Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 87780
Eingetragen
31.5.2016
Branche
Personenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßeBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenPersonenbeförderung im Gelegenheitsverkehr auf der Straße
Gegenstand
der öffentliche Personenverkehr mit artverwandten und branchenüblichen Nebengeschäften.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Mirko Simic
seit 24.7.2024
Prokura
Frank Nettesheim
seit 9.6.2016
Prokura
Marc Kretkowski
seit 31.5.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Stadt Leverkusen
50.00%
Rheinisch-Bergische Kreis
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stadt Leverkusen
Germany
2.762.100 €
50.00%
Rheinisch-Bergische Kreis
Germany
2.762.100 €
50.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

wupsi GmbH

Leverkusen

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
1.125,82 6.355,68
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 6.285.322,55 1.407.316,08
2. Fahrzeuge für den Personenverkehr 21.058.621,97 25.082.511,87
3. technische Anlagen und Maschinen 13.072,31 12.148,98
4. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.774.863,06 2.253.782,73
5. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 575.093,93 239.259,71
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 27.834,73 27.834,73
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 33.042.212,53 33.042.212,53
3. sonstige Ausleihungen 9.175,76 9.462,20
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Hilfs- und Betriebsstoffe 736.375,99 712.974,73
2. Waren 4.507,33 1.997,13
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.283.720,49 773.201,05
2. sonstige Vermögensgegenstände 3.466.805,31 3.788.103,64
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 12.957.278,73 3.289.135,14
C. Rechnungsabgrenzungsposten 63.281,93 64.966,15
82.299.292,44 70.711.262,35

Passiva

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 5.524.200,00 5.524.200,00
II. Kapitalrücklage 46.436.578,10 49.731.994,25
III. Gewinnrücklagen
andere Gewinnrücklagen 14.558.199,76 14.558.199,76
IV. Konzern-Bilanzverlust -19.569.902,74 -28.483.204,00
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 193.310,00 1.405.823,00
2. sonstige Rückstellungen 9.915.785,00 7.544.910,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 18.181.977,40 16.994.817,14
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.254.142,86 2.831.909,45
3. sonstige Verbindlichkeiten 3.724.247,47 562.803,25
D. Rechnungsabgrenzungsposten 80.754,59 39.809,50
82.299.292,44 70.711.262,35

KONZERN-GEWINN UND VERLUSTRECHNUNG
für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 41.676.294,68 31.276.148,41
2. sonstige betriebliche Erträge 6.362.394,17 2.006.939,24
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe -9.013.098,51 -10.037.314,57
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -15.849.817,65 -13.143.011,61
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -23.994.935,06 -22.813.273,50
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -6.183.422,75 -6.093.917,65
- davon für Altersversorgung EUR -1.397.755,61 (EUR -1.354.776,55)
"5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen"
-4.549.655,53 -4.146.897,41
"6. sonstige betriebliche Aufwendungen
- davon Aufwendungen nach Artikel 67 Absatz 1 und 2 EGHGBEUR
-5.150,00 (EUR -27.349,00)"
-8.981.495,19 -6.559.495,96
7. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.208.493,00 1.208.493,00
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 97.804,18 31.119,72
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -294.884,38 -169.323,42
10. Ergebnis nach Steuern -19.522.323,04 -28.440.533,75
11. sonstige Steuern -50.898,66 -45.989,21
12. Konzernjahresfehlbetrag -19.573.221,70 -28.486.522,96
13. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -28.483.204,00 -17.339.429,31
14. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 29.695.015,96 18.484.102,77
15. Gewinnausschüttung -1.208.493,00 -1.141.354,50
16. Konzern-Bilanzverlust -19.569.902,74 -28.483.204,00

Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens 2023

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand Um- Stand
01.01.2023 Zugänge buchungen Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.725.735,82 0,00 0,00 0,00 1.725.735,82
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 3.601.286,76 4.913.344,62 27.481,00 6.359,07 8.535.753,31
2. Fahrzeuge für den Personenverkehr 54.329.424,79 4.887,81 0,00 1.583.616,36 52.750.696,24
3. Technische Anlagen und Maschinen 861.296,00 3.804,20 0,00 0,00 865.100,20
4. Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung 8.547.611,10 919.693,56 157.904,01 0,00 9.625.208,67
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 239.259,71 521.219,23 -185.385,01 0,00 575.093,93
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 27.834,73 0,00 0,00 0,00 27.834,73
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 33.042.212,53 0,00 0,00 0,00 33.042.212,53
3. Sonstige Ausleihungen 10.520,56 0,00 0,00 286,44 10.234,12
102.385.182,00 6.362.949,42 0,00 1.590.261,87 107.157.869,55
Abschreibungen
Stand Um- Stand
01.01.2023 Zugänge Zuschreibungen buchungen Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.719.380,14 5.229,86 0,00 0,00 0,00 1.724.610,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten
2. Fahrzeuge für den Personenverkehr 2.193.970,68 62.818,15 0,00 0,00 6.358,07 2.250.430,76
3. Technische Anlagen und Maschinen 29.246.912,92 3.922.209,41 0,00 0,00 1.477.048,06 31.692.074,27
4. Andere Anlagen, Betriebs- 849.147,02 2.880,87 0,00 0,00 0,00 852.027,89
und Geschäftsausstattung
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6.293.828,37 556.517,24 0,00 0,00 0,00 6.850.345,61
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1. Beteiligungen
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige Ausleihungen 1.058,36 0,00 0,00 0,00 0,00 1.058,36
40.304.297,49 4.549.655,53 0,00 0,00 1.483.406,13 43.370.546,89
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.125,82 6.355,68
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 6.285.322,55 1.407.316,08
2. Fahrzeuge für den Personenverkehr 21.058.621,97 25.082.511,87
3. Technische Anlagen und Maschinen 13.072,31 12.148,98
4. Andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung 2.774.863,06 2.253.782,73
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 575.093,93 239.259,71
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 27.834,73 27.834,73
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 33.042.212,53 33.042.212,53
3. Sonstige Ausleihungen 9.175,76 9.462,20
63.787.322,66 62.080.884,51

Konzernkapitalflussrechnung

2023 2022
TEUR TEUR
Konzerperiodenergebnis -19.573 -28.483
+/- Abschreibungen /Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 4.550 4.147
+/- Zunahme / Abnahme der Rückstellungen 1.158 1.729
-/+ Zunahme / Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva,
die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -213 -964
+/- Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die
nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 7.527 11.425
-/+ Gewinn / Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 106 113
= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -6.445 -12.033
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 0 -2
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -6.363 -13.311
= Cashflow aus der Investitionstätigkeit -6.363 -13.313
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens 26.400 32.930
- Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -2.715 -3.222
- gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens -1.208 -1.141
= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 22.476 28.567
zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 9.668 3.218
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 3.289 71
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode 12.957 3.289

Konzerneigenkapitalspiegel

davon einer
Ausschüttungs-
sperre unterliegend
(Unterschieds-
betrag nach § 253
Abs. 6 HGB, zum
31.12.2016 gesetz-
Gezeichnetes Kapital- Gewinn- Konzern- Konzern- liche Rücklage der
Kapital rücklagen rücklagen bilanzverlust/Gewinn eigenkapital Muttergesellschaft
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Stand 1.1.2023 5.524.200,00 49.731.994,25 14.558.199,76 -28.483.204,00 41.331.190,01
Dividendenausschüttung -1.208.493,00 -1.208.493,00
Einlagen der Gesellschafter 26.399.599,81 26.399.599,81
Entnahmen der Gesellschafter -29.695.015,96 29.695.015,96 0,00
Konzernjahres-
fehlbetrag 2023 -19.573.221,70 -19.573.221,70
Stand 31.12.2023 5.524.200,00 46.436.578,10 14.558.199,76 -19.569.902,74 46.949.075,12 761,00
Stand 1.1.2022 5.524.200,00 35.286.513,43 14.558.199,76 -17.339.429,31 38.029.483,88
Dividendenausschüttung -1.141.354,50 -1.141.354,50
Einlagen der Gesellschafter 32.929.583,59 32.929.583,59
Entnahmen der Gesellschafter -18.484.102,77 0,00 18.484.102,77 0,00
Konzernjahresfehlbetrag 2022 0,00 0,00 0,00 -28.486.522,96 -28.486.522,96
Stand 31.12.2022 5.524.200,00 49.731.994,25 14.558.199,76 -28.483.204,00 41.331.190,01 3.730,00

Zusammengefasster Anhang zum Jahres- und Konzernabschluss
der wupsi GmbH für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Angaben

( 1) Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Leverkusen und wird im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter der HRB-Nummer 87780 geführt.

Der Jahres- und Konzernabschluss werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Die wupsi GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenkriterien einer großen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB auf. Der Konzern überschreitet zum 31. Dezember 2023 - wie zum Vorjahresstichtag - die Größenmerkmale des § 293 HGB.

Konzernabschluss und Jahresabschluss der Muttergesellschaft werden im Folgenden zusammengefasst erläutert; soweit nicht besonders vermerkt, gelten die Aussagen für beide Abschlüsse.

Besonderheiten der Verkehrswirtschaft wurden durch Erweiterung der Gliederung der Bilanz/Konzernbilanz berücksichtigt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

B. Konsolidierung, Anteilsbesitz, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

( 2) Beteiligungsbesitz im Konsolidierungskreis

Das im Konzernabschluss außer der Muttergesellschaft konsolidierte Unternehmen ist die Herweg Busbetrieb GmbH, Leverkusen, auf die ein beherrschender Einfluss ausgeübt wird, da eine 100 %ige Beteiligung besteht.

Die Beteiligungsgesellschaft verfügt über ein Eigenkapital von 252 T€ und wird auf Grund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages für das Jahr 2023 einen Gewinn von 689 T€ abführen.

( 3) Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss wurde auf den Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens aufgestellt.

Die Kapitalkonsolidierung (Verrechnung des Buchwertes der Beteiligung mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochtergesellschaft) erfolgt unter Hinweis auf Artikel 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB weiterhin nach der Buchwertmethode. Danach wird das Wahlrecht den Geschäftswert offen mit den Rücklagen zu verrechnen beibehalten (§ 309 Abs. 1 HGB a.F.). Die Erstkonsolidierung erfolgte auf den Erwerbszeitpunkt.

In den Konzernabschluss zu übernehmende Vermögensgegenstände, die auf konzerninternen Lieferungen beruhen, werden mit den Konzernanschaffungskosten bewertet.

Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen werden eliminiert.

( 4) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen Gesellschaften wurden einheitlich nach den für die Muttergesellschaft maßgeblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt und bewertet.

Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen.

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten, die um erhaltene Investitionszuschüsse sowie planmäßige lineare Abschreibungen vermindert wurden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zum Anschaffungspreis von 800,00 € werden im Jahr der Anschaffung/Herstellung in voller Höhe abgeschrieben. Die in Vorjahren für geringwertige Wirtschaftsgüter gebildeten Sammelposten werden planmäßig über die Restnutzungsdauer abgeschrieben.

Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Ausfallrisiken wurden durch angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Rückstellung für Pensionen sind entsprechend der Projected Unit Credit Methode unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Anwendung eines Abzinsungssatzes von 1,82 % (Vorjahr 1,78 %) und einem Rententrend von 2,00 % (Vorjahr 2,00 %) ermittelt worden. Auf Grund dieser Bewertung nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ergab sich zum 1. Januar 2010 ein Anpassungsbedarf von insgesamt 77.257,00 €. Hiervon wurde 1/15 (5.150,00 €) gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB zum 31. Dezember 2023 der Rückstellung zugeführt und in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger betrieblicher Aufwand gezeigt. Der restliche Betrag in Höhe von 5.157,00 € ist bis zum 31. Dezember 2024 zuzuführen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittsatzes beläuft sich auf 761,00 € (Vorjahr 37.330,00 €) und unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre.

Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (3.913,00 €) und der sonstigen Rückstellungen (679,00 €) sind unter der Gewinn- und Verlustrechnungsposition Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz

( 5) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens bei der Muttergesellschaft und im Konzern ist im Anlagenspiegel der Muttergesellschaft bzw. des Konzerns dargestellt.

Das Sachanlagevermögen gliedert sich gemäß der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrs-unternehmen vom 13. Juli 1988 (BGBL 1988 Teil 1 Seite 1057) wie folgt:

GmbH Konzern
T€ T€
1. Grundstücke und Bauten 6.285 6.285
- davon Grundstücke mit Geschäfts-, Betriebs- oder anderen Bauten 628 T€
- davon Grundstücke mit Bahnkörper und Bauten des Schienenwegs 0 T€
2. Fahrzeuge für den Personenverkehr 20.929 21.059
3. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 2 und 3 gehören 13 13
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.775 2.775
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 575 575
30.577 30.707

( 6) Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen im Jahresabschluss der Muttergesellschaft betreffen Anteile an der Herweg Busbetrieb GmbH, Leverkusen (vgl. Tz. 2).

( 7) Beteiligungen

Die Beteiligungen betreffen Minderheitenanteile an einer anderen Gesellschaft.

( 8) Wertpapiere des Anlagevermögens

Die Wertpapiere des Anlagevermögens betreffen Aktien der RWE AG, die zu Anschaffungskosten bilanziert sind.

( 9) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Bis auf einen Teilbetrag von 315.084,29 € (Vorjahr 118.406,09 €) haben die ausgewiesenen Forderungen, wie im Vorjahr, Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.

(10) Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen eine Rentenversicherung zu Anlagezwecken, Steuererstattungsansprüche sowie sonstige Erstattungs- und Versicherungsansprüche. Von den ausgewiesenen Positionen entfallen 468 T€ (Vorjahr 342 T€) auf antizipative Forderungen (noch zu verrechnende Vorsteuern).

(11) Latente Steuern

Aus der Differenz zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen resultieren aktive latente Steuern. Es wird von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB Gebrauch gemacht und auf den Ansatz aktiver latenter Steuern verzichtet. Aus den Konsolidierungsmaßnahmen resultieren keine latenten Steuern. Ein Ansatz latenter Steuern gemäß § 306 HGB ist deshalb nicht erforderlich.

(12) Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 5.524.200,00 € und ist eingeteilt in 2 Geschäftsanteile im Nennwert von je 2.762.100,00 €.

(13) Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage hat sich wie folgt entwickelt:

Stand Stand
    1.1.2023   Einzahlungen/-Entnahmen   31.12.2023
Kapitalrücklage nach
§ 272 Abs. 2 Nr. 1 - 3 HGB 511.292,20 0 511.292,20
Kapitalrücklage nach
§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB 51.971.143,49 -3.295.416,15 48.675.727,34
Kapitalrücklage Mutterunternehmen 52.482.435,69 -3.295.416,15 49.187.019,54
Verrechnung Firmenwert
(gem. § 309 HGB a.F.) -2.750.441,44 -2.750.441,44
Kapitalrücklage Konzern 49.731.994,25 46.436.578,10

Die Minderung der Kapitalrücklage in Höhe von 3.295.416,45 € setzt sich zusammen aus Einzahlungen in Höhe von 26.399.599,81 € und Entnahmen in Höhe von 29.695.015,96 €.

(14) Gewinnrücklagen

Die anderen Gewinnrücklagen sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

(15) Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Mutter-
 gesellschaft     Konzern
Rückzahlungsverpflichtungen 6.410.000,00 6.410.000,00
(Vorjahr) -4.355.000,00 -4.355.000,00
Schadensersatzverpflichtungen, Umlagen 1.529.000,00 1.556.800,00
(Vorjahr) -1.433.300,00 -1.457.500,00
Verpflichtungen gegenüber dem Personal 1.427.005,00 1.790.585,00
(Vorjahr) -1.202.379,00 -1.572.210,00
Übrige 137.400,00 158.400,00
(Vorjahr) -132.200,00 -160.200,00
9.503.405,00 9.915.785,00
(Vorjahr) -7.122.879,00 -7.544.910,00

(16) Verbindlichkeiten

Muttergesellschaft

Restlaufzeiten
bis zu von mehr als von mehr als
einem Jahr einem Jahr fünf Jahren Gesamt
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.804.162,75 15.377.814,65 10.209.565,34 18.181.977,40
(Vorjahr) (2.923.951,49) (14.070.865,65) (7.662.088,02) (16.994.817,14)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.218.859,02 (0,00) (0,00) 3.218.859,02
(Vorjahr) (2.807.328,98) 0,00 0,00 (2.807.328,98)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 369.116,34 0,00 0,00 369.116,34
(Vorjahr) (0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
Sonstige Verbindlichkeiten 3.651.191,50 0,00 0,00 3.651.191,50
(Vorjahr) (493.998,69) (0,00) (0,00) (493.998,69)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 39.587,55 39.587,55
(Vorjahr) (36.706,41) (0,00) (0,00) (36.706,41)
- davon aus Steuern 108.322,44 0,00 0,00 108.322,44
(Vorjahr) (132.642,65) (0,00) (0,00) (132.642,65)
10.043.329,61 15.377.814,65 10.209.565,34 25.421.144,26
Vorjahr (6.225.279,16) (14.070.865,65) (7.662.088,02) (20.296.144,81)

Konzern

Restlaufzeiten
bis zu von mehr als von mehr als
einem Jahr einem Jahr fünf Jahren Gesamt
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.804.162,75 15.377.814,65 10.209.565,34 18.181.977,40
(Vorjahr) (2.923.951,49) (14.070.865,65) (7.662.088,02) (16.994.817,14)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.254.142,86 0,00 0,00 3.254.142,86
(Vorjahr) (2.831.909,45) (0,00) (0,00) (2.831.909,45)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
(Vorjahr) 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 3.724.247,47 0,00 0,00 3.724.247,47
(Vorjahr) (562.803,25) (0,00) (0,00) (562.803,25)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 60.279,45 60.279,45
(Vorjahr) (55.028,43) (0,00) (0,00) (55.028,43)
- davon aus Steuern 155.157,13 0,00 0,00 155.157,13
(Vorjahr) (171.237,53) (0,00) (0,00) (171.237,53)
9.782.553,08 15.377.814,65 10.209.565,34 25.160.367,73
Vorjahr (6.318.664,19) (14.070.865,65) (7.662.088,02) (20.389.529,84)

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 18.181.977,40 € (Vorjahr 16.994.817,14 €) sind bei der Muttergesellschaft durch Grundpfandrechte und Sicherungs-übereignungen von beschafften Bussen besichert.

Durch die lfd. Zahlungen der Anteilseigner im Rahmen der Inhouse-Vereinbarung ist mit einer Inanspruchnahme der Sicherheiten nicht zu rechnen.

(17) Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Erträge aus Werbeflächenver-mietung, die das folgende Geschäftsjahr betreffen.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(18) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

Muttergesellschaft Konzern
2023 2022 2023 2022
T€ T€ T€ T€
Verkehrserlöse 28.649 24.377 28.706 24.475
Übrige Verkehrserlöse 900 853 900 853
Abgeltungsleistungen Schwerbehinderten-
und Schülerbeförderung sowie
Deutschlandticket und Sozialticket
9.830 3.580 9.830 3.580
Übrige 10.265 10.644 2.241 2.368
49.644 39.454 41.677 31.276

Die periodenfremden Umsatzerlöse belaufen sich auf 641 T€ (Vorjahr 164 T€).

(19) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

Muttergesellschaft Konzern
2023 2022 2023 2022
T€ T€ T€ T€
Betriebliche Verbunderträge 4.179 856 4.179 856
- davon periodenfremde Erträge (0) (1) (0) (1)
Erträge aus Anlageabgängen und
Auflösung von Rückstellungen,
Rücklagen und Wertberichtigungen
1.511 640 1.511 640
Übrige 649 447 672 511
6.340 1.943 6.362 2.007

(20) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten neben Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen Aufwendungen aus der Dotierung von Rückstellungen und Wertberichtigungen, insbesondere aufgrund der Vorläufigkeit der Einnahmen-aufteilung VRS in Höhe von 2.755 T€.

(21) Zinsen und ähnliche Aufwendungen

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 4.592,00 € (Vorjahr 27.626,00 €) enthalten.

(22) Sonstige Steuern

Diese Position beinhaltet Kraftfahrzeugsteuer, bei der Muttergesellschaft zusätzlich auch Grundsteuer.

E. Sonstige Angaben

(23) Mitarbeiter

Die Anzahl der Mitarbeiter (ohne Geschäftsführung) betrug im Jahresdurchschnitt:

Muttergesellschaft Konzern
2023 2022 2023 2022
T€ T€ T€ T€
Fahrdienst, Werkstatt 283 273 506 499
Verwaltung, Vertrieb 79 74 82 77
362 347 588 576

(24) Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 a HGB

Verpflichtungen aus Miet-, Dienstleistungs- und Wartungsverträgen bestehen bei der Muttergesellschaft in Höhe von rd. 723 T€ (Vorjahr 638 T€) und im Konzern in Höhe von rd. 723 T€ (Vorjahr 638 T€) zum Zweck der Nutzung und Schonung der Liquidität. Diesem Vorteil steht das Risiko der Bindung an eine festgelegte Vertragslaufzeit gegenüber. Der jährliche Aufwand bei der Muttergesellschaft aus Verträgen mit Subunternehmern beläuft sich auf rd. 33.113 T€ (Vorjahr 30.336 T€), davon 18.514 T€ (Vorjahr 18.513 T€) gegenüber verbundenen Unternehmen.

Die wupsi GmbH ist Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) in Köln. Soweit Unterdeckungen der Versorgungsansprüche bei der RZVK vorliegen, kann eine subsidiäre Einstandspflicht der Gesellschaft als Arbeitgeber bestehen. Für diese mittelbaren Pensionsverpflichtungen wird von dem Passivierungswahlrecht des Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB Gebrauch gemacht und auf eine Rückstellungs-bildung verzichtet.

Aus den Verträgen zur Beschaffung neuer Fahrzeuge mit alternativen Antrieben für die Personenbeförderung besteht zum Bilanzstichtag ein Bestellobligo in Höhe von 38.100 T€.

(25) Organe, Organbezüge

Der Aufsichtsrat des Mutterunternehmens setzte sich im Berichtszeitraum wie folgt zusammen:

Gesamtbezüge
Mitglieder des Aufsichtsrates:
Martin Bosbach, Wermelskirchen, Dachdecker
Vorsitzender)
2.000,00
Oliver Ruß, Leverkusen, kfm. Angestellter
(stellvertretender Vorsitzender)
750,00
Dr. Markus Auerbach, Odenthal, Physiker 750,00
Harald Breutling, Odenthal, Betriebsratsvorsitzender (bis 06.03.2023)
Marek Grendzinski, Leverkusen (ab 07.06.2023) 500,00
Andrea Deppe, Leverkusen, Baudezernentin der Stadt Leverkusen 1.000,00
Ulrich Hölkeskamp, Leverkusen, Verkehrsmeister 1.000,00
Jannik Klein, Leverkusen, wissenschaftlicher Mitarbeiter 1.000,00
Viktor Fries, Leverkusen, Werkstattmitarbeiter 750,00
Elke Reichert, Köln, Dezernentin Umwelt/Planung
im Rheinisch-Bergischer Kreis
1.000,00
Vertreter in der Gesellschafterversammlung:
Annegret Bruchhausen-Scholich, Leverkusen 750,00
Alexander Lünenbach, Leverkusen 500,00
Melanie Went, Leverkusen (bis 31.08.2023) 250,00
Michael Hüther, Leverkusen (ab 25.09.2023) 250,00
Friedhelm Weiß, Rheinisch-Bergischer Kreis 500,00
Anne Hölzer, Rheinisch-Bergischer Kreis 0,00
Uwe Pakendorf, Rheinisch-Bergischer Kreis 750,00
11.750,00
Geschäftsführer
Marc Kretkowski, Diplom Betriebswirt (VWA), Leverkusen

Die Gesamtbezüge des Geschäftsführers (einschließlich Dienstwagengestellung und betrieblicher Altersversorgung) belaufen sich auf 401.345,58 € (Vorjahr 397.834,59 €).

Bis April 2023 wurden auch Bezüge an frühere Vorstandsmitglieder gezahlt. Diese beliefen sich auf 49.757,86 € (Vorjahr 96.367,68 €).

(26) Sonstige Angaben

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt 24 T€ für die Abschlussprüfung, 9 T€ für Bestätigungsleistungen und 4 T€ für Beratungsleistungen.

In den Konzernabschluss der wupsi GmbH werden die wupsi GmbH sowie die Herweg Busbetrieb GmbH einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Das Tochterunternehmen Herweg Busbetrieb GmbH (vgl. Tz. 2) nimmt bezüglich der Offenlegung die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

(27) Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, aus der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB einen Betrag von 20.781.714,70 € zu entnehmen und diesen in Höhe eines Teilbetrages von 19.573.221,70 € zum Ausgleich des Bilanzverlustes und im Übrigen für eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter in Höhe von 1.208.493,00 € zu verwenden.

F. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und einen wesentlichen Einfluss auf die Gewinn- und Verlustrechnung oder die Bilanz haben, sind nicht eingetreten.

 

Leverkusen, 13. Mai 2024

wupsi GmbH

gez. Marc Kretkowski
Geschäftsführer

Zusammengefasster Lagebericht und Konzern-Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2023

Der Lagebericht der wupsi GmbH und der Konzernlagebericht werden im Folgenden zusammengefasst. Soweit nicht besonders vermerkt, gelten die Aussagen für die wupsi GmbH und den Konzern gleichermaßen.

1. Geschäftstätigkeit und Öffentliche Zwecksetzung

Die wupsi GmbH befindet sich zu 100 % in kommunalem Eigentum. Anteilseigner sind die Stadt Leverkusen und der Rheinisch-Bergische Kreis zu jeweils 50 %. Gegenstand des Unternehmens ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag der öffentliche Personenverkehr. Die Anteilseigner haben die wupsi GmbH über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag mit der Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) betraut. Die Gesellschaft nimmt im Rahmen der Betrauung die Aufgaben der Verkehrsplanung, des Marketings und der Erstellung der Verkehrs¬leistung als integriertes Verkehrsunternehmen für die Anteilseigner wahr. Sie ist Kooperationspartnerin im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS).

ÖPNV ist entsprechend § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennah¬verkehr in NRW (ÖPNVG NRW) eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die Gesellschaft wird gemäß dem Gesellschaftsvertrag in der Hauptsache für ihre Anteilseigner in deren Gebiet tätig. Den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW, insbesondere zur Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden nach § 107 Abs. 1, wird insoweit Rechnung getragen.

An dem zum Konzern gehörenden Unternehmen Herweg Busbetrieb GmbH (HBB GmbH) hält die wupsi GmbH 100 % der Gesellschaftsanteile. Kerngeschäft der HBB GmbH ist die Subunternehmer¬leistung für die wupsi GmbH im Linienverkehr, in geringerem Umfang auch im Gelegenheitsverkehr und im freigestellten Schülerverkehr.

2. Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf

2.1 Entwicklung der Gesamtwirtschaft

Das Bruttoinlandsprodukt ist im Kalenderjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt um 0,3 % gesunken. Während es in den ersten drei Quartalen, begleitet von anhaltend schwierigen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, noch weitestgehend stagnierte, bremsten insbesondere die rückläufigen Investitionen die Konjunktur zum Jahresende aus. Die privaten Konsumausgaben haben sich dagegen nach einem inflationsbedingt starken Rückgang zum Jahreswechsel 2022/2023 im Laufe des Jahres wieder leicht erholt, insbesondere durch eine höhere Nachfrage nach Dienstleistungen. Auch die Konsumausgaben des Staates nahmen in der zweiten Jahreshälfte wieder zu.

Trotz des schwierigen konjunkturellen Umfeldes hat sich der Arbeitsmarkt erneut positiv entwickelt. Die Zahl der Erwerbstätigen lag mit 45,9 Millionen im Jahresdurchschnitt um 0,7 % über dem Vorjahreswert und damit so hoch wie noch nie seit der Wiedervereingung.

Die höchsten absoluten Zuwächse zeigten sich in den Dienstleistungsbereichen "Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit" sowie "Handel, Verkehr und Gastgewerbe". Im pro-duzierenden Gewerbe waren zwar leichte Zuwächse zu verzeichnen, allerdings ist die Beschäftigung in diesem Bereich noch weit von dem Niveau vor der Corona-Krise entfernt. In der Land- und Fortwirtschaft setzte sich der Beschäftigungsrückgang weiter fort.

2.2 Entwicklung der Branche

Im Jahr 2023 ist die Zahl der Fahrgäste im ÖPNV nach Angaben des statistischen Bundesamtes um 7 % gestiegen, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen gibt den Fahrgastanstieg für das Jahr 2023 mit 8 % gegenüber dem Vorjahr an. Der Anstieg ist insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 zu betrachten, das im zweiten und dritten Quartal einen deutlichen Anstieg der Fahrgastzahlen im Eisenbahn-Nahverkehr bewirkt hat.

Im Liniennahverkehr mit Bussen meldet das statistische Bundesamt einen Anstieg um nur 5 % gegenüber dem Vorjahr. Allerdings ist dieser Wert möglicherweise unterzeichnet, da die zumeist lokal bzw. regional verkehrenden Busunternehmen aufgrund des Vertriebs des Deutschlandtickets auch über bundesweite Plattformen nicht über vollständige Verkaufszahlen verfügen, und weil dort auch seltener automatische Fahrgastzählgeräte zum Einsatz kommen, mit denen die tatsächliche Nutzungshäufigkeit des Deutschlandtickets verifiziert werden kann. Diese Effekte beeinträchtigen die Aussagekraft der statistischen Fahrgastzahlen insbesondere im Busverkehr.

Neben dem wieder steigenden Mobilitätsgeschehen nach Abklingen der Corona-Pandemie hat auch der zuwanderungsbedingte Anstieg der Bevölkerungszahl um 0,3 Mio. Menschen auf 84,7 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner zu dem Zuwachs der Nachfrage im ÖPNV beigetragen. Allerdings liegt die Nutzung immer noch um 8 % unterhalb des Vor-Corona-Niveaus aus dem Jahr 2019.

2.3 Umsatz- und Auftragsentwicklung

Die Auftragslage im Linienverkehr der wupsi GmbH hat sich bezogen auf die Fahrplankilometerleistung in 2023 gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,7 % verringert. Hintergrund ist der Mangel an Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt für Fahrpersonal. Dieser hat nicht nur dazu geführt, dass eigentlich geplante Leistungsausweitungen zeitlich verschoben wurden, sondern auch dazu, dass im bestehenden Fahrplanangebot vorübergehend Kürzungen vorgenommen werden mussten. Die geplanten Leistungsausweitungen konnten dann erst zum Jahresende mithilfe des Einsatzes von zusätzlichen Subunternehmern umgesetzt werden.

Die aus den Verkaufszahlen abgeleitete Nachfrageentwicklung im Linienverkehr der wupsi GmbH liegt mit einem Anstieg von 8 % gegenüber dem Vorjahr über dem Branchendurchschnitt im Busverkehr. Unterschiedliche Nutzungshäufigkeiten von Zeitkarten im Zusammenhang mit dem von Juni bis August 2022 angebotenen 9-Euro-Ticket sowie dem zum 1. Mai 2023 eingeführten Deutschlandticket sind dabei gemäß der Empfehlung des Branchenverbandes VDV berücksichtigt. Allerdings sind auch diese Werte wie die bundes-weiten Vergleichswerte aufgrund der allgemeinen statistischen Ungenauigkeiten nur eingeschränkt aussagekräftig. Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Fahrgastzahlen damit wie im Branchendurchschnitt noch um ca. 8 % unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 liegen.

Auch die multimodalen Mobilitätsangebote wupsiCar und wupsiRad sowie wupsiLastenrad wurden im Jahr 2023 stärker genutzt. Gegenüber dem Vorjahr waren beim Angebot wupsiRad 9 % mehr Ausleihen zu verzeichnen und beim wupsiLastenrad 23 %. Die Umsätze von wupsiCar sind, u.a. durch den erstmals ganzjährigen Betrieb im Rheinisch-Bergischen Kreis, um 60 % gestiegen. Die Umsätze im Fuhrparkmanagement für die Stadtverwaltung Leverkusen konnten im Zuge einer sukzessiven Ausweitung der Fahrzeugflotte um 84 % erhöht werden.

Im Gelegenheits- und Freistellungsverkehr haben sich die Umsätze um 19 % verringert. Ausschlaggebend hierfür ist insbesondere der Fachkräftemangel im Bereich des Fahrpersonals. Die verfügbaren Personalressourcen wurden vorrangig für die Aufrechterhaltung des Linienverkehrs eingesetzt, so dass nicht alle Anfragen im Gelegenheits- und Frei¬stellungsverkehr angenommen werden konnten. Zudem sind im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs auch einzelne vorübergehende Transporte zu Ausweichstandorten im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe des Jahres 2021 weggefallen.

Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Umsatzerlöse aus Verbundverkehren basieren auf den VRS-Monatsabrechnungen, die im Jahr 2023 letztmals nach der Verkehrserhebung 2009 erstellt wurden. Im Zuge der endgültigen Jahresabrechnung 2023 sind Korrekturen zu erwarten, da in diesem Rahmen zusätzlich auch die Ergebnisse der Verkehrserhebung 2018 einfließen werden. Im Hinblick auf mögliche Rückzahlungsverpflichtungen aus der Anwendung der Ergebnisse der Verkehrserhebung 2018 wurden daher für das Jahr 2023, sowie aufgrund neuerer Erkenntnisse auch für die Jahre 2020 bis 2022, über die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erneut Rückstellungen zu Lasten des Ergebnisses gebildet.

Die Umsatzerlöse aus Verbundverkehren sind um 17,5 % gestiegen, unter Bereinigung von Vorjahreseffekten lag der Anstieg bei 16,1 %. Die Ursache für diesen außerordentlichen Zuwachs liegt neben der allgemeinen Preisanpassung im VRS-Tarif in zwei Stufen um insgesamt 5,4 % insbesondere darin begründet, dass im Jahr 2022 in den Monaten Juni bis August hohe Einnahmenausfälle durch das 9-Euro-Ticket angefallen sind, die im Jahr 2023 nicht mehr zu verzeichnen waren.

Allerdings konnten die Einnahmenausfälle aus dem 9-Euro-Ticket nicht vollständig kompensiert werden, da wiederum ab dem 1. Mai 2023 das Deutschlandticket zu neuen Einnahmenausfällen geführt hat. Das Deutschlandticket ermöglicht die bundesweite Nutzung aller Nahverkehrsangebote zu einem Preis von 49 EUR pro Monat. Damit liegt dieses Ticket preislich unterhalb der meisten Zeitkartenangebote des VRS-Tarifs, so dass die Fahrgäste nahezu vollständig auf dieses für sie günstigere Angebot gewechselt sind. Die damit verbundenen Mindereinnahmen haben die Erlösentwicklung entsprechend gedämpft. Anders als beim 9-Euro-Ticket erhalten die Verkehrsunternehmen jedoch für die Mindereinnahmen aus dem Deutschlandticket erlöswirksam zu vereinnahmende Ausgleichsleistungen. Beim 9-Euro-Ticket ist dieser Ausgleich im Rahmen des coronabedingten ÖPNV-Rettungsschirms an die Aufgabenträger erfolgt und erst im Rahmen der Zuschussabrechnung an die Verkehrsunternehmen weitergeleitet worden.

Insbesondere aufgrund der Zahlungen von Bund und Land für das Deutschlandticket, mit denen die aus dem Ticket resultierenden Erlösausfälle kompensiert werden, haben sich die Ausgleichsleistungen im Linienverkehr fast verdreifacht. Bei den Ausgleichsleistungen für die Beförderung von Schwerbehinderten und für das Sozialticket waren Zuwächse zu verzeichnen, die aus der allgemeinen Erlösentwicklung bzw. aus Vorjahreseffekten resultieren. Die Ausgleichsleistungen aus der Ausbildungsverkehrspauschale bewegen sich auf dem Vorjahresniveau.

Die Konzernerlöse aus sonstigen Verkehren haben sich um 5,5 % erhöht. Höhere Erlöse aus dem Carsharing und dem Fuhrparkmanagement für die Stadtverwaltung Leverkusen haben dabei die Rückgänge im Gelegenheitsverkehr und im freigestellten Schülerverkehr kompensiert.

2.4 Investitionen

Im Jahr 2023 wurden Bestellungen über 56 Fahrzeuge für den Linienverkehr ausgelöst. Diese Fahrzeuge, die sämtlich über emissionsfreie Antriebe verfügen, werden mit Fördermitteln des Bundes beschafft und voraussichtlich zum Jahreswechsel 2024/2025 geliefert. Das Volumen beläuft sich vor Abzug der Fördermittel auf 38,1 Mio. EUR, nach Abzug der Fördermittel auf 21,5 Mio. EUR.

Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr diverse PKW als Dienstfahrzeuge, für das Carsharing und für die Erweiterung des Fuhrparkmanagements für die Stadt Leverkusen beschafft. Zusätzlich wurde im Rahmen von diversen Einzelmaßnahmen die Betriebs- und Geschäftsausstattung modernisiert.

Nachdem im Dezember 2022 der entsprechende Kaufvertrag unterzeichnet wurde, erfolgte im Laufe des Jahres 2023 der Eigentumsübergang eines Grundstücks für die geplante Erweiterung des Betriebshofs in Leverkusen.

3. Wirtschaftliche Lage der Gesellschaft

3.1 Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich bei der wupsi GmbH um 11.952 T€ auf 84.895 T€ und im Konzern um 11.588 T€ auf 82.299 T€ erhöht.

Das Anlagevermögen ist um 1.791 T€ bei der wupsi GmbH sowie um 1.706 T€ im Konzern gestiegen. Die Ursache hierfür liegt insbesondere in dem Zugang des Grundstücks für die geplante Betriebshoferweiterung. Dem gegenüber steht der abschreibungsbedingte Rückgang des übrigen Sachanlagevermögens. Das Umlaufvermögen hat sich bei der wupsi GmbH um 10.162 T€ und im Konzern um 9.883 T€ erhöht, insbesondere aufgrund eines höheren Guthabens bei Kreditinstituten.

Auf der Passivseite der Bilanz hat sich das Eigenkapital bei der wupsi GmbH und im Konzern um 5.618 T€ erhöht. Einer um 3.295 T€ geminderten Kapitalrücklage steht ein um 8.913 T€ verringerter Bilanzverlust gegenüber. Die Entwicklung der Kapitalrücklage resultiert aus den Einzahlungen der Gesellschafter im Rahmen der Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag in Höhe von 26.400 T€, gemindert um die von der Gesellschafterversammlung beschlossenen Entnahmen in Höhe von 29.695 T€ zur Abdeckung des Bilanzverlustes des Vorjahres und zur Gewinnausschüttung an die Gesellschafter im Zusammenhang mit RWE-Dividenden-Erträgen. Die Veränderung des Bilanzverlustes ergibt sich aus dem Jahresfehlbetrag 2023 vermindert um den Ausgleich des Bilanzverlustes 2022 durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage. Die Eigenkapitalquote beläuft sich bei der wupsi GmbH auf 58,5 %, im Konzern liegt sie bei 57,1 %.

Die Rückstellungen haben sich bei der wupsi GmbH um 1.168 T€ und im Konzern um 1.158 T€ erhöht. Der Anstieg resultiert insbesondere aus Zuführungen zur Rückstellung für die Umstellung der VRS-Jahresabrechnungen auf die Verkehrserhebung 2018, die jedoch anteilig durch die Auflösung einer Penisonsrückstellung kompensiert wurden.

Die Verbindlichkeiten haben sich erhöht, bei der wupsi GmbH um 5.125 T€ und im Konzern um 4.771 T€. Der Anstieg resultiert insbesondere aus höheren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, da der Grundstückserwerb über Darlehen finanziert wurde, und aus gestiegenen sonstigen Verbindlichkeiten.

3.2 Finanzlage

Der Finanzmittelfonds belief sich zum Bilanzstichtag auf 12.697 T€ bei der wupsi GmbH bzw. auf 12.957 T€ im Konzern. Der deutliche Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus erhöhten Abschlagszahlungen der Gesellschafter im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages, die in Folgejahren verrechnet werden, sowie aus Verzögerungen bei der Umstellung der VRS-Jahresabrechnungen auf die Verkehrserhebung 2018, für die in Vorjahren entsprechende Rückstellungen gebildet wurden. Zudem haben Verschiebungen bei der Mittelverausgabung im Rahmen von Förderprojekten zu einem stichtagsbezogenen Anstieg der liquiden Mittel geführt.

3.3 Ertragslage

Die Umsatzerlöse sind im Konzern um 33,3 % angestiegen. Darin kommt insbesondere die Entwicklung des Linienverkehrs mit dem Vorjahreseffekt aus dem 9-Euro-Ticket sowie den Ausgleichsleistungen für das Deutschlandticket ab 2023 zum Ausdruck. Die im Einzelabschluss der wupsi GmbH zu verzeichnende Erhöhung der Umsatzerlöse um 25,8 % ist durch konzerninterne Verrechnungen für die Fahrzeugvermietung an die HBB GmbH beeinflusst.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind bei der wupsi GmbH um 226,4 % und im Konzern um 217,0 % gestiegen. Wesentliche Ursache hierfür sind Zuschüsse des Bundes für den On-Demand-Verkehr im Rahmen des geförderten Modellprojektes zur Stärkung des ÖPNV, einmalige Zahlungen des Landes NRW an die Verkehrsunternehmen zur Kompensation gestiegener Energiekosten im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sowie die Auflösung einer Pensionsrückstellung.

Der Materialaufwand ist um 4,1 % bei der wupsi GmbH und um 7,3 % im Konzern gestiegen. Wesentliche Ursache hierfür ist eine gestiegene Vergabe von Leistungen an Subunternehmer im Linienverkehr und im On-Demand-Verkehr. Die damit verbundenen Aufwandssteigerungen konnten durch gesunkene Aufwendungen für Dieselkraftstoff anteilig kompensiert werden.

Die Entwicklung des Personalaufwandes mit einem Anstieg von 5,4 % bei der wupsi GmbH bzw. 4,4 % im Konzern resultiert insbesondere aus der Umsetzung tarifvertraglich vereinbarter Entgelterhöhungen.

Die Abschreibungen sind aufgrund von Investitionen in Fahrzeuge für den Linienverkehr aus dem Jahr 2022, die sich im Jahr 2023 erstmals ganzjährig ausgewirkt haben, bei der wupsi GmbH um 10,0 % und im Konzern um 9,7 % gestiegen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen um 37,6 % bei der wupsi GmbH und um 36,9 % im Konzern über dem jeweiligen Vorjahreswert. Die Hauptursache für diesen starken Anstieg liegt in der Zuführung zur Rückstellung für die Umstellung der VRS-Jahresabrechnungen auf die Verkehrserhebung 2018. Hinzu kommen gestiegene Aufwendungen für Kfz-Versicherung, gestiegene Haus- und Grundstücksaufwendungen aufgrund der Umrüstung der Betriebshöfe auf alternative Antriebe sowie höhere EDV-Kosten im Rahmen von Digitalisierungsprojekten. Darüber hinaus sind höhere Werbekosten im Zuge der Vermarktung neuer Mobilitätsangebote und Beratungskosten angefallen, die teilweise durch Zuschüsse im Rahmen von Förderprojekten gegenfinanziert sind.

Das Finanzergebnis wird wesentlich durch die von der wupsi GmbH gehaltenen RWE-Anteile geprägt. Bezogen auf diese Anteile konnten im Jahr 2023 Dividendenerträge in Höhe von 1.208 T€ erzielt werden. Insgesamt beläuft sich das Finanzergebnis im Konzern auf 1.011 T€. Das Finanzergebnis der wupsi GmbH enthält zusätzlich die Gewinnabführung der HBB GmbH und beläuft sich auf 1.698 T€.

Der Jahresfehlbetrag des Konzerns und der wupsi GmbH beläuft sich auf 19.573 T€. Er resultiert aus der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemindert um das positive Finanzergebnis. Der Jahresfehlbetrag hat sich gegenüber dem Vorjahr um 8.913 T€ verringert, insbesondere aufgrund der zu verzeichnenden Entwicklung der Erträge im Linienverkehr.

4. Prognosebericht

Die Ergebnisentwicklung in den Jahren 2024 ff wird wesentlich durch die Auswirkungen externer Rahmenbedingungen beeinflusst und unterliegt daher gewissen Unsicherheiten.

Die Ertragsseite wird geprägt durch die weitere Entwicklung des Deutschlandtickets. Dessen Finanzierung ist trotz einer grundsätzlichen Verständigung des Bundes und der Länder auf eine Fortführung des Angebotes weiterhin unsicher. Dies bezieht sich sowohl auf die aus dem Ticket zu erzielenden Fahrgeldeinnahmen als auch auf die Ausgleichsleistungen. Bezüglich der Fahrgeldeinnahmen ist die bundesweite Einnahmenaufteilung auf die Länder mittel- bis langfristig noch nicht geregelt. Damit gibt es auch noch keine Klarheit, wie die auf das Gebiet des VRS entfallenden Fahrgeldeinnahmen künftig auf die Verkehrsunternehmen verteilt werden. Zudem gibt es auch keine Garantie des Bundes und der Länder, dass die Mindererlöse aus dem Deutschlandticket dauerhaft in voller Höhe durch Ausgleichs¬leistungen kompensiert werden.

Die Prognose der künftigen Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen basiert auf den Verkaufs- und Zuscheidungsergebnissen des dritten Quartals 2023, da diese nach dem Hochlauf des Deutschlandtickets ab dem 1. Mai 2023 ein stabiles Niveau abbilden. Um den dargestellten Unsicherheiten Rechnung zu tragen, wurde bei der Fortschreibung der Fahrgeldeinnahmen davon ausgegangen, dass der Preis des Deutschlandtickets erst ab 2025 einer Dynamisierung unterliegt. Für die sonstigen Tickets wurden ab 2024 die bereits beschlossenen bzw. durchschnittlich zu erwartenden Preisanpassungen des VRS-Tarifs unterstellt. Abschläge für mögliche Risiken aus der Einnahmenaufteilung wurden nicht vorgenommen, im Gegenzug aber auch keine Erlössteigerungen aus Fahrgastzuwächsen berücksichtigt. Bezüglich der Ausgleichsleistungen für das Deutschlandticket wurde ein Ausgleich der Mindererlöse in voller Höhe unterstellt. Sollte dieser nicht eintreten, impliziert dies eine Kompensation durch eine vorzeitige Preisanpassung.

Die vom Bund bereitgestellten Fördermittel aus dem Modellprojekt zur Stärkung des ÖPNV sind bis Ende 2024 begrenzt, stehen also in den Folgejahren nicht mehr zur Verfügung. Für die Fortführung der Maßnahmen wird somit von einer Finanzierung aus den kommunalen Haushalten der Gesellschafter ausgegangen.

Auf der Aufwandsseite ist auch weiterhin von steigenden Energie- und Treibstoffpreisen auszugehen. Ausgangspunkt für die Fortschreibung des Dieselpreises ist das Niveau zum Ende des dritten Quartals 2023. Dieses wurde um die zu erwartenden preistreibenden marktbedingten und regulatorischen Entwicklungen fortgeschrieben. Durch den sukzessiven Umstieg auf alternative Antriebe kann der Anstieg der Antriebskosten gedämpft werden, weil mit zunehmender Umstellung der Flotte vergleichsweise teurer Dieselkraftstoff durch ver-brauchsbezogen günstigeren Strom substituiert wird. So wird zum Jahreswechsel 2024/2025 ein Anteil von ca. 20 % der Dieselbusflotte durch batterieelektrische Fahrzeuge ersetzt.

Trotz eines als unverändert angenommenen Personalbestandes wird der Personalaufwand aufgrund der tariflichen Entgeltentwicklung deutlich steigen. Sowohl im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes als auch des privaten Omnibusgewerbes sind vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und zur Kompensation der inflationsbedingten Belastungen für die Beschäftigten überdurchschnittliche Tarifabschlüsse vereinbart worden. Dies führt neben dem Anstieg der Personalaufwendungen bei den Konzernunternehmen auch zu einem Anstieg der Aufwendungen für Subunternehmerleistungen.

Der Abschreibungs- und Zinsaufwand wird sich bedingt durch die anstehenden Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben samt Tank- und Ladeinfrastruktur sowie aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus überdurchschnittlich erhöhen. Besonders hervorzuheben ist, dass auf beiden Betriebshöfen in Leverkusen und Bergisch Gladbach erhebliche Investitionen in die Schaffung von Abstellflächen und Betriebshofinfrastruktur erforderlich sind, um das Ziel eines emissionsfrei betriebenen Fuhrparks zu erreichen.

Gemäß der mittelfristigen Wirtschafts- und Finanzplanung wird sich der aus den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag resultierende Jahresfehlbetrag im Jahr 2024 auf 29,1 Mio. EUR belaufen und sich bis zum Jahr 2028 auf 36,4 Mio. EUR erhöhen. Darin sind die Auswirkungen der erforderlichen Investitionen in den Aus- bzw. Neubau der Betriebshöfe auf den Abschreibungs- und Zinsaufwand aufgrund ausstehender Gremienbeschlüsse noch nicht enthalten. Nach den Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages kann der erhöhte Zuschussbedarf durch Ausgleichszahlungen der Gesellschafter gedeckt werden. Auf diesem Wege ist auch eine hinreichende Liquidität sichergestellt.

Im Geschäftsjahr 2024 wie auch in den Folgejahren wird die wupsi GmbH bzw. der Konzern durch die Vereinnahmung von RWE-Dividenden, die leicht über dem Niveau des Vorjahres erwartet werden, erneut positive Finanzergebnisse erzielen. Dies wird sich gleichermaßen auf die Jahresergebnisse sowie auf die daraus vorzunehmenden Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter auswirken.

5. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Um künftige Entwicklungen und Risiken, die den Fortbestand der Konzerngesellschaften gefährden könnten, frühzeitig erkennen, analysieren und bewerten zu können, wurde ein Risikomanagementsystem im Konzern implementiert, welches über ein konzerneinheitliches Risikohandbuch gesteuert wird. Es dient als Leitfaden für alle wesentlichen Aufgaben und stellt die dauerhafte, personenunabhängige Funktionsfähigkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Die Steuerung und Kontrolle des Risikomanagementprozesses erfolgt durch das Controlling der wupsi GmbH.

Auf der Erlösseite resultieren wesentliche Risiken aus der unklaren Finanzierungsperspektive für das Deutschlandticket. Neben noch ungeklärten Regelungen für die bundesweite, landesweite und verbundinterne Einnahmenaufteilung, über die festgelegt wird, welche Verkehrsunternehmen welchen Anteil an den Einnahmen erhalten, bestehen auch bezüglich der Höhe und Nachhaltigkeit der Übernahme der Mindererlöse durch den Bund und die Länder weiterhin erhebliche Risiken. Die Finanzierungszusagen des Bundes und der Länder sind für die Jahre 2024 und 2025 bislang gedeckelt, so dass hier das Risiko eines nicht vollständigen Ausgleichs der Mindereinnahmen besteht. Für die Zeit danach gibt es noch keinerlei Zusagen über die Höhe und die Art des Ausgleichs. Auch die Frage möglicher Preisanpassungen des Tickets für den Fall nicht ausreichender Zuschüsse ist bislang nicht geklärt. Damit liegt ein erhebliches Erlösrisiko bei den Verkehrsunternehmen bzw. den in der Regel kommunalen Aufgabenträgern.

Für die wupsi GmbH sehen die Regelungen der Betrauungsvereinbarung vor, dass ein möglicher Einnahmenausfall durch höhere Ausgleichszahlungen der Gesellschafter kompensiert wird. Somit bestehen keine Hinweise auf eine Bestandsgefährdung des Konzerns und auch eine nachhaltige Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entwicklung ist als nicht überwiegend wahrscheinlich zu betrachten. Allerdings besteht in diesem Zuge das Risiko, dass zur Vermeidung einer erhöhten Belastung der kommunalen Haushalte Abbestellungen von ÖPNV-Leistungen vorgenommen werden könnten. Dies würde die Erreichung der Ziele der Mobilitätswende gefährden.

Ein weiteres Risiko bezogen auf die Erreichung der klimapolitischen Ziele im Verkehrssektor liegt im zunehmenden Fachkräftemangel. Bereits in der Vergangenheit konnte die wupsi GmbH Maßnahmen für einen Ausbau des ÖPNV-Angebots nicht wie geplant umsetzen, weil die hierfür erforderlichen Fahrpersonalstellen im Konzern nicht vollständig besetzt werden konnten. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung wird künftig ggf. sogar schon der reine Erhalt des ÖPNV-Angebotes zu einer Herausforderung, weil im Zuge der Verrentung geburtenstarker Jahrgänge nicht genügend Fahrpersonal zur Verfügung stehen könnte. Zwar kann dem durch Attraktivierung der Tarif- und Entgeltbedingungen in gewissem Maße entgegengewirkt werden, jedoch führt dies über steigende Entgelte oder sinkende Produktivität wiederum zu steigenden Kosten. Sollten diese aus den kommunalen Haushalten nicht getragen werden können, müssten ebenfalls Leistungen reduziert werden.

Eine zusätzliche enorme Kostenbelastung resultiert darüber hinaus aus den europäischen und nationalen Vorgaben für die Emissionsfreiheit der Fahrzeugantriebe. So haben die EU-Mitgliedstaaten beschlossen, dass ab 2035 ausschließlich emissionsfreie Stadtbusse neu zugelassen werden dürfen. Auf dem Weg dorthin regeln Quoten aus der Clean-Vehicles-Directive bzw. aus dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz den sukzessiven Hochlauf des Anteils an Neufahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben. Aus den gesetzlichen Vorgaben resultiert eine Verpflichtung zum Kauf von Bussen, die mit Wasserstoff oder Strom angetrieben werden. Anschaffung und Betrieb solcher Fahrzeuge tragen zwar zur Erreichung der klimapolitischen Ziele im Verkehrssektor bei, sind aber mit deutlich höheren Kosten verbunden als Dieselbusse. Derzeit können noch Fördermittel akquiriert werden, um die Mehrkosten zumindest anteilig zu refinanzieren. So befinden sich bei der wupsi GmbH aktuell 46 batterie-elektrische Busse und 10 Brennstoffzellen-Busse sowie die dafür erforderliche Tank- und Ladeinfrastruktur in der Beschaffung, für die Fördermittel des Bundes und des Landes NRW bewilligt wurden. Allerdings hat der Bund zwischenzeitlich seine Förderung eingestellt, so dass die folgenden Investitionen voraussichtlich zu einem höheren Anteil aus Eigenmitteln finanziert werden müssen.

Um emissionsfreie Fahrzeugflotten betreiben zu können, sind zusätzlich erhebliche Investitionen in die Betriebshöfe erforderlich. Die Unterbringung der Ladeinfrastruktur und geänderte Abstellkonzepte erhöhen den Flächenbedarf für die Abstellung der Fahrzeuge ebenso wie die Leistungsausweitungen der letzten Jahre. Zudem muss auch die Werkstattausstattung an die neuen Antriebskonzepte angepasst werden. Bei der wupsi GmbH müssen in den nächsten Jahren beide Hauptstandorte in Leverkusen und Bergisch Gladbach entsprechend um- bzw. neu gebaut werden. Aufgrund des hohen Investitionsvolumens und des Risikos steigender Bau- und Finanzierungskosten sind aus Sicht der Gesellschaft entsprechende Vereinbarungen mit den Gesellschaftern zur Umsetzung und Finanzierung dieser Projekte zu treffen.

Grundlage für die Leistungserbringung der wupsi GmbH und des Konzerns ist der öffentliche Dienstleistungsauftrag der Gesellschafter über die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Ver-pflichtungen im Bereich des ÖPNV sowie die auf dessen Basis von der Bezirksregierung erteilten Liniengenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz. Der aktuelle öffentliche Dienstleistungsauftrag und die Liniengenehmigungen sind entsprechend den gesetzlichen Maximallaufzeiten bis Dezember 2026 befristet, so dass für den Zeitraum ab 2027 eine Anschlussregelung zu vereinbaren ist. In diesem Zusammenhang sind die vergabe- und beihilferechtlichen Vorgaben zu beachten, um das Risiko von Nachprüfungsverfahren oder der Rückforderung von rechtswidrigen Beihilfen zu minimieren. Genehmigungsrechtlich besteht zudem das Risiko eigenwirtschaftlicher Anträge, die Vorrang vor einer gemeinwirtschaftlichen Antragstellung hätten. Zur Minimierung dieser Risiken wird für die Erarbeitung der erforderlichen Anschlussregelungen einschlägige juristische Beratung in Anspruch genommen.

Die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns wird auch durch die von der wupsi GmbH gehaltenen RWE-Aktien beeinflusst. Für die daraus resultierenden Dividendenausschüttungen, die das Finanzergebnis wesentlich prägen, werden für die Zukunft entsprechend den Ankündigungen der RWE AG leicht steigende Beträge angenommen. Die Anteile selbst sind zum 31.12.2023 aufgrund der stabilen Kursentwicklung weiterhin zu Anschaffungskosten bilanziert, bei einem sinkenden Aktienkurs könnten jedoch künftig wieder Abschreibungen auf die Bilanzwerte erforderlich sein. Durch die Vereinbarungen mit den Gesellschaftern ist sichergestellt, dass sich die in Zusammenhang mit den RWE-Aktien zu verzeichnenden Effekte nicht zugunsten oder zulasten des Verkehrsgeschäftes auswirken.

Die inhaltlichen Schwerpunkte in den kommenden Jahren liegen für den Konzern auch weiterhin im Wesentlichen in der Umsetzung neuer und im Ausbau bestehender Mobilitätsangebote sowie in der Implementierung umweltschonender Antriebskonzepte. Als besondere Herausforderungen zeigen sich dabei die Knappheit personeller Ressourcen und der erhebliche Finanzierungsbedarf. Die Geschäftsführung sieht den Konzern für diese Aufgaben dennoch gut gerüstet, nicht zuletzt aufgrund der nachhaltig soliden wirtschaftlichen Produktionsstrukturen und der erfolgreichen Akquise von Fördermitteln für die Umsetzung von Projekten.

 

Leverkusen, 13. Mai 2024

wupsi GmbH

gez. Marc Kretkowski
Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die wupsi GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der wupsi GmbH und ihrer Tochtergesellschaft (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung, dem Konzern-eigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der wupsi GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handels-rechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähig-keit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Überein-stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können,

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben,

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern ange-wandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann,

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt,

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile,

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns,

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Krefeld, 11. Juni 2024

BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

gez. B. Krantz
Wirtschaftsprüfer
gez. D. Bottermann
Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates der wupsi GmbH für das Geschäftsjahr 2023 an die Gesellschafterversammlung

Der Aufsichtsrat der wupsi GmbH hat am 22. Juni 2023 die BPG Beratungs- und Prüfungs-gesellschaft mbH, Uerdinger Str. 532, 47800 Krefeld zum Prüfer für das Geschäftsjahr 2023 gewählt. Die Prüfung hat inzwischen stattgefunden. Laut Bericht vom 11. Juni 2024 (Einzelabschluss) bzw. 11. Juni 2024 (Konzernabschluss) hat die BPG den vorgeschriebenen Bestätigungsvermerk ohne Einschränkung erteilt. Die Prüfung wurde satzungsgemäß auch nach den Vorschriften des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) durchgeführt und erstreckte sich deshalb auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und sonstigen Anforderungen in § 53 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 HGrG. Gleichzeitig hat die BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH festgestellt, dass die Angaben des Geschäftsführers, soweit sie den Jahresabschluss 2023 erläutern, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und mit ihren Feststellungen übereinstimmen.

Den Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023, sowie den Konzernab-schluss und den Konzernlagebericht hat der Aufsichtsrat nach Prüfung gebilligt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss an.

Der Aufsichtsrat billigt den Vorschlag der Geschäftsführung, aus der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB einen Betrag von 20.781.714,70 € zu entnehmen und diesen in Höhe eines Teilbetrages von 19.573.221,70 € zum Ausgleich des Bilanzverlustes und im Übrigen für eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter in Höhe von 1.208.493,00 € zu verwenden.

Während des Geschäftsjahres 2023 hat der Aufsichtsratsvorsitzende durch Besprechungen mit dem Geschäftsführer einen Überblick über den laufenden Geschäftsgang gehabt. Alle wesentlichen Fragen wurden in mehreren Aufsichtsratssitzungen erörtert und entschieden. Anlass zu Beanstandungen der Geschäftsführung hat sich nicht ergeben.

 

Leverkusen, den 26. Juni 2024

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der wupsi GmbH

gez. Martin Bosbach

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.122,82 6.352,68
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 6.285.322,55 1.407.316,08
2. Fahrzeuge für den Personenverkehr 20.928.986,48 24.868.789,62
3. technische Anlagen und Maschinen 13.072,31 12.148,98
4. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.774.789,79 253.536,00
5. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 575.093,93 239.259,71
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.998.720,58 2.998.720,58
2. Beteiligungen 27.834,73 27.834,73
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 33.042.212,53 33.042.212,53
4. sonstige Ausleihungen 9.175,76 9.462,20
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Hilfs- und Betriebsstoffe 736.375,99 712.974,73
2. Waren 4.507,33 1.997,13
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.282.537,67 721.493,35
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 30.138,36
3. sonstige Vermögensgegenstände 3.456.195,56 3.744.661,52
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 12.696.508,49 2.802.878,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 62.354,93 63.112,15
84.894.811,45 72.942.888,80

Passiva

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 5.524.200,00 5.524.200,00
II. Kapitalrücklage 49.187.019,54 52.482.435,69
III. Gewinnrücklagen
andere Gewinnrücklagen 14.558.199,76 14.558.199,76
IV. Bilanzverlust -19.573.221,70 -28.486.522,96
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 193.310,00 1.405.823,00
2. sonstige Rückstellungen 9.503.405,00 7.122.879,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 18.181.977,40 16.994.817,14
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.218.859,02 2.807.328,98
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 369.116,34 0,00
4. sonstige Verbindlichkeiten 3.651.191,50 493.998,69
D. Rechnungsabgrenzungsposten 80.754,59 39.809,50
84.894.811,45 72.942.888,80

GEWINN UND VERLUSTRECHNUNG
für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 49.643.723,38 39.454.399,35
2. sonstige betriebliche Erträge 6.339.556,63 1.942.525,47
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe -8.965.682,07 -9.996.822,93
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -34.304.944,15 -31.579.407,20
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -16.100.469,71 -15.100.974,76
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -4.553.842,53 -4.488.574,75
- davon für Altersversorgung EUR -1.397.755,61 (EUR -1.354.776,55)
"5. Abschreibungenauf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen" -4.465.395,31 -4.061.038,51
"6. sonstige betriebliche Aufwendungen- davon Aufwendungen nach
Artikel 67 Absatz 1 und 2 EGHGBEUR -5.150,00 (EUR -27.349,00)"
-8.816.492,88 -6.406.414,86
7. auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne
688.588,87 723.890,11
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.208.493,00 1.208.493,00
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 95.875,11 31.119,72
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -294.884,38 -169.025,39
11. Ergebnis nach Steuern -19.525.474,04 -28.441.830,75
12. sonstige Steuern -47.747,66 -44.692,21
13. Jahresfehlbetrag -19.573.221,70 -28.486.522,96
14. Verlustvortrag/Gewinnvortrag aus dem Vorjahr -28.486.522,96 -17.342.748,27
15. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 29.695.015,96 18.484.102,77
16. Gewinnausschüttung -1.208.493,00 -1.141.354,50
17. Bilanzverlust -19.573.221,70 -28.486.522,96

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die wupsi GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der wupsi GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der wupsi GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-sprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

dentifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schluss-folgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Krefeld, 11. Juni 2024

BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH
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gez. B. Krantz
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