FB Bau
GmbH
Jena
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
63.496,00 |
13.587,00 |
| I.
Sachanlagen |
63.496,00 |
13.587,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
185.350,45 |
88.554,52 |
| I.
Vorräte |
19.485,56 |
9.295,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.808,83 |
31.043,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
131.056,06 |
48.215,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
144,00 |
712,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
248.990,45 |
102.854,00 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
95.960,63 |
14.818,47 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
10.181,53 |
653,90 |
| III.
Jahresüberschuss |
81.142,16 |
-9.527,63 |
| B.
Rückstellungen |
12.237,12 |
6.328,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
140.792,70 |
81.707,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
248.990,45 |
102.854,00 |
Anhang zum 31. Dezember 2010
FB Bau GmbH
Jena
Nach § 264 HGB sind neben dem Jahresabschluss die
folgenden zusätzlichen Angaben zu machen:
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde
gemäß § 267 Abs. 1 HGB verzichtet.
II. Gliederung des Jahresabschlusses
Von der Übergangsregelung Artikel 66 Abs.3 EGHGB
zum BilMoG wird gebrauch gemacht. Die Regelungen zum BilMoG
werden erstmals ab dem Wirtschaftjahr 2010 angewandt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach
dem differenzierten Schema des § 266 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Saldovorträge zum 1. Januar 2010 entsprechen
den Ansätzen zum 31. Dezember 2009. Die
Bilanzidentität gemäß § 252 Abs. 1 Nr.
1 HGB ist gewahrt.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip) gem.
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet
(§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Das Realisationsprinzip und das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
wurden beachtet
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurden die
Bewertungsmethoden des Vorjahres beibehalten. Im Einzelnen
wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
angewendet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen drei und zehn
Jahren) angesetzt.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden in
einem Sonderposten gesammelt und über 5 Jahre
abgeschrieben.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten werden mit Ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
IV. Angaben zur Bilanz
Die sonstigen Rückstellungen sind für die
Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer sowie für die
Jahresabschlusskosten und die Kosten der Belegaufbewahrung
gebildet worden.
V. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung wurde in 2010
ausgeübt durch den Geschäftsführer
Mike Fiedler
Der Geschäftsführer ist allein
vertretungsberichtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Jena, 9. Dezemeber 2011
Mike Fiedler
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Mike Fiedler
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2011 festgestellt.
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