Hilbt Landtechnik GmbH
Altenburg 14, 48366 Laer, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marion Lendermann seit 15.1.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 96.08% | |
P****** P***** | 3.92% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Hilbt Landtechnik GmbHEigenbeteiligung | 0.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hilbt Landtechnik GmbHLaerJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
sonstige BerichtsbestandteileA. Allgemeine Angaben Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 264 ff. HGB) sowie des § 42 GmbHG erstellt. Das Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurde angewendet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer wurde gem. § 285 Nr. 7 HGB ermittelt. Von dem ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gem. § 266 HGB und bei der Aufstellung des Anhangs gem. § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch. Auf die Aufstellung des Lageberichts wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.
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