Feldmann
Spedition GmbH
Gütersloh
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2024
EUR |
31.12.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.430.284,00 |
1.334.820,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
14.331,00 |
7.743,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.413.953,00 |
1.325.077,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.015.816,57 |
1.856.767,18 |
| I.
Vorräte |
171.902,48 |
153.927,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.139.443,02 |
1.007.264,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
704.471,07 |
695.575,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
133.629,59 |
152.930,05 |
| Aktiva |
3.579.730,16 |
3.344.517,23 |
Passiva
|
|
31.12.2024
EUR |
31.12.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.594.158,39 |
1.209.124,30 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.183.124,30 |
849.571,15 |
| III.
Jahresüberschuss |
385.034,09 |
333.553,15 |
| B.
Rückstellungen |
266.961,03 |
559.984,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.718.610,74 |
1.575.408,37 |
| Summe
Passiva |
3.579.730,16 |
3.344.517,23 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft mit der Firma "Feldmann Spedition
GmbH" hat ihren Sitz in Gütersloh und wird beim
Amtsgericht Gütersloh im Handelsregister,
Abteilung B, unter der Nummer HRB 3735 geführt.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches
(HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs
werden die Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB
in Anspruch genommen.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die
Gesellschaft gemäß
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet. Bei dieser Offenlegung werden die
Erleichterungsvorschriften gemäß § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie
die Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 326 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Der
Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern
der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge
des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig
vorgenommen.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu
niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Alle erkennbaren
Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch
pauschale Abschläge berücksichtigt.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag
ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach der PUC-Methode
unter Verwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G
ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der
durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10
Jahre von 1,90 % gemäß der Verordnung
über die Ermittlung und Bekanntgabe der
Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen
(RückAbzinsV) vom 18. November 2009
verwendet. Erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen
ergaben sich nicht. Der Unterschiedsbetrag gemäß
§ 253 Abs. 6 Satz 3 HGB ist negativ und beträgt
TEUR - 6.
Pensionszusagen, deren Höhe sich mindestens nach
dem beizulegenden Zeitwert eines
Rückdeckungsanspruchs bestimmt, werden wie
wertpapiergebundene Versorgungszusagen behandelt
und sind nach § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB mit
dem beizulegenden Zeitwert bewertet, falls sich nicht zum
Bilanzstichtag ein höherer
versicherungsmathematischer Wert ergibt. Die
ausschließlich der Erfüllung der
Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogenen
Rückdeckungsansprüche (Deckungsvermögen
i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit
ihren beizulegenden Zeitwerten mit den
Rückstellungen verrechnet.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr
ausnahmslos eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Zum Abschlussstichtag bestehen Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von TEUR 508 (Vorjahr:
TEUR 306).
In Bezug auf die Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ergeben sich
folgende Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB:
|
TEUR
|
Erfüllungsbetrag
der verrechneten Schulden
|
703
|
Beizulegender Zeitwert
der Vermögensgegenstände
|
674
|
Verrechnete Aufwendungen
|
27
|
Verrechnete Erträge
|
18
|
Der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der
Vermögensgegenstände liegen Bestätigungen
des depotführenden Institutes zugrunde.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich
aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
|
Restlaufzeit
|
|
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Gesamt
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
2024
|
922
|
748
|
49
|
1.719
|
2023
|
845
|
617
|
114
|
1.576
|
Von den Verbindlichkeiten sind TEUR 642 durch
Sicherungsübereignungen und TEUR 374 durch
Grundschulden gesichert.
4.
Sonstige Angaben
4.1.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen
die Miete für Geschäftsräume mit einem
jährlichen Aufwand in Höhe von TEUR 443. Das
Mietverhältnis für die betrieblich genutzte
(Haupt-)Immobilie besteht mit einem nahestehenden
Unternehmen bis September 2028.
Darüber hinaus bestehen Leasingverträge im
Wesentlichen für den Fuhrpark, aus denen folgende
Aufwendungen entstehen:
|
|
|
TEUR
|
2025
|
|
|
194
|
2026
|
|
|
141
|
2027
|
|
|
115
|
2028
|
|
|
65
|
4.2.
Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Uwe
Feldmann, Speditionskaufmann, Bielefeld, und Herr Max
Marius Feldmann, Kaufmann für Spedition- und
Logistikdienstleistungen, Bielefeld. Sie sind von den
Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Im Geschäftsjahr 2024 waren durchschnittlich 68
Arbeitnehmer beschäftigt.
Gütersloh, den 17. März 2025
Uwe Feldmann
- Geschäftsführer -
Max Marius Feldmann
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.04.2025
festgestellt.
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