Zenit
Service GmbH
Stralsund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
189.338,96 |
82.509,31 |
| I.
Sachanlagen |
189.338,96 |
82.509,31 |
| B.
Umlaufvermögen |
289.040,60 |
235.428,55 |
| I.
Vorräte |
979,51 |
889,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
212.521,78 |
169.906,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
14.964,00 |
2.064,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
75.539,31 |
64.632,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27.597,19 |
14.040,69 |
| davon
Disagio |
15.762,81 |
5.131,04 |
| Aktiva |
505.976,75 |
331.978,55 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
108.311,73 |
85.961,81 |
| I.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
73.461,81 |
57.984,45 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.849,92 |
15.477,36 |
| B.
Rückstellungen |
83.478,00 |
83.865,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
314.187,02 |
162.151,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
155.826,32 |
127.534,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
158.360,70 |
34.617,21 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.664,46 |
1.615,98 |
| Summe
Passiva |
505.976,75 |
331.978,55 |
Anhang - zum Geschäftsjahr 2023
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.
Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung erstellt und
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im einzelnen wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Der
Geschäfts- oder Firmenwert wird innerhalb von 15
Jahren abgeschrieben. Der entsprechende Gegenwert wurde
bezahlt, weil sich der Aufbau einer entsprechenden
Organisation mit Produktionsverfahren und Vertriebsstruktur
frühestens in diesem Zeitraum amortisiert hätte.
Zudem richtet sich die Nutzungsdauer nach Lauf- und
Verfallzeiten wichtiger Werttreiber wie z.B. Technologie
und Mitarbeiter und der Einhaltung langfristiger
Verträge.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens wurden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen vorgenommen..
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen
Anlagevermögen erfolgten sowohl degressiv als auch
linear. Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800 wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Folgende Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden:
Ausgewiesene Position: Sonstige
Verbindlichkeiten
Mögliche weitere
Position: Verbindlichkeiten ggü. Gesellschafter
Die horizontale Entwicklung des Anlagevermögens
gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist -
einschließlich der Angabe der im Geschäftsjahr
vorgenommenen Abschreibungen - in der Anlage zur Bilanz
gesondert dargestellt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i.
H. v. T€ 2,1 eine Restlaufzeit von über
1 Jahr (Vorjahr: T€ 2,1).
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten gliedert sich
wie folgt:
Art der Verbindlichkeit
|
Gesamt
|
davon
Restlaufzeit
|
Besicherung
|
|
|
bis 1 Jahr
|
1-5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
155.545,16
|
34.364,04
|
121.181,12
|
0,00
|
Fahrzeuge
|
Erhaltene Anzahlungen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
keine
|
aus Lieferungen u.
Leistungen
|
38.373,45
|
38.373,45
|
0,00
|
0,00
|
keine
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
120.268,41
|
118.752,35
|
1.516,06
|
0,00
|
keine
|
Summe
|
314.187,02
|
191.489,84
|
122.697,18
|
0,00
|
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4. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die jeweils alleinige Geschäftsführung
durch Frau Kerstin Brinkmann wahrgenommen.
Stralsund, den
17. April 2025
gez.
Kerstin Brinkmann, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.04.2025
festgestellt.
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