Großhandel mit Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen
Reifen-Center Hause GmbH
Freiherr-vom-Stein-Straße 19, 99734 Nordhausen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Detlef Hause seit 30.11.2005 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Reifen-Center Hause GmbHNordhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangA. Grundsätzliches zum Jahresabschluss und der Buchführung 1. Die Gesellschaft hat eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Buchführung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung erstellt. Die Geschäftsvorfälle, das Anlageverzeichnis und die Lohnbuchhaltung werden hierbei mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung erstellt bzw. geführt. Die Buchführung entspricht nach meinen Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften. 2. Der Jahresabschluss der Reifen-Center Hause GmbH vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind keine Umstände erkennbar, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). 3. Die Saldenvorträge zum Geschäftsjahresbeginn entsprechen den Endsalden des vorherigen Geschäftsjahres. 4. Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den gesetzlichen Regelungen des § 266 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt. 5. Das Anlagevermögen wird von mir unter Mitwirkung der Geschäftsführung in einem vollständigen Bestandsverzeichnis ordnungsgemäß entwickelt und jährlich durch die Geschäftsführung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. B. Bilanzierung und Bewertung 1. Anlagevermögen und Forderungen wurden zu Anschaffungskosten bewertet gemäß § 253 Abs. 1, 2 HGB. Die Abschreibungen sind dabei unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt worden. Die lineare Abschreibung wird im Jahr der Anschaffung oder Herstellung nur zeitanteilig für den (vollen) Monat der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden Monate gewährt (§ 7 Abs. 1 S. 4 und Abs. 2 S. 3 EStG). Die zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Geschäftsjahr voll abgeschrieben gemäß § 6 Abs. 2 EStG. Teilwertabschreibungen bzw. Abschreibungen auf den niedrigeren Marktwert oder Börsenpreis gemäß § 253 Abs. 3 HGB, § 6 Abs. 1 EStG wurden nicht vorgenommen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bewertet worden. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. 2. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Keine 3. Bewertungsvereinfachungsmethoden (§ 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB) wurden nicht angewandt. 4. Allen am Bilanzstichtag erkennbaren bzw. bestehenden Risiken, soweit sie bis zum Tage der Bilanzerstellung erkennbar waren, ist entsprechend durch Rückstellungen bzw. Wertberichtigungen Rechnung getragen worden. Risiken nach dem Bilanzstichtag von besonderer Bedeutung sind nicht aufgetreten! 5. Gemäß Gesellschafterbeschluss wird der Jahresüberschuss 2023 auf neue Rechnung des Kalenderjahres 2024 vorgetragen. C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. In den ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind keine mit einer längeren Laufzeit als fünf Jahre enthalten. 2. Das Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 Satz 1 HGB) ist als Anlage beigefügt. 3. Die Posten des Anlagevermögens werden ausnahmslos zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. 4. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln und ähnlichen Haftungsverhältnissen. sonstige Berichtsbestandteile
gez. Hause Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025 festgestellt. |
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