braintec Germany GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 52.50% | |
| 21.25% | |
R***** L**** | 21.25% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
3 von 4 Anteilseignern sichtbar
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TekSolv Software Solutions GmbHBöblingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010der TekSolv Software Solutions GmbH, BöblingenAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2010der TekSolv Software Solutions GmbH, BöblingenAllgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen. Für die Offenlegung wurde zusätzlich § 326 HGB angewandt. Der Jahresabschluss wurde nach den Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen an die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB nicht erforderlich. Im Einzelnen waren dies folgende Vorschriften, Grundsätze und Methoden: 1. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz (gemäß § 266 HGB) änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und - sofern sie der Abnutzung unterlagen - um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150,00 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 wurden in einen Sammelposten eingestellt und auf eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Sonstige AngabenAngaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer
Der Jahresabschluss wurde am 28. Februar 2012 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.
gez. Robert Lentz, Geschäftsführer |
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