Großhandel mit Anstrichmitteln
Bobrink-Carstream GmbH
Am Lunedeich 180, 27572 Bremerhaven, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Jochens seit 17.3.2026 | Prokura |
Andreas Karl-Heinrich Schmidt seit 23.2.2023 | Prokura |
Oliver Bobrink seit 31.1.2006 | Geschäftsführer |
Manfred Rolf de Vries seit 31.1.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bobrink-Carstream GmbHBremerhavenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens Wir, die Bobrink Carstream GmbH mit Sitz in Bremerhaven, sind ein mittelständisches und inhabergeführtes Unternehmen im Bereich der Automobilbranche. Allgemeines und Geschäftsmodell Wir handeln Fahrzeuge der Marke Hyundai, einem koreanischen Hersteller ausschließlich im europäischen Markt. Der Verkauf von Ersatzteilen, Zubehör und Lifestyle-Artikeln ist Bestandteil unserer Aftersales Geschäftsfelder. Die Vermittlung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen runden unser Geschäft ab. Unsere Kunden sind Privatkunden, Geschäftskunden, Großkunden und Behörden. Die Gesellschaft betreibt zwei Autohäuser in Bremen, eins in Bremerhaven und eins in Cuxhaven. Wir bieten an den Standorten in Bremen und Cuxhaven jeweils unser vollständiges Produkte- und Dienstleistungsspektrum an. An dem Standort in Bremerhaven werden ausschließlich Serviceleistungen erbracht. Im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Zahl der Pkw-Zulassungen auf dem Gesamtmarkt ist gegenüber 2022 um 7,3 % gestiegen. Der Hersteller Hyundai hat sein Rekordergebnis von 106.620 Zulassungen im Jahr 2021 auf dem hiesigen Markt nicht erreichen können (Ergebnis 106.381 in 2023). Die Inflationsrate lag im Jahr 2023 bei +5,9 %. Aufgrund der hohen Inflation verloren viele Haushalte im Jahr 2023 zwei bis drei Prozent Kaufkraft. Daneben hat die geopolitische Entwicklung der letzten Jahre vermehrt zu Zukunftsängsten geführt und den Konsum weiter eingeschränkt. Im Jahr 2023 wurden rund 2.844.609 Personenkraftwagen neu zugelassen. Dies entsprach einer Zunahme um +7,3 %. Knapp die Hälfte aller Pkw (1.379.260/48,5 %) waren mit einem alternativen Antrieb ausgestattet. Batterieelektrische Pkw (BEV) nahmen um +11,4 % zu, Plug-in-Hybride waren mit -51,5 % rückläufig. 2. Geschäftsverlauf Das Jahr 2023 war erfolgreich. Das Ergebnis liegt über dem Durchschnitt der Vor-Corona-Jahre. Die Abwicklung eines Großkundenauftrages sicherte uns die Erfüllung des co 2 -Bonus aus dem Preissystem des Herstellers. Die Gebrauchtwagenpreise haben sich wieder auf niedrigem Niveau (Erträge) stabilisiert. Wir konnten erste Chancen für den Zukauf von Werksdienstwagen im Verkauf erfolgreich nutzen. Die Werkstatt- und Teileumsätze konnten gesteigert werden. Der Ertrag im Teilebereich ist sehr gut. Durch die Arbeitswert-Preiserhöhung im November konnten wir die Personalkostenerhöhungen auffangen. Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres konnten um 5,8 % gesteigert werden. Der Materialaufwand ist um 5,7 % gestiegen. Die Personalkosten sind um 12,3 % gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 10,3 % gestiegen. Das Betriebsergebnis ist gegenüber dem Vorjahr von T€ 1.439 auf T€ 1.215 gesunken. Das negative Finanzergebnis ist gegenüber dem Vorjahr um T€ 43 gestiegen. 3. Lage Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ist im Berichtszeitraum als sehr stabil zu bewerten. a. Ertragslage Die Ertragslage hat sich gegenüber dem Rekordjahr 2022 verschlechtert. Das Ergebnis ist um 17,5 % gesunken, ist aber immer noch sehr zufriedenstellend mit einer Umsatzrendite von 3,7 %. Die Vorjahresprognose mit einem Jahresergebnis von T€ 750 konnte mit T€ 783 dennoch erreicht werden. b. Finanzlage Die Finanzlage ist als sehr stabil zu bezeichnen. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsziele zu begleichen und Forderungen zügig zu vereinnahmen. Der Cashflow berechnet aus dem Jahresüberschuss und den Abschreibungen beträgt T€ 1.205 (Vorjahr: T€ 1.244). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Wesentlichen durch die Finanzierung der Warenbestände über die Herstellerbank geprägt und betragen 43,5 % der Bilanzsumme (Vorjahr 35,3 % der Bilanzsumme). Die Liquidität war jederzeit sehr gut. c. Vermögenslage Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 31,7 % (Vorjahr 31,5 %). Das Anlagevermögen ist in vollem Umfang durch Eigenkapital gedeckt. Das Vorratsvermögen ist vorwiegend laufzeitäquivalent über Lieferantenverbindlichkeiten bzw. über eine Herstellerbank finanziert. Die Vermögenslage beurteilen wir als gut. Insgesamt sind wir mit der Entwicklung des Geschäftsjahres 2023 zufrieden. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage betrachten wir insgesamt, vor allem vor dem Hintergrund der schwieriger werdenden Rahmenbedingungen als weiterhin gut. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatzrendite, Rohgewinnmarge und den Cashflow heran. Außerdem verfolgen wir die durchschnittliche Standzeit der Fahrzeuge. Die Umsatzrendite berechnen wir mit dem EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen, den Cashflow aus der Summe aus Jahresergebnis, Abschreibungen und Dotierung (bzw. Auflösung) längerfristiger Rückstellungen. Die Umsatzrendite ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 % auf 3,7 % gesunken. Der Cashflow beträgt T€ 1.205 (Vorjahr: T€ 1.244) und ist damit um 6,2 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die Verschlechterung des Cashflows ist auf den niedrigeren Jahresüberschuss zurückzuführen. Die Kennzahlen sind dennoch weiter deutlich positiv. III. Nachtragsbericht Korrekturen, die das Jahresergebnis im Nachhinein negativ beeinflussen, sind bis zur Bilanzerstellung nicht eingetreten und werden auch nicht erwartet. Es wurden die zweifelhaften Anzahlungen an die Firma Electric Brands wegen Insolvenz des Unternehmens ausgebucht. Die außerplanmäßige Abschreibung bei den Vorführwagen resultiert aus gesunkenen Marktpreisen im Bereich der Elektrofahrzeuge. Aufgrund vorliegender Verträge ist eine Wertminderung der Vorführwagen zum 31. Dezember 2023 ersichtlich. Es wurde auf den niedrigeren Marktwert im Vergleich zum Buchwert nach planmäßiger Abschreibung abgewertet. IV. Prognosebericht In Deutschland wurden bis Mai 2024 1,2 Mio. Pkw zugelassen. Das ist eine Steigerung von 5,2 % gegenüber dem Vorjahreswert. Die Marke Hyundai konnte ebenfalls ihr Zulassungsergebnis um 0,3 % auf 40.115 Fahrzeuge per Mai 2024 steigern. Die Bobrink-Carstream GmbH ist von der abrupt nachlassenden Nachfrage für elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV) betroffen. Die schlechte Infrastruktur bei den Ladesäulen (Bremen - Bremerhaven) trägt neben den gestrichenen Prämien dazu bei, dass sich der ersten Welle von Technik-Interessierten und first owner nicht die zweite Welle der Follower anschließt. Die Elektromobilität ist nicht aufzuhalten, hat aber einen großen Nachfragedämpfer erhalten. Das ist gut erkennbar an Auftragseingangszahlen bis Juni 2024. Das hohe Zinsniveau ist nicht förderlich für die Nachfrage, insbesondere bei Privatpersonen. Der Service- und Teilebereich läuft stabil und auf hohem Niveau. Einzig die Personalbeschaffung stellt ein großes Problem für uns dar. Der neue Geschäftszweig Mobility läuft sehr gut und der Umsatz wird kontinuierlich gesteigert. Für das Geschäftsjahr 2024 rechnet die Gesellschaft mit einem Ergebnis von 650.000,00 Euro. V. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Branchenspezifische Risiken Die fortbestehenden hohen Gas- und Strompreise belasten das Unternehmen und verursachen hohe Mehrkosten. Die Zinsbelastung für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge ist stark gestiegen. Ständige Lieferschwierigkeiten des Herstellers belasten die Vertriebssituation. Technische Aktionen sind an der Tagesordnung und sind wegen mangelnder Teileverfügbarkeit belastend für die Serviceabteilungen. Oftmals werden Hebebühnen langfristig blockiert, weil Teile nicht lieferbar sind. Die wegfallenden Förderungen für Elektrofahrzeuge führen schon jetzt zu einer deutlichen Kaufzurückhaltung bei Elektrofahrzeugen. Ertragsorientierte Risiken Das Ergebnis hängt im Wesentlichen vom sogenannten Performancebonus ab. Dieser ist gefährdet, weil der Hersteller immer noch auf das sogenannte Vorführwagencluster beharrt. Das ist der momentanen Realsituation nicht mehr angepasst. Wir überlegen von Monat zu Monat, ob wir weiter im System verbleiben und die Bonusziele nicht gefährden. Finanzwirtschaftliche Risiken Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind Liquiditätsrisiken derzeit nicht erkennbar. Die Liquiditätslage ist gut. Engpässe werden nicht erwartet. 2. Chancenbericht Wir müssen das Geschäft mit Gebrauchtwagen und Dienstwagen intensivieren. Der Zukauf muss gesteigert werden. Hier liegen Umsatz- und Ertragschancen. Wir werden aufgrund der momentanen Marktsituation kein weiteres Engagement in andere Elektrofahrzeuganbieter anstreben. Die neuen Modelle Santa Fe und IONIQ 8 stehen vor Markteinführung und bieten Ertragschancen. Große Chancen sehen wir nach wie vor im After Sales Bereich, weil die Kunden ihre Fahrzeuge länger behalten, reparieren und warten. 3. Gesamtaussage Das Geschäft mit Neuwagen ist verhalten. Die Nachfrage eher gering. Die Zinsen belasten die Kalkulationen. Die Inflation ist noch zu hoch. Der Hersteller kündigt eine Margenkürzung per September an, die unsere Situation kalkulatorisch verschlechtert. Wir führen ein bargeldloses Zahlsystem ein und digitalisieren den Rechnungsworkflow. Die Bargeldkasse wird abgeschafft. Wir führen die Buchhaltung wieder zurück in unser eigenes Haus. Es sind neue Serviceverträge mit höheren Standards kurz vor der Einführung im Herbst 2024. Das Management des Herstellers wurde vollständig in Deutschland ausgewechselt. Dadurch sind Prozesse nicht mehr stabil und wir werden in unserer täglichen Arbeit stark behindert. Eine Besserung bleibt abzuwarten.
Bremerhaven, den 20. Juni 2024 Bobrink-Carstream GmbH gez. Manfred de Vries, Geschäftsführer gez. Oliver Bobrink, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
B. Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Bobrink-Carstream GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs wurden in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir "davon-Vermerke" zu Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung in den Anhang aufgenommen. Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung aufgestellt worden. C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um die lineare Abschreibung entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 Jahre) bewertet. Der nach § 246 Abs. 1 HGB aktivierte derivative Geschäfts- oder Firmenwert wird über eine planmäßige Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. Seine Nutzungsdauer ist durch langfristig bestehende, wichtige Absatz- und Beschaffungsverträge begründet. Der Geschäfts- und Firmenwert wurde im Jahr 2022 auf einen Restbuchwert von 1,00 € abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Im Rahmen von Investitionen vereinnahmte Zuschüsse zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden gesondert als Passivposten ausgewiesen und über die Laufzeit / Abschreibungsdauer des Vermögensgegenstands entsprechend des jeweiligen Anlageguts ertragswirksam aufgelöst. Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungswert von bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Sofern bei den Anlagegütern zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt worden. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden anteilige Ausgaben aus der Zeit vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für Folgejahre darstellen, abgegrenzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, sie sind ausreichend bemessen und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in der Höhe notwendig. Künftige Preis- und Kostensteigerungen werden in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre nach Rückabzinsverordnung der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den anteiligen Einnahmen aus der Zeit vor dem Abschlussstichtag, die Erträge für Folgejahre darstellen, bewertet. D. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten I. Posten der Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel:
Außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 34 bei den Vorführwagen resultieren aus gesunkenen Marktpreisen im Bereich der Elektrofahrzeuge. Aufgrund vorliegender Verträge ist eine Wertminderung der Vorführwagen zum 31. Dezember 2023 ersichtlich. Es wurde auf den niedrigeren Marktwert im Vergleich zum Buchwert nach planmäßiger Abschreibung abgewertet. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3. sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen sind folgende Posten mit nicht unerheblichem Umfang enthalten:
4. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen in Höhe von T€ 248 (Vorjahr: T€ 132). Alle übrigen Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 446 (Vorjahr: T€ 706) bzw. im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von T€ 1 (Vorjahr: T€ 1). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert. Darüber hinaus bestehen innerhalb der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Sicherungsübereignungen in Höhe von T€ 274 II. Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Personalaufwand In den Personalaufwendungen sind Aufwendungen für die Altersversorgung von T€ 16 (Vorjahr: T€ 14) enthalten. E. Sonstige Pflichtangaben I. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt Im Durchschnitt des Geschäftsjahres waren folgende Mitarbeiter beschäftigt:
II. Organe der Gesellschaft und Gesamtbezüge Als Geschäftsführer sind bestellt:
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung i.S.v. § 285 Nr. 9 a HGB wird unter Bezug auf die § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. III. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben. IV. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den gesamten Jahresüberschuss in Höhe von T€ 783 auf neue Rechnung vorzutragen.
Bremerhaven, den 20. Juni 2024 Bobrink-Carstream GmbH gez. Oliver Bobrink, Geschäftsführer gez. Manfred de Vries, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Bobrink-Carstream GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bobrink-Carstream GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bobrink-Carstream GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nordenham, den 13. August 2024 CRT
Carstens Revision und Treuhand GmbH
gez. Dipl. Volkswirt Nils Pätzold, Wirtschaftsprüfer |
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