Autohaus
Nissen GmbH
Quern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
79.818,00 |
115.021,00 |
| I.
Sachanlagen |
79.818,00 |
115.021,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.217.812,74 |
3.200.546,88 |
| I.
Vorräte |
2.539.244,85 |
2.289.046,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
513.370,53 |
628.603,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
165.197,36 |
282.896,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
559,21 |
5.175,84 |
| Aktiva |
3.298.189,95 |
3.320.743,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.360.854,72 |
1.417.788,06 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.310.854,72 |
1.367.788,06 |
| B.
Rückstellungen |
1.798.196,00 |
1.766.006,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
139.139,23 |
136.749,62 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
200,00 |
| Summe
Passiva |
3.298.189,95 |
3.320.743,72 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in
der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften.
Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig an die
Vorschriften für mittelgroße
Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Flensburg, HRB Nr. 3960 unter der Firma
Autohaus Nissen GmbH eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft
ist Steinbergkirche.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen
worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear bzw. degressiv abgeschrieben.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert
von bis zu € 800,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
3.. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt. Abschreibungen
auf einen niedrigeren beizulegenden Wert wurden
entsprechend berücksichtigt.
4. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
5. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen
die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in €
|
Ausleihung
|
0,00
|
Forderungen
|
365.738,57
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Eine Verzinsung erfolgte vertragsgemäß mit
2 %.
6. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
7. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
8. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung
der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten
"Bilanzgewinn" in Höhe von € 1.310.854,72
ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von
€ 1.367.788,06 enthalten.
9. Der Gesamtbetrag, der gemäß
§ 268 Absatz 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
€ 28.135,00.
10. Die
Pensionsverpflichtungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Aufgrund
einer längeren Restlaufzeit als 1 Jahr, ist die
Rückstellung mit einem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre
abgezinst.
Für die Berechnung wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
1,82 %
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerung
|
3,00 %
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Richttafeln von 2018 G
|
Aus der geänderten Bewertung der laufenden
Pensionen war eine Zuführung der Rückstellung
erforderlich.
11. Die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
12. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß §
285 HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr betrug € 139.139,23 und
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren €
0,00.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 136.749,62 und mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren € 0,00.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in
Höhe von € 84.000,00.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 11.
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Nis Christian Nissen
(§ 285 Nr. 10 HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Steinbergkirche, den
21.01.2025
gez.
Nis Christian Nissen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.01.2025
festgestellt.
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