Ventara AktiengesellschaftLiquidiert

Lübkestraße 63, 33428 Harsewinkel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 4000
Eingetragen
6.9.2000
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
die Erbringung von Dienstleistungen, Beratung und Consulting im IT-Bereich sowie die Herstellung und Vertrieb von Software und der Einkauf und Vertrieb von jeglicher Hardware sowie im Bereich Personaldienstleistungen die gewerbliche Überlassung von Arbeitnehmern, die Personalvermittlung und Unternehmensberatung. Dazu gehören auch die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäften im In- und Ausland sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen, die geeignet sind, den Unternehmensgegenstand mittelbar oder unmittelbar zu fördern, insbesondere im Inund Ausland Zweigniederlassungen zu errichten, welche die Firma Ventara AG mit einem die Zweigniederlassung kennzeichnenden Zusatz führen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge abzuschließen und andere Unternehmen im In- und Ausland zu gründen, zu erwerben, zu pachten, zu veräußern oder sich an ihnen zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern oder verbundenen Unternehmen überlassen.

Historie

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Management

NameRolle
Rolf Dr. Brandt
seit 2.4.2013
Vorstandsmitglied

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ventara Aktiengesellschaft

Harsewinkel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2017 bis zum 31.08.2018

Bilanz

Aktiva

31.8.2018
EUR
31.8.2017
EUR
A. Anlagevermögen 72.953,90 61.670,90
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.162,00 2.903,00
II. Sachanlagen 21.284,00 8.260,00
III. Finanzanlagen 50.507,90 50.507,90
B. Umlaufvermögen 503.938,96 527.496,22
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 197.593,94 478.538,13
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 306.345,02 48.958,09
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.941,80 1.003,78
Bilanzsumme, Summe Aktiva 579.834,66 590.170,90

Passiva

31.8.2018
EUR
31.8.2017
EUR
A. Eigenkapital 253.486,65 240.007,50
I. gezeichnetes Kapital 85.000,00 85.000,00
II. Kapitalrücklage 15.000,00 15.000,00
III. Gewinnrücklagen 4.881,96 4.881,96
IV. Bilanzgewinn 148.604,69 135.125,54
B. Rückstellungen 123.953,46 92.616,76
C. Verbindlichkeiten 202.394,55 257.546,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 579.834,66 590.170,90

Anhang

für das Geschäftsjahr
vom 1. September 2017
bis zum 31. August 2018
Ventara AG
Beratung und Consulting im IT-Bereich
Lübkestraße 63
33428 Harsewinkel

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Ventara AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Das Geschäftjahr der Gesellschaft beginnt am 1. September und endet am 31. August des folgenden Jahres.

Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie nimmt teilweise die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 288 Satz 1 HGB in Anspruch.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerlicher Maßnahmen

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung.

Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit im Anlagevermögen dauernde Wertminderungen vorliegen, erfolgen entsprechende außerplanmäßige Abschreibungen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Den erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2 HGB).

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. September 2017 bis zum 31. August 2018 ist dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.

Die Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände sowie des Sachanlagevermögens wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen. Die geringwertigen Anlagegüter mit Anschaffungskosten von Euro 150 bis Euro 410 werden voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt.

Die Angabe zum Anteilsbesitz unterbleibt, da diese nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Kapitalgesellschaft einen erheblichen Nachteil zuzufügen (Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 3 Nr. 2 HGB).

Das Grundkapital beträgt Euro 85.000,00 und setzt sich aus 85.000 Namensaktien im Nennwert von Euro 1,00 zusammen.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für die Berufsgenossenschaftsbeiträge (TEuro 5)und ausstehenden Rechnungen (TEuro 27) zusammen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Die Gesellschaft bürgt weiterhin für ein verbundenes Unternehmen in Höhe der jeweiligen Inanspruchnahme des Kontokorrents gegenüber der Sparkasse Paderborn bis maximal Euro 10.385,00.

Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betragen im Berichtsjahr Euro 8.657,72.

Sonstige Angaben

Am Bilanzstichtag waren insgesamt 20 Arbeitnehmer beschäftigt.

Organ der Gesellschaft war für das abgelaufene Geschäftsjahr als Alleinvorstand Herr Dr. Rolf Brandt. Der Vorstand übt keine Tätigkeit in Aufsichtsräten aus.

Der Aufsichtsrat besteht aus:

Jürgen Heise, Schwalbach - Vorsitzender
Dr. Andreas Blomenkamp, Oldenburg - stellvertretender Vorsitzender
Anita Heise, Schwalbach

An der Gesellschaft sind mit mehr als 25% beteiligt (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m.§ 20 AktG):

Evocati GmbH (mehr als 50%).

Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, denBilanzgewinn von Euro 148.604,19 in Höhe von 0,45 Cent je Aktie auszuschütten. Der Restbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Harsewinkel, 28. Oktober 2018


(Dr. Rolf Brandt)
Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats

Bericht des Aufsichtsrats
Zum Geschäftsjahr 2017/18 der Ventara AG

Im Geschäftsjahr 2017/18 hat der Aufsichtsrat der Ventara AG die ihm nach dem Gesetz und der Satzung der Gesellschaft vorgeschriebenen Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung des Vorstands kontrolliert und beratend begleitet. Der Aufsichtsrat wurde durch mündliche und schriftliche Berichte des Vorstands zeitnah über die wirtschaftliche Situation der Ventara AG umfassend unterrichtet. Im Geschäftsjahr 2017/18 fanden drei ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrates statt.

In den Sitzungen wurden regelmäßig die allgemeine Geschäftsentwicklung, wichtige geschäftliche Einzelvorgänge sowie die aktuelle Finanzsituation erörtert. Daneben haben wir uns mit Strategie und Wachstumsperspektiven befasst. Wir prüften eingehend die Budgetplanung und stimmten der vom Vorstand vorgelegten Jahresplanung für das Geschäftsjahr 2017/18 zu.

Außerhalb der Aufsichtsratssitzungen standen der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorstand der Gesellschaft laufend in enger Verbindung. Darüber hinaus kamen der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017/18 zu weiteren Sitzungen zusammen. In diesen Sitzungen wurden die wesentlichen Fragen der Unternehmensausrichtung und die damit verbundenen Entscheidungen eingehend besprochen.

Ausschüsse im Sinne des § 71 Absatz 2 Aktiengesetz wurden nicht gebildet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss 2017/18 muss daher nicht durch einen Abschlussprüfer geprüft werden.

Der Jahresabschluss sowie der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinnes wurden vom Aufsichtsrat mit dem Vorstand ausführlich diskutiert. Nach der abschließenden Prüfung durch den Aufsichtsrat wurden keine Einwände erhoben. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Ventara AG hat der Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist somit gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an.

Der Aufsichtsrat ist zuversichtlich, dass die positive Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2018/19 anhalten wird und dass sich für die Ventara AG daraus weiterhin eine nachhaltige positive Ergebnisentwicklung ergeben wird.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Führungskräften und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ventara AG für ihre engagierten Leistungen im Geschäftsjahr 2017/18. Wir möchten uns auch besonders bei unseren Kunden und Partnern bedanken, die wesentlich zum Erfolg unseres Unternehmens beigetragen haben.
Harsewinkel, 03. November 2018

Für den Aufsichtsrat
Jürgen Heise
-Vorsitzender des Aufsichtsrats -

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.11.2018 festgestellt.

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