Korb und
Partner GmbH
Bethau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
69,50 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
69,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
192.443,85 |
263.762,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.461,67 |
17.611,00 |
| II.
Wertpapiere |
47.921,78 |
60.398,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
133.060,40 |
185.752,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
192.443,85 |
263.832,05 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.105,71 |
123.920,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
-25.564,60 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.564,59 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnrücklagen |
-34.833,97 |
60.398,57 |
| III.
Bilanzgewinn |
16.375,09 |
12.393,13 |
| B.
Rückstellungen |
184.875,00 |
137.379,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
463,14 |
2.532,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
192.443,85 |
263.832,05 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom
01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
I.
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden angepasst, soweit
dies erforderlich war. Eine Durchbrechung der Stetigkeit
liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8
Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Zum 01.01.2010 ergab sich aufgrund des Übergangs
auf die Rechnungslegungsvorschriften nach dem BilMoG ein
außerordentliches Ergebnis von EUR 21.021,57.
II.
Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Niedrigere Wertansätze
infolge steuerlich bedingter (Mehr-) Abschreibungen in den
Jahren vor Anwendung des BilMoG wurden gemäß
Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB
beibehalten.
Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum
Nominalwert angesetzt.
Die
Wertpapiere sind mit dem Kurswert, maximal mit den
Anschaffungskosten bewertet.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Das
Eigenkapital wurde zum Nennwert bewertet. Es setzt
sich aus dem gezeichneten Kapital abzüglich der selbst
gehaltenen Anteile (EUR 25.564,59), den
Gewinnrücklagen (EUR - 34.833,97) und dem Bilanzgewinn
(EUR 16.375,09) zusammen.
Die
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden
pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst
(§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Dem versicherungsmathematischen Gutachten liegen
folgende Annahmen zu Grunde (§ 285 Nr. 24 HGB) :
| • |
durchschnittlicher Marktzinsvon
5,15%für eine Laufzeit von15 Jahren,
veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank
|
| • |
Lohn- und Gehaltssteigerungen
bzw. Rententrends von 0% nach vorsichtiger
Einschätzung der Geschäftsführung im
Hinblick auf die zu erwartenden Ertragsprognosen der
Folgejahre
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G"
|
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergab sich ein
Zuführungsbetrag in Höhe von EUR 39.377,00.
Von der Übergangsregelung gem.
Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB
wurde kein Gebrauch gemacht.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sie sind
hinsichtlich der Restlaufzeiten wie folgt zu gliedern :
|
bis zu einem Jahr EUR
|
ein bis fünf
Jahre EUR
|
mehr als fünf
Jahre EUR
|
Bilanzansatz EUR
|
|
463,14
|
0,00
|
0,00
|
463,14
|
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Steuern
mit EUR 331,05 (i.V. EUR 0,00).
III.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 1
(Vorjahr: 1) Arbeitnehmer beschäftigt.
Mitglied des Geschäftsführungsorgans ist :
Frau Sigrid Korb.
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechts-geschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht. Anspruch genommen.
V.
Ergänzende Angaben
Nach Auskunft der Geschäftsführung
bestanden keine nicht benannten
Gewährleistungsverpflichtungen.
Bethau, den 24. November 2011
gez. Sigrid Korb
- Geschäftsführerin -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.11.2011 festgestellt.
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