Stammdaten

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Amtsgericht Freiburg HRB 670201
Vorher
G.A.B. Neumann GmbH
Eingetragen
17.12.1985
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Herstellung von Apparaten aus Graphit und anderen Werkstoffen für die Prozessindustrie und der Vertrieb dieser Produkte

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

GAB Neumann GmbH

Maulburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.027.569,58 1.155.659,33
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 18.802,71 7.069,67
II. Sachanlagen 884.174,00 826.400,38
III. Finanzanlagen 124.592,87 322.189,28
B. Umlaufvermögen 3.772.788,39 3.447.672,58
I. Vorräte 690.804,50 680.124,28
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.120.190,35 2.171.252,52
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 961.793,54 596.295,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 15.229,68 62.885,34
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 123.505,35 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.939.093,00 4.666.217,25

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 3.245.139,50 2.464.469,24
I. gezeichnetes Kapital 155.000,00 155.000,00
II. Gewinnrücklagen 2.310.000,00 1.010.000,00
III. Bilanzgewinn 780.139,50 1.299.469,24
B. Rückstellungen 877.107,74 924.810,09
C. Verbindlichkeiten 779.234,11 1.274.178,12
D. Rechnungsabgrenzungsposten 6.812,84 2.759,80
E. Passive latente Steuern 30.798,81 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.939.093,00 4.666.217,25

Anhang



für das Geschäftsjahr 2010

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts nicht angepasst. Die Vorjahreszahlen sind somit nur eingeschränkt vergleichbar.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches.

Die Gliederung der Bilanz folgt den allgemeinen Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

Von den größenabhängigen Erleichterungsmöglichkeiten des HGB für kleine Kapitalgesellschaften ist bei der Aufstellung von Bilanz und Anhang Gebrauch gemacht worden.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gesellschaft bilanziert unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Conern, § 252 Abs. 1 Nr. HGB).

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind, soweit handelsrechtlich zulässig, an den steuerrechtlichen Bestimmungen orientiert.

Bei den Bilanzposten wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt, und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, sofern deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer und - soweit handelsrechtlich zulässig - entsprechend steuerlicher Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die lineare Abschreibung oder der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt dann, wenn diese zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bei Zugängen von beweglichem Sachanlagevermögen wird die Abschreibung monatsgenau und linear vorgenommen. 
Selbständig nutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00 wurden entsprechend der Regelung des in § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt. Die Abschreibung erfolgt über die vorgegebene Nutzungsdauer von fünf Jahren.

Abweichend von den vorstehenden Ausführungen wurde für Werkzeuge ein Festwert gebildet.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Sofern erforderlich werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu den Anschaffungskosten bewertet.

Unfertige Erzeugnisse und Leistungen wurden entsprechend ihrem Fertigstellungsgrad mit den Herstellungskosten bewertet. Anteilige Gemeinkosten wurden in zulässigem Umfang aktiviert.

Fertige Erzeugnisse sind retrograd auf Basis ihres Verkaufspreises und angemessener Abschläge für nicht aktivierbare Kosten und des Gewinns bewertet.

Waren sind zu ihren Anschaffungskosten bewertet.

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sind mit ihrem Nettowert von den Vorräten abgesetzt. Der auf die erhaltenen Anzahlungen entfallende Umsatzsteueranteil ist erstmalig ab dem Jahr 2010 nicht mehr unter den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erfasst.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag angesetzt. Eine angemessene Pauschalwertberichtigung wurde gebildet.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des An­la­gevermögens und Umlaufvermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschluss­stichtag beizumessen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen oder Wert­berichtigungen Rechnung getragen. Soweit Gründe für außerplanmäßige Abschreibun­gen nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen vorgenommen.

Passivposten

Rückstellungen für Pensionen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) errechnet. Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck zu Grunde gelegt. Im Berichtsjahr wird erstmalig ein von der Deutschen Bundesbank vorgebenber durchschnittlicher Marktzinssatz von 5,25% bei der Bewertung zugrunde gelegt. Der Rententrend wurde mit 1,5% angenommen

Im Vorjahr erfolgte die Bewertung zuvor genannter Rückstellungen auf der Grundlage des § 6a EStG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Es wurden die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck unter Heranziehung eines Zinssatzes von 6% zu Grunde gelegt.

Im übrigen sind Rückstellungen für noch nicht veranlagte Steuern und für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt worden.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf Grundlage der RückAbzinsV auf den Bilanzstichtag vorgenommen.

Von einer Anwendung des Abzinsungsgebots für Rückstellungen nach § 253 Abs. 2 HGB wurde abgesehen, soweit die Abzinsungsbeträge unwesentlich waren.

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf den temporären Unterschieden zwischen den Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß § 274 HGB. Das Wahlrecht, nur den passiven Überhang latenter Steuern auf temporäre Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichem Ansatz zu bilanzieren, wird grundsätzlich in Anspruch genommen. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragssteuersatz liegt bei 29,28%.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzes a.F. wurden, soweit dies nach BilMoG möglich ist, beibehalten. Durch das BilMoG geänderte Vorschriften wurden angewandt.

C. Angaben zur Bilanz

Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind durch Vermögensgegenstände gesichert (Rück­deckungsversicherung und Fondsvermögen). Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Altersvorsorgeverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden nach der Bestimmung des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Geschäftsjahr erstmals mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Da sich ein aktiver Überhang ergibt, ist dieser Betrag als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auszuweisen.
  

Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen aus Pensionszusagen
Euro 80.092,00
Deckungsvermögen (Rückdeckungsversicherung + Fondsvermögen)
Euro 203.597,35
Überschuss des Vermögens über die Verpflichtungen aus Altersvorsorge
Euro 123.505,35
Anschaffungskosten des Vermögens
Euro 217.490,45



Die Gesellschaft bilanziert nach teilweiser Ergebnisverwendung.

Der Bilanzansatz des Postens Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände beinhaltet einen Betrag in Höhe von von Euro 401.534,97 (Vorjahr: Euro 244.724,46) bei dem es sich um Forderungen gegenüber Gesellschaftern gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG handelt.

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt. Der Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von Euro 1.299.469,24.

Die nach § 285 Nrn. 1 und 2 HGB über die Verbindlichkeiten zu machenden Angaben ergeben sich aus folgender Übersicht:
  

 
 
mit einer Restlaufzeit von
 
 
Gesamt Euro
bis zu einem Jahr
Euro*)
mehr als fünf Jahren
Euro
Gesicherte Beträge
Euro
Art und Form der
Sicherheiten

Verbindlichkeiten

779.234,11

519.122,47

0,00

90.084,71

**)
 
(1.274.178,12)
(1.092.898,05)
(54.540,00)
(142.427,32)
 
*) Angaben in Klammern = Vorjahresbeträge
**)  teilweise sind Verbindlichkeiten durch Sicherungsübereignung einer CNC-gesteuerten Bohrmaschine gesichert, zudem sind Verbindlichkeiten in branchenüblichem Umfach durch Eigentumsvorbehalte gesichert.



D. Sonstige Angaben

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2010 bestellt:

Herr Tobias Schnurpfeil, Diplom-Ingenieur / Diplom-Exportwirt

Herr Tobias Schnurpfeil ist hauptberuflich in der Gesellschaft tätig.

An dem nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht ein unmittelbarer Anteilsbesitz von mindestens 20 % aller Anteile:


Firma
Sitz

Anteilshöhe
%

Jahresergebnis
TForint

Eigenkapital
TForint

GHB Kft.
Szentendre/Ungarn


100,00


-7.585


10.085

 
Die Angaben beruhen auf dem Jahresabschluss 2010 der Beteiligungsgesellschaft.

Die Anteile an der GHB Kft sind derzeit zu Anschaffungskosten mit TEuro 122 und damit über ihren beizulegenden Zeitwert (TEuro 0) bilanziert. Die Geschäftsführung hält aufgrund der zu erwartenden Geschäftsentwicklung der Beteiligungsgesellschaft in den folgenden Jahren die Wertminderung nicht für dauerhaft.

 

Maulburg, den 20. Mai 2011

Tobias Schnurpfeil  Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der vollständige Jahresabschluss wurde am 25.07.2011 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

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