Ventara
Aktiengesellschaft
Harsewinkel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.09.2017 bis zum 31.08.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.8.2018
EUR |
31.8.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
72.953,90 |
61.670,90 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.162,00 |
2.903,00 |
| II.
Sachanlagen |
21.284,00 |
8.260,00 |
| III.
Finanzanlagen |
50.507,90 |
50.507,90 |
| B.
Umlaufvermögen |
503.938,96 |
527.496,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
197.593,94 |
478.538,13 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
306.345,02 |
48.958,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.941,80 |
1.003,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
579.834,66 |
590.170,90 |
Passiva
|
|
31.8.2018
EUR |
31.8.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
253.486,65 |
240.007,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
85.000,00 |
85.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
15.000,00 |
15.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
4.881,96 |
4.881,96 |
| IV.
Bilanzgewinn |
148.604,69 |
135.125,54 |
| B.
Rückstellungen |
123.953,46 |
92.616,76 |
| C.
Verbindlichkeiten |
202.394,55 |
257.546,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
579.834,66 |
590.170,90 |
Anhang
für das Geschäftsjahr
vom 1. September
2017
bis zum 31. August
2018
Ventara AG
Beratung und Consulting im IT-Bereich
Lübkestraße 63
33428
Harsewinkel
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Ventara AG wird nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen
des Aktiengesetzes zu beachten.
Das Geschäftjahr der Gesellschaft beginnt am 1.
September und endet am 31. August des folgenden Jahres.
Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie nimmt teilweise die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften nach § 288 Satz 1 HGB in
Anspruch.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerlicher
Maßnahmen
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Das
Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
angesetzt. Soweit im Anlagevermögen dauernde
Wertminderungen vorliegen, erfolgen entsprechende
außerplanmäßige Abschreibungen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten angesetzt. Den erkennbaren Risiken wird
durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Die
sonstigen
Rückstellungen werden für alle weiteren
Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei werden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr
werden nicht abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2 HGB).
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Die Entwicklung des
Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1.
September 2017 bis zum 31. August 2018 ist dem als Anlage
zum Anhang beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.
Die Abschreibungen der
immateriellen Vermögensgegenstände sowie
des
Sachanlagevermögens wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend
steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen. Die
geringwertigen Anlagegüter mit Anschaffungskosten von
Euro 150 bis Euro 410 werden voll abgeschrieben und als
Abgang gezeigt.
Die Angabe zum Anteilsbesitz unterbleibt, da diese
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
geeignet ist, der Kapitalgesellschaft einen erheblichen
Nachteil zuzufügen (Schutzklausel gemäß
§ 286 Abs. 3 Nr. 2 HGB).
Das Grundkapital beträgt Euro 85.000,00 und
setzt sich aus 85.000
Namensaktien im Nennwert von Euro 1,00 zusammen.
Die
sonstigen Rückstellungen setzen sich im
Wesentlichen aus Rückstellungen für die
Berufsgenossenschaftsbeiträge (TEuro 5)und
ausstehenden Rechnungen (TEuro 27) zusammen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren bestehen nicht.
Die Gesellschaft bürgt weiterhin für ein
verbundenes Unternehmen in Höhe der jeweiligen
Inanspruchnahme des Kontokorrents gegenüber der
Sparkasse Paderborn bis maximal Euro 10.385,00.
Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände und
Sachanlagen betragen im Berichtsjahr Euro 8.657,72.
Sonstige Angaben
Am Bilanzstichtag waren insgesamt 20
Arbeitnehmer beschäftigt.
Organ der Gesellschaft war für das abgelaufene
Geschäftsjahr als Alleinvorstand Herr Dr. Rolf Brandt.
Der Vorstand übt keine Tätigkeit in
Aufsichtsräten aus.
Der
Aufsichtsrat besteht aus:
Jürgen Heise, Schwalbach - Vorsitzender
Dr. Andreas Blomenkamp, Oldenburg - stellvertretender
Vorsitzender
Anita Heise, Schwalbach
An der Gesellschaft sind mit
mehr als 25% beteiligt (§ 160 Abs. 1 Nr. 8
i.V.m.§ 20 AktG):
Evocati GmbH (mehr als 50%).
Ergebnisverwendung
Der Vorstand schlägt vor, denBilanzgewinn von
Euro 148.604,19 in Höhe von 0,45 Cent je Aktie
auszuschütten. Der Restbetrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Harsewinkel, 28. Oktober 2018
(Dr. Rolf Brandt)
Vorstand
Bericht des Aufsichtsrats
Bericht des Aufsichtsrats
Zum Geschäftsjahr 2017/18 der Ventara AG
Im Geschäftsjahr 2017/18 hat der Aufsichtsrat
der Ventara AG die ihm nach dem Gesetz und der Satzung der
Gesellschaft vorgeschriebenen Aufgaben wahrgenommen und die
Geschäftsführung des Vorstands kontrolliert und
beratend begleitet. Der Aufsichtsrat wurde durch
mündliche und schriftliche Berichte des Vorstands
zeitnah über die wirtschaftliche Situation der Ventara
AG umfassend unterrichtet. Im Geschäftsjahr 2017/18
fanden drei ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrates
statt.
In den Sitzungen wurden regelmäßig die
allgemeine Geschäftsentwicklung, wichtige
geschäftliche Einzelvorgänge sowie die aktuelle
Finanzsituation erörtert. Daneben haben wir uns mit
Strategie und Wachstumsperspektiven befasst. Wir
prüften eingehend die Budgetplanung und stimmten der
vom Vorstand vorgelegten Jahresplanung für das
Geschäftsjahr 2017/18 zu.
Außerhalb der Aufsichtsratssitzungen standen
der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorstand der
Gesellschaft laufend in enger Verbindung. Darüber
hinaus kamen der Vorstand und der Vorsitzende des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017/18 zu weiteren
Sitzungen zusammen. In diesen Sitzungen wurden die
wesentlichen Fragen der Unternehmensausrichtung und die
damit verbundenen Entscheidungen eingehend besprochen.
Ausschüsse im Sinne des § 71 Absatz 2
Aktiengesetz wurden nicht gebildet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss
2017/18 muss daher nicht durch einen Abschlussprüfer
geprüft werden.
Der Jahresabschluss sowie der Vorschlag zur
Verwendung des Bilanzgewinnes wurden vom Aufsichtsrat mit
dem Vorstand ausführlich diskutiert. Nach der
abschließenden Prüfung durch den Aufsichtsrat
wurden keine Einwände erhoben. Den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss der Ventara AG hat der
Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist somit
gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt. Der
Aufsichtsrat schließt sich dem
Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an.
Der Aufsichtsrat ist zuversichtlich, dass die
positive Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr
2018/19 anhalten wird und dass sich für die Ventara AG
daraus weiterhin eine nachhaltige positive
Ergebnisentwicklung ergeben wird.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den
Führungskräften und allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Ventara AG für ihre engagierten
Leistungen im Geschäftsjahr 2017/18. Wir möchten
uns auch besonders bei unseren Kunden und Partnern
bedanken, die wesentlich zum Erfolg unseres Unternehmens
beigetragen haben.
Harsewinkel, 03. November 2018
Für den Aufsichtsrat
Jürgen Heise
-Vorsitzender des Aufsichtsrats -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.11.2018 festgestellt.
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