Stammdaten

Register
Amtsgericht Schwerin HRB 4739
Vorher
S u S Schwingungsisolierung und Schallschutz GmbH Schwerin
Eingetragen
8.2.1996
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus StahlHerstellung von Sportgeräten
Gegenstand
Herstellung, Vertrieb und Konstruktion von Schwingungs- und Schallschutztechnik, von Rohrleitungsprüf- und -absperrtechnik für Gas, Wasser und Kanal, einschließlich Im- und Export.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kristina Knaack
seit 18.5.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
André KnaackInvak GmbH
50.00%
Andreas KohakeInvak GmbH
50.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stieglitzweg 4, 19057 Schwerin
57.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SuS GmbH Schwerin

Wittenförden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

7.364,00

11.275,00

II. Sachanlagen

50.311,00

57.744,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

254.292,47

216.097,49

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

222.424,91

96.195,35

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

178.729,68

198.439,93

C. Rechnungsabgrenzungsposten

701,67

738,06

Summe Aktiva

713.823,73

580.489,83



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

57.000

57.000

II. Kapitalrücklage

43.000

43.000

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

435.994,77

319.072,51

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

141.186,88

116.922,26

B. Rückstellungen

3.800,00

26.089,63

C. Verbindlichkeiten

32.842,08

18.405,43

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

713.823,73

580.489,83

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

der

SuS GmbH
(HR Amtsgericht Schwerin, HR B 4739)

A. Allgemeine Angaben

Die GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Größenmerkmale nach § 267 (1) HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurden in keinem Punkt überschritten.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Zur Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage sind keine zusätzlichen Angaben notwendig.

Im Berichtsjahr war Frau Kristina Knaack, Raben Steinfeld, als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin bestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Handelsbilanz

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Dabei wurde die Gewinn- und Verlustrechnung nach der Gliederung des Gesamtkostenverfahrens erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen erfolgten die Bilanzierung sowie die Bewertung nachfolgenden Grundsätzen und Methoden:

Die Bilanzierung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear oder degressiv abgeschrieben.

Auf die Zugänge des Sachanlagevermögens wird die Jahresabschreibung monatsanteilig ermittelt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Waren sowie der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256 I HGB). Die Fifo-Methode bildet den Verbrauch den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30,00 %.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Die Abführung der Umsatzsteuer erfolgt nach der Sollversteuerung.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der vorhandenen Finanzanlagen ergibt sich aus der gesonderten Anlage im Jahresabschluss.

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag nicht.

Latente Steuern sind nicht ausgewiesen, da kein Unterschied zwischen handelsrechtlichem und steuerlichem Gewinn besteht.

Sonstige Rückstellungen enthalten im wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschlusskosten.

Aufgrund der geleisteten Vorauszahlungen wurden für Ertragssteuern eine Rückerstattungsforderung über 2.024,00 € aktiviert.

Schwerin, den 06.11.2024

 

Wittenförden, den 12. November 2024

gez. Knaack

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. November 2024

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