Dom Medien IT GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Friederich seit 5.7.2022 | Prokura |
Elisabeth Farwick seit 14.12.2020 | Prokura |
Ulrich Waschki seit 20.11.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Bischöflicher Stuhl zu Osnabrück | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dom-Medien GmbHOsnabrückJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023A K T I V A
P A S S I V A
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20231 Allgemeine Angaben Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Osnabrück und ist beim Amtsgericht Osnabrück im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 20882 mit der Firma Dom-Medien GmbH eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung aufgestellt. Zusätzlich wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. In der Gliederung der Bilanz ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist in formeller und materieller Hinsicht gegeben. Die dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. 2 Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung des Jahresabschlusses wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Diese orientiert sich jeweils an den kürzesten zulässigen Nutzungsdauern der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 250,00 und € 1.000,00, die im Geschäftsjahr 2023 angeschafft wurden, wurden einheitlich über eine planmäßige Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. - soweit erforderlich - mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Den latenten Risiken wurde durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung gewährt, die über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Anstalt des öffentlichen Rechts (KZVK), Köln, abgewickelt wird. Die Zusatzversorgung umfasst eine Alters-, Erwerbsminderungs- sowie eine Hinterbliebenenversorgung, für die eine War-tezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Die Beiträge zur KZVK werden für alle ständig Beschäftigten der Gesellschaft entrichtet. Die Summe der der Beitragserhebung zugrunde liegenden umlagepflichtigen Entgelte beträgt T€ 1.106 (Vorjahr T€ 1.034). Bezüglich der Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus Zusagen, die vor dem 1. Januar 2002 (Umstellungsstichtag auf kapitalgedeckte Zusagen) von der Gesellschaft getätigt wurden, reicht das Vermögen der KZVK für eine vollständige Deckung nicht aus. Die Erfassung dieser Rentenansprüche und Rentenanwartschaften erfolgte bis 2019 in dem sogenannten Abrechnungsverband S der KZVK. Die in diesem Abrechnungsverband bestandene Unterdeckung sollte über einen zusätzlichen Finanzierungsbeitrag bis zum Jahr 2040 geschlossen werden. Der von der KZVK nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte und der Gesellschaft mitgeteilte Barwert der Deckungslücke aus dem Abrechnungsverband S beliefen sich im Jahr 2019 auf insgesamt T€ 199. Vor dem Hintergrund der Satzungsänderung der KZVK zum 01. Januar 2020 wurde der bisherige Finanzierungsbeitrag durch den sogenannten Angleichungsbetrag ersetzt. Die zu erwartenden Angleichungsbeträge, die voraussichtlich bis 2026 erhoben werden, belaufen sich auf ca. T€ 52. Hinsichtlich dieser mittelbaren Pensionsverpflichtung besteht nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht, von dem kein Gebrauch gemacht wurde. Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. 3 Erläuterungen zur Bilanz Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr ausschließlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4 Sonstige Angaben Anzahl der Beschäftigten Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer stellt sich wie folgt dar:
Osnabrück, den 7. August 2024 Geschäftsführung Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses Die Gesellschafter der Dom-Medien GmbH, Osnabrück, haben in der Gesellschafterversammlung vom 19. August 2024 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt. |
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