahren
EUR EUR EUR EUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 361.294,16 334.064,29 27.229,87 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 829.129,48 829.129,48 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 119983,2 119.983,20 0,00 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 553.730,11 553.730,11 0,00 0,00
1.864.136,95 1.836.907,08 27.229,87 0,00

Die vorstehenden Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Zum 31. Dezember 2021 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 a HGB:

Für die von dem Gesellschafter der St. Anna-Stiftung gepachtete Klinik besteht ein langfristiger Pachtvertrag, der keine fest vereinbarte Laufzeit hat, sondern sich stillschweigend um ein Jahr verlängert, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Für das Jahr 2021 beträgt die Pacht unverändert insgesamt rd. 100 TEUR. Für die Nutzung von Räumlichkeiten im Gebäude einer Klinik waren im Berichtsjahr rd. 480 TEUR (Vorjahr rd. 51 TEUR) zu entrichten.

Gewinnverwendung

Unter Bezugnahme auf die Vorschrift des § 268 Abs. 1 HGB schließt die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021 wie folgt:

EUR
Jahresfehlbetrag -431.104,10
Verlustvortrag -223.841,09
Einstellung in Gewinnrücklagen 0,00
Bilanzverlust - 654.945,19

Die Geschäftsführer schlagen vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt:

EUR
St. Anna-Klinik 9.698.072,32
Ambulanter Dienst St. Anna 596.764,93
10.294.837,25

Die Erträge und Aufwendungen wurden unter Beachtung von § 246 Abs. 2 HGB auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Die Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuches beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von rd. 44 TEUR (Vorjahr rd. 32 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 98 TEUR (Vorjahr rd. 30 TEUR).

Die pandemiebedingten Erstattungen bzw. Erträge haben einschließlich der Freihaltepauschale nach § 21 KHG und dem Corona-Mehrkostenzuschlag nach § 5 Abs. 3i KHEntgG von zusammen rd. 122 TEUR (Vorjahr 729 TEUR) insgesamt rd. 345 TEUR (Vorjahr 1.026 TEUR) betragen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag haben das Jahresergebnis in Höhe von 18.443,79 EUR beeinflusst.

Außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sind keine Aufwendungen und Erträge angefallen.

4 Sonstige Angaben

Die Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Michael Hinderer, Dipl. Betriebswirt FH und Herr Andreas Schöller, Dipl. Oec.

Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer verzichtet.

Durchschnittlich waren im Berichtsjahr 2021 nach Köpfen gerechnet 154 Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen beschäftigt.

Die Feststellung und Genehmigung des Vorjahresabschlusses erfolgte in der Gesellschafterversammlung mit Datum vom 8. Dezember 2021.

Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

 

Stuttgart-Bad Cannstatt, den 30. März 2022

Michael Hinderer, Geschäftsführer

Andreas Schöller, Geschäftsführer

Weitere Angaben

Der Jahresabschluss wurde am 16. November 2022 festgestellt.

Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die St. Anna gGmbH, Stuttgart-Bad Cannstatt

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der St. Anna gGmbH, Stuttgart-Bad Cannstatt, der zugleich Jahresabschluss des Krankenhauses St. Anna-Klinik, Stuttgart-Bad Cannstatt ist - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der St. Anna gGmbH, Stuttgart-Bad Cannstatt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHVBV) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zum 31. Dezember 2021 sowie jeweils deren Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können,

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben,

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft oder des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Krankenhausträgergesellschaft oder das Krankenhaus ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann,

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt,

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses,

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Freiburg i. Br., den 29. Juli 2022

ConSigna GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Ernst-Joachim Barth, Wirtschaftsprüfer

Lagebericht 2021

I. Grundlagen der St. Anna gGmbH - Geschäftsmodell

Die Ordensgemeinschaft der Anna-Schwestern - Franziskanerinnen von Ellwangen - errichtete auf der Grundlage des Stiftungsgesetzes für das Land Baden-Württemberg vom 4. Oktober 1997 die St. Anna-Stiftung Ellwangen als rechtsfähige kirchliche Stiftung.

Zweck der St. Anna-Stiftung Ellwangen ist es, den Stifterauftrag des Ordens für die Zukunft zu bewahren, der darin besteht, dem Leben zu dienen und Kranke, Schwangere, Familie und Senioren zu unterstützen.

Die Gründung der St. Anna gGmbH durch die St. Anna-Stiftung Ellwangen mit Wirkung ab dem 1. Januar 2000 dient der praktischen Umsetzung und Sicherung dieses caritativen Auftrages. Die zuvor als unselbständiger Teil innerhalb der Gemeinschaft der Anna-Schwestern geführten Einrichtungen St. Anna-Klinik und St. Anna-Seniorenheim wurden gleichzeitig mit der Gründung der St. Anna gGmbH unter deren Trägerschaft gestellt. Die St. Anna-Stiftung ist zu 100% Gesellschafter der St. Anna gGmbH und somit Träger der St. Anna-Klinik. Das Unternehmen wurde bis August 2017 von einem Geschäftsführer und einem Prokuristen und seitdem von zwei Geschäftsführern geleitet.

Das St. Anna-Seniorenheim in Bad Cannstatt, das bis 2011 den Namen "Liebfrauenheim" hatte, ging zum 01.04.2014 auf die St. Anna-Seniorenheim gGmbH über.

St. Anna-Klinik

Die St. Anna-Klinik wird als freigemeinnütziges Krankenhaus der Grundversorgung geführt. Als eines der größten Belegkrankenhäuser in Baden-Württemberg arbeitet sie an insgesamt drei Standorten in Stuttgart und Schorndorf. Durch die Anwendung des Belegarztmodells hat sich die St. Anna-Klinik als Leistungsanbieter an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung positioniert. Auf diesem Hintergrund ist die Klinik in der Lage, ganzheitliche Lösungen in der Patientenversorgung anbieten. Als weiterer Baustein ergänzt seit dem 01.01.2018 der Ambulante Dienst St. Anna dieses ganzheitliche Versorgungskonzept mit einem Angebot der häuslichen Pflege.

Gemäß dem Änderungsfeststellungsbescheid vom 12.05.2020 zum Feststellungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 28.12.2010 wird die unter der Trägerschaft der St. Anna gGmbH geführte Klinik mit 85 Betten und den Fachgebieten Augenheilkunde, Chirurgie und Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Landeskrankenhausplan gelistet und festgelegt, dass die St. Anna-Klinik ein zwingend für die Notfallversorgung in der geburtshilflichen Versorgung erforderliches Krankenhaus gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 3 (2. Alternative) des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Erstfassung der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Abs. 4 SGB V für die Dauer von fünf Jahren (01.01.2019 bis 31.12.2023) ist.

Die aktuelle Leistungsstruktur der Klinik mit den Schwerpunkten Chirurgie und Gynäkologie/Geburtshilfe am Standort Bad Cannstatt sowie Augenheilkunde an den Standorten Stuttgart-Hedelfingen und Schorndorf wurde in den Jahren nach dem Übergang der Klinik aus der Trägerschaft der Anna-Schwestern in die St. Anna gGmbH etabliert.

Ungefähr 300 niedergelassene Fachärzte unterschiedlicher Disziplinen aus Stuttgart und der Region überwiesen auch im Berichtsjahr Patienten an die Belegärzte der St Anna-Klinik. Teilweise arbeiten die Belegärzte und ihre zuweisenden Ärzte eng zusammen.

Das Einzugsgebiet der St. Anna-Klinik in Bezug auf Patienten ist vorwiegend der Stadtkreis Stuttgart, der Rems-Murr-Kreis, sowie die Landkreise Esslingen, Ludwigsburg, Böblingen und Ulm.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Rahmenbedingungen für das Gesundheitswesen in Deutschland werden überwiegend durch politische Entscheidungen und Vorgaben des Gesetzgebers definiert, des Weiteren auch durch die Einflüsse allgemein- und finanzwirtschaftlicher Entwicklungen. Für die Leistungserbringer bedeutet dies, dauerhaft flexibel auf den ökonomisch-politischen Wandel zu reagieren.

Dies gilt auch für die St. Anna gGmbH, einen verhältnismäßig kleinen Leistungserbringer. Insbesondere die Verlagerung von Operationen aus dem stationären in den ambulanten Bereich und die Gesundheits- Strukturreform mit der Einführung und Weiterentwicklung der DRG- Fallpauschalen spielen heute, wie auch künftig, eine entscheidende Rolle für die wirtschaftliche Lage der St. Anna gGmbH. Ebenso wirken sich die ertragsorientierte Politik des Gesetzgebers und der Kostenträger auf die ökonomische Situation der St. Anna gGmbH aus.

2. Geschäftsverlauf der St. Anna gGmbH

St. Anna-Klinik

Die Leistungsvolumina der einzelnen Fachbereiche haben sich im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt:

die stationären Leistungen haben um 6,5 % abgenommen

die ambulanten Leistungszahlen sind um 4,5% gestiegen.

Bezogen auf die drei Fachbereiche des Hauses stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

Die stationären Leistungen in der Chirurgie sind um 10,5% gestiegen, die Augenheilkunde konnte eine Zunahme der Leistungen um 6,5% und die Frauenheilkunde einen Rückgang um 21% verzeichnen. Der Rückgang in der Gynäkologie ist der ab März 2020 grassierenden SARS-COV2 Pandemie geschuldet.

Die Geburtshilfe-Abteilung der St. Anna-Klinik verzeichnete einen Rückgang um 9%. Sie arbeitet nach dem Standard der WHO/UNICEF-Initiative "Babyfreundliches Krankenhaus" (BFHI) und darf sich auch offiziell so nennen. Inzwischen gibt es drei erfolgreiche Rezertifizierungen.

Als eine der ersten Kliniken in Stuttgart beteiligte sich die St. Anna-Klinik am Projekt "Sonnenkinder - gesund und geborgen aufwachsen in Stuttgart". Dieses Projekt der katholischen Geburtskliniken zur Früherkennung und Prävention von familiären Notlagen wurde 2015 mit dem Großen Präventionspreis Baden Württemberg ausgezeichnet und inzwischen in die Regelförderung der Stadt Stuttgart aufgenommen. "Sonnenkinder" wurde auch als Vorbild für ein vergleichbares Projekt der nicht-katholischen Geburtskliniken in Stuttgart genommen.

Die gynäkologische Onkologie bildet einen weiteren Schwerpunkt der St. Anna-Klinik. Das Haus nimmt am Onkologischen Schwerpunkt Stuttgart e.V. (OSP) teil, einem Zusammenschluss von Kliniken in der Region Stuttgart zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Tumorerkrankungen. Ferner befindet sich eine onkologische Praxis auf dem Klinikgelände.

Die katholische Herkunft und die franziskanischen Wurzeln der St. Anna-Schwestern prägen die Einrichtungen der St. Anna gGmbH bis heute. Christlicher Glauben und Werte werden in den Häusern gelebt und gepflegt. Einer ersten Fortbildungsveranstaltung für Führungskräfte über die Franziskanische Spiritualität im Jahr 2015 folgten weitere Klausurtagungen unter dem Titel "Franziskanischer Weg", die auch 2021 fortgesetzt wurden.

Die St. Anna-Klinik führt teilweise seit Jahrzehnten zuverlässige Kooperationen mit Anbietern aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Medizintechnik, Abfallbeauftragter, sowie Apotheke, Labor, Hygiene und Betriebsarzt, die auch 2021 fortgesetzt wurden.

Die St. Anna gGmbH hält mit dem "Ambulanten Pflegedienst St. Anna" und dem Menübringedienst "Annas Schlemmermobil" zwei Angebote für die häusliche Versorgung der Patienten vor. Der Ambulante Dienst St. Anna hat 2021 vor allem die Leistungen in der Pflege ausgebaut und die Hauswirtschaftsleistungen reduziert. Das Angebot für den Raum Bad Cannstatt wird gut angenommen. Auch der Menübringedienst erwirtschaftete im Berichtsjahr gute Ergebnisse. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der St. Anna gGmbH erbrachten 2021 wie schon in den Jahren zuvor Verwaltungsleistungen für die Altenpflegeheim St. Josef gGmbH in Bühlerzell sowie für die Einrichtungen der Anna-Schwestern in Ellwangen und das St. Anna-Seniorenheim Stimpfach. Auch die Betriebsführung des Alten- und Pflegeheims "St. Anna-Pflege" der Dr. Fuchsbergerschen Stiftung in Ellwangen durch die St. Anna gGmbH wurde in 2021 fortgeführt.

3. VFE-Lage

a) Ertragslage

Das Jahresergebnis hat sich von einem Jahresüberschuss in Höhe von 39 TEUR im Jahr 2020 um 470 TEUR auf einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 431 TEUR im Jahr 2021 verschlechtert.

b) Finanzlage

Die Finanzlage der St. Anna gGmbH kann als weitgehend stabil bezeichnet werden. Ihr Finanzmanagement hat das Ziel, bei Verbindlichkeiten und Forderungen stets die gesetzten Fristen einzuhalten.

Es existieren keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 4,6 % der Bilanzsumme. Sämtliche Verbindlichkeiten können stets innerhalb der Zahlungsziele beglichen werden.

Langfristige Anlagen sind durch das Eigenkapital der St. Anna gGmbH gedeckt. Die kurzfristigen Forderungen und die Bankbestände übersteigen die kurzfristigen Verbindlichkeiten.

Die Liquiditätslage hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr, insbesondere bedingt durch den Jahresfehlbetrag, leicht verschlechtert.

c) Vermögenslage

Die Vermögenslage unserer Gesellschaft hat sich bedingt durch den Jahresfehlbetrag gegenüber dem Vorjahr leicht verschlechtert.

Die Struktur unseres kurz- und langfristig gebundenen Vermögens und unserer Verbindlichkeiten halten wir stabil.

4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Einige betriebliche Daten der St. Anna gGmbH stellen sich im Berichtsjahr wie folgt dar:

2021
Zahl der Planbetten St. Anna-Klinik 85
Fallzahl St. Anna-Klinik 4.044
TEUR
Personalaufwand 6.432
Umsatzerlöse St. Anna gGmbH 10.292
Jahresfehlbetrag St. Anna gGmbH -431
Liquidität auf mittlere Sicht (Nettoumlaufvermögen) 3.768

5. Gesamtaussage

Unsere Vermögens- und Finanzlage schätzen wir als befriedigend ein, die Ertragslage im Berichtsjahr als nicht zufriedenstellend. Die Umsatzentwicklung ist genauso wie die Ergebnisentwicklung ist im Berichtsjahr rückläufig. Wir konnten im zurückliegenden Berichtsjahr beinahe zu allen Lieferverbindlichkeiten durch kurzfristige Zahlungen Skontoabzüge realisieren.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch liquide Mittel gedeckt.

Der coronabedingte Rückgang der Fallzahlen hat angehalten, vor allem werden Vorsorgetermine weniger wahrgenommen.

Die Risiken der Zukunft liegen aus unserer Sicht weiterhin in einem schwierigen und sich verschärfenden Wettbewerbsumfeld, dem unvorhersehbaren, kontinuierlichen Wandel im Gesundheitswesen sowie dem Anstieg des Anteils der ambulanten Operationen zu Lasten des stationären Bereichs. Ferner entwickeln sich Risiken aus dem Ärztemangel in allen Fachbereichen, aus der Entwicklung der Honorare für belegärztliche Leistungen und der Haftpflichtprämien für Belegärzte.

III. Zweigniederlassungsbericht

Die St. Anna gGmbH unterhält keine Zweigniederlassungen.

IV. Prognosebericht

Die wirtschaftliche Situation der St. Anna gGmbH steht auch in Zukunft stark unter dem Einfluss der politischen und marktwirtschaftlichen Entwicklungen des Gesundheitswesens. Besonders die Weiterentwicklung der DRG-Abrechnungssystematik, die Fortschreibung des Katalogs stationsersetzender Maßnahmen, die Umsetzung des Vertragsarztänderungsgesetzes und die Honorierung der belegärztlichen Leistungen nehmen Einfluss auf die Lage. Auch wird sich der Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern und deren Trägern weiter verschärfen. Die St. Anna gGmbH hat den Vorteil des in ihrer Klinik praktizierten Belegarztsystems, in dem die Patienten durch die Verzahnung der ambulanten mit der stationären Versorgung ganzheitlich versorgt werden. Die Gewinnung neuer Belegärzte für frei werdende Stellen wird wegen des herrschenden Ärztemangels zunehmend zum Risiko für die Klinik. Die Erwirtschaftung der fälligen Haftpflichtprämien spielt insbesondere bei geburtshilflich tätigen Ärzten eine immer wichtigere Rolle bei der Entscheidung für eine Belegarzttätigkeit.

Die Tendenz zu Qualität durch Quantität bei medizinischen Behandlungen und Eingriffen, die durch die Gesundheitspolitik gefördert wird, führt dazu, dass die Belegärzte seit einiger Zeit über innovative Kooperationsmodelle nachdenken, die eine weitere Vertiefung des medizinischen Angebotes ermöglichen. So wurde im November 2020 eine Kooperation mit der Maybachklinik und Maybach MVZ Orthopädie Stuttgart begonnen und in 2021 intensiviert. Aufgrund der angespannten Ertragslage bzw. der wirtschaftlichen Entwicklung der St. Anna gGmbH sind organisatorische und ggf. rechtliche Veränderungen angedacht.

V. Chancen- und Risikobericht

1. Risikobericht

Branchenspezifische Risiken

Die Branchenentwicklung wird durch weitere Konsolidierung gekennzeichnet sein. Es wird zu einer deutlichen Konzentration auf weniger Anbieter kommen. Dies ist der geäußerte Wille der Akteure in der Gesundheitspolitik des Landes und des Bundes.

Ertragsorientierte Risiken

Die Ertragslage wird durch ein Ansteigen der Kosten, insbesondere im Personalbereich, und das Risiko rückläufiger Fallzahlen, verbunden mit der Budgetierung im Gesundheitswesen, nachteilig beeinflusst. Diesem Risiko soll auch durch die weitere Spezialisierung der Klinik und innovative Formen der Zusammenarbeit mit Dritten entgegengewirkt werden.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unserer gGmbH sind Liquiditätsrisiken derzeit nicht zu befürchten.

Die St. Anna gGmbH ist keinem Währungsrisiko ausgesetzt.

Die Liquiditätsläge ist ausreichend; es sind daher keine Engpässe zu erwarten.

Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den in der St. Anna gGmbH bestehenden Finanzinstrumenten zählen hauptsächlich Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten.

Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt.

Langfristig finanziert sich die St. Anna gGmbH über Eigenmittel.

Das Finanz- und Risikomanagement der Gesellschaft hat zum Ziel, den Unternehmenserfolg gegen jegliche finanzielle Risiken abzusichern. Die Risikopolitik des Unternehmens beim Management der Finanzpositionen ist konservativ.

Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko und zur Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird ein Liquiditätsplan erstellt. Dieser wird laufend an aktuelle Änderungen angepasst und dient als Basis für die Geldmitteldisposition.

Im Falle von Ausfall- und Bonitätsrisiken bei finanziellen Vermögenswerten werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Um Ausfallrisiken gering zu halten, hat das Unternehmen ein angemessenes Mahnwesen und Debitorenmanagement. Forderungsausfälle sind insbesondere aufgrund von Prüfungen des MDK jedoch immer wieder gegeben.

2. Chancenbericht

Die St. Anna gGmbH ist auch in Zukunft bestrebt, unter den ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens zu bestehen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll z.B. das Leistungsangebot weiter ausgebaut, vertieft und differenziert werden. Die Optimierung von Kosten und Betriebsabläufen im OP und neue Kooperationen sind weitere Instrumente hierfür.

Der Markenkern der St. Anna gGmbH ist ihr christliches Profil, das die hohe medizinisch-pflegerische Qualität mit einer den Menschen als Ganzes wahrnehmenden Arbeitsweise kombiniert. Die Präsenz von Ordensschwestern in der Klinik und die Ausrichtung aller Mitarbeitenden an christlichen Werten bilden hierfür das Fundament. Als gute Ergänzung des klinischen Leistungsangebotes hat sich die Ansiedelung von Arztpraxen auf dem Gelände der Klinik bewährt.

Deshalb ist die Einrichtung weiterer Arztpraxen an den Klinikstandorten Bad Cannstatt und Hedelfingen vorgesehen.

Mit Fortbildungen und einem zukunftsorientierten Personalmanagement will die St. Anna gGmbH ihre personellen Ressourcen sichern.

 

Stuttgart, den 30. März 2022

Andreas Schöller, Geschäftsführer

Michael Hinderer, Geschäftsführer

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