Beteiligungsgesellschaften
Synergy Health Radeberg GmbH
Juri-Gagarin-Straße 15, 01454 Radeberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Synergy Health Holdings Limited | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Synergy Health Radeberg GmbHRadebergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024Synergy Health Radeberg GmbH, Radeberg1. Geschäftliche Grundlagen Gegenstand des Unternehmens ist im Wesentlichen die Behandlung von beigestellten Produkten mit ionisierender Strahlung. Für die Produktbestrahlung stehen zwei Gamma-Bestrahlungsanlagen und eine Elektronenbeschleuniger-Anlage zur Verfügung. Die Behandlung der Produkte erfolgt zur Sterilisation von Medizinprodukten, Laborartikeln und Arzneimitteln, zur Keimzahlreduktion von Verpackungsmitteln, kosmetischer Rohstoffe, Lebensmittel (nur getrocknete Kräuter und Gewürze) und Tierfutter sowie zur Vernetzung von Kunststoffen und der Veredelung von Feststoffen (Mineralien, Halbleiter). Des Weiteren werden die Produktbestrahlungsanlagen für Labor- und Consultingleistungen genutzt. Das umfassende Paket an Service-Leistungen bietet zudem mikrobiologische Laborleistungen im eigenen mikrobiologischen Labor. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen, Berichte und Analysen sowie Expertenmeinungen aus der Wirtschaft Als hundertprozentiges Tochterunternehmen von STERIS profitieren Kunden der Synergy Health Radeberg GmbH vom globalen und technologie-neutralen Netzwerk der STERIS Applied Sterilization Technologies (AST) Division. KPMG prognostizierte in den Vorjahren ein jährliches globales Wachstum zwischen 2015 und 2030 von 5,2 % im Medizintechnik-Markt. Mordor Intelligence spricht von einem jährlichen Wachstum von ca. 7 % zwischen 2024 und 2029. Der Weltmarkt für Medizintechnologien (ohne In-vitro Diagnostika) betrug 2022 nach Angaben des Marktforschungsunternehmens Frost & Sullivan 499 Milliarden US-Dollar. Der EU-Markt ist nach den USA der zweitgrößte MedTech-Markt der Welt. Innerhalb der EU hat Deutschland mit Abstand den größten Anteil. Dem entgegen steht eine Verknappung des Rohstoffes Kobalt-60. Durch die Zugehörigkeit zum STERIS-Konzern und dessen Lieferverträgen und strategischer Planung ist die erwartete Verknappung für die Gesellschaft als moderat einzustufen. Die Geschäftsführung erwartet derzeit eine konstante Kobalt-Kapazität, die aber durch die technologie-neutrale Investitionspolitik im Konzern mittel- bis langfristig Wachstum ermöglichen wird. Auch innerhalb der Gesellschaft schafft diese Investitionspolitik durch die e-Beam Anlage Wachstumspotential. 2.2. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2023/2024 erzielte die Gesellschaft ein positives Ergebnis mit Umsatzerlösen von EUR 20,7 Mio. (Vj. EUR 22,3 Mio.). Die Umsatzreduzierung um EUR 1,6 Mio. ist unter anderem auf die fehlende Kundennachfrage zurückzuführen. Das Rohergebnis (betriebliche Erträge abzüglich Materialaufwand) lag bei EUR 20,1 Mio. (Vj. EUR 21,9 Mio.). Dies entspricht einer Reduzierung gegenüber dem Vorjahr von 7,9 %. Es wurde ein Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von EUR 7,1 Mio. (Vj. EUR 8,8 Mio.) erwirtschaftet. Sowohl Umsatzerlöse und Jahresergebnis nach Steuern als auch der Cashflow stellen für die Gesellschaft bedeutende finanzielle Steuerungsgrößen dar. Personal- und Sozialbereich Im Durchschnitt gehörten 102 Mitarbeiter (Vorjahresdurchschnitt: 99) zur Belegschaft. Die Entlohnung ist prinzipiell einzelvertraglich geregelt. In den Bereichen Gesundheits- und Arbeitsschutz, z. B. Unfallschutz, Berufsunfälle haben sich im Geschäftsjahr 2023/2024 keine besonderen Vorkommnisse ergeben. Durch das im Integrierten Management System (IMS) festgelegte Regelwerk wird sichergestellt, dass das Personal, welches die Produktqualität beeinflussende Tätigkeiten ausführt, aufgrund der eigenen Ausbildung, erhaltener Schulungen, der persönlichen Fertigkeiten und gemachter Erfahrungen, für die Arbeit entsprechend befähigt ist. Umwelt-/Strahlenschutz Die Umwelteinwirkungen liegen in den projektierten und genehmigten Grenzen. Die jährliche Umwelterklärung wurde, durch ein neu eingeführtes Energiemanagement System, ersetzt. Beim Strahlenschutz zeigen die Kontaminationskontrollen und die Strahlenfeldmessungen, dass die Auslegung und Prozessführung in vollem Maß den sicherheitstechnischen Anforderungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bzw. dem Strahlenschutzgesetz (StrSchG) entsprechen. Die Information und die Kommunikation mit der zuständigen Behörde erfolgten planmäßig, gegebenenfalls auch situativ. Gesetzliche Bestimmungen, insbesondere auf den Gebieten der Qualitätssicherung, des Umweltschutzes, der Sterilisation von Medizinprodukten und des Strahlenschutzes wurden eingehalten. Die Umwelt- und Qualitätsziele sowie die der technologischen Prozess-Führung wurden weitestgehend erreicht. 2.3. Darstellung der Lage der Gesellschaft 2.3.1. Ertragslage Die Umsatzerlöse der Synergy Health Radeberg GmbH betrugen im Geschäftsjahr 2023/2024 EUR 20,7 Mio. (Vj. EUR 22,3 Mio.) und lagen damit unter den Planungen. Die sonstigen betrieblichen Erträge im Geschäftsjahr 2023/2024 beliefen sich auf EUR 0,1 Mio. (Vj. EUR 0,2 Mio.) und enthalten unter anderem Erträge aus Währungsumrechnung, Erstattung von Strom- und Energiesteuer sowie Sachbezüge. Der Materialaufwand lag bei einem Wert von EUR 0,8 Mio. (Vj. EUR 0,7 Mio.). Trotz Umsatzrückgang sind die Kosten, insbesondere wegen der Strompreiserhöhung, leicht gestiegen. Der Personalaufwand ist mit EUR 5,5 Mio. (Vj. EUR 4,9 Mio.) nur unwesentlich gestiegen. Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen lagen mit EUR 1,8 Mio. (Vj. EUR 1,6 Mio.) leicht über den Vorjahreswerten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen EUR 3,7 Mio. (Vj. EUR 3,4 Mio.) und enthalten u. a. Kosten für Service Fees verbundener Unternehmen und Entsorgungskosten für Kobalt. Wie in den Vorjahren erfolgte die Berechnung der Rückstellungen für Entsorgungen auf Basis der Rücknahme-Vereinbarungen noch existierender Lieferanten der Strahlenquellen, den vorliegenden Preislisten der Landessammelstelle Sachsen für Konditionierung und Abnahme der Quellen, Gutachtern sowie von Spezialfirmen für technische Ausrüstungen für Recycling und Entsorgung. Ein Entsorgungskonzept wurde der Behörde vorgelegt. Im Wesentlichen werden dabei bauartgenehmigte Container mit der vorgeschrieben, maximal zulässigen radioaktiven Rest-Aktivität an Strahlenquellen in das vorgesehene Entsorgungslager des Bundes (Lager Konrad) eingebracht. Das Vorjahresergebnis wurde um 1,7 Mio nicht erreicht und lag damit unter den Erwartungen, was im Wesentlichen auf die fehlende Kundennachfrage zurückzuführen ist. 2.3.2. Finanzlage Der Finanzmittelbestand zum 31. März 2024 betrug TEUR 34 und hat sich im Vergleich zum Stichtag 31. März 2023 um etwa TEUR 50 verringert, was im Wesentlichen durch das eingeführte Cash Pooling begründet ist. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr in Höhe von EUR 12,6 Mio. erwirtschaftet. Der Cashflow aus Investition beträgt EUR -12,6 Mio. Die getätigten Investitionen konnten aus dem laufenden Cashflow finanziert werden und planmäßig wurden die üblichen Erneuerungen an den Anlagen vorgenommen. Die Investitionen des Geschäftsjahres beliefen sich auf insgesamt EUR 12,6 Mio. (Vj. EUR 8,0 Mio.) für Kobalt 60 sowie in Anlagenkomponenten als Ersatzinvestitionen. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr jederzeit gesichert. 2.3.3. Vermögenslage scroll
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahresstichtag von EUR 47,7 Mio. auf EUR 53,2 Mio. erhöht. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt 81,6% (Vj. 68,4 %). Die Veränderung im Eigenkapital resultiert aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres in Höhe von EUR 7,1 Mio. Das Fremdkapital hat sich absolut auf EUR 6,7 Mio. (Vj. EUR 8,3 Mio.) verringert. Aufgrund des strengen Niederstwertprinzips und den Regeln der verlustfreien Bewertung sind sämtliche erkennbare Verluste über Abwertungen und Rückstellungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. 3. Chancen-, Risiko und Prognosebericht 3.1. Chancen- und Risikobericht Chancen ergeben sich aus dem stark wachsenden Medizinproduktesektor. Auch die demografische Entwicklung in den entwickelten Ländern und der damit verbundenen Alterung der Bevölkerung bedeutet für die Gesellschaft eine steigende Nachfrage an Kundenprodukten und damit Sterilisationsdienstleistungen. Durch den sogenannten Atomausstieg der Bundesrepublik Deutschland entsteht eine Nicht-Kalkulierbarkeit in Zukunft bezüglich der Grundabgabemöglichkeit an öffentlich-rechtliche Einrichtungen. In den Medien wird bereits auf nicht ausreichende Entsorgungskapazitäten hingewiesen. Es muss daher auf mögliche in der Zukunft auftretende Risiken für die Synergy Health Radeberg GmbH hingewiesen werden, da der Zeitpunkt der Entsorgung unserer Strahlenquellen weit in der Zukunft geplant ist. Kosten der Entsorgung beruhen auf den heute bekannten Kostenangeboten und Annahmen, zum Beispiel der Zeitpunkt der Eröffnung und der Verfügbarkeit des Lagers Konrad in der Zukunft, das für die Entsorgung der Strahlenquellen bislang von amtlicher Seite vorgesehen ist. Zusätzliche Unwägbarkeiten entstehen durch den maroden Zustand des Bergwerks Asse, da als ein Plan des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), die mögliche Umlagerung von Teilen des Inventars in das Lager Konrad erwogen wird. Auch durch das Strahlenschutzgesetz in der neusten Fassung hat sich ein Risiko ergeben, infolgedessen von der Gesellschaft im Dezember 2020 eine Sicherheitsleistung seitens des LfULG gefordert wurde. Sowohl die Höhe als auch die Form sind zurzeit mit der Behörde noch in Verhandlung. Es ist nicht zu erwarten, dass sich diese Sicherheitsleistung bestandsgefährdend auf die Gesellschaft auswirkt. Durch die Zugehörigkeit zu der STERIS-Gruppe ergeben sich im Bereich des Einkaufs von Energie bzw. Strahlenquellen verringerte Beschaffungsrisiken. Im Mai 2022 wurde Cash Pooling zur Steuerung der Konzernfinanzierung eingeführt. Hierbei vergibt die Synergy Health Radeberg GmbH liquide Mittel in Form von Darlehen an die Konzerngesellschaft, die diese Mittel wiederum für alle Gesellschaften zentral verwaltet. Es bestanden Restitutionsansprüche auf das Firmeneigentum der Synergy Health Radeberg GmbH. Im Wirtschaftsjahr 2024/2025 konnte eine Einigung zwischen den Parteien geschaffen werden und eine Zahlung in Höhe von TEUR 60 wurde getätigt. Aufgrund unserer mittelfristigen Finanzierung sehen wir derzeit kein Liquiditätsrisiko durch höhere Zinsbelastungen. Alle uns sonst bekannten Risiken sind nach derzeitigem Erkenntnisstand durch entsprechende Rückstellungen ausreichend abgedeckt. 3.2. Prognosebericht Für die Zukunft erwartet die Geschäftsführung trotz der Verknappung von Kobalt ein moderates Wachstum der Gesellschaft. Der Krieg in der Ukraine sowie die Inflation und Situation auf dem Personalmarkt, werden sich in Zukunft auf die Gesellschaft auswirken. Es sind deutlich höhere Material- und Energiekosten zu erwarten, als auch Veränderungen in Beschaffungswegen und Lieferketten. Die Konzern- und Geschäftsleitung beobachten die Situation aufmerksam und werden, wo nötig und möglich, Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen für die Gesellschaft zu minimieren. Der Verknappung von verfügbarer Kapazität wird die Geschäftsführung durch Effizienzmaßnahmen vorbeugen, vor allem im Bereich e-Beam. Seit 2022 hat die Gesellschaft ihre Herstellungserlaubnis (GMP) auf die e-Beam Anlage erweitert und bietet seitdem auch e-Beam Bestrahlung von Arzneimitteln an. Für das Geschäftsjahr 2024/2025 haben wir aus heutiger Kenntnis Umsatzerlöse erzielt, die das Vorjahr leicht übersteigen. Beim Jahresergebnis nach Steuern rechnen wir ebenfalls mit einem Ergebnis, das das Vorjahr leicht übersteigen wird. Für das Geschäftsjahr 2025/2026 planen wir mit moderaten Umsatz- und Profitsteigerungen. Für die neue Betriebsstätte sind im Geschäftsjahr 2024/2025 etwa EUR 14,0 Mio. Investitionen erfolgt, finanziert durch den operativen Cashflow. Für das Geschäftsjahr 2025/2026 werden weitere EUR 12,0 Mio. geplant. Hierfür soll ein Darlehen aufgenommen werden. Damit ergibt sich jeweils keine wesentliche Auswirkung auf den gesamten Cashflow.
Radeberg, 15. Mai 2025 Oliver Weinrich, Geschäftsführer Kenneth Kohler, Geschäftsführer Michael Tokich, Geschäftsführer BilanzAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 20241 Allgemeine Angaben Die Synergy Health Radeberg GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG erstellt. Für die Bilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung werden die Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 Abs. 2 (Gesamtkostenverfahren) des HGB angewandt. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB wird teilweise Gebrauch gemacht. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Gesellschaft ist unter der Firma Synergy Health Radeberg GmbH mit Sitz in Radeberg im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer HRB 23319 eingetragen. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände, mit Ausnahme der Domain, und die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beinhalten die nach den handelsrechtlichen Vorschriften aktivierungspflichtigen Beträge. Die Bemessung der Nutzungsdauer erfolgte aufgrund von betrieblichen Erfahrungen. Die Nutzungsdauern betragen: scroll
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (außer Strahlenquellen) werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Die Abschreibung der Strahlenquellen erfolgt für alle erworbenen Strahlenquellen leistungsbezogen. Dies spiegelt den Zerfall der Kobaltquellen wider und entspricht der tatsächlichen Nutzung. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) werden im Wert von EUR 250,01 bis EUR 800,00 im Jahr der Anschaffung sofort erfolgswirksam abgeschrieben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Umlaufvermögen Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurden zu den letzten Einkaufspreisen angesetzt bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sowie die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. In den Herstellungskosten sind die Material- und Fertigungseinzelkosten, Sondereinzelkosten der Fertigung, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, berücksichtigt worden. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht angesetzt. Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden saldiert ausgewiesen, soweit es sich hinsichtlich Art, Fristigkeit und Fälligkeit um gleichartige Forderungen und Verbindlichkeiten handelt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bewertet. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Aktivwerte für eine Pensionszusage (TEUR 33; Vj. TEUR 32) stellen Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB dar und wurden deshalb mit den entsprechenden Rückstellungen saldiert. Der Ansatz von Kassenbestand und der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zu Nennwerten. Die Umrechnung der in US-Dollar geführten Bankkonten erfolgte mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für Folgejahre darstellen, ausgewiesen. Latente Steuern Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Sonderposten für Zuschüsse zum Anlagevermögen Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen betrifft Investitionszuschüsse der im Anlagevermögen ausgewiesenen Strahlenquellen. Die Auflösung des Sonderpostens erfolgt entsprechend der Abschreibung der geförderten Vermögensgegenstände und ist unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 1,41 % p. a. (Vj. 1,40 %) gemäß § 253 Abs. 2 HGB, einer erwarteten Gehalts- bzw. Rentensteigerung für Anwärter von 1 % p. a. (Vj. 1 %) und für Rentner von 2,0 % p. a. (Vj. 2,0 %) sowie den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt worden. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Soweit die Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, erfolgte eine Abzinsung der Rückstellung gemäß § 253 Abs. 2 HGB. Der tatsächliche Steueraufwand/-ertrag aus dem MinStG für das Geschäftsjahr 01. April 2023 bis 31.03.2024 beläuft sich auf EUR 0. Wir weisen im Zusammenhang mit dem Mindeststeuergesetz (MinStG) ferner darauf hin, dass die Gruppenträgermeldung (§ 3 MinStG) in Deutschland aller Voraussicht nach von der STERIS Deutschland GmbH vorgenommen wird. Aufgrund abweichenden Wirtschaftsjahres erfolgt dies erstmalig zum 28. Februar 2026. Wie in den Vorjahren erfolgte die Berechnung der Rückstellungen für die Entsorgungen der Strahlenquellen auf Basis eines Entsorgungskonzepts sowie den Rücknahmekonditionen der verschiedenen Zulieferer. In die Berechnung der Rückstellung sind die voraussichtlichen Abgabezeitpunkte der Strahlenquellen eingeflossen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden mit einer Inflationsrate von 2,0 % berücksichtigt. Es erfolgte eine Abzinsung der Rückstellung gemäß § 253 Abs. 2 HGB nach den Abzinsungssätzen der Deutschen Bundesbank. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen davon-Vermerke Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. 3 Erläuterung zur Bilanz Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Die Gesellschaft hält 100 % des Kapitals der Herotron E-Beam Service GmbH, Bitterfeld-Wolfen. Das Eigenkapital per 31. März 2024 beträgt TEUR 1.787, das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres beläuft sich auf TEUR -110. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehme resultieren überwiegend aus Cash Pool Forderungen. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen (TEUR 4.729; Vj. TEUR 11.378) handelt es sich um Cashpool-Forderungen einschließlich Zinsen TEUR 4.577 (Vj. TEUR 11.247) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen TEUR 152 (Vj. TEUR 131). Die aktive latente Steuerabgrenzung ergibt sich aus dem Saldo der passiven latenten Steuern aus Unterschieden in den Abschreibungen des Anlagevermögens und aktiven latenten Steuern aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen und den Rückstellungen für die Entsorgungskosten der Strahlenquellen. Der zugrunde gelegte Steuersatz beträgt 29,83 %. Die latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Der Betrag der ausschüttungsgesperrten Beträge im Zusammenhang mit den aktiven latenten Steuern beläuft sich auf TEUR 466 (Vj. TEUR 488). Das Gezeichnete Kapital entspricht der Handelsregistereintragung. Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital beträgt EUR 50.200. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden auf Grundlage einer Pensionszusage an den ehemaligen Geschäftsführer sowie Pensionsverträgen mit zwei Altgesellschaftern gebildet. Der in der Bilanz ausgewiesene Rückstellungsbetrag wurde aus dem versicherungsmathematischen Gutachten der KPMG AG vom 3. April 2024 entnommen. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR -3 und unterliegt einer Ausschüttungssperre. Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB: scroll
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen hauptsächlich Kosten für die Rückgabe von Quellen (TEUR 2.334; Vj. TEUR 2.349), Personalkosten (TEUR 474; Vj. TEUR 256), ausstehende Rechnungen (TEUR 162; Vj. TEUR 134), Verpflichtungen aus der Prüfung des Jahresabschlusses (TEUR 93; Vj. TEUR 53), Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen (TEUR 33; Vj. TEUR 33) sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft (TEUR 22; Vj. TEUR 22). Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert: scroll
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 2.000; Vj. TEUR 870) handelt es sich um sonstige Verbindlichkeiten. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus konzerninternen Verrechnungen für Managementgebühren sowie IT-Leistungen. 4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse wurden überwiegend durch steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen im Inland (TEUR 12.401; Vj. TEUR 12.303) und steuerfreie bzw. nicht steuerbare Lieferungen und Leistungen im Ausland (TEUR 8.331; Vj. TEUR 10.044) erzielt. 5 Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Abs. 3 HGB bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 97 (Vj. TEUR 112) aus Leasing-Verträgen. Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 20.289 in Form von Bestellobligo aus erteilten Investitionsaufträgen. Außerbilanzielle Geschäfte sind in Form von Operating Leasing Verträgen vorhanden. Sie dienen der Beschaffung liquider Mittel zur Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit. Risiken sind nicht bekannt. Während des Geschäftsjahres 2023/2024 waren durchschnittlich 102 (Vj. 99) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 40 (Vj. 43) Lohn- und 62 (Vj. 56) Gehaltsempfänger. Als alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2023/2024 Herr Dr. Christopher Fry (Managing Director), Herr Oliver Weinrich (Operations Director) und Michael Tokich (Senior Vice President, CFO) bestellt. Herr Dr. Fry wurde am 17.11.2023 als Geschäftsführer der Gesellschaft abberufen und Michael John Eaton (Vice President, Managing Director AST) zum Geschäftsführer bestellt. Herr Weinrich, Herr Tokich und Herr Eaton sind befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Am 14. Mai 2025 wurde Herr Michael John Eaton als Geschäftsführer der Gesellschaft abberufen und Kenneth Kohler (Senior Vice President & General Manager, AST) zum Geschäftsführer bestellt. Von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer und ehemaligen Geschäftsführer Gebrauch gemacht, da nur ein Geschäftsführer Bezüge von der Gesellschaft erhält. Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder der Geschäftsführung und ihre Hinterbliebenen sind in voller Höhe gebildet und belaufen sich zum 31. März 2024 auf TEUR 478. Auf die Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers wird unter Bezug auf § 288 Abs. 2 Satz 2 HGB verzichtet. Das Mutterunternehmen ist die Synergy Health Holdings Limited mit Firmensitz in 2200 Renaissance, Basing View, Basingstoke, Hampshire, RG21 4EQ, Großbritannien. Der Jahresabschluss der Synergy Health Radeberg GmbH, Radeberg, fließt in den Konzernabschluss der STERIS plc, Dublin, Ireland, ein, die den Konzernabschluss für den größten und zugleich kleinsten Teil vom Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss ist am Sitz der STERIS PLC erhältlich. Die Synergy Health Radeberg GmbH erstellt, aufgrund der größenabhängigen Befreiung nach § 293 HGB, keinen Konzernabschluss mit der Herotron E-Beam Service GmbH. Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 7.151 auf neue Rechnungen vorzutragen.
Radeberg, den 15. Mai 2025 Oliver Weinrich, Geschäftsführer Kenneth Kohler, Geschäftsführer Michael Tokich, Geschäftsführer Anlage zum AnhangEntwicklung des Anlagevermögens 2023/ 2024scroll
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sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.05.2025 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Synergy Health Radeberg GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Synergy Health Radeberg GmbH, Radeberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Synergy Health Radeberg GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ► entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und ► vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ► identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; ► gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; ► beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; ► ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; ► beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; ► beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; ► führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. ► Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, 6. Juni 2025 EY GmbH & Co. KG Bätz, Wirtschaftsprüfer |
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