Leipzig Heart Science gemeinnützige GmbH
Selbe AdresseOrganisationen der Bildung, Wissenschaft und Forschung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sabine Spänig seit 4.3.2025 | Prokura |
Jörg Dr. Pölitz seit 13.1.2023 | Prokura |
Andreas Dr. Bollmann seit 13.1.2023 | Geschäftsführer |
Ralf Prof. Dr. med. Kuhlen seit 18.12.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 94.62% | |
ProServe Krankenhaus Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG | 5.38% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Helios Health Institute GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 1. Bilanz zum 31. Dezember 2023 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.. 3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens Die Helios Health Institute GmbH, Berlin (im Folgenden "HHI" oder "Gesellschaft" genannt) erbringt überwiegend die folgenden Dienstleistungen in den Bereichen Wissenschaft, Studien & Forschung, Innovationsmanagement:
2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 1 Das Marktvolumen für Akutkrankenhäuser in Deutschland umfasste 2022, gemessen an den Bruttogesamtkosten, rund 128 Mrd € 2. Davon entfielen etwa 61 % auf Personal- und 38 % auf Sachkosten, die sich jeweils um rund 6 % bzw. 4 % erhöhten. Helios Deutschland ist auf Basis von Fallzahlen mit rund 6 % 3 das führende Unternehmen im deutschen Markt für Akutkrankenhäuser. Die Kliniken von Helios konkurrieren vorwiegend mit Einzelkrankenhäusern oder lokalen und regionalen Klinikverbünden. Private Wettbewerber sind u. a. Asklepios Kliniken, Sana Kliniken und Rhön-Klinikum.
1 Jeweils aktueller Stand der verfügbaren
Daten bezieht sich auf das Jahr 2022, da keine neueren
Daten veröffentlicht wurden: Statistisches Bundesamt,
Daten für 2022; Deutsches Krankenhausinstitut (DKI)
2023, Krankenhaus Barometer 2023.
Die Zahl der stationären Behandlungsfälle in den deutschen Krankenhäusern war im Jahr 2022 erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie wieder gestiegen. Insgesamt wurden 16,8 Millionen Fälle behandelt. Dennoch lag der Wert mit rund 13 % unter dem vorpandemischen Jahr 2019. Für den Anstieg in der Vergütung von Krankenhausleistungen im deutschen Abrechnungssystem nach Fallpauschalen (DRG-System) ist u. a. der sogenannte Veränderungswert maßgeblich. Er wird jährlich neu ermittelt. Für das Jahr 2023 lag der Veränderungswert bei 4,32 % (2022: 2,32 %). Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die wirtschaftliche Situation der deutschen Krankenhäuser verschlechtert. 54 % der deutschen Krankenhäuser haben im Jahr 2022 Verluste geschrieben (2021: 43%). Der Anteil der Krankenhäuser mit einem Jahresüberschuss lag nur noch bei 35% (2021: 44%). Ausschlaggebend für die sich verschlechternde wirtschaftliche Lage sind insbesondere die inflationsbedingten allgemeinen Kostensteigerungen. Zur finanziellen Unterstützung wurden den Krankenhäusern in Deutschland für inflationsbedingte Mehrkosten im Jahr 2023 Ausgleichs- und Erstattungsbeträge aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Für die Ermittlung der Höhe der Erstattungsbeträge melden die Krankenhäuser die direkten Kosten für den Bezug von Erdgas und Strom an die Krankenhausplanungsbehörden. Zum Vergleich werden die Energieabschläge für den Monat März 2022 herangezogen. Die finanzielle Unterstützung, die sich auch auf 2024 erstreckt, beläuft sich insgesamt auf 1,5 Mrd € krankenhausindividuelle Erstattungsbeträge und auf 4,5 Mrd € pauschale Ausgleichszahlung nach Anzahl der aufgestellten Betten (indirekte Kosten). Zu der wirtschaftlich und finanziell oft schwierigen Situation kommt ein enormer Investitionsbedarf. Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) schätzt, dass sich der jährliche Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser auf rund 7 Mrd € beläuft. Zentrales Thema im deutschen Krankenhaussektor in 2023 war die geplante Krankenhausstrukturreform. Ziel der Reform ist es, die Krankenhauslandschaft in Deutschland grundlegend umzugestalten. Das aktuelle System der rein mengenabhängigen Vergütung über Fallpauschalen soll verändert werden. So ist geplant, die Vergütung nach Fallpauschalen auf 40 % zu begrenzen. Durchschnittlich 60 % der Vergütung sollen zukünftig über sogenannte Vorhaltepauschalen (inklusive Pflegebudget) leistungsunabhängig verteilt und an bestimmte Leistungsgruppen gekoppelt werden. Die Umstellung auf die Vorhaltekosten soll über mehrere Jahre sukzessive erfolgen. Seitens der Krankenhäuser wird angeführt, dass sich das Konzept in der aktuellen Form nach wie vor ausschließlich mit den Betriebskosten befasst, nicht aber mit der adäquaten Finanzierung der Investitionskosten. Im Juli 2023 haben sich Bund und Länder auf ein Eckpunktepapier der Krankenhausreform geeinigt. Ende 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Arbeitsentwurf für ein Gesetz vorgelegt. Der Arbeitsentwurf liegt zurzeit bei den beteiligten Ländern zur Prüfung. Das geplante Gesetz soll frühestens im 1. Quartal 2024 in Kraft treten. Der Fachkräftemangel bzw. Stellenbesetzungsprobleme in der Pflege stellten auch 2023 eine Herausforderung für die stationäre Krankenhausversorgung in Deutschland dar. Erstmals im Jahr 2023 konnten Tagesbehandlungen ohne Übernachtung im Krankenhaus über Fallpauschalen abgerechnet werden. Dadurch sollen Nachtdienste vor allem in der Pflege verringert werden, um zusätzliche Kapazitäten beim Pflegepersonal in der Tagschicht zu schaffen. Neben den inflationsbedingten Kostensteigerungen, dem Fachkräftemangel und den Veränderungen im regulatorischen Umfeld ist die Digitalisierung für den Krankenhaussektor in Deutschland eine weitere Herausforderung. Gleichzeitig bietet sie enorme Chancen, indem z. B. Prozesse stärker standardisiert und automatisiert werden. Neue Technologien bieten die Möglichkeit, Effizienzpotenziale bei mindestens gleichbleibender, häufig sogar höherer Qualität zu erschließen und dabei die Kosten zu senken. Es wird geschätzt, dass allein in Deutschland durch die Digitalisierung rund 12% der gesamten Ausgaben für Gesundheit und Patientenversorgung eingespart werden können. Das HHI ist in die umsatzsteuerliche Organschaft der Helios Kliniken Gruppe eingebunden. 2.2. Geschäftsverlauf Die folgenden Leistungsindikatoren geben einen Überblick über den Verlauf des abgelaufenen Geschäftsjahres, wobei die Umsatzerlöse und EBIT die für die interne Steuerung verwendeten bedeutsamsten Leistungsindikatoren darstellen. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren spielen als Steuerungsgröße bisher noch eine untergeordnete Rolle. Die HHI konnte im Jahr 2023 alle vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Auftraggebern erfüllen. Im Fokus der Verantwortlichen der Gesellschaft stand die termin- und qualitätsgerechte Erbringung der Vertragsleistungen. Das Vertrags- und Leistungsvolumen (Umsatzerlöse) konnte im Jahr 2023 mit TEUR 5.437 (Vj. 5.319 T€) leicht gesteigert werden. Das HHI beschäftigte im Jahresdurchschnitt 2023 insgesamt 61,4 VK (Vj. 66,5 VK). Der EBIT Plan (IFRS) wurde mit einer Abweichung von TEUR 76 (Ist: TEUR -16 - Plan TEUR 60) unterschritten. Die nicht erreichten Umsatzziele (Ist: TEUR 5.502 - Plan TEUR 5.711) konnten nicht vollständig durch Personal- und Sachkostenreduktionen kompensiert werden. 2.3. Ertragslage Die Entwicklung der Ertragslage des HHI in 2023 stellt sich wie folgt dar:
Die rückläufigen Personalaufwendungen resultieren aus den gesunkenen Mitarbeiterzahlen. Die gestiegen sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergeben sich insbesondere aus dem Bereich Veranstaltungsmanagement. Das Finanzergebnis ist maßgeblich durch die gestiegenen Cashpoolzinsen beeinflusst. Die Gesellschaft weist einen Jahresüberschuss von TEUR 112 (Vj. Jahresfehlbetrag TEUR -9) aus. 2.4. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme ist auf TEUR 8.099 (Vj. TEUR 6.993) angestiegen. Die Eigenkapitalquote beträgt 17,9% (Vorjahr 19,2%) am Bilanzstichtag. Die gestiegene Bilanzsumme ergibt sich insbesondere aus den Forderungen gegen Gesellschafter (Cashpool) sowie den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, infolge stichtagsbezogener Abrechnungen bzw. Abgrenzungen. Das working capital zum 31.12.2023 beträgt TEUR 1.436 (Vj. TEUR 1.326). Das Fremdkapital ist abgesehen von den Jubiläums- und Sterbegeldverpflichtungen kurzfristig. Die HHI ist in das Cash-Pooling der Helios-Gruppe eingebunden, wodurch die Liquidität der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gesichert war. Zum 31.12.2023 haben die Forderungen aus dem Cash-Pooling gegen die Helios Kliniken GmbH, Berlin, (Cash-Pool-Führerin) TEUR 5.257 (Vj. TEUR 5.092) betragen. Die Cash-Pooling-Salden sind verzinslich. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wird insgesamt als stabil eingeschätzt. 3. Risiko-, Prognose- und Chancenbericht 3.1 Risikobericht Das HHI ist in das gruppenweite Risikomanagementsystem der HELIOS-Gruppe eingebunden. Unserer Einschätzung nach zeichnen sich zukünftig folgende Risiken ab: Marktrisiken Im Jahr 2024 plant das Bundesgesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Neuordnung der Krankenhausplanung. Die Krankenhäuser sollen zukünftig auf Basis von sogenannten Leistungsgruppen durch die Länder überplant werden. Die Leistungsgruppen orientieren sich dabei grundsätzlich an den bereits bekannten Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen. Auf Basis eines zwischen den Ländern und dem Bund konsentierten Konzeptpapiers wird aktuell eine gesetzliche Grundlage durch die Länder erarbeitet. Das Konzept sieht vor, dass zukünftig nur noch rund 40% der Leistungen über Fallpauschalen finanziert werden sollen. Der übrigen Kosten sollen dann leistungsunabhängig als Vorhaltekosten finanziert werden. Das Pflegebudget bleibt von der Neuregelung unberührt, ist aber Bestandteil der Vorhaltekosten, die im Durchschnitt 60% betragen sollen. Mit der Einführung der Leistungsgruppen werden die Voraussetzungen für die Leistungserbringung geschärft, da die Fälle der jeweiligen Leistungsgruppe nur noch bei nachgewiesener Strukturqualität zukünftig noch erbracht werden dürfen. Welche finanziellen Chancen bzw. Risiken damit verbunden sind, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar. Neben der Krankenhausreform plant das BMG ein Krankenhaus-Transparenzgesetz, welches die Krankenhäuser dazu verpflichten soll zusätzliche Informationen zum Leistungsgeschehen und zur personellen Ausstattung des Krankenhauses zu veröffentlichen. Die Länder haben das Gesetz im Bundesrat abgelehnt, so dass nun der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Eine Zustimmung der Länder hängt u.a. davon ab, dass der Bund zusätzliche Finanzmittel im Rahmen eines sogenannten Vorschaltgesetzes für die Krankenhäuser zur Verfügung stellen soll. Mit einem Ergebnis ist frühestens im 1. Quartal 2024 zu rechnen. Betriebsrisiken Durch den Abschluss geeigneter Versicherungen für mögliche Schadens- und Haftpflichtrisiken auf Basis der Helios Vorgaben wurde sichergestellt, dass Schadensfälle keine existenzgefährdenden Auswirkungen entwickeln. Darüber hinaus werden individuelle Risiken der einzelnen Krankenhäuser aus dem laufenden Krankenhausbetrieb finanziert und Rechtsstreitigkeiten zentral kommuniziert und überwacht. Notwendige Maßnahmen sowie daraus resultierende finanzielle Auswirkungen können damit rechtzeitig identifiziert werden. Gesetzliche und vertragliche Risiken Im Juli 2021 trat das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) in Kraft. Damit hat der Gesetzgeber die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass auch die Pflegebudgets seit dem Jahres 2021 nach den neuen Regelungen zu verhandeln sind. Die Auswirkungen der Gesetzesänderungen resultieren darin, dass Teile des Pflegebudgets auf den Personalbestand des Jahres 2018 "eingefroren" werden. Darüberhinausgehendes Personal kann nicht mehr im Pflegebudget berücksichtigt werden. Ab dem Jahr 2025 sollen nur noch Pflegekräfte mit einer 1-3-jährigen Pflegeausbildung im Rahmen des Pflegebudgets finanziert werden. Pflegehilfskräfte, mit einer Ausbildung von unter einem Jahr werden ab 2025 wieder im Rahmen der DRGs finanziert. Darüber hinaus sollen ab dem Jahr 2025 auch alle Hebammen und Entbindungshelfer im Rahmen des Pflegebudgets - auf Basis der entstandenen Ist-Kosten - finanziert werden. Ein weiteres Gesetzesvorhaben ist ebenfalls im Jahr 2022 in Kraft getreten. Durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz soll ab dem Jahr 2025 in der Pflege ein verbindliches Personalermittlungsinstrument eingeführt werden. Der Bedarf an Pflegekräften je Krankenhaus soll über die sogenannte PPR 2.0 ermittelt werden. Der Gesetzgeber kann vorgeben zu wie viel Prozent der errechnete Bedarf je Klinik umgesetzt werden muss. Bei Unterschreitung der Vorgaben sind Sanktionen zu erwarten. Gemäß § 275c Abs. 3 SGB V sind ab dem Jahr 2022 für, aufgrund von Prüfungen des Medizinischen Dienst der Krankenkassen, zu korrigierende Rechnungen Aufschläge der zu korrigierenden Beträge in Höhe von 25 % bzw. 50 % zu leisten, mindestens jedoch 300 €. Dies erfordert weiterhin ein stringentes Qualitätsmanagement im Rahmen der Abrechnung und Dokumentation von Fällen. Insgesamt erwarten wir jedoch hieraus kein großes Risiko für die Ertragslage des Krankenhauses. Fachkräftemangel In der teilweise schwierigen Arbeitsmarktsituation ist es gelungen, die Bewerberzahlen nach 11% Wachstum in 2022 um weitere 4% in 2023 zu steigern. Diese anhaltende positive Entwicklung ist u.a. auf gut ausgearbeitete Personalmarketing-, Recruiting-, Bindungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen zurückzuführen. Trotzdem wird der Fachkräftemangel auch in Zukunft eine Herausforderung bleiben. Investitionsrisiken Der Bedarf an Investitionen wächst weiter, während die Fördermittel sinken. Der Eigenanteil an Investitionsfinanzierung erhöht sich jährlich. Durch effizientes Kostenmanagement wird dieser Finanzierungslücke teilweise entgegengewirkt. Finanzrisiken Die Monats-, Quartals- und Jahresergebnisse der Helios Health Institute GmbH werden nach einheitlichen Vorgaben der Helios-Gruppe aufgestellt. Aufwendungen, Erträge und branchenrelevante Kennzahlen werden dabei analysiert und im Zeitablauf verglichen. Eine negative Entwicklung kann so frühzeitig erkannt und soweit erforderlich gegengesteuert werden. IT-Risiken und Cyber-Risiken Das Geschäft der Krankenhäuser wird in der heutigen Zeit immer stärker und auf vielfältige Weise durch Informationstechnik geprägt. Dies gilt sowohl für die administrativen Abläufe der Einrichtungen als auch für das Kerngeschäft, der medizinischen Versorgung von Patienten. Die Risiken werden nicht nur im Rahmen des nach ISO/IEC 27001:2013 zertifizierten Informationssicherheitsmanagementsystems kontinuierlich erfasst, priorisiert und entsprechend behandelt, sondern fließen seit 2022 auch in den strategischen Risikobericht mit ein. Zudem unterstützt das Freseniusweite Cybersecurity Programm "Care" die Verbesserung der Risikoerkennung segmentübergreifend. Datenschutz Datenschutzrisiken werden in der Helios Kliniken Gruppe laufend überwacht. Das Helios Datenschutz-Management-System definiert in diesem Zusammenhang einen Katalog diverser Überwachungsinstrumente. Ein besonderer Fokus liegt wegen des Geschäftsgegenstandes auf der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, die im Hinblick auf den auch strafrechtlichen Schutz unterliegenden Patientendaten besonders risikobehaftet ist. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Helios hat die ab 01. Januar 2023 geltenden Anforderungen des LkSG umgesetzt. Die relevanten Instrumente für das Risikomanagement, Risikoprävention und Beschwerdemanagement wurden in 2022 konzipiert und in 2023 erfolgreich angewendet. Konkret, das auf Fresenius Gruppe einheitliche Vorgehen zur erforderlichen Analyse, Berichterstattung und Dokumentation. Zusätzlich wurde gem. der Risikoprävention, aufgrund von Hinweisgebern, eine Produktgruppe und die relevanten Geschäftspartner erfolgreich überprüft und keine potenziellen Risiken identifiziert. Helios agiert zum LkSG bei geschäftsspezifischen Themen wie bspw. der Lieferketten als eigenständiger Bereich. Gleichzeitig ist Helios aktives Mitglied der Arbeitsgruppen und Gremien innerhalb der Fresenius Gruppe zu den Themen Nachhaltigkeit, Risikomanagement und hier insbesondere Human Rights Risk Assessment. Ukraine Konflikt Die Risiken, die sich aus der derzeitigen politischen Lage für die Entwicklung der Helios Health Institute GmbH ergeben werden von der Geschäftsführung fortlaufend sowie ad hoc bei relevanten Lageänderungen neu bewertet. Der Ukraine Konflikt hat die Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten grundlegend verändert und in einem hoch volatilen Energiemarkt zu erhöhten Energiemarktpreisen geführt. Diese Situation führte zur umfassenden Verabschiedung entsprechender gegenwirkender gesetzlicher energiewirtschaftlicher Regelungen. Die Gesamtsituation, staatliche Ausgleichs- und Erstattungszahlungen einzubehalten, wurde seitens des Mutterkonzerns Fresenius umfassend geprüft und führte zu einem abgestimmten Vorgehen über die eingesetzte Energie Task Force. Der Vorstand des Mutterkonzerns FSE hat entschieden, die im Rahmen des so genannten "Entlastungspakets Energiehilfen" erhaltenen staatlichen Ausgleichs- und Erstattungszahlungen für Krankenhäuser einzubehalten und die damit verknüpften Restriktionen umzusetzen. Die Annahme der Ausgleichs- und Erstattungszahlungen führen zu einer deutlichen Kompensation der Energie-Mehrkosten von Helios Deutschland im Jahr 2023. Positiv wirkte sich auch die durch die HKG Energiedienstleistungen GmbH ausgerollte Energiesparkampagne aus, die den Energieverbrauch der Einrichtungen spürbar senkte. Alle vorgenannten Maßnahmen nebst einer intelligenten Beschaffungsstrategie führten insgesamt zu einer beherrschbaren Kostensituation im Gesamtenergiebereich. Sowohl die weltweiten Krisen wie beispielsweise der Angriffskrieg auf die Ukraine und der Nahostkonflikt als auch die Inflation haben mittelbar und unmittelbar Einfluss auf unsere Lieferketten und auf unser Preisgefüge in der Beschaffung sowie auf unsere Logistik im Kontext der Sicherstellung der Versorgungssicherheit unserer Kliniken. Die Struktur unserer Beschaffungsverträge sichert uns aktuell teilweise gegen kriegs- bzw. inflationsinduzierte Preissteigerungen ab. Eine reduzierte Verfügbarkeit von Produkten durch beispielsweise eingeschränkten Zugang zu Rohstoffen für die herstellenden Unternehmen ist teilweise vorhanden, wobei es jedoch durch wirksame Gegenmaßnahen nur zu vereinzelten temporären Einschränkungen in der Versorgung der Kliniken gekommen ist. Veränderungen in den versorgungsrelevanten Rahmenbedingungen wie bspw. die europäische Medical Device Regulation führen in der Branche darüber hinaus teilweise zu weiteren Herausforderungen in den Lieferketten. Die Preisentwicklungen einzelner versorgungskritischer Bereiche, insbesondere bei Energie, Kraftstoffen, einzelnen Rohstoffen und Nahrungsmitteln wurden in 2023 teilweise ergebniswirksam. Die Unternehmung sieht derzeit keine Risiken, die mit hoher oder mittlerer Eintrittswahrscheinlichkeit existenzbedrohend oder kostenintensiv sein könnten. 3.2. Prognose- und Chancenbericht Wir gehen davon aus, dass die Zahl der stationären Krankenhausbehandlungen in Deutschland zukünftig insbesondere aufgrund einer zunehmenden Leistungserbringung im ambulanten Bereich sowie der zunehmenden Akzeptanz und Nutzung digitaler Gesundheitsangebote tendenziell weiterhin auf einem konstanten Niveau bewegen wird bzw. über ein begrenztes Wachstumspotential verfügt. Für den Anstieg in der Vergütung von Krankenhausleistungen ist in Deutschland u.a. der sogenannte Veränderungswert maßgebend. Er beläuft sich für 2024 auf 5,13 %. Zudem sieht das Krankenhausfinanzierungssystem verschiedene Zu- und Abschläge für Akutkrankenhäuser vor. Aufgrund der insgesamt sich verzögernden Verhandlungen über die Budgets (inklusive der Pflegebudgets) der Krankenhäuser in Deutschland, wurden durch die Bundesregierung Gesetzesinitiativen eingebracht, um die Liquidität der Kliniken zu verbessern. Unter anderem können bei aktuellen Vereinbarungen auch Liquiditätsausgleiche für die Pflegebudgets bis einschließlich 2024 vereinbart werden. Ziel ist es, die Auszahlung zu beschleunigen und damit die Liquiditätslage der Krankenhäuser zu verbessern, die aufgrund Corona-bedingter Fallzahlenrückgänge und damit niedrigeren Erlösen bei vielen Krankenhäusern in Deutschland herausfordernd ist. Die Zukunftserwartungen für das Jahr 2024 fallen bei den deutschen Krankenhäusern negativ aus: Nach dem Krankenhaus Barometer 2023 des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) erwarten 71 % der Kliniken, dass sich ihre wirtschaftliche Situation verschlechtern wird. Nur noch 4 % der Häuser rechnen mit einer Verbesserung. Helios erwartet auch im Jahr 2024 in Deutschland profitabel wachsen zu können. Das Unternehmen setzt seit seiner Gründung auf gute Organisation, Kosteneffizienz und messbare, hohe medizinische Qualität sowie Transparenz der medizinischen Ergebnisse. Zur finanziellen Unterstützung inflationsbedingter Mehrkosten sowie Mehrkosten im Bereich Energie werden den Krankenhäusern in Deutschland letztmals bis Ende April 2024 Ausgleichs- und Erstattungsbeträge aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Ab dem Jahr 2025 soll ein neues Instrument der Pflegepersonalmessung, das sogenannte Pflegepersonalmodell PPR 2.0 schrittweise eingeführt werden. Dafür müssen alle Kliniken ab dem Jahr 2024 jeden Patienten täglich in eine Pflegeklassifikation einstufen. Die Pflegeeinstufung ergibt für jede Klinik dann einen rechnerischen Bedarf an Pflegekräften. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) kann ab dem Jahr 2025 vorgeben, zu wie viel Prozent dieser Bedarf in der Praxis umzusetzen ist. Wird diese normative Vorgabe in der Praxis unterschritten, drohen finanzielle Sanktionen. Die Digitalisierung in den Krankenhäusern in Deutschland soll mit dem Krankenhauszukunftsgesetz vorangetrieben werden. So werden z. B. bundesweite Standards eingeführt, um eine stärkere Vernetzung im Gesundheitswesen zu ermöglichen und die Patientenversorgung weiter zu verbessern. Ab dem 1. Januar 2025 ist ein Abschlag in Höhe von bis zu 2 % der Rechnung für jeden voll- und teilstationären Fall in Abzug zu bringen, sofern ein Krankenhaus nicht sämtliche in der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung aufgezählten digitalen Dienste bereitstellt. Im Januar 2023 haben die Gesundheitsminister der Länder über ein Konzept einer umfassenden Krankenhausstrukturreform beraten. Im Juli 2023 haben sich Bund und Länder auf ein Eckpunktepapier der Krankenhausreform geeinigt. Ende 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Arbeitsentwurf für ein Gesetz vorgelegt. Der Arbeitsentwurf liegt zurzeit bei den beteiligten Ländern zur Prüfung. Das geplante Gesetz soll frühestens im 1. Quartal 2024 in Kraft treten Die finanziellen Auswirkungen der Reform auf die Helios-Kliniken lassen sich aktuell nicht abschätzen, da wesentliche Angaben vor allem zur geplanten Zuordnung der Leistungsgruppen sowie zur Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung nicht bekannt sind. Grundsätzlich sieht sich Helios Deutschland bei der bevorstehenden Reform jedoch gut positioniert und setzt strategisch schon seit vielen Jahren auf Strukturveränderungen, neue Versorgungsformen und regionale Gesundheitsnetzwerke (Cluster). Helios erwartet, dass die Krankenhaus-strukturreform sich für das Unternehmen im Ergebnis eher vorteilhaft als nachteilig darstellen wird. Wir erwarten, dass der Trend zur Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter an Bedeutung gewinnen wird. Zentral für die Zukunftsfähigkeit ei-nes Krankenhauses wird zunehmend der Grad der Digitalisierung sein. Durch Vernetzung und den Einsatz digitaler Lösungen eröffnen sich neue Möglichkeiten, Prozesse effizienter und sicherer zu gestalten und somit neue Wege in der Patientenversorgung zu beschreiten. Digitalisierung wird ein Kernelement sein für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und dafür, auf anstehende Veränderungen agil reagieren zu können. Bei Helios werden die Servicebereiche kontinuierlich standort- bzw. branchenbezogen im Hinblick auf Qualität und Kosten überprüft. Die Verträge der Helios Health Institute GmbH mit den Kliniken verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht gekündigt werden. Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir für die Helios Health Institute GmbH Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 6.062 und ein Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern in Höhe von TEUR 48 (IFRS).
Berlin, den 29. Februar 2024 Prof. Dr. Ralf Kuhlen, Geschäftsführer Dr. Andreas Bollmann, Geschäftsführer Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg, HRB 184872 BBilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Der Jahresabschluss der Helios Health Institute GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB aufgestellt Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 2 HGB. Erleichterungen gem. §§ 274a, 276, 288 HGB werden (teilweise) in Anspruch genommen. Die Befreiung wird im Anhang des Konzernabschlusses der Fresenius SE & Co KGaA, Bad Homburg, in den die Gesellschaft einbezogen wird, angegeben. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht. B. Angaben und Erläuterungen zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer der immateriellen Vermögensgegenstände vorgenommen, die zwischen 5 und 10 Jahren liegt. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer der Vermögenswerte vorgenommen, die für Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 5 Jahren liegt. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 % p.a. im Zugangsjahr und in den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder oder vorübergehender Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist. Allen erkennbaren Risiken wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Pauschalwertberichtigungen werden in Höhe von 1 % des Nettoforderungsbetrages gebildet. Für Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind, werden Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert und ist voll eingezahlt. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens laut § 5 Abs. 2 und 3 KHBV enthalten zweckentsprechend verwendete Zuschüsse Dritter. Die Sonderposten werden in Höhe des Buchwertes des mit Fördermitteln finanzierten Anlagevermögens ausgewiesen, das nach den Vorschriften der KHBV zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Kürzung um entsprechende Zuwendungen zu aktivieren ist. Eine Anpassung dieser Posten erfolgte entsprechend der Auflösungs- bzw. Erhöhungsposition aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Erhaltene aber noch nicht endgültig verwendete Mittel werden als Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht passiviert. Die Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" ermittelt. Für die Abzinsung wurde der durchschnittliche Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,76 % gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Lohn- und Gehaltserhöhungen wurden mit 3,00 bis 4,00 % unterstellt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 5,00 % berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst und unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen bewertet. Die erhaltenen Anzahlungen sind zum Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. II. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt. Die Gesellschaft ist mit 100 % am Stammkapital von TEUR 25 an der Leipzig Heart Science gGmbH, Leipzig, beteiligt. Das Eigenkapital der Tochtergesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 23; der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 beträgt TEUR 1. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie auch im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Bei den Forderungen gegen die Gesellschafter handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 299 (Vj. TEUR 389) um Forderungen aus Cash-Pooling in Höhe von TEUR 5.799 (Vj. TEUR 5.092). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von TEUR 100 (Vj. TEUR 182). Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt TEUR 25. Die sonstigen Rückstellungen bestehen aus Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 183 (Vj. TEUR 67), aus Archivierungsrückstellungen in Höhe von TEUR 56 (Vj. EUR 63), aus Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 15 (Vj. TEUR 296) sowie Jahresabschlusskosten in Höhe von TEUR 12 (Vj. TEUR 10). Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Cashpooling TEUR 542 (Vj. TEUR 0) sowie dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von TEUR 57 (Vj. TEUR 58). Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie auch im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen von TEUR 228 (Vj. TEUR 56) enthalten. Das Zinsergebnis beinhaltet im Wesentlichen Zinserträge für Cashpool- Forderungen in Höhe von TEUR 138 (Vj. EUR 18). IV. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse im Sinne von §§ 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB liegen nicht vor. V. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus den folgenden Verträgen:
Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind TEUR 30 innerhalb eines Jahres fällig. C. Ergänzende Angaben I. Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter beträgt:
Die Berechnung der Kopfzahlen des Jahres 2022 wurden gegenüber der Angabe im Vorjahr angepasst. II. Abschlussprüferhonorar Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar wird auf Konzernebene im Anhang der Fresenius SE & Co. KGaA angegeben. Somit ist die Gesellschaft nach § 285 Nr. 17 HGB von der Anhangsangabe befreit. III. Geschäftsführung Im Berichtsjahr setzte sich die Geschäftsführung wie folgt zusammen: Prof. Dr. Ralf Kuhlen, Geschäftsführer Dr. Andreas Bollmann, Geschäftsführer (seit 13. Januar 2023) Die Anstellungsverträge der Geschäftsführer bestehen mit der Helios Kliniken GmbH, Berlin, so dass die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 keine Vergütungen an die Geschäftsführ geleistet hat. IV. Ergebnisverwendung Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen das Jahresergebnis 2023 auf das folgende Geschäftsjahr vorzutragen. V. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. VI. Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA, Bad Homburg v. d. Höhe, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis der Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der Fresenius SE & Co. KGaA wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht und ist am Sitz der Fresenius SE & Co. KGaA erhältlich. Der Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen wird von der Fresenius Management SE, Bad Homburg v. d. Höhe, aufgestellt, der ebenfalls im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Berlin, 29. Februar 2024 Prof. Dr. Ralf Kuhlen, Geschäftsführer Dr. Andreas Bollmann, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Helios Health Institute GmbH, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Helios Health Institute GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Helios Health Institute GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 6. Mai 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Laurent Griffoul, Wirtschaftsprüfer ppa. Dr. Veronika Hefen, Wirtschaftsprüferin |
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