Kunden-Wert GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dario Parente seit 1.10.2025 | Geschäftsführer |
Margot Kainz seit 3.9.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stiftung VFS Vielfalt.Fördern.Stiften | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
servusKiDS gGmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäfts- und Rahmenbedingungen 1.1 Allgemeines Die "servusKiDS gGmbH" wurde am 12. Juli 2007 gegründet; ihre Eintragung im Handelsregister erfolgte als "Gemeinnützige Gesellschaft des VfS für Kinderbetreuung mbH" unter der Nummer HRB 169665. Alleiniger Gesellschafter war der Verein für Sozialarbeit e.V. (VFS), der neben seinen zahlreichen Jugendhilfeeinrichtungen bereits ab 2003/ 2004 zwei Kinderkrippen der Landeshauptstadt München als damaliger Betriebsträger führte. Nach der Umfirmierung in "KiBeG Gemeinnützige Gesellschaft für Kinderbetreuung mbH" im Jahr 2010 erfolgte per Gesellschafterbeschluss vom 22.06.2021 die Änderung in "servusKiDS gGmbH". Die Eintragung der neuen Firma im Handelsregister erfolgte am 02.07.2021. Mit Urkunde vom 23. September 2022 wurden die Gesellschaftsanteile an die Stiftung VFS Vielfalt.Förder.Stiften abgetreten. 1.2 Organisatorische Struktur Gemäß ihrer Satzung verfolgt servusKiDS ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. ServusKiDs ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. ServusKiDS erfüllt ihren satzungsgemäßen Auftrag mit der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und ähnliche Einrichtungen), die der Förderung, Unterstützung, Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern sowie der Beratung, Bildung und Unterstützung von Personensorgeberechtigten, Angehörigen und Bezugspersonen von Kindern dienen. ServusKiDS ist im Stadtgebiet und im Landkreis München, Träger von 21 Standorten. Davon sind 15 Standorte Kindertageseinrichtungen, 4 Standorte Ersatzbetreuung für die Kindertagespflege sowie für die Großtagespflege, 2 Standorte Ganztagesbetreuung an der Grundschule und 2 Standorte bieten Schulsozialarbeit an der Grundschule an. Insgesamt sind es 21 Standorte, da an einem Standort, der Grundschule in Unterbiberg, 3 Angebote stattfinden: Kindertagesbetreuung, Gebundener Ganztag an Schulen und Schulsozialarbeit. Die servusKiDS gGmbH beschäftigt zum 31. Dezember 2023 rund 310 Mitarbeiter*innen, die über 1.200 Kinder betreuen und deren Familien begleiten. 1.3 Förderstruktur Die Förderung der servusKiDS gGmbH basiert auf mehreren Säulen: • Landesförderung nach BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) • Kommunale Förderung: Hier wird bei den Kindertageseinrichtungen unterschieden zwischen MFF (Münchner Förderformel) und Defizitausgleich bzw. Festbetragsfinanzierung. Unter die MFF Förderung fallen alle KiTa-Einrichtungen, die sich in der Landeshauptstadt München befinden. Die KiTa-Einrichtungen, die servusKiDS im Landkreis München betreibt unterliegen der Defizitfinanzierung. • Die Angebote der Mobilen Tagespflege werden per Defizitvertrag durch das Sozialreferat der Landeshauptstadt München refinanziert. • Die Angebote des gebundenen Ganztages, sowie die JAS an Grundschulen werden durch die Regierung von Oberbayern und einem Defizitvertrag mit den Kommunen finanziert. • Elternbeiträge, die für die Kinderbetreuung und die Verpflegung erhoben werden, • Personalbonus finanziert durch das Land Bayern • Bundesprogramm "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher" • Förderung der integrativen Kinder durch den Bezirk Oberbayern • Projektförderung wie: Bundesprojekt "Sprach Kitas" oder Umweltprojekt "Julich". 1.4 Rechtliche Struktur Der Sitz der Gesellschaft ist München. Der Gesellschaftsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Das Stammkapital der servusKiDS gGmbH beträgt 25 TEUR. Die gesetzliche Grundlage für die Betreuung von Kindern in den Einrichtungen der servusKiDS gGmbH stellen § 22 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) sowie das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) dar. Die Betreuung in den MobiTa-Einrichtungen erfolgt auf Grundlage des § 45 SGB VIII. Die Schulsozialarbeit an der Grundschule (JaS) erfolgt gemäß § 13 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Entwicklung der Branche 2.1.1 Betreuungsquote in Deutschland, Bayern und München Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren: Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen lag 2023 in Deutschland bei 36,4 Prozent, in Bayern lag sie bei 31,8%. Damit ist ein leichter Anstieg in Deutschland von 0,9% und in Bayern von 2,5% zum Vorjahr zu verzeichnen. Die Betreuungsquote in der Landeshauptstadt München, sowie im Landkreis München, liegt weiter über der bayerischen Quote. Die Münchner Quote steigt kontinuierlich, 2023 lag sie bei 54%. Betreuungsquote von Kindern über drei Jahren: Die Betreuungsquote der über Dreijährigen lag 2023 in Deutschland bei 90,9%, in Bayern lag sie ebenfalls bei 91,1%. Damit liegen Deutschland und Bayern beinahe gleichauf. Planungsziel ist Vollversorgung. Auch bei den über Dreijährigen liegt die Betreuungsquote der Landeshauptstadt München und deren Landkreise, höher als die bayrische Quote. Die Münchner Betreuungsquote lag 2023 bei 99%. Vgl.: https://www.destatis.de/DE/Themen/GesellschaftUmwelt/Soziales/Kindertagesbetreuung/Tabellen/ betreuungsquote.html;jsessionid=BCAC4E4B27E578419179C4407A3429AD.live732 https://stadt.muenchen.de/infos/zahlen-fakten-bildung-sport.html 2.1.2 Bedarf in München Trotz des hohen Versorgungsgrades ist in München der Bedarf an Plätzen immer noch höher als das Angebot. Jede 4. Betreuungseinrichtung kann aufgrund von Personalmangel ihre Plätze nicht belegen. Die Stadt wächst schnell, es wird mit einem Anstieg von 1,5 Millionen (2015) auf 1,7 Millionen (2030) gerechnet. Entsprechend hat der Münchner Stadtrat drei Bauprogramme verabschiedet. Mit dem Ziel, dass bis 2030 weitere 179 Kitagruppen entstehen sollen. Vgl.: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-kita-kinderbetreuung-fachkraeftemangel-1.5672910 Vgl.:https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Bildung-und-Sport/Aktionsprogramm.html 2.1.3 Arbeitsmarkt Der Arbeitsmarkt der Kindertagesbetreuung verzeichnet eine jährliche Wachstumsrate von 4%, damit liegt sie höher als die Wachstumsrate der Krankenpflege. Auswirkung dieses starken Wachstums ist allerdings ein akuter Fachkräfteengpass, insbesondere in den westdeutschen Bundesländern. Basierend auf den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 ist zu erwarten, dass sich der Fachkraftmangel weiter verschärfen wird. Weiterhin ist der Arbeitsmarkt der Kindertagesbetreuung mit einer Frauenquote von 90% eines der größten Arbeitsbereiche für Frauen. (Fachkräftebarometer S. 136-151) Die Gehaltsentwicklung ist positiv, das derzeitige Einstiegsgehalt einer Erzieherin in München beträgt: 3.742 € (Plus Jahressonderzahlung, Fahrkostenzuschuss und LoB). Trotzdem fehlt es den Kitas an Personal. Laut Pressemitteilung (20. Oktober 2022) der Bertelsmann Stiftung fehlen 2023 in Bayern rund 62.000 Kita-Plätze, um diesen Bedarf zu decken, müssten zusätzlich 14.500 Fachkräfte beschäftigt werden. Dieser Personalmangel betrifft auch die LH München: ""Auch bei der Stadt München zeigt sich der Fachkräftemangel deutlich, in den 450 städtischen Kitas fehlen derzeit 377 Erzieherinnen, elf Prozent der Stellen sind unbesetzt. Außerdem mangelt es an 141 Kitapflegern, das entspricht knapp acht Prozent der Stellen." (https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-kitas-fachkraeftemangel-caritas-warnung-1.5730542) 2.1.4 Ausbau und Umbau der Ausbildungen Aufgrund des Fachkraftmangels haben ein bundesweiter Ausbau, sowie ein Umbau des Ausbildungssystems begonnen. In Bayern wurde neben der Erzieherausbildung das "Optiprax-Model", bei dem die ersten Absolventen ab September 2019 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen, entwickelt. Da das Optiprax-Model sehr erfolgreich ist, wird diese Ausbildung seit dem Schuljahr 2021/2022 als praxisintegrierte Variante der Erzieherausbildung verstetigt. Vermehrte Ausbildungsmöglichkeit für Quereinsteiger wurde mit der "Fachkraft mit besonderer Qualifikation in Kindertageseinrichtungen" geschaffen. Durch diese Weiterbildung erlangen Quereinsteiger*innen die notwendigen pädagogischen Grundlagen nach 15 Monaten und können somit die Teams in den KiTas unterstützen. Im Weiteren ist eine Qualifizierung aufbauend von der Assistenzkraft zur Fachkraft in 5 Modulen möglich. Dieses Modell ist auch für fachfremdes Personal geeignet. Im Teilzeitmodell wird eine Weiterqualifizierung zur Ergänzungskraft nach dem Lekimodell angeboten. Nach wie vor wird der Lehrgang anderen Bewerber:innen zur Qualifikation der staatlich anerkennten Erzieherin im Wochenendmodell bzw. in Abendkursen angeboten. Mit Blick auf den Ganztag ab 2026, wird eine Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft für Grundschulkindbetreuung mit einer Ausbildungsdauer von 2 Jahren bzw. in Teilzeit von 3 Jahren angeboten. (Vgl. https://www.stmas.bayern.de/fachkraefte/kindertageseinrichtungen/fortbildung.php) 2.2 Geschäftsverlauf und Lage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist geprägt vom operativen Geschäft und als brachentypisch zu bezeichnen. 2.2.1 Ertragslage
Die servusKiDS gGmbH erwirtschaftete mit 17.872 TEUR eine um 13,2% höhere Gesamtleistung als im Vorjahr. Diese enthält jedoch auch neutrale Erträge aus einer Schenkung (Kinderhaus Flossmannstraße), der Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von insgesamt 319 TEUR. Das Betriebsergebnis verringerte sich durch die gestiegenen Aufwendungen um -303 TEUR auf -3 TEUR. Der Jahresüberschuss erhöhte sich um 166 TEUR auf 218 TEUR. Geplant war ein Jahresüberschuss von 135 TEUR. 2.2.3 Vermögenslage Aktiva
Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Gesamtvermögen um 35,4% auf 4.685 TEUR erhöht. Die Investitionen im Geschäftsjahr 2023 betreffen im Wesentlichen die Übernahme des Anlagevermögens des Kinderhaus Flossmannstraße e.V. zum 1. Juli 2023 im Rahmen eines Asset Deals (47 TEUR), Betriebs- und Geschäftsausstattung (54 TEUR), EDV-Ausstattung zur Zeiterfassung (16 TEUR), geringwertige Wirtschaftsgüter (14 TEUR) sowie Genossenschaftsanteile an der GLS Gemeinschaftsbank eG (9 TEUR). Zum 31. Dezember 2023 weist die Gesellschaft ein wirtschaftliches Eigenkapital i. H. v. 1.143 TEUR (Vorjahr: 1.213 TEUR) aus. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt 24,4 % (Vorjahr: 35,0 %). 2.2.4 Finanzlage Die Liquidität war für das Geschäftsjahr durchgehend gegeben und die im Juni fällige Leistungsprämie, sowie die im November fällige Jahressonderzahlung konnten aus dem laufenden Betriebsmittelkonto bedient werden. Die Liquidität war für das Geschäftsjahr durchgehend gegeben und die im Juni fällige Leistungsprämie, sowie die im November fällige Jahressonderzahlung konnten aus dem laufenden Betriebsmittelkonto bedient werden. Die Liquiditätslage ist jedoch insbesondere über den Jahreswechsel angespannt. Die Abschlagszahlungen durch die Münchner Förderformel erfolgen ein letztes Mal im November und setzen dann erst wieder im März bzw. April ein. Aufgrund unserer Liquiditätsplanung und -überwachung konnte das aus der Aussetzung von Abschlagszahlungen entstehende Liquiditätsrisiko rechtzeitig erkannt und mit der Hauptbank, der Sozialbank AG, eine kurzzeitige Erhöhung des Kontokorrentrahmens vereinbart werden, so dass die Zahlungsfähigkeit gewährleistet war. Langfristige Verbindlichkeiten bestehen in Form eines Darlehens zur Finanzierung der Erstausstattung des Inventars im Kinderhaus Stemmerhof (81 TEUR; Vorjahr 109 TEUR), Darlehen für die Zwischenfinanzierung der Inflationsausgleichsprämien (500 TEUR; Vorjahr 0 TEUR) und von Rückstellungen (153 TEUR; Vorjahr 138 TEUR). Es bestehen ansonsten nur kurzfristige Rückstellungen bzw. Verbindlichkeiten (3.308 TEUR; Vorjahr 2.003TEUR), die vereinbarungsgemäß beglichen werden. Der Anteil des Fremdkapitals an der Bilanzsumme beträgt 75,6% (Vorjahr 65,0%). Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich im Jahr 2023 um 561 TEUR auf 945 TEUR. 2.3 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Bei unserer internen Unternehmenssteuerung stützen wir uns auf folgende finanzielle Leistungsindikatoren: • Betriebsergebnis, • Personaleinsatz gemäß der Auslastung der Einrichtungen, • Haushaltsplanung und Forecast, • Liquiditätsplanung sowie • Zuschussmanagement Bei den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf: • Betriebliche Altersvorsorge • Internes Weiterbildungsmanagement • Individuelle Laufbahnberatung • Qualitätssicherung durch den Einsatz von Fachbeauftragten • Qualitätssicherung durch Eltern- und Kindbefragung • Nachhaltige Lösungen für Material- und Lebensmittelbeschaffung • Abfallvermeidung und Trennung • Schutz der biologischen Vielfalt durch Umweltprojekte • Angebot von Jobrad Die servusKiDS gGmbH war 2023 personell stabil aufgestellt. Von 54 KiTa-Gruppen konnten zwei Gruppen nicht mit ausreichend Personal versorgt werden. Die Mitarbeiterbindung gelang servusKiDS durch: • Entwicklung von Alleinstellungsmerkmalen der Einrichtungen, dadurch eine erhöhte Konkurrenzfähigkeit gegenüber anderen Trägern und eine Anhebung der Attraktivität für mögliche neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen • Ressourcenorientierter Einsatz von Mitarbeiter:innen in speziellen Bereichen wie z.B. Sprachförderung, tiergestützte Pädagogik, im Vorschulbereich • Ansprechenden Auftritt auf der Website, Instagram und Facebook, um servusKiDS als lokale, innovative Marke nach innen und außen sichtbar zu machen • Regelmäßige Schulungen des Führungsgremiums von servusKiDS • Einsatz von zwei Fachberaterinnen in den Einrichtungen, zur Qualität Sicherung und Steigerung • Einsatz von einem Inklusionsberater in den Einrichtungen, zum Ausbau der Inklusion • Einsatz von einer Umweltpädagogin, um die Einrichtung nachhaltig bewirtschaften und eine Sensibilisierung für nachhaltige Entwicklung zu fördern • Nutzung von Projekten wie z.B. der Einsatz Qualitätsbegleiterinnen und Sprachkräften in den Einrichtungen • Präsenzauftritte bei Fachmessen an Hochschulen und Fachakademien • Mitarbeiterbindung durch flache Hierarchien, die Möglichkeit der Mitbestimmung und das Einbringen von Ideen und Ressourcen • Ein breit aufgestelltes Weiterbildungsangebot • Beratung und Bezuschussung von weiterführenden beruflichen Qualifikationen • das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge • Jobrad zur Gesundheitsförderung der Mitarbeitenden von servusKiDS und gleichzeitig als Beitrag für eine bessere Umwelt • Gesamtzusage zum mobilen Arbeiten für die Mitarbeitenden von servusKiDS • zwei zusätzliche Urlaubstage (Klimatag und Gesundheitstag) Aufgrund des Satzungszwecks ist die Tätigkeit der servusKiDS gGmbH nicht in erster Linie auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Folglich ist unsere Tätigkeit auf eine langfristige Substanz- und Vermögenserhaltung ausgerichtet. 2.4 Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als gut ein. Unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung ist konstant. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch liquide Mittel und kurzfristige Vermögenswerte gedeckt. 3. Zweigniederlassungsbericht Wir verfügen über mehrere Einrichtungen, die wir nachfolgend angeben: Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport (RBS) • Kinderkrippe Görzerstraße: Görzerstraße 48, 81547 München • Kinderkrippe Maistraße: Maistraße 52, 80337 München • Kinderkrippe DPMA: Zweibrückenstraße 12, 80331 München, eine Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) zwischen servusKiDS , Deutsches Patent- und Markenamt und RBS • Kinderkrippe Arnulfpark: Marlene-Dietrich-Straße 12, 80636 München • Kindergarten Helsinkistraße: Helsinkistraße 12, 81829 München • Haus für Kinder Stiftsbogen: Stiftsbogen 58, 81375 München • Haus für Kinder Karpfenstraße: Karpfenstraße 20, 81825 München • Haus für Kinder Odinstraße: Odinstraße 17, 81925 München • Haus für Kinder Distlhofweg: Distlhofweg 10, 81369 München • Kinderhaus Stemmerhof, Jägerwirtstr. 6, 81373 München • Haus für Kinder Salierstraße, Salierstraße 18, 81543 München • Integratives und Heilpädagogisches Kinderhaus Flossmannstraße, Floßmannstraße 1, 81245 München Landeshauptstadt München, Sozialreferat (Stadtjugendamt) • MobiTa Arnulfpark: Mobile Tagesbetreuung, Arnulfstraße 47, 80636 München • MobiTa Maistraße: Maistraße 54, 80337 München • MobiTa Maistraße-II: Maistraße 54 (rechts), 80337 München • MobiTa Kapuzinerstraße: Kapuzinerstraße 25/25a, 80337 München • ErBeG Pöllatstraße 15: Ersatzbetreuung Großtagespflege, Kapuzinerstraße 25, 80337 München, Ersatzbetreuungsangebot für Einrichtungen der Großtagespflege • JAS an der Grundschule von-der-Pfordten-Straße, Von-der-Pfordten-Straße 80, 80686 München Landkreis München, Gemeinde Neubiberg (Ortsteil Unterbiberg) • Kita Am Hachinger Bach: Am Hachinger Bach 7, 85579 Neubiberg • Kindergarten am Marktplatz: Hallstattfeld 2, 85579 Neubiberg • Mittagsbetreuung Gebundene Ganztagsschule: Am Hachinger Bach 7, 85579 Neubiberg • Jugendsozialarbeit: Am Hachinger Bach 7, 85579 Neubiberg • Gebundenes Ganztagesangebot in der Grundschule am Hachinger Bach in Unterbiberg • Gebundenes Ganztagesangebot in der Grundschule am Rathausplatz in Neubiberg Landkreis München, Gemeinde Haar • Haus für Kinder Dianastraße: Dianastraße 40, 85540 Haar 4. Prognosebericht Der Bedarf an Kinderbetreuung in München ist weiterhin höher als das Angebot. In jeder Einrichtung der servusKiDS gibt es lange Wartelisten, freiwerdende Plätze können sofort nachbesetzt werden. Die Finanzierung durch die Zuschussgeber ist bisher auskömmlich. Allerdings bestehen für 2024 noch Unsicherheiten wegen fehlender Klarheit bezüglich neuer Förderrichtlinien der Landeshauptstadt, die ab September 2024 gelten sollen. Zudem wird von Januar bis August 2024 die MFF weiterhin angewandt, die nicht rechtskonform ist und daher nicht mehr finanziell an die Inflationssteigerung angepasst werden darf. Für das Jahr 2024 erwarten wir von Januar bis August einen Jahresüberschuss von 13 TEUR. Basierend auf unserem aktuellen Kenntnisstand bezüglich der neuen Förderung, prognostizieren wir für die Monate September bis Dezember einen Jahresüberschuss von 74 TEUR. Damit rechnen wir mit einem Gesamtergebnis für 2024 von 87 TEUR. Die weiteren Prämissen, die wir insbesondere für die Liquiditätsplanung angenommen haben, sind folgende: • Der Kredit zur Auszahlung des Inflationsausgleichs über 500 TEUR wird im Juni 2024 zurückgezahlt. • Für die Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT) haben wir einen Tagessatz von 181 EUR angesetzt, der dem aktuellen Verhandlungsstand entspricht. • Die Gehälter wurden nach geltendem TVÖD eingeplant. • Für die Auszahlungen der Endabrechnungen BayKiBiG, MFF und Defizitvertrag haben wir den Zeitpunkt der Vorjahre übernommen. • Die Mittelweitergaben an die Gesellschafterin i.H.v. 422.700 EUR können im Jahr 2024 nur erfolgen, wenn ausreichend Liquidität vorhanden ist. Entsprechende Absprachen und Stundungsvereinbarungen mit der Gesellschafterin liegen vor und werden situationsgerecht angewandt. • Es sind keine weiteren Forderungen, außerhalb der Richtlinien, seitens der Gesellschafterin zu erwarten. Unter den aufgeführten Prämissen wurde die Ertrags- und Liquiditätsplanung bis zum 31.12.2025 aufgestellt. Aus dieser ergibt sich, dass die Gesellschaft in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Sollten die Planungsannahmen und die Prognosen der Geschäftsführung nicht eintreten, wäre die Gesellschaft in ihrer Entwicklung maßgeblich beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang sind auch zukünftig weitere finanzielle Risiken nicht auszuschließen. Großes Thema für alle Träger ist eine ausreichende Personalgewinnung. Hier sind alle Träger in München im hohen Wettbewerb um Fachkräfte. Allerdings ist die Anzahl der Einsteiger:innen in den neugeschaffenen Ausbildungszweigen hoch. Durch die verbesserten Verdienstmöglichkeiten und durch gute Beschäftigungsbedingungen ist davon auszugehen, dass sich die Personalsituation insgesamt stabilisieren wird. In München ist zudem ein weiterer Arbeitsmarkt durch die Finanzierung von sogenanntem fachfremdem Personal eröffnet worden. Dies bietet ebenfalls Chancen den Mangel zu decken. Es bestehen derzeit noch offene Rechtsverfahren aus zivilrechtlichen Ansprüchen der Gesellschaft und des Gesellschafters gegen die ehemalige Geschäftsleitung sowie inzwischen nicht mehr für die servusKiDS gGmbH tätige Dienstleister aus vergangenen Geschäftsjahren. Die Ansprüche belaufen sich auf ca. 1 Mio. EUR. Die Gesellschaft wird anwaltlich vertreten in der Durchsetzung der Ansprüche. Zukünftig sind folgende Vorhaben geplant: • Weiterhin Umwandlung von Regelbetrieben in inklusive Einrichtungen. Damit ermöglichen wir unseren Mitarbeiter*innen bessere Arbeitsbedingungen in kleineren Gruppen, einen Zugang zu einem breiteren fachlichen Wissen, insgesamt eine bessere Personaldecke in einem multiprofessionellen Team und letztendlich auch eine bessere Bezahlung. Dies trägt maßgeblich zu besseren Arbeitsbedingungen und einer Arbeitszufriedenheit bei. • Weiterhin Aufbau des Hauses für Kinder Salierstraße. • Aufbau einer Anschlusseinrichtung (Kindergarten 50 Plätze) zur Kinderkrippe Maistraße in der Kapuzinerstraße. • Aufbau eines Betriebskindergartens (18 Plätze) für das Volkstheater. • Aufbau eines Quartiertreffs mit Tagescafé neben dem Haus für Kinder in der Salierstraße. 5. Chancen- und Risikobericht 5.1 Risikobericht 5.1.1 Ertragsorientierte Risiken Risiken bestehen bei der Erfüllung der Förderrichtlinien bei insgesamt anhaltendem Fachkräftemangel. Auflage ist die Einhaltung des durch das Bayerische Kinderbildungs- und- Betreuungsrecht vorgegebenen Personalschlüssels und die Erfüllung des Fachkraftschlüssels. Die Erfüllung des Fachkraftschlüssels ist insbesondere schwierig, da die viele Mitarbeiter*innen aus dem Ausland, durch ihre erworbenen Abschlüsse im jeweiligen Herkunftsland, in Deutschland nur als Ergänzungskraft zählen. Zudem besteht eine Abhängigkeit der Zuschüsse von den Öffnungszeiten, der Auslastung der Belegung und der Gewährleistung einer ausreichenden Personaldecke. 5.1.2 Finanzwirtschaftliche Risiken Die Liquiditätslage der servusKiDS gGmbH ist insbesondere über den Jahreswechsel angespannt. Da unser Kerngeschäft die Münchner Kitas sind, könnte sich dies mit der Einführung der neuen Förderrichtlinie verbessern, da in einem Defizitausgleichssystem die Abschläge den getätigten Ausgaben eher entsprechen. Bei der jetzigen Förderung, MFF, entstehen hohe Abrechnungsbeträge, die erst 2-3 Jahre später erstattet werden. Die Planung für die Jahre 2024 und 2025 gestaltet sich schwierig und ist mit Unsicherheiten und Risiken verbunden. Zum einen besteht noch Unklarheit über die genaue Höhe der Zuschüsse im Kita Bereich, zum anderen stehen hohe Mittelweitergaben an den Gesellschafter bzw. an Schwestergesellschaften an. Planung der Zuschüsse • Münchner Förderformel (MFF) bzw. Defizitausgleichsystem: Aufgrund einer Klage eines privaten Trägers ist die Landeshauptstadt München gezwungen, die Zuschussrichtlinie der MFF zu verändern, da die MFF in der jetzigen Form rechtswidrig ist. Da die MFF nicht rechtskonform ist, aber noch bis August 2024 angewandt werden muss, darf es keine finanzielle Anpassung an die Inflationssteigerung geben. Die neue Förderung tritt ab September 2024 in Kraft. Leider sind zu den neuen Förderrichtlinien noch nicht alle Fragen hinreichend geklärt. Mittelweitergabe an Gesellschafterin bzw. Schwestergesellschaft Zum 31. Dezember 2023 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin aus Beschlüssen zu Mittelweitergaben i.H.v. 449.797,24 EUR, welche im Jahr 2023 unter Beachtung einer ausreichenden Liquidität nicht zurückgeführt werden konnten. Im Januar 2024 erfolgt eine Zahlung i.H.v. 26.097,24 EUR. Die verbleibenden Mittelweitergaben i.H.v. 422.700,00 EUR müssen immer unter Berücksichtigung der Liquidität der Gesellschaft erfolgen. Unter diesen Bedingungen bestehen Absprachen bzw. Stundungsvereinbarungen mit der Gesellschafterin. Mittelweitergaben erfolgen absprachegemäß nur bei entsprechender Liquidität der Gesellschaft. Es wird eingeschätzt, dass die zum 31. Dezember 2023 valutierende Forderung bis Anfang 2025 beglichen werden kann. Versicherungsschaden Der Schaden von 1.13 Mio. EUR, der 2019/2020 aufgearbeitet wurde, liegt der Versicherung vor. Eine Erstattung erfolgte bislang jedoch nicht. Auch dies führt zu Schwierigkeiten in der Liquidität. Investitionen Für die Finanzierung eines Teils des Innenausbaus und für die Möblierung des Kindergartens Kapuzinerstraße werden wir einen Investitionskredit aufnehmen. 2/3 der Kosten werden jedoch durch einen Investitionskostenzuschuss des Landes gedeckt. Allerdings muss servusKiDS auch hier zunächst in Vorleistung gehen. MFF Förderrichtlinien Ein weiteres Risiko besteht in Form der Förderrichtlinien durch die Münchner Förderformel (MFF). In diesen Richtlinien wird ausgeführt, dass nicht zweckentsprechend verwendete Fördermittel zurück zu zahlen sind. Hierfür behält sich der Fördermittelgeber ein Prüfrecht vor. Bisher hat keine Überprüfung stattgefunden. Die Abrechnungen an den Fördermittelgeber wurden nach bestem Wissen und Gewissen getätigt. Die Verwendung der Fördermittel erfolgte nach unserer Einschätzung zweckentsprechend und wirtschaftlich. Es besteht jedoch ein nicht quantifizierbares Risiko, dass bei einer Prüfung des Fördermittelgebers Rückzahlungen auf die Gesellschaft zukommen. Dies stellt insbesondere ein Liquiditätsrisiko für die Gesellschaft dar. 5.1.3 Auswirkungen der Inflation Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sind für die Kindertagesseinrichtungen spürbar, da die Betriebskosten der Einrichtungen gestiegen sind. Bei den Angeboten mit Defizitverträgen, haben die steigenden Betriebskosten keine finanziellen Auswirkungen, da die Betriebskosten ausgeglichen werden. In den Münchner Kitas greift bis August 2024 noch die Förderung der MFF. Ab September wird die Umstellung auf das Defizitausgleichsystem jedoch bewirken, dass die steigenden Betriebskosten übernommen werden. Um die steigenden Lebensmittelkosten zu kompensieren, werden wir im Februar 2024 erneut die Verpflegungskostenpauschale für die Eltern angeheben. 5.2 Chancenbericht Die Zukunftschancen der Gesellschaft sind sehr gut, da der Bedarf an Kindertagesbetreuung in München sowie im Landkreis München durch die Verdichtung im Wohnungsbausektor weiterhin steigen wird. Durch den weiteren Zuzug in die Region und die steigende Geburtenrate wird ein weiterer Ausbau notwendig sein. Die Gesellschaft wird sich in den nächsten Jahren auf die Sicherung und Zukunftsfähigkeit der bestehenden Einrichtungen konzentrieren, aber auch den Markt beobachten und bei attraktiven Möglichkeiten ihr Angebot erweitern. Für die zukünftige Deckung des Personalbedarfes setzen wir auf Mitarbeiterbindung und Ausbildung. Die Modernisierung und fachliche Weiterentwicklung unserer Einrichtungen wird in den nächsten Jahren ein wichtiges Ziel bleiben. 6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Die Gesellschaft verfolgt eine auf hohe Sicherheit und minimales Risiko ausgerichtete Finanzierungsstrategie. Daher werden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt. Zu den in der Gesellschaft bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Geldinstituten. Verbindlichkeiten gegenüber den Geldinstituten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele gezahlt. Das Risikomanagement in Bezug auf Finanzinstrumente ist der Geschäftsgröße und den Geschäftsvorgängen angepasst und unterliegt einer täglichen Überwachung von Seiten der Geschäftsleitung. 7. Gesamtaussage Insgesamt haben sich Umfang und Gefährdungspotential der Risiken nach Einschätzung der Geschäftsführung, mit Ausnahme der im Text erwähnten Veränderungen, gegenüber dem 31. Dezember 2022 nicht wesentlich verändert. Die zukünftigen Perspektiven für die Entwicklung des Unternehmens unter Berücksichtigung der gemeinnützigen Satzungszwecke sind aus Sicht der Geschäftsführung jedoch gut. Somit ist nach Einschätzung der Geschäftsführung auch in den kommenden Geschäftsjahren mit einer ausgeglichenen Unternehmensentwicklung zu rechnen. Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen: Die Liquidität war für das Geschäftsjahr durchgehend gegeben und die im Juni fällige Leistungsprämie, sowie die im November fällige Jahressonderzahlung konnten aus dem laufenden Betriebsmittelkonto bedient werden. Folgende Liquiditätsrisiken müssen jedoch hausgestellt werden: 1) Die Liquiditätslage der servusKiDS gGmbH ist insbesondere über den Jahreswechsel angespannt. Da das Kerngeschäft der Gesellschaft die Kindertagesstätten in München sind, könnte sich dies mit der Einführung der neuen Förderrichtlinie verbessern, da in einem Defizitausgleichssystem die Abschläge den getätigten Ausgaben eher entsprechen. Bei der bisherigen Förderung nach der Münchener Förderformel (MMF) entstehen hohe Abrechnungsbeträge, die erst 2-3 Jahre später erstattet werden. 2) Aufgrund einer Klage eines privaten Trägers ist die Landeshauptstadt München gezwungen, die Zuschussrichtlinie der MFF zu verändern, da die MFF in der jetzigen Form rechtswidrig ist. Da die MFF nicht rechtskonform ist, aber noch bis August 2024 angewandt werden muss, darf es keine finanzielle Anpassung an die Inflationssteigerung geben. Die neue Förderung tritt ab September 2024 in Kraft. Leider sind zu den neuen Förderrichtlinien noch nicht alle Fragen hinreichend geklärt. Die Planung für die Jahre 2024 und 2025 gestaltet sich damit schwierig und ist mit Unsicherheiten und Risiken verbunden. 3) Ein weiteres Risiko besteht in Form der Förderrichtlinien durch die Münchner Förderformel (MFF). In diesen Richtlinien wird ausgeführt, dass nicht zweckentsprechend verwendete Fördermittel zurück zu zahlen sind. Hierfür behält sich der Fördermittelgeber ein Prüfrecht vor. Bisher hat keine Überprüfung stattgefunden. Die Abrechnungen an den Fördermittelgeber wurden nach bestem Wissen und Gewissen getätigt. Die Verwendung der Fördermittel erfolgte nach unserer Einschätzung zweckentsprechend und wirtschaftlich. Es besteht jedoch ein nicht quantifizierbares Risiko, dass bei einer Prüfung des Fördermittelgebers Rückzahlungen auf die Gesellschaft zukommen. Dies stellt insbesondere ein Liquiditätsrisiko für die Gesellschaft dar. 4) Für die Finanzierung eines Teils des Innenausbaus und für die Möblierung des Kindergartens Kapuzinerstraße muss die Gesellschaft einen Investitionskredit aufnehmen. 2/3 der Kosten werden jedoch durch einen Investitionskostenzuschuss des Landes gedeckt. Allerdings muss die servusKiDS gGmbH auch hier zunächst in Vorleistung gehen. 5) Laut Gesellschafterbeschluss sind jährlich Mittelweitergaben an die Gesellschafterin zu leisten. Aus den Vorjahren valutieren diese zum 31. Dezember 2023 i.H.v. 449.797,24 EUR. In 2024 soll eine Rückzahlung in Raten erfolgen, jedoch nur, solange die Liquidität der Gesellschaft ausreichend ist. Es wird eingeschätzt, dass die zum 31. Dezember 2023 valutierende Forderung bis Anfang 2025 beglichen werden kann. 6) Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sind für die Kindertagesseinrichtungen spürbar, da die Betriebskosten der Einrichtungen gestiegen sind. Bei den Angeboten mit Defizitverträgen, haben die steigenden Betriebskosten keine finanziellen Auswirkungen, da die Betriebskosten ausgeglichen werden. In den Münchner Kindertagesseinrichtungen greift bis August 2024 noch die Förderung der MFF. Ab September wird die Umstellung auf das Defizitausgleichsystem jedoch bewirken, dass die steigenden Betriebskosten übernommen werden. Alle sechs Tatsachen stellen unabhängig voneinander ein Liquiditätsrisiko und damit eine entwicklungsbeeinträchtigende Tatsache für die Gesellschaft dar. Unter den im Punkt 4. aufgeführten Prämissen wurde von der Geschäftsführung eine Ertrags- und Liquiditätsplanung bis zum 31.12.2025 aufgestellt. Aus dieser ergibt sich, dass die Gesellschaft in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Sollten die Planungsannahmen und Prognosen der Geschäftsführung nicht eintreten, wäre die Gesellschaft in ihrer Entwicklung maßgeblich beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang sind auch zukünftig weitere finanzielle Risiken nicht auszuschließen. Bestandsgefährdende Risiken sind aktuell nicht ersichtlich.
München, 20. August 2024 gez. Margot Kainz, Geschäftsführerin BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023(offenzulegende Fassung gemäß § 327 HGB) Für den offen zu legenden Jahresabschluss der Gesellschaft wurde von den Offenlegungserleichterungen und der Möglichkeit der Nachholung von Aufstellungserleichterungen nach § 327 i.V.m. § 325 Absatz 1 bis 2 und § 328 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 HGB) Gebrauch gemacht. A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
B. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungsgrundsätze nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB zur Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind, wurde beachtet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: Immaterielle Vermögensgegenstände Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Sachanlagen Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer wie folgt abgeschrieben: • andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 bis 15 Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 EUR wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr auf 1 EUR abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Nennwerten bewertet. Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital, die Gewinnrücklagen sowie der Bilanzgewinn sind zum Nennwert bewertet. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden auf Basis des versicherungsmathematischen Gutachtens des Debeka Lebensversicherungsvereins a.G. vom 23. Februar 2024 zum Stichtag 31. Dezember 2023 fortgeschrieben. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der versicherungsmathematischen "projected unit credit method" (Methode der laufenden Einmalprämien) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt: • pauschale durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren, • durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,82 %, der von der Dt. Bundesbank bekanntgemacht wurde, • Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G". • Zudem wurden die Regelungen des Rechnungslegungshinweises IDW RH FAB 1.021 vom 30. April 2021 und die Ausführungen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) vom 26. April 2022 im Ergebnisbericht des Fachausschusses Altersversorgung zur aktuariellen Umsetzung des vorstehenden RH berücksichtigt. • Den Ergebnissen des Gutachtens liegt das Passivprimat zugrunde. Die Pensionsrückstellungen sind mit den bis zum 31. Dezember 2005 erdienten Anwartschaften passiviert. Diese werden nicht durch weitere Dienstjahre oder steigende Gehälter erhöht. Bei dem Aktivwert aus Rückdeckungsversicherungen handelt es sich nicht um Deckungsvermögen. Eine Anpassung der Anwartschaften erfolgt nach Änderung der Versorgungsordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2006 nicht mehr. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 0,5 TEUR (Vorjahr 2 TEUR) Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt (§ 268 Abs. 8 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. D. Erläuterungen zum Jahresabschluss 1. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens zeigt der Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren bestehen zum Abschlussstichtag nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stellen zugleich Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter dar. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von 109 TEUR durch eine Globalzession der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für die Bank für Sozialwirtschaft AG besichert. Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten in üblichem Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Mietleasingerträgen in Höhe von 463 TEUR jährlich. 2. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Der Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" enthält Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 5 TEUR (Vorjahr: 2 TEUR). Der Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthält Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 0,2 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR). E. Sonstige Angaben 1. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach § 267 Abs. 5 HGB Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (ohne Geschäftsführer) in Köpfen betrug 273 (Vorjahr: 264).
2. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch • Frau von Dewitz, Martina, München, * 15.10.1968 (Diplom-Sozialpädagogin (FH)) geführt. Mit Beschluss der außerordentliches Gesellschafterversammlung vom 9. Juli 2024 wurde Frau von Dewitz, Martina mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführerin der Gesellschaft abberufen. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27. Juni 2024 wurde • Frau Kainz, Margot, München, * 22.04.1956 zur einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführerin bestellt. Die Unterzeichnung des endgültigen Jahresabschlusses erfolgt daher durch Frau Kainz, Margot. Die Eintragung der Veränderungen im Handelsregister erfolgten am 3. September 2024. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bzgl. der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. 3. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres haben sich mit Ausnahmen der in E.2. beschriebenen Angaben nicht ergeben. 4. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Jahresabschluss wurde gemäß Gesellschafterbeschlüsse vom 12. Mai 2023 und 23. November 2023 teilweise unter Ergebnisverwendung aufgestellt.
Über die Verwendung des Bilanzgewinns entscheidet die Gesellschafterversammlung. 5. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
München, 28. März
2024
gez. Margot Kainz, Geschäftsführerin
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.09.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen WirtschaftsprüfersAn die servusKiDS gGmbH, München. Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der servusKiDS gGmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der servusKiDS gGmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Plauen, 10. September 2024 KJF
GmbH
Kellner, Wirtschaftsprüferin |
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