Drehtechnik Frecking GmbH

Ostdamm 135, 48249 Dülmen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 13322
Eingetragen
18.7.2011
Branche
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und AntriebselementenHerstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen
Gegenstand
Der Bau von Maschinen, die Herstellung von und der Handel mit Dreh- und Frästeilen aus Metall und anderen Materialien, die Zerspanung sowie artverwandte Geschäfte und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Alfred Frecking
seit 18.7.2011
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Drehtechnik Frecking GmbH

Dülmen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
1.1.2011
EUR
A. Anlagevermögen 27.987,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.238,00 0,00
II. Sachanlagen 26.749,00 0,00
B. Umlaufvermögen 58.100,22 0,00
I. Vorräte 7.394,33 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.028,75 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.677,14 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 86.087,22 0,00

Passiva

31.12.2011
EUR
1.1.2011
EUR
A. Eigenkapital 40.609,41 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresüberschuss 15.609,41 0,00
B. Rückstellungen 13.219,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 32.258,81 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 86.087,22 0,00

Anhang

Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Drehtechnik Frecking GmbH ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben bzw. drohenden Verlusten. Auf Grund der zukunftsorientierten Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungs-Abzinsungsverordnung bekannt gegebenen Abzinsungszinssatz diskontiert.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Sofern der Jahresabschluss auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen, sind diese zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei Restlaufzeiten von mehr als 1 Jahr wird ggf. das Niederstwertprinzip beachtet.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 15.542,96 € enthalten. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind in Höhe von 21.137,43 € innerhalb eines Jahres fällig. Ein Gesamtbetrag in Höhe von 3.259,35 € hat eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

In den Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von 360,74 € enthalten. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist bestellt:

Alfred Frecking, Dülmen, Geschäftsführer (seit 27.06.2011)

Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.

Zu Gunsten und zu Lasten der Geschäftsführung bestehen in lfd. Rechnung verzinsliche Darlehenskonten. Diese werden mit 3% über Basiszinssatz (max. 6%) verzinst und haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

Dülmen, den 26. Juli 2012

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Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.8.2012.

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