PS Autoservice GmbHLiquidiert

Industriering 10, 85238 Petershausen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 182618
Vorher
Kaiser WerkstattSysteme Berlin/Brandenburg GmbH
Eingetragen
22.6.2006
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Vertrieb von Kraftfahrzeugen, Durchführung von Reparatur- und Servicearbeiten an Kraftfahrzeugen sowie Erbringung von Dienstleistungen für KFZ-Betriebe, wobei Tätigkeiten, die einer besonderen behördlichen Gestattung bedürfen, ausgeschlossen sind.

Historie

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Management

NameRolle
Bernd Hanelt
seit 27.4.2012
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

PS Autoservice GmbH
(vormals: Kaiser WerkstattSysteme Berlin/Brandenburg GmbH)

Petershausen (vormals: Berlin)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

511,29

511,29

I. Finanzanlagen

511,29

511,29

B. Umlaufvermögen

8.298,79

65,84

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

7.361,98

0,00

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

936,81

65,84

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

2.494,00

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

13.471,84

7.961,53

Summe Aktiva

22.281,92

11.032,66



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0,00

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.050,00

25.050,00

II. Verlustvortrag

-33.011,53

-16.527,07

III. Jahresfehlbetrag

5.510,31

16.484,46

IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

13.471,84

7.961,53

B. Rückstellungen

2.650,00

3.650,00

C. Verbindlichkeiten

19.631,92

7.382,66

Summe Passiva

22.281,92

11.032,66

ANHANG für das Geschäftsjahr 2008


PS Autoservice GmbH (ehemals Kaiser WerkstattSysteme Berlin / Brandenburg GmbH)



A. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beachtung der §§ 238 ff, 264 ff HGB sowie der Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Der erstellte Abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild, so dass keine weiteren Angaben notwendig sind.

Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB gegliedert.

Von den Erleichterungen für kleine Gesellschaften wurde weitgehend Gebrauch gemacht (§§ 274a, 276, 288 HGB). Soweit nicht bei der Aufstellung von den Erleichterungen Gebrauch gemacht worden ist, wird bei der Offenlegung von den Erleichterungen Gebrauch gemacht.



B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Für die Aufstellung der Bilanz waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

In der Bilanz sind die Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge vollständig enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Passivposten und Erträge nicht mit Aufwendungen verrechnet worden.

Das Eigenkapital und die Schulden sind gesondert ausgewiesen und entsprechend gegliedert.

Rückstellungen wurden nur im zulässigen Rahmen des §249 HGB gebildet und nur aufgelöst, soweit der Grund hierfür entfallen war.


II. Bewertungsmethoden

1. Allgemeines zu den Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, dem auch tatsächlich und rechtlich nichts entgegensteht.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es galt der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung. Insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, auch dann, wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Tag der Aufstellung bekannt geworden sind. Es wurden ausschließlich realisierte Gewinne ausgewiesen.

2. Allgemeine auf die Posten der Bilanz

angewandten Bewertungsmethoden

Für alle ungewissen Verbindlichkeiten und sonstige Risiken werden Rückstellungen gebildet. Die obligatorischen Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB wurden vollständig, die fakultativen Rückstellungen für Instandsetzungsaufwendungen nach drei Monaten - aber innerhalb des Geschäftsjahres - und Aufwandsrückstellungen wurden nicht gebildet. Die gebildeten Rückstellungen wurden in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.



C. Angaben zur Bilanz


AKTIVA

I. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel nach § 268 Abs. 2 HGB dargestellt. Für die Offenlegung der Bilanz nimmt die Gesellschaft die Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 1 HGB in Anspruch und verzichtet auf die Offenlegung der Anlage.

Bei den Finanzanlagen werden im Berichtsjahr Beteiligungen (TEUR 1) ausgewiesen.


PASSIVA

I. Eigenkapital Der vorliegende Jahresabschluss wurde in EURO aufgestellt. Das Stammkapital war zum Bilanzstichtag im Handelsregister mit Euro 25.050,00 eingetragen. Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.

Solange Gläubiger der Gesellschaft ihre Forderungen nicht geltend machen, löst ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag keine weiteren rechtlichen Folgen aus.

II. Verbindlichkeiten

Die gesamten Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

In den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 20 sind Schulden von TEUR 13 gegenüber Gesellschaftern, TEUR 1 aus Steuern und TEUR 1 aus sozialer Sicherheit enthalten.

Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die erst nach dem Bilanzstichtag entstehen.



D. Sonstige Angaben

Organe: Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2008:

Herr Harald Kaiser, München

Er ist von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit.

Aufgrund der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wurde auf die Angaben des § 285 Nr. 9 a HGB verzichtet.

Aufgrund der weiteren Schutzklausel gemäß §§ 325 Abs. 1 Satz 4, 326 Satz 1 HGB wird für die Offenlegung der Abschlussunterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers auf die Vorlage des Vorschlags und des Beschlusses über die Verwendung des Ergebnisses verzichtet.



E. Unterschrift des Geschäftsführers


Berlin, den 31. März 2010


PS Autoservice GmbH (ehemals Kaiser WerkstattSysteme Berlin / Brandenburg GmbH)

Bernd Hanelt

 

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