Franz
Schmiderer GmbH
Aying
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
133.399,02 |
113.177,02 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
133.397,02 |
113.175,02 |
| B.
Umlaufvermögen |
464.798,97 |
288.705,05 |
| I.
Vorräte |
96.500,00 |
51.965,58 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
51.864,93 |
39.600,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
316.434,04 |
197.138,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.615,44 |
219,16 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
3.368,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
599.813,43 |
405.470,17 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
52.512,77 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
28.933,53 |
28.851,86 |
| III.
Jahresüberschuss |
55.881,71 |
-81,67 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
3.368,94 |
| B.
Rückstellungen |
367.572,55 |
316.692,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
179.728,11 |
88.777,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
599.813,43 |
405.470,17 |
Anhang
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Die Franz Schmiderer GmbH hat ihren Sitz in Aying und
ist im Handelsregister beim Amtsgericht München unter
HRB 49791 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde nach den
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs i.d.F.d.
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und des
Gesetzes betreffend die Gesellschaft mit beschränkter
Haftung aufgestellt.
Die Bilanz ist gem. § 266 HGB gegliedert, die
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) entspricht § 275
Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).
Sämtliche Pflichtangaben, die in Ausübung
eines Wahlrechts nicht in die Bilanz oder GuV aufgenommen
werden, sind in diesem Anhang enthalten (§ 284 Abs. 1
HGB).
Bei der Gesellschaft handelt es sich gemäß
den Größenklassen des § 267 HGB um eine
kleine Kapitalgesellschaft. Es wurden die
Erleichterungsvorschriften der §§ 274a und 288
HGB in Anspruch genommen.
Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265
Abs. 1 HGB) wurde beachtet.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Anlagevermögen
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und planmäßig linear abgeschrieben.
Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt 3 Jahre.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände von 3 bis
20 Jahren vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 250,00 netto
übersteigen aber EUR 800,00 netto nicht
übersteigen, wurden im Jahr der Anschaffung
gemäß § 253 Abs. 3 HGB in voller Höhe
als Betriebsausgaben abgeschrieben.
Vorräte
Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgte
durch Einzelbewertung zu Herstellungskosten unter
Berücksichtigung von notwendigen Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des
Anlagevermögens.
Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse und Waren
erfolgte durch Einzelbewertung zu Anschaffungskosten
Risiken aus eingeschränkter Verwendbarkeit oder
Gängigkeit werden durch Abschläge
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
angesetzt. Erkennbaren Ausfallrisiken wird im Einzelfall
durch entsprechende Abschläge Rechnung getragen.
Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine allgemeine
Wertberichtigung von den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen abgesetzt.
Flüssige Mittel
Flüssige Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit
sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Rückstellungen
Für die Steuer- und sonstigen
Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen
Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten kommen mit dem
Erfüllungsbetrag zum Ansatz.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Pensionsrückstellungen
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253
Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren beträgt insgesamt EUR
19.597,00.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR
179.728,11 (Vj.: EUR 88.777,73).
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 9
Arbeitnehmer beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden laufende Verpflichtungen
aus einem Mietvertrag mit unbefristeter Laufzeit. Im
Geschäftsjahr betrugen die Mietaufwendungen TEUR 20
netto. Die jährliche Verpflichtung beträgt im
Folgejahr TEUR 27.
Aying, den 09.12.2019
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Franz Schmiderer jun.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2019 festgestellt.
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