Hocotherm
GmbH
Eggenfelden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 22.05.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
22.5.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
132.292,20 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
358.593,84 |
12.500,00 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
33.001,35 |
0,00 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
67.740,24 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
558.626,28 |
12.500,00 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
22.5.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
554.626,28 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
54.896,28 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
499.730,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
558.626,28 |
12.500,00 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Anhang zum 31.12.2019 wurde unter Beachtung der
gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 264
ff., 284a ff. HGB aufgestellt.
Die Firma Hocotherm GmbH mit Sitz in Eggenfelden, ist
eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB. Von
den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Der Jahresabschluss wurde unter der
vollständigen Gewinnverwendung aufgestellt.
Im Anhang wurden alle erforderlichen
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung gemacht.
1. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung(§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Der nach § 246 Abs. 1 HGB aktivierte derivative
Geschäfts- oder Firmenwertwird über eine
planmäßige Nutzungsdauer von zehn Jahren linear
abgeschrieben. Seine Nutzungsdauer ist durch langfristig
bestehende, wichtige Absatz- und Beschaffungsverträge
sowie lange Lebenszyklen der Produkte des erworbenen
Unternehmens begründet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden
im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten eingestellt und
planmäßig über die Laufzeit des
steuerlichen Sammelpostens von 5 Jahren abgeschrieben.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in
Höhe von € 410,00 wurden in Übereinstimmung
mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6
Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben
abgesetzt.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind
grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu den
niedrigen Tagespreisen des Bilanzstichtages bewertet.
Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
und unfertigen Leistungenerfolgte zu den je nach
Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten. Die
angesetzten Herstellungskosten enthalten die Fertigungs-
und Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der Fertigung,
ferner angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie die Kosten des Werteverzehrs
des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist. Zur verlustfreien Bewertung sind auf
Einzelermittlungen beruhende Abwertungen vorgenommen
worden.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Angaben zur Gliederung
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gegenüber dem Vorjahr 2018 im laufenden
Geschäftsjahr 2019 beibehalten. Angaben gem. §
265 Abs. 1 Satz 2 HGB und Erläuterungen gem. §
265 Abs. 2 Sätze 2 u. 3 HGB erübrigen sich damit.
Vermögensgegenstände oder Schulden die
unter mehrere Posten der Bilanz fallen waren nicht
gegeben.
B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Finanzanlagen
Soweit Beteiligungen gemäß § 285 Nr. 11
HGB vorhanden sind, wird gemäß § 286 (3) S.
1 Nr. 2 HGB auf entsprechende Angaben verzichtet.
Umlaufvermögen
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr waren nicht vorhanden.
Eigenkapital
Verbindlichkeiten
Bilanzvermerke
C. Sonstige Pflichtangaben
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 ist unter
Beachtung der Vorschriften der
§§ 42 des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
2. Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
2019 wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Personen geführt: Herrn Arnold Winter
Gegenüber den Mitgliedern der
Geschäftsführung bestehen keine gewährten
Vorschüsse, Kredite oder zugunsten dieser Personen
eingegangenen Haftungsverhältnisse.
3. Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug: 10 Arbeitnehmer
4. Angaben gemäß KapCoRiLiG
Eggenfelden, den 21.07.2020
Hocotherm GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer der
GmbH:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.07.2020 festgestellt.
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