SANOL MEDIA
GmbH
Detmold
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
106.678,00 |
112.955,92 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
72.590,00 |
82.960,00 |
| II.
Sachanlagen |
34.088,00 |
29.995,92 |
| B.
Umlaufvermögen |
688.366,22 |
445.610,23 |
| I.
Vorräte |
3.779,72 |
13.245,81 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
0,00 |
4.498,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.512,06 |
25.736,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
40,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
620.074,44 |
406.628,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.415,35 |
25.803,30 |
| Aktiva |
813.459,57 |
584.369,45 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
632.637,70 |
400.698,97 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
330.698,97 |
162.795,01 |
| III.
Jahresüberschuss |
276.938,73 |
212.903,96 |
| B.
Rückstellungen |
132.966,80 |
146.008,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
47.855,07 |
37.661,68 |
| Passiva |
813.459,57 |
584.369,45 |
Anhang
I. Allgemeines
Die SANOL MEDIA GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 266 ff. und
§§ 275 ff. HGB aufgestellt und
gegliedert. Zusätzliche Angaben zu den einzelnen
Posten gem. §§ 268, 277 HGB wurden
überwiegend in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht:
|
SANOL MEDIA GmbH
|
Firmensitz laut
Registergericht:
|
Detmold
|
Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
Lemgo
|
Register-Nr:
|
HRB 10121
|
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Erstellung des Jahrsabschlusses erfolgt unter der
Annahme der Unternehmensfortführung.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze des HGB aufgestellt.
Der aktivierte, entgeltlich erworbene Geschäfts-
oder Firmenwert wurde über eine voraussichtliche
Nutzungsdauer von zehn Jahren linear abgeschrieben. Die
planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder
Firmenwertes entspricht der geschätzten Nutzungsdauer.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Anschaffungskosten enthalten die sowohl nach
steuerrechtlichen als auch nach handelsrechtlichen
Vorschriften anzusetzenden aktivierungspflichtigen
Beträge. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurde auf
betriebliche Erfahrungen abgestellt, die sich weitgehend
mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
bewertet worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken nach dem
Niederstwertprinzip bewertet worden.
Zur Abgeltung der allgemeinen Risiken wurde eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Die flüssigen Mitteln sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Das Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag gemäß §
253 Abs. 1 HGB.
Verbindlichkeiten und erhaltene Anzahlungen sind mit
ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen
Die Forderungen haben folgende Struktur:
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
59,2
|
59,2
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
1,1
|
1,1
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
4,1
|
4,1
|
0,0
|
Summe
|
64,4
|
64,4
|
0,0
|
2.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende Struktur:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
erhaltene Anzahlungen
|
3,6
|
3,6
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
8,5
|
8,5
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
35,8
|
35,8
|
0,0
|
Summe
|
47,9
|
47,9
|
0,0
|
Alle Verbindlichkeiten hatten eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr und waren nicht durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert.
Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
IV. Sonstige Angaben
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von T€ 113
jährliche sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 9.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Ende
des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Detmold, den 11.03.2024
gez.
Maximilian Nolte
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.03.2024
festgestellt.
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