Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 109067
Eingetragen
6.7.2000
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Die Durchführung von Heiz- und Hausnebenkostenabrechnungen im Auftrag von Eigentümern und Hausverwaltungen, der Handel mit und die Vermietung von Meßgeräten zur Erfassung des Wärmeund Wasserverbrauchs sowie die Ablesung dieser Geräte und alle damit zusammenhängenden Nebentätigkeiten. Der Gesellschaft ist jede Tätigkeit gestattet, die ihrem Zweck zu dienen geeignet ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen oder sich an ihnen zu beteiligen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Derr
seit 17.10.2006
Geschäftsführer
Matthias Derr
seit 17.10.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Bernhard Ludwig Derr
Kleiststraße 1, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
13.000 €
52.00%
C******** D***
6.000 €
24.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ABS Derr GmbH

Eggenstein-Leopoldshafen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 38.202,00 113.759,59
I. Sachanlagen 38.202,00 55.059,00
II. Finanzanlagen 0,00 58.700,59
B. Umlaufvermögen 1.771.982,14 1.293.075,62
I. Vorräte 334.733,77 82.641,05
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 128.895,00 212.815,15
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.308.353,37 997.619,42
C. Rechnungsabgrenzungsposten 800,00 0,00
Summe Aktiva 1.810.984,14 1.406.835,21

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.368.141,40 999.501,32
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 974.501,32 820.648,89
III. Jahresüberschuss 368.640,08 153.852,43
B. Rückstellungen 287.514,25 241.257,66
C. Verbindlichkeiten 155.328,49 166.076,23
Summe Passiva 1.810.984,14 1.406.835,21

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2023

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss (Handelsbilanz) wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH - Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften (§ 267 (1) und (4) HGB)

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze der Vorjahresbilanz wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind, soweit vorhanden, zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (§ 255 HGB), vermindert um die planmäßigen Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt (§ 253 (1) u. (3) HGB).

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind mit den Anschaffungskosten ggf. mit dem niedrigeren Wert am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Eine Überprüfung dieser Werte erfolgte auftragsgemäß nicht (§ 253 (4) HGB).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständesind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Ausfall- u. sonstigen Risiken wird durch entsprechende Einzel- u. Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert (§ 253 (1) S.2 HGB).

Die Rückstellungen beinhalten nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbare Risiken und wurden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt; teilweise wurden sachgerechte Schätzungen vorgenommen.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen § 284 (3) HGB

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Der Anlagenspiegel wird nicht offengelegt § 284 (3) i.V.m. 288 (1) Nr.1 HGB.

Es bestehen Ausleihungen an Geschäftsführer in Höhe von € 0,00.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände § 268 (4) S.1 HGB

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß § 274a Nr.1 HGB wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 128.985,00 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 212.815,15 0,00

In den vorstehenden Forderungen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern von insgesamt 0,00 € (Vj. 0 TEUR) enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

In den vorstehenden Forderungen sind Forderungen gegenüber Geschäftsführern in Höhe von insgesamt 0,00 € (Vj 0 TEUR) enthalten, welche mit 6% verzinst werden und im laufenden Wirtschaftsjahr mit 0,00 € zurückbezahlt wurden (§ 285 Nr 9c HGB)

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 0,00.

Rechnungsabgrenzungsposten § 250 HGB i.V.m. § 268 (6) HGB

- keine Angaben gemäß § 274a Nr. 3 HGB -

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt und ist unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Sonstige Rückstellungen § 253 (1) Satz 2 HGB

- Keine Angaben (§ 285 Nr.12 i.V.m. § 288 (1) Nr.1 HGB)

Verbindlichkeiten § 253 (1) Satz 2 i.V.m. § 268 (5) HGB

Die Verbindlichkeiten gliedern sich gemäß § 274a Nr. 2 HGB, § 285 Nr. 1a HGB wie folgt:

Geschäftsjahr davon Restlauf- zeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 155.328,49 155.328,49 0,00
Vorjahr davon Restlauf- zeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 166.076,23 166.076,23 0,00

In den vorstehenden Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von insgesamt 103.780 € (Vj. 103 TEUR) enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

Von den Verbindlichkeiten sind 0,00 € (Vj. 0 T€) durch Grundschulden gesichert

(§ 285 Nr.1 b HGB).

Nutzungsdauer von entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerten

§ 285 Nr. 13 HGB

- entfällt

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung § 284 HGB

Erträge und Aufwendungen von außerordentlicher Größenordnung oder außer-gewöhnlicher Bedeutung § 285 Nr. 31 HGB.

- Keine -

Übrige Positionen der Gewinn -u. -Verlustrechnung

- keine Angaben gemäß § 326 (1) Satz 2 HGB

Sonstige Angaben

Risiken aus Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB i.V.m. § 268 (7) HBG, § 285 Nr. 27 HGB

Aus Wechseln, Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen sowie Haftungen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen keine Risiken; auch nicht gegenüber verbundenen Unternehmen

Personalstand § 267 (5) HGB, § 285 Nr.7 HGB i.V.m. § 288 (1) Nr. 2 HGB

- im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 15,00 (im Vorjahr: 16,25) Arbeitnehmer.

Vorschüsse, Kredite an Geschäftsführung § 285 Nr.9c HGB

Die Geschäftsführung hat zum Bilanzstichtag Vorschüsse in Höhe von 0 € erhalten.

Die Geschäftsführung hat zum Bilanzstichtag Kredite in Höhe von 0 € erhalten.

Die gewährten Kredite wurden wie folgt besichert: -keine-

Die Gesellschaft ist für die Geschäftsführung folgende Haftungsverhältnisse eingegangen:

-keine-

Geschäftsführung § 285 Nr. 10 HGB i.V.m. § 288 (1) Nr. 1 HGB

- keine Angaben -

Aufstellung des Anteilsbesitzes anderer Unternehmen § 285 Nr.11 und Nr.11a i.V.m.

§ 288 (1) Nr.1 HGB

- keine Angaben -

Ausschüttungsgesperrte Beträge gemäß § 268 (8) HGB i.V. m.§ 285 Nr. 28 HGB

- keine Angaben gemäß § 285 Nr. 28 HGB i.V.m. § 288 (1) Nr. 1 HGB

Latente Steuern § 274 HGB i.V.m. § 274 Nr.4 HGB / Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten wegen latenter Steuern gem. § 249 (1) S 1 HGB

Latente Steuern sind weder nach § 274a Nr.4 HGB noch nach § 249 (1) S.1 HGB aus-zuweisen.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV*), als auch die Bundessteuerberaterkammer (BStBK**) vertreten die Auffassung, dass Gesellschaften, die von der Erleichterungs-vorschrift nach § 274a Nr. 4 HGB Gebrauch machen, weder latente Steuern noch Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wegen latenter Steuern anzusetzen haben.

Die BStBK hat hierzu ihre Auffassung weiter ergänzt***.

*DStV Stellungnahme vom 18.07.2011 zum IDW ERS HFA 7 n. F.

*DStV Eingabe vom 11.08.2011 an das BMJ zur Anpassung des § 249 HGB

**BStBK Stellungnahme vom 30.09.2011 zum IDW ERS HFA 7 n.F.

***BStBK vom 18.09.2012

Anhangsangaben gem. § 285 Nr.2 - 3, 4, 8- 9b, 10-12, 14, 15,- 15a- 17-19, 21, 22,24 und 26-30,32 bis 34 HGB sowie § 285 Nr.7 hinsichtlich der Trennung nach Gruppen

- keine Angaben gem. § 288 HGB

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB

- Es bestehen Zahlungsverpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von 57 T€ p.a. Hiervon besteht eine Verpflichtung in Höhe von 28,8 T€ p.a. gegenüber dem verbundenen Unternehmen ABS Derr Besitz GbR.

Bildung von Bewertungseinheiten § 254 i.V.m. § 285 Nr. 23 HGB

- Entfällt

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB an-gabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Eggenstein-Leopoldshafen, den 29.08.2024

gez. Matthias Derr

gez. Christian Derr

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.8.2024.

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