Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Lund Electronic GmbHLiquidiert
77836 Rheinmünster, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lund Electronic GmbHRheinmünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang fürdas Geschäftsjahr 2010ALLGEMEINE HINWEISEDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Darüber hinaus wurden die einschlägigen Vorschriften des GmbHG beachtet. Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Davon-Vermerke zu den einzelnen Posten der Bilanz in diesem Anhang dargestellt. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle gemacht. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDer Jahresabschluss wurde nach vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt. Im Geschäftsjahr 2010 wurden erstmals die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (kurz BilMoG) angewendet. Hierdurch haben sich die Form der Darstellung und die Bewertungsmethoden im Jahresabschluss gegenüber dem Vorjahr verändert. Entsprechend § 67 Abs. 8 EGHGB brauchen die hiervon betroffenen Sachverhalte im Einzelnen, abweichend zu § 252 Abs. 1 Nr. 6, § 265 Abs. 1 und § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB, weder angegeben noch begründet werden. Auch eine Anpassung der Vorjahreszahlen kann in diesen Fällen unterbleiben. Im vorliegenden Jahresabschluss haben wir, unter Nutzung dieses Wahlrechts, auf die entsprechenden Angaben verzichtet. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unter Berücksichtigung der Regelungen des BilMoG die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Außer in den Fällen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB (Altersversorgung) werden die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, für die Beschaffung des Eigenkapitals und für den Abschluss von Versicherungen, wurden nicht bilanziert. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände wurde kein Gebrauch gemacht. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Für das bewegliche Anlagevermögen wurde die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Bewegliche und selbstständig nutzungsfähige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Der Anlageabgang wird fiktiv nach Ablauf von 12 Monaten unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenständesind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Rückstellungen wurden mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. DieRückstellungen für Pensionen und Vorruhestandsverpflichtungenwurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Verpflichtungen für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist wurden mit dem Barwert angesetzt. Anwartschaften noch tätiger Pensionsberechtigter wurden mit dem auf die Dienstzeit bis zum Bilanzstichtag entfallenden Teil des Anwartschaftsbarwertesnach dem Teilwertverfahren berücksichtigt. Der Berechnung lag die Erwartung einer durchschnittlichen Lohn- und Gehaltssteigerung von 0 % zu Grunde. Die Berechnung erfolgteauf Basis desvon der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (5,15 %) sowie den Sterbetafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkursam Abschlussstichtag umgerechnet. Bei Fremdwährungspositionen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr und weniger, fanden im Zuge der Umrechnung das Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) keine Anwendung. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZForderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von insgesamt EUR 1.439,30 (Vj. EUR 189.658,14) sind Forderungen in Höhe von EUR 0,00 (Vj. EUR 181.854,00) enthalten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen Gesellschafter. In Höhe von EUR 0,00 (Vj. EUR 1.618,60). Bilanzverlust Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag von EUR 956,29 enthalten. Pensionsrückstellungen Auf Grund der geänderten handelsrechtlichen Bewertung der laufenden Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen nach BilMoG im Geschäftsjahr 2010ergab sich im Vergleich zum bislang passivierten Teilwert gem. § 6 a EStG eine Überdeckung in Höhe von TEUR 9. Die Überdeckung wurde nach Art. 67 in eine Gewinnrücklage eingestellt. Verrechnung von Planvermögen Die Verbindlichkeiten aus Altersvorsorgeverträgen sind durch Vermögensgegenstände gesichert, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind. Die Anschaffungskosten der zur Absicherung dienenden Vermögensgegenstände betragen EUR 202.299,00. Sie wurden mit ihrem Zeitwert von EUR 202.299,00 bewertet. Der Zeitwert wurde dem Bewertungsgutachten der Debeka Lebensversicherungsverein a. G. vom 07. Dezember 2011 entnommen. Das sich so ergebende Planvermögen wurde mit dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtung verrechnet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten von insgesamt EUR 8.319,88 (Vj. EUR 1.219,16) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 626,70 (Vj. EUR 0,00). SONSTIGE ANGABENGeschäftsführung
Baden-Baden, 21. Dezember 2011 Lund Electronic GmbH Geschäftsführung Monika Lund Zusätzliche Angabe gem. §328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGBDer Jahresabschluss der Lund Electronic GmbH, Baden-Baden ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29. Dezember 2011 festgestellt worden. |
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