Stegmaier
GmbH & Co.
Wangen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44.558,00 |
69.660,00 |
| I.
Sachanlagen |
44.558,00 |
69.660,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
87.919,92 |
520.080,73 |
| I.
Vorräte |
579,00 |
341.870,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.215,32 |
24.622,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
75.125,60 |
153.588,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.163,00 |
1.412,70 |
| Aktiva |
133.640,92 |
591.153,43 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.628,45 |
94.847,54 |
| I.
Kapitalanteile |
26.628,45 |
94.847,54 |
| 1.
Kapitalanteile persönlich haftender
Gesellschafter |
0,00 |
|
| 2.
Kapitalanteile Kommanditisten |
26.628,45 |
94.847,54 |
| II.
Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
4.957,00 |
35.297,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
102.055,47 |
461.008,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
102.055,47 |
461.008,89 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
98.318,30 |
94.569,05 |
| Passiva |
133.640,92 |
591.153,43 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2020
1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Nach den Größenmerkmalen des § 264 a
Abs. 1 i.V.m. § 267 HGB ist unsere Gesellschaft im
Hinblick auf die Rechnungslegungs, Prüfungs- und
Offenbarungsvorschriften eine kleine Kapitalgesellschaft
und. Co.
Auf die Inanspruchnahme der
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften und Co. wurde verzichtet.
Die in § 247 Abs. 1 und §§ 264 c, 266
HGB bezeichneten Posten der Bilanz wurdenn gesondert in der
vorgesehenen Reiohenfolge ausgewiesen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HGB ) angewendet.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungspsoten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde
beachtet.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmertätigkeit ausgegangen.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Die angewandten Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzipes angesetzt.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2021 festgestellt.
Geschäftsführer: Herr Fritz Stegmaier
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